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Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e. V. vertritt die beruflichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder. Zweck des Verbandes ist die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung des Belegarztwesens. Die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Belegärzte, insbesondere durch die Förderung der berufs- und gesundheitspolitischen Interessen, die Wahrnehmung der honorarpolitischen Interessen. Dazu sucht der Verband durch direkte Anschreiben unmittelbaren Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und relevanten Ansprechpartnern im Bundesministerium für Gesundheit. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte - Änderung des KHVVF: Überarbeitung der Qualitätsanforderungen für belegärztliche Leistungsgruppen: Im Zuge des KHVVG bzw. KHVVF ist eine Anpassung der Genehmigungskriterien für belegärztliche Leistungsgruppen nach § 135e Absatz 4 Satz 7d SGB V erforderlich. Derzeit wird ein vollzeitäquivalenter ärztlicher Qualitätsnachweis bzw. VZQ gefordert, obwohl dies mit den Arbeitsstrukturen im Belegarztwesen nicht vereinbar ist. Stattdessen wird vorgeschlagen, dem Qualitätsnachweis einer vollen vertragsärztlichen Zulassung zu entsprechen. Ziel ist eine praxisgerechte und sektorenübergreifend kompatible Regelung, die der tatsächlichen Versorgungsstruktur gerecht wird. - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform: Verbesserung der für das Belegarztwesen relevanten gesetzlichen Regelungen

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