BDVT e.V.
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BDVT e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Durch direkte Anschreiben oder Positionspapiere wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht, um die beruflichen Interessen und berufsständische Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.
Es werden Fachveranstaltungen organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Die Mitgliedschaft in der bagsv ermöglicht eine umfangreichere Interessenvertretungstätigkeit.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Datenschutz und Informationssicherheit; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Krankenversicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Digitalisierung; Internetpolitik; Rente/Alterssicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Verbraucherschutz; Berufliche Bildung; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kleine und mittlere Unternehmen
Regelungsvorhaben:
- Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zu aktualisieren und auf den Stand von heute zu bringen.: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist aus den 1970er Jahren, entstanden zu einer Zeit als es noch keine Möglichkeiten des Online-Lernens und -Lehrens gabe. Daher muss das Gesetz auf den Stand von heute gebracht werden..
- Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung: Selbstständige – ausdrücklich auch Solo-Selbstständige – sollten künftig bessere und vielfältigere Möglichkeiten zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge erhalten. Dazu sollte ihnen auch ein freiwilliger Zugang zur betrieblichen Altersversorgung ermöglicht werden. Bestehende bAV-Verträge aus früheren Beschäftigungsverhältnissen sollten zu vergleichbaren steuerlichen Bedingungen fortgeführt werden können.
Unabhängig von zusätzlichen Reformschritten müssen die bestehenden bAV-Strukturen insbesondere für kleine Unternehmen einfacher, kostengünstiger und besser übertragbar werden.
Die Perspektive von Selbstständigen und Kleinstunternehmen sollte im weiteren Dialog zur betrieblichen Altersversorgung unmittelbar vertreten sein.
- Novellierung des Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV: Rechtssichere Gestaltung selbstständiger Tätigkeit und die klare Abgrenzung von Selbstständigkeit und Beschäftigung, so dass Unternehmen Selbstständige beaufragen können, ohne Gefahr zu laufen, rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer zahlen zu müssen.
Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV für Rechtsicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte.
- Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkassen für Selbständige/freiwillig Versicherte: Aufheben des fiktiven Einkommens und Berechnung des Beirages zur GKV nach tatsächlichem Einkommen von Selbständigen/freiwillig Versicherten
- Staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige: Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot muss auch für Selbstständige zugänglich sein.
Zur Anwendung auf Selbstständige muss es für eine echte Absicherung folgende Kriterien erfüllen:
- insolvenz- und pfändungssicher, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, in der mangels
bzw. aufgrund verspäteter anderer Schutzmechanismen viele Selbstständige zur
Überbrückung der Krisensituation gezwungen waren, Rücklagen ihrer Altersvorsorge
anzugreifen
- höhere Einzahlbeträge, sodass eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus
möglich ist
- Möglichkeit eines Entnahmeplans statt einer vorgegebenen Verrentung
- Aktivrente auch für Selbstständige: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen.
- Altersvorsorge für Selbstständige: Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
Relationen
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