Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft
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Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verband verfolgt folgende Zwecke und Ziele:
die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten und für die Darstellung der Leistungen der mittelständischen Wirtschaft zu sorgen;
(2) an der politischen Willensbildung zur Erhaltung und Förderung der notwendigen politischen, administrativen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft mitzuwirken;
(3) die Interessen der mittelständischen Unternehmer aller Branchen und Berufsgruppen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, der Verwaltung, den Gewerkschaften und allen übrigen gesellschaftlichen Gruppen zu vertreten und der mittelständischen Wirtschaft entsprechend ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft zu dem ihr angemessenen Gewicht zu verhelfen;
(4) auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, damit die Bedeutung und die besonderen Bedingungen der mittelständischen Wirtschaft kontinuierlich berücksichtigt werden;
(5) die berufs- und branchenbezogenen Interessen der Mitgliedsverbände zu unterstützen und zu vertreten und die Funktion eines Dachverbandes der mittelständischen Wirtschaft zu übernehmen;
(6) die Zusammenarbeit der mittelständischen Verbände zu fördern;
(7) als Selbsthilfeorganisation der mittelständischen Wirtschaft die Mitglieder praxisnah zu informieren, zu beraten und zu betreuen sowie die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der Unternehmer untereinander zu fördern;
(8) die mittelständischen Unternehmen für den globalen Wettbewerb zukunftsfähig zu machen, insbesondere durch Innovationen für nachhaltiges Wirtschaften, den betrieblichen Umweltschutz unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit, Schlüsseltechnologien und eine entsprechende Produktentwicklung sowie eine verstärkte außenwirtschaftliche Präsenz der mittelständischen Unternehmen;
(9) auf die tarifpolitisch verantwortlichen Arbeitgeberorganisationen im Interesse der mittelständischen Unternehmen einzuwirken, damit deren besondere Gegebenheiten berücksichtigt werden; die Interessen der Mitglieder in ihrer Funktion als Arbeitgeber gegenüber Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen sowie Behörden zu wahren und die Mitglieder bei der Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu beraten;
(10) Maßnahmen zu ergreifen, die den sozialen Belangen der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Sozialpolitik dienen; Lösungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wie auch bei der betrieblichen Vermögensbildung aufzuzeigen sowie die Mitglieder im Hinblick auf eine günstige soziale Absicherung zu beraten;
(11) für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen einzutreten, der Gesundheit der Mitglieder und ihrer Mitarbeiter zu dienen und ein positives Bild von Unternehmen und Führungskräften in der Öffentlichkeit zu vermitteln;
(12) die Zusammenarbeit mit Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungs-Organisationen, d.h. Schulen, Hochschulen, Universitäten, beruflichen Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.
Der Mittelstand. BVMW e.V. vereint darüber hinaus mittelständisch geprägte Branchenverbände unter dem Dach der Mittelstandsallianz des BVMW.
Die Mittelstandsallianz setzt sich für eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung und gemeinsame politische Forderungen ein. Sie versteht sich als Dachorganisation mittelständisch geprägter Branchenverbände und formuliert die Interessen der Mittelständlerinnen und Mittelständler gegenüber der Politik.
Im Dialog mit der Politik in Deutschland als Teil der Europäischen Union strebt die Mittelstandsallianz bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den deutschen Mittelstand an. Den Mitgliedsverbänden bietet die Mittelstandsallianz hierfür geeignete Gesprächsforen an und formuliert gemeinsame Interessen öffentlichkeitswirksam.
Interessenbereiche: Familienpolitik; Unfallversicherung; Geschlechterpolitik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Außenpolitik; Schifffahrt; Datenschutz und Informationssicherheit; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Pflege; Verteidigungspolitik; Berufliche Bildung; Internetpolitik; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Kommunikations- und Informationstechnik; Zivilrecht; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Energie"; Kleine und mittlere Unternehmen; Gesundheitsförderung; Klimaschutz; Internationale Beziehungen; Gesundheitsversorgung; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Diversitätspolitik; Handwerk; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Digitalisierung; EU-Gesetzgebung; Cybersicherheit; Tourismus; Pflegeversicherung; Staatsorganisation; Bauwesen und Bauwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Rüstungsangelegenheiten; Schulische Bildung; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Verkehrsinfrastruktur; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Außenwirtschaft; Energienetze; EU-Binnenmarkt; Werbung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Immissionsschutz; E-Commerce; Rechtspolitik; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Hochschulbildung; Migration; Verbraucherschutz; Vorschulische Bildung; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Allgemeine Energiepolitik; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Luft- und Raumfahrt; Industriepolitik; Straßenverkehr; Güterverkehr; Integration; Schienenverkehr; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verkehrspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Fossile Energien; Handel und Dienstleistungen; Krankenversicherung; Wettbewerbsrecht; Personenverkehr; Rente/Alterssicherung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliches Recht; Erneuerbare Energien; Bundeswehrangelegenheiten
Regelungsvorhaben:
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Zusätzliche Vorschläge: Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden
und Institutionen blockiert.
- Digitalpakt 2.0: Der Digitalpakt Schule (Laufzeit: 2019 bis 2024) läuft zum 16. Mai 2024 nach aktuellem Planungsstand der Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP ersatzlos aus. Der Digitalpakt, den die unionsgeführte Bundesregierung mit den Ländern geschlossen hatte, unterstützt die Länder darin, ein Mindestmaß an digitaler Infrastruktur und Lehr-Lern-Technologien an den Schulen zu verankern. Die insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellten 6,5 Mrd. Euro sind inzwischen fast vollständig gebunden und entfalten ihre Wirkung. Der DigitalPakt Schule stellt rückblickend wichtige Pionierarbeit dar, wodurch ergänzend zu bestehenden Maßnahmen durch die Länder dringend erforderliche Strukturen und Rahmenbedingungen in den Kommunen und an den Schulen geschaffen werden konnten.
- Stärkung Wirtschaftsstandort Deutschland: Durch die Rezession und das anhaltend niedrige Wirtschaftswachstum der letzten Jahre ist Deutschland geschwächt und der Mittelstand benötigt jetzt umgehend eine Wirtschaftswende. Aufgrund dessen müssen die strukturellen Standortbedingungen umgehend verbessert werden.
Durch die Maßnahmen einer Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung, einem konsequenten Bürokratieabbau und der Beseitigung angebotsseitiger Engpässe wäre der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder in der Lage, wettbewerbsfähig zu werden.
Gleichzeitig bietet die Transformation der Wirtschaft große Chancen und Risiken, denen strategisch begegnet werden muss. Zukünftig wird die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft nur durch Innovationen, Investitionen und die dafür geeigneten Rahmenbedingungen gelingen.
- Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Steuern und Finanzen im Mittelstand: Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland kämpfen mit diversen standortbedingten Herausforderungen. Zwei der zentralen Standortfaktoren sind die Besteuerung von Gewinnen und Arbeitseinkommen und der Zugang zu finanziellen Mitteln für Investitionen. Der BVMW formuliert in seinem Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“ elf konkrete steuer- und finanzpolitische Reformvorschläge, welche zu einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen in Deutschland beitragen würden.
- Mittelstandsallianz: Gemeinsam für einen starken Mittelstand - Fahrplan für eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik: Die Mittelstandsallianz führt zahlreiche mittelstandsorientierte Verbände – sowohl aus spezifischen Branchen als auch branchenübergreifend – zusammen und vertritt gemeinsame Werte sowie Forderungen kraftvoll gegenüber der Politik. Der Fahrplan der Mittelstandsallianz zeigt wirtschaftspolitische Maßnahmen der Mitgliedsverbände der Mittelstandsallianz in einer Vielzahl an Politikfeldern auf.
- Agenda 2025+: Der BVMW hat mit der von seinem Wissenschafltichen Beirat erarbeiteten "Agenda 2025+" ein neues poltiisches Grundsatzprgramm verabschiedet.
Wir appellieren an die Bundesregierung, die Kernforderungen des Mittelstands umzusetzen und Deutschland wieder zurück auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Die Kernforderungen des Mittelstands lauten:
- Standortpolitik für den Mittelstand im internationalen Wettbewerb gestalten.
- Arbeitskräfte- und Produktivitätspotenziale nutzen und ausweiten.
- Den globalen Wettbewerb um Technologieführerschaft annehmen, Innovationen fördern und Leitmärkte etablieren.
- Konsistente Energiewende für stabile Transformationspfade implementieren.
- Gesellschaftliches Klima für Innovationen und Unternehmertum schaffen.
- Vorläufige Haushaltsführung: Vor dem Hintergrund, dass die Förderlandschaft in den letzten Monaten immer komplexer und die Prozesse immer langwieriger wurden, setzt sich der BVMW mit seiner Kommission „Förderprogramme und Innovation“ im Interesse des Mittelstands für das Ermöglichen vorzeitiger Projektbeginne auf eigenes Risiko vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsplanung ein.
- Szenariorahmen der Bundesnetzagentur: Sollten die derzeitigen Planungen unverändert umgesetzt werden, wird dies aus Sicht des BVMW langfristig zu erheblichen Nachteilen für all jene führen, die nicht über eigene Immobilien und ausreichende Flächen für eine eigenständige Energieversorgung verfügen.
Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft dar. Es ist daher dringend geboten, alternative Szenarien zu berücksichtigen, die eine stärker diversifizierte Energieversorgung mit geringerer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in den Mittelpunkt stellen.
Zusammenfassend sehen wir die aktuelle Planung im Energiesektor als eine der größten Herausforderungen für die zukünftige wirtschaftliche Stabilität und Nachhaltigkeit Deutschlands an.
- Weiterentwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)- Richtlinie 2025: Um die Wirksamkeit des Programms langfristig sicherzustellen, ist es aus Sicht des BVMW notwendig, das jährliche Budget deutlich zu erhöhen. Dies würde nicht nur den gestiegenen Kosten und Anforderungen gerecht werden, sondern auch die Attraktivität des Programms steigern. Zudem muss unbedingt vermieden werden, dass es wie in den letzten Jahren mehrfach geschehen, zu Unterbrechungen oder Antragsstopps kommt, da dies zu Unsicherheiten führt und die für den Mittelstand wichtige Förderung von Innovationsprojekten und speziell von Innovationsnetzwerken in ihrer Kontinuität gefährdet. Eine auf Dauer angelegte Fortführung des Programms ohne Unterbrechungen ist daher essenziell, um langfristige Planungen und Investitionen zu ermöglichen.
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz): Besonders positiv hervorzuheben am reformvorhaben ist aus Sicht des BVMW der Wegfall der Garantie und Verrentungspflicht sowie die vereinfachte Struktur durch die beitragsproportionale Förderung. Zudem wird das Produkt durch den Wegfall vieler verwaltungsaufwendiger Aspekte im
Bereich von Wohn-Riester und Risikoabsicherung erheblich verschlankt.
Dennoch sehen wir in vielen Aspekten noch Verbesserungsbedarf. Ein zentraler Punkt ist, dass Selbstständige unbedingt in die private geförderte Altersvorsorge (PGA) einbezogen werden müssen
- Fach- und Arbeitskräftemangel: Dieses Positionspapier widmet sich verschiedenen Aspektender Fachkräftesicherung. Ein wichtiger Punkt ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unternehmen benötigen aus Sicht des BVMW unter anderem flexiblere Arbeitsmodelle und Unterstützungsmöglichkeiten, um qualifizierte Arbeitskräfte, besser zu integrieren. Ein weiterer Fokus liegt auf älteren Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Erfahrung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis leisten können. Ihre Integration und das Angebot altersgerechter Arbeitsmodelle wirdzunehmend an Bedeutung gewinnen. Ein weiteres Schlüsselinstrument ist die Fachkräfteeinwanderung. Deutschland muss als attraktiver Standort für internationale Fachkräfte positioniert werden, um den Bedarf in Schlüsselbranchen decken zu können.
- Wasserstoff im Mittelstand: Insgesamt sollte das Thema Wasserstoff realistisch angegangenwerden, indem jeweils die vollständigen, d.h. unter Berücksichtigung der vorgelagerten Emissionen ermittelten Grenzvermeidungskosten pro Tonne CO2e von verschiedenen Alternativen verglichen werden. Mittelständische Unternehmen müssen hier realitätsnahe Anwendungen aufgezeigt bekommen, um eventuelle Investitionen und Umstellungen zukunftssicher zu gestalten.
Dazu bedarf es einer klaren Kommunikation, wo Mittelständler Wasserstoff in Zukunft realistisch einsetzen können, um die Transformation und Dekarbonisierung der Wirtschaft voranzutreiben. Ansonsten drohen den Unternehmen Fehlinvestitionen mit weitreichenden Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Bürokratieabbau im Steuerrecht: Von einer Reduzierung der Bürokratie- und Befolgungskosten im Steuerrecht profitieren alle Unternehmen, besonders aber kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie werden durch die aktuellen steuerlichen Regelungen und Vorschriften übermäßig belastet. Eine Vielzahl bürokratischer Hürden und administrativer Anforderungen zwingt diese Unternehmen dazu, einen erheblichen Teil ihrer finanziellen und personellen Ressourcen für die Einhaltung von Steuervorschriften auf-zuwenden und nicht für den eigentlichen Geschäftszweck.
Weniger Bürokratie bedeutet, diese Ressourcen effektiver einsetzen zu können und so die Rentabilität der Betriebe zu verbessern. Der Wirtschaftsstandort Deutschland würde spürbar attraktiver.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II): Der BVMW begrüßt, dass mit dem ZuFinG II Teile der angekündigten Wachstumsinitiative umgesetzt werden sollen. Zugleich bedauern wir, dass die ursprünglich angedachten Reformen bei der steuerlichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Referentenentwurf nicht enthalten sind. Somit verpasst der Gesetzgeber eine Chance, der deutschen Start-up Szene einen wichtigen Impuls im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zu geben. Daneben beurteilt der BVMW die Maßnahmen zum Bürokratieabbau als positiv. Allerdings bleibt der Gesetzgeber hier weit hinter seinen Möglichkeiten zurück
- Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung: Der BVMW erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Handelsregistergebühren an die gestiegenen Kosten an, fordert jedoch eine maßvolle und differenzierte Herangehensweise. Eine lineare Erhöhung um 50 Prozent ist offenkundig unverhältnismäßig und belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im wahrsten Sinne über Gebühr. Alternative Finanzierungsmodelle und Effizienzsteigerungen solltendaher vorrangig mit dem Ziel geprüft und umgesetzt werden, eine
ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden. Gleichzeitig sollten zukünftig Gebührenerhöhungen konsequent an eine Verbesserung der Qualität und Operabilität der entsprechenden Register gekoppelt werden. Der BVMW ist bereit, konstruktiv an Lösungsansätzen mitzuwirken, die die Interessen des Mittelstands angemessen berücksichtigen.
- Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) / RefE zweites Jahressteuergesetzes: Die Entwürfe und die enthaltenden angedachten Änderungen sind primär technischer Natur. Wir kritisieren die fehlenden steuerlichen Entlastungs- und Wachstumsimpulse.
Die deutsche mittelständisch geprägte Wirtschaft benötigt ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Mittelstand als Wachstumsmotor muss dringend entlastet werden. Es braucht steuerliche Investitionsanreize und ein konkurrenzfähiges Unternehmenssteuersystem, um in Zeiten multipler transformativer und struktureller Herausforderungen nachhaltig Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland zu sichern.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die interne und externe Unternehmensnachfolge: Der BVMW skizziert in diesem Positionspapier acht Handlungsbereiche für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die interne und externe Nachfolge.
1. Matchmaking fördern
2. Gesellschaftliche Potenziale erschließen und Chancengleichheit herstellen
3. Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern und steuerliche Anreize setzen (u.a. fordert der BVMW eine Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (es muss ein Abstand zwischen der steuerlichen Belastung von KMU und Großerwerben gewahrt bleiben)
4. Rechtliche Rahmenbedingungen anpassen
5. Netzwerke für potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schaffen
6. Qualifizierung und Ausbildung verbessern
7. Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit intensivieren
8. Perspektive in der Politik schaffen
- Referentenentwurf NIS-2UmsuCG: Der BVMW sieht gemischt auf den Referentenentwurf des NIS2UmsuCG. Wie bereits in der Stellungnahme zum Diskussionspapier ist die Stärkung des BSI als nationale Institution für den Bereich Cybersicherheit zu begrüßen. So sollte es einfacher werden, nützliche Informationen zu finden, unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes vermieden werden und die Erfüllung der Meldepflichten erleichtert werden. Gleichzeitig steigen mit dem NIS2UmsuCG auch die Bürokratiekosten aufgrund von Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten. Hier sollte die Bürokratie möglichst effizient und bürokratiearm umgesetzt werden, um die bereits enorme bürokratische Belastung so minimal wie möglich zu halten. Denn gerade neu betroffene Unternehmen stehen durch die Maßnahmen vor großen Herausforderungen.
- Reform des Arbeitszeitgesetzes: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf:
- Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen
- Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit
- Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen
- Vertrauensarbeitszeit fördern
- Ausnahmen für Neugründungen zulassen
- Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren
- Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche
- Lange Übergangsfristen regeln
- Referentenentwurf des BMF für ein Wachstumschancengesetz: Der Mittelstand BVMW e.V. begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die enthaltenen steuerlichen Anreize für Investitionen und Innovationen gehen in die richtige Richtung.
Deutschland braucht enorme Investitionssummen, um international wettbewerbsfähig zu sein und als Gewinner aus der Transformation hervorzugehen. Klar ist allerdings auch, dass es weiterer (steuerrechtlicher) Initiativen in der Standort- und Industriepolitik auf europäischer und nationaler Ebene bedarf, um diese Ziele in die Realität umzusetzen.
- Nachbesserungen beim Forschungszulagengesetz: Grundsätzlich sieht der BVMW die Forschungszulage als zusätzliches Förderinstrument zur Förderung von F&E Projekten in der Wirtschaft in Deutschland als sehr positiv an. Als noch junges Förderinstrument sehen wir allerdings Potenzial für Verbesserungen, die der BVMW in seinem Positionspapier aufzeigt:
Förderfähige Kosten
- Projektbeschreibung
- Projektfinanzierung
- Stundenzettel / Nachweisführung
- Kontrolle in den Unternehmen
- Gesetz zur Befreiung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND): Grundsätzlich begrüßt der BVMW die Bemühungen der Bundesregierung, die traditionell langsamen
und bürokratischen Förderprozesse aufzubrechen und neue Wege zu beschreiten.
Wir sehen es aufgrund des immensen Budgets der SPRIND als
zwingend erforderlich an, Kontrollmechanismen beizubehalten und eine möglichst hohe Transparenz bei den Prozessen und Entscheidungen der SPRIND zu schaffen. Beides ist derzeit nicht vorgesehen.
Unsere konkreten Empfehlungen lauten:
- Auf Sprunginnovationen fokussieren und diese klar von „normalen“ Innovationen abgrenzen
- Prozesse und Entscheidungskriterien transparent machen
- Etablierung einer regelmäßigen Kontrolle bei der Mittelverwendung
- Auf Fördermittel- und Innovationsberatung verzichten
- Beihilferecht prüfen und im Gesetz verankern
- Eckpunkte einer Windenergie- an-Land-Strategie: Der BVMW äußert sich in seiner Stellungnahme zu den Eckpunktepapier des BMWK und fordert insbesondere:
- Bestandsanlagen erhalten und Repowering beschleunigen
- Kurzfristig mehr Flächen mobilisieren
- Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen
- Flächensicherung erleichtern
- Transport und Aufbau von Infrastruktur erleichtern
- Die digitale Agenda des Mittelstands: In seiner "Digitalen Agenda des Mittelstands" zeigt der BVMW zentrale Handlungskorridore für die Digitalsiierung auf, insbesondere zur Digitalisierung von Staat und Verwaltung, zur digitalen Bildung sowie der Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas.
- Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen: Der BVMW begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden
Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG).
Ziel muss es aus Sicht des BVMW sein, Deutschland als Einwanderungsland für Startups zu positionieren und zu etablieren. Ein attraktiver Kapitalmarkt zur Mobilisierung privater Investitionen ist dabei ebenso entscheidend wie ein international wettbewerbsfähiger und gründungsfreundlicher steuerlicher Rahmen.
Zu den Kernforderungen des BVMW zählen dabei:
- Mitarbeiterbeteiligung steuerlich optimieren
- Stärkung des Kapitalmarkts
- Stärkung der Finanzierungsquellen des Mittelstands
- Entwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEWeG): Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die Bedeutung des Themas erkannt hat und den Fokus sowohl auf die Gewinnung von Fach- als auch Arbeitskräften aus Drittstaaten setzt.
Dennoch gibt es Nachholbedarf: Dazu zählen auch neue Einwanderungsmöglichkeiten für Menschen ohne Arbeitsvertrag durch die Chancenkarte sowie das Vorhaben einer Anerkennungspartnerschaft für Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss. Es ist wichtig, dass diese neuen Regelungen einfach und transparent umsetzbar sind, ohne zusätzliche Verwaltungsaufwände in den Unternehmen zu verursachen.
- Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft ist das Flagship-Programm des BMWK zur Flankierung der industriellen Energiewende. Der BVMW begrüßt, dass das Programm die Rahmenbedingungen der Förderung, insbesondere für den Mittelstand, deutlich verbessert.
Die meisten der vorgenommenen Anpassungen an der EEW bewerten wir als sehr positiv. Die in der Novelle umfassend ausgebaute Förderung der Elektrifizierung ist sehr wichtig und schließt eine bestehende Förderlücke. Ungeachtet dessen empfehlen wir dringend weitere Anpassungen, damit die EEW hohe Anreizeffekte für Energie- und Ressourceneffizienzprojekte im Mittelstand entfaltet.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GEG und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung: Der BVMW hat sich zur Novelle des GEG kritisch geäußert. Die Kernforderungen des Verbandes lauten:
- Zentrale Begriffsbestimmungen im GEG verankern
- Vermeidung abweichender Länderregelungen
- Innovationskraft in einzelnen Ländern durch Ausnahmen fördern
- Primärenergie- und Emissionsfaktoren regelmäßig aktualisieren
- Projektlaufzeiten für Wärmenetze realistisch ansetzen
- Zusätzliche bürokratische Hürden vermeiden
- Übergangsfristen realistisch bemessen
- Technologieoptionen wirksam ergänzen
- Ein Strommarkt für den wertschöpfenden Mittelstand: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, Kriterien für einen mittelstandsverträglichen Strommarkt aufzustellen und Lösungsansätze für aktuelle Problemfelder und Herausforderungen zu formulieren. Es dient als Handreichung für politische Entscheidungsträger, damit diese die Bedürfnisse und Forderungen des Mittelstands kennen und berücksichtigen.
Der Mittelstand fordert Reformen der aktuellen Energiepolitik und einen ganzheitlichen Ansatz, welcher der Komplexität der Energiewende gerecht wird. Unternehmen benötigen investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Außerdem sollten Kostenvorteile erneuerbarer Energien an Unternehmen und Verbraucher weitergegeben werden.
- Fach- und Arbeitskräftemangel Kernforderungen des Mittelstandes: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leiden in Deutschland besonders stark unter den Folgen des Arbeits- und Fachkräftemangels. Die daraus resultierende Nichtbesetzung wichtiger Stellen mit qualifizierten Fachkräften gefährdet immer mehr KMU in ihrer Existenz.
Der BVMW sieht daher dringenden Handlungsbedarf und möchte dazu beitragen, konstruktive Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte zu finden. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Nutzung von Produktivitätspotenzialen.
- Aufruf zur Verantwortung: Der Mittelstand. BVMW e.V. hat im Zuge der Bundestagswahl den demokratischen Kräften seine fachliche Expertise angeboten. Ein erster Schritt ist unser Programm „Aufruf zur Verantwortung“, welches die wichtigsten Stellschrauben aufzeigt, die in Bewegung gesetzt werden müssen, um die mittelständische Wirtschaft wieder in die Weltspitze zu führen.
- Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz: Durch die Regelungen dieses Gesetzes kann die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist. Zudem wird die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, werden zudem Regelungen eingeführt, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken.
- Referentenentwurf eines 3. UWG-Änderungsgesetzes: Kernforderungen des BVMW zu diesem Regelungsvorhaben sind:
- Definitionen weiten
- Verzicht auf Gold-Plating
- Anforderungen an Umweltaussagen leistbar gestalten
- Einführung von Übergangs- und Bagatellgrenzen für KMU
- Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes: Im Fokus steht der Entwurf eines Bundesgesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch Einführung verbindlicher Tariftreuevorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Unternehmen sollen bei Bundesaufträgen zur Einhaltung einschlägiger Tarifverträge bzw. tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtet, Nachweis- und Kontrollpflichten festgelegt sowie Vorgaben für Subunternehmerketten und Sanktionen geregelt werden. Die Interessenvertretung des Bundesverband mittelständische Wirtschaft zielt auf konkrete Ausgestaltung dieser vergabe- und arbeitsrechtlichen Anforderungen.
- Aktivrentengesetz als zusätzliches Beschäftigungsinstrument: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch Ausgestaltung praktikabler arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Weiterbeschäftigung über das Regelrenteneintrittsalter hinaus sowie die Ausweitung der steuerlichen Förderung (Aktivrente) auf Selbstständige und weitere bislang nicht berücksichtigte Erwerbsformen.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts. Umsetzung der Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Ziel ist eine präzisere, vollzugstaugliche und verhältnismäßige Ausgestaltung der neuen und geänderten Umweltstraftatbestände (insb. §§ 324 ff., 327a, 330 StGB-E), eine Begrenzung der Versuchsstrafbarkeit, eine sachgerechte Ausgestaltung der Verbandsgeldbußen (§ 30 OWiG-E) sowie die Verankerung klarer KMU-spezifischer Entlastungs- und Übergangsregelungen, ohne über die EU-Mindestvorgaben hinauszugehen.
- Referentenentwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG): Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zur nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsvorgaben. Ziel der Einflussnahme ist die Änderung des Entwurfs durch Einführung vereinfachter Registrierungs-, Melde- und Nachweispflichten für KMU einschließlich einer echten Kleinmengenregelung (<1 Tonne/Jahr), Einschränkung externer Vollständigkeitserklärungen (§ 10 Abs. 4), Begrenzung neuer Verwaltungs- und Kontrollstrukturen, EU-weit harmonisierte Registerverfahren, praxisgerechte Regelungen im PPK-Bereich sowie die Einführung eines Rezyklat-Fonds nach § 21 VerpackDG.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf: Altersvorsorgereformgesetz: Der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zielt auf eine grundlegende Neugestaltung der Förderstruktur ab. Kernpunkte sind die Einführung eines zentralen „Altersvorsorgedepots“ als neues Standardprodukt, die Umstellung auf eine beitragsproportionale Förderung, der Wegfall bisheriger Garantievorgaben sowie Vereinfachungen bei Fördermechanismen und Verwaltung. Darüber hinaus sollen die Förderstruktur vereinfacht, die Übertragbarkeit bestehender Vorsorgeansprüche verbessert und die Produktgestaltung vereinheitlicht werden.
- Einsatz für weniger Bürokratie im Verkehrsrecht, schnellere Verfahren und geringere Belastungen für mittelständische Unternehmen: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Bürokratierückbaus im Verkehrsbereich mit dem Ziel, bestehende Dokumentations-, Nachweis- und Verwaltungsanforderungen für Unternehmen zu reduzieren, Verfahren zu vereinfachen sowie digitale und praxistaugliche Verwaltungsprozesse im Verkehrsrecht zu verankern.
- Referentenentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG): Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Die vorgesehenen Regelungen zu Ausschreibungen, Kapazitätsmechanismen, neuen steuerbaren Kraftwerken, Speichern und Flexibilitätsoptionen sollen so gefasst werden, dass Versorgungssicherheit gewährleistet und zusätzliche Kosten für mittelständische Stromverbraucher begrenzt werden. Zudem sollen dezentrale Erzeugungsanlagen, Speicher, Lastmanagement und industrielle Flexibilitäten angemessen in die vorgesehenen Kapazitäts- und Fördermechanismen einbezogen werden.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der vorgesehenen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Insbesondere sollen Anforderungen an Heizungsanlagen, energetische Sanierungen, Modernisierungsmaßnahmen, Fristen, Nachweise und Beratungsleistungen für gewerblich genutzte Gebäude praxistauglich ausgestaltet werden. Angestrebt werden differenzierte Vorgaben für Produktions-, Lager-, Werkstatt- und Bürogebäude, verlässliche Übergangsfristen sowie eine Verzahnung gesetzlicher Pflichten mit verfügbaren Förderprogrammen und den betrieblichen Investitionszyklen mittelständischer Unternehmen.
- Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027): Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Ausbau und zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Novelle soll einen stärkeren Gleichlauf des Ausbaus von Erzeugungsanlagen, Stromnetzen, Speichern und flexiblen Verbrauchseinrichtungen vorsehen. Angestrebt werden Anpassungen bei Fördermechanismen, Ausschreibungen, Direktvermarktung, Netzanschlüssen, Eigenversorgung und negativen Strompreisen. Unternehmen sollen erneuerbaren Strom einfacher selbst erzeugen, speichern, gemeinsam nutzen oder direkt beziehen können, ohne durch unverhältnismäßige Abgaben, Meldepflichten oder technische Vorgaben belastet zu werden.
- Reform der Fahrschulausbildung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Fahrschul- und Fahrerlaubnisrechts. Die gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben zu Ausbildungsinhalten, Theorie- und Praxisunterricht, digitalen Lernformen, Prüfungen, Dokumentationspflichten und Qualifikationsanforderungen sollen modernisiert werden. Angestrebt werden eine stärkere Nutzung digitaler Ausbildungsbestandteile, eine effizientere Organisation der Ausbildung, die Begrenzung der Kosten des Fahrerlaubniserwerbs und praxistaugliche Vorgaben für Fahrschulunternehmen. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an Fahrlehrer, Ausbildungsbetriebe und Prüfstellen klar, bundesweit einheitlich und administrativ einfacher umsetzbar werden.
- Umsetzung des Urteils zum Klimaschutzprogramm 2023: Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung mittelständischer Belange bei der Überarbeitung und Ergänzung des Klimaschutzprogramms 2023 infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Neue gesetzliche, regulatorische und förderpolitische Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele sollen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen geprüft werden. Angestrebt werden technologieoffene, planbare und sektorübergreifend abgestimmte Maßnahmen sowie die Vermeidung zusätzlicher kurzfristiger Verpflichtungen, Verbote oder finanzieller Belastungen, die betriebliche Investitionsentscheidungen und laufende Transformationsprozesse beeinträchtigen.
- Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU (VSME): Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung und Begrenzung der Anforderungen des freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für kleine und mittlere Unternehmen. Der Standard soll auf einen klar definierten, einfach erhebbaren und digital nutzbaren Kernbestand an Unternehmensdaten beschränkt werden. Angestrebt werden einheitliche Vorgaben für Informationsanforderungen von Banken, Versicherungen, Auftraggebern und größeren Unternehmen sowie die Vermeidung zusätzlicher individueller Fragebögen. Die freiwillige Anwendung des Standards darf nicht mittelbar zu einer faktischen gesetzlichen Berichtspflicht oder zu unverhältnismäßigen Nachweis- und Prüfungskosten führen.
- Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 an die absehbaren Bedarfe mittelständischer Industrie-, Gewerbe- und Handwerksstandorte. Bei der Planung neuer Leitungen, Umspannwerke, Netzverstärkungen und Anschlusskapazitäten sollen bestehende Unternehmensstandorte sowie geplante Elektrifizierungs-, Speicher- und Eigenerzeugungsprojekte berücksichtigt werden. Angestrebt werden transparente Kriterien für die regionale Bedarfsplanung, schnellere Netzanschlüsse und eine stärkere Abstimmung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Netzengpässe dürfen Investitionen und die Dekarbonisierung mittelständischer Betriebe nicht verhindern.
- Hallenbauten in GEG, BEG und EPBD: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Bundesförderung für effiziente Gebäude und der nationalen Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie hinsichtlich gewerblich und industriell genutzter Hallenbauten. Produktions-, Lager-, Logistik-, Werkstatt- und Veranstaltungsgebäude sollen aufgrund ihrer besonderen Bauweise, Nutzung, Beheizung und Betriebszeiten gesondert berücksichtigt werden. Angestrebt werden geeignete Berechnungsverfahren, realistische Effizienzanforderungen, technologieoffene Erfüllungsoptionen sowie Förderbedingungen, die Investitionen in Gebäudehülle, Heizung, Prozesswärme und erneuerbare Energien ermöglichen.
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes zur Beschleunigung von Planung, Genehmigung, Sanierung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Angestrebt werden verbindliche Verfahrensfristen, vereinfachte Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren, eine stärkere Digitalisierung der Verfahren sowie die Begrenzung wiederholter Prüfungen und Klageverfahren. Die Beschleunigungsregelungen sollen neben ausgewählten Großprojekten auch Erhaltungs-, Ersatzneubau- und Ausbaumaßnahmen an Straßen, Brücken, Schienenwegen, Wasserstraßen und weiteren für mittelständische Unternehmen relevanten Infrastrukturen erfassen.
- Digitale Agenda des deutschen Mittelstands 2026: Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Weiterentwicklung der deutschen und europäischen Digitalpolitik. Angestrebt werden konkrete gesetzgeberische und administrative Maßnahmen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, zum Ausbau digitaler Infrastrukturen, zur Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz, zur Cybersicherheit sowie zur Vereinfachung digitalrechtlicher Vorgaben. Neue und bestehende Regelungen sollen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit für mittelständische Unternehmen überprüft und bürokratische Mehrfachanforderungen vermieden werden.
- Definition innovativer Unternehmen, Start-ups und Scale-ups: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Definitionen für innovative Unternehmen, Start-ups und Scale-ups. Die Begriffsbestimmungen sollen nicht allein an Unternehmensalter, Beschäftigtenzahl oder Umsatzwachstum anknüpfen, sondern auch etablierte innovative kleine und mittlere Unternehmen erfassen. Die Definitionen sollen so gefasst werden, dass sie bei künftigen Förderprogrammen, Beihilferegelungen, Finanzierungsinstrumenten und regulatorischen Ausnahmen eine sachgerechte Einbeziehung innovativer mittelständischer Unternehmen ermöglichen.
- Energieversorgungssicherheit im Kontext des Iran-Konflikts: Ziel der Interessenvertretung ist die Einleitung und Anpassung energiepolitischer Maßnahmen des Bundes zur Absicherung der Energieversorgung bei geopolitisch bedingten Störungen der Öl-, Gas- und Energieversorgung. Angestrebt werden Maßnahmen zur Diversifizierung von Bezugsquellen, zur Sicherung von Lieferwegen und Energiereserven sowie zur Begrenzung außergewöhnlicher Preisbelastungen für mittelständische Unternehmen. Bei Entscheidungen zu Reserven, Beschaffung, Abgaben, Entlastungen und möglichen Eingriffen in den Energiemarkt sollen die Versorgungsbedarfe energieintensiver kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden.
- Antragsstopp im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Ziel der Interessenvertretung ist die schnellstmögliche Wiederaufnahme des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) sowie die Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel für die kontinuierliche Förderung mittelständischer Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Angestrebt werden verlässliche und planbare Förderbedingungen, die Vermeidung künftiger Antragsstopps sowie eine auskömmliche Finanzierung des Programms im Bundeshaushalt. Darüber hinaus sollen die Bewilligungs- und Antragsverfahren so ausgestaltet werden, dass Innovationsvorhaben mittelständischer Unternehmen ohne längere Unterbrechungen beantragt, bewilligt und umgesetzt werden können.
- Weiterentwicklung des Minijobs: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung im Rahmen der geplanten Reform des Minijob-Systems. Angestrebt wird die Einführung einer dynamisierten Hinzuverdienstgrenze von 1.000 Euro pro Monat anstelle der bisherigen Minijob-Regelung. Die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sollen so ausgestaltet werden, dass Beschäftigte schrittweise in die Sozialversicherung einbezogen, Doppelversicherungen vermieden und Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig sollen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen erhalten bleiben.
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