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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, bilaterale Termine oder Ansprachen auf Veranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Schwerpunkt der Interessensvertretung ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen (Förderung der Rettung aus Lebensgefahr) sowie die Stärkung des Bevölkerungsschutzes. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" Regelungsvorhaben: - Gewünschte Helfergleichstellung im Katastrophenschutz: Gewünschte Helfergleichstellung im Katastrophenschutz - Rechtsstellung der Helfer im Zivilschutz nach dem Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG) § 27 ZSKG - Aufnahme der Wasserrettung in § 13 ZSKG ( Zivilschutz - und Katastrophenhilfegesetz): Im ZSKG ist normiert, dass der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung ergänzt. Die Wasserrettung soll als Fachdienst ebenfalls aufgeführt werden. - Helferregister im Bevölkerungsschutz: Viele ehrenamtliche Einsatzkräfte engagieren sich in mehreren BOS. Die Einführung eines Registers, in dem diese Kräfte gelistet werden, würde nichts an diesem Umstand verändern und den Bevölkerungsschutz nicht stärken. Der Verwaltungsaufwand für Behörden und die ehrenamtlich gestemmten Hilfsorganisationen wäre jedoch beträchtlich. Von einer Einführung eines Registers rät die DLRG aus diesen und weiteren Gründen ab. - Finanzierung des Rettungsdienstes: Die beabsichtigte Kopplung der Entwicklung der Leistungsvergütung an die Grundlohnrate, sowie die Entpflichtung von der Refinanzierung tariflich vereinbarter Gehälter lehnen wir daher entschieden ab und sprechen uns gemeinsam nachdrücklich für eine zwingende gesetzliche Klarstellung zur Refinanzierung der Vollkosten im Rettungsdienst aus.

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