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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern) 0628 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -045 Vermischte Einnahmen 100 100 871 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen für Projekte sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen für Aus- und Fortbildung............................................... 100 2. Einnahmen für Projekte bei Aufträgen Dritter.................................. - Zusammen............................................................................................ 100 132 01 -045 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 10 10 935 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die im Rahmen der Neukonzeption des Katastrophenschutzes im Zivilschutz entbehrlich gewordenen Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes und Ausstattungsgegenstände unentgeltlich den Trägern des Katastrophenschutzes überlassen werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ausgesonderte Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände des ergänzenden Katastrophenschutzes unentgeltlich an die Hilfsorganisationen abgegeben werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass vorhandenes Sanitätsmaterial im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen unentgeltlich an die Hilfsorganisationen und an die Länder abgegeben wird. Erläuterungen: Veräußerung von unbrauchbar oder entbehrlich gewordenen Geräten und Ausstattungsgegenständen sowie von Altmaterial und dergleichen. Übrige Einnahmen 272 09 -045 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union - - 8 602 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. - 192 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 281 01 -045 Sonstige Erstattungen aus dem Inland 13 839 6 339 13 398 Haushaltsvermerk: 1. Es wird zugelassen, dass mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen auf die Erstattung der Kosten der Personalausgaben für das fliegende Personal verzichtet werden kann. 2. Es wird zugelassen, dass auf die Geltendmachung der Ansprüche des Bundes verzichtet wird, wenn ein Totalschaden oder ein sonstiger Schaden an einem Hubschrauber des Katastrophenschutzes ohne Verschulden eines Dritten entstanden ist. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstattungen aus Nutzung der BABZ durch Dritte........................... - 2. Nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) stehen die für den Verteidigungsfall beschafften Hubschrauber auch bei friedensmäßigen Katastrophen und im Rettungsdienst zur Verfügung. Die dabei entstehenden Kosten (einschließlich der Kosten für Fortbildungen zu Einsätzen in Zivilschutzhubschraubern für Notärzte und Rettungsassistenten) sind dem Bund gemäß § 29 Abs. 4 ZSKG von den Trägern zu erstatten.................... 13 839 Zusammen............................................................................................ 13 839 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (257) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen ist Tgr. 02. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0628 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01. § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0628 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 531 01, 532 04, 532 06, 547 01, 632 01, 632 02, 681 02 und 684 03. § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. - 193 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0628 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 514 02 -045 B Haltung von Luftfahrzeugen 13 381 5 881 12 891 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Zu den Haltungsausgaben zählen die Ausgaben für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Hubschrauber einschließlich der Reisekosten für Pilotinnen und Piloten. Diesen stehen Einnahmen durch Erstattungen aus dem Einsatz im Rettungsdienst und bei friedensmäßigen Katastrophen in gleicher Höhe gegenüber. Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 10 110 T€. 518 02 -045 B Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 5 499 5 499 5 761 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. 531 01 -045 B Rückbau von Anlagen der unabhängigen Löschwasserversorgung - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. Erläuterungen: Aufgrund der Entwidmung der Anlagen vom öffentlichen Zivilschutzzweck besteht gemäß § 1004 Abs. 1 BGB sowie § 19 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 26, 28 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (AKG) ein Anspruch der Kommunen/Länder als Grundstückseigentümer gegenüber dem Bund auf Erstattung von Beseitigungskosten für alle nach 1945 auf Veranlassung des Bundes instandgesetzten oder neu errichteten Löschwasseranlagen. Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschränkt. 532 04 -045 B Vorbereitung und Durchführung von länderübergreifenden Krisenmanagementübungen 300 300 338 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. 532 05 -045 B Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie Rückabwicklung von öffentlichen Schutzräumen 35 000 30 000 1 215 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 43 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 194 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 05 Erläuterungen: Die Gemeinden haben gemäß § 7 Abs. 1 ZSKG die öffentlichen Schutzräume zu verwalten und zu unterhalten. Mit Ausnahme der persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben trägt der Bund nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsvorschriften die den Gemeinden für die Erhaltung der Verkehrssicherheit öffentlicher Schutzräume entstehenden Ausgaben. 532 06 -045 B Schutz kritischer Infrastruktur 400 400 320 58 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. 532 07 -045 B Aufbau des digitalisierten 360-Grad-Lagebilds für den Bevölkerungs- und Zivilschutz 1 000 1 000 99 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 546 01 -045 B Internationale Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz 80 80 31 547 01 -045 B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1 192 1 192 1 040 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. Erläuterungen: Ausgaben für die Bewirtschaftung, Unterhaltung, Ersatz, Ergänzung für die Einrichtungen zur Einlagerung der Sicherungsfilme sowie Erwerb von Einlagerungsbehältern und Ausstattungsgegenständen, für Vorarbeiten zur Einlagerung der Sicherungsfilme und zur Duplizierung von Sicherungsfilmen. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -045 B Auslandseinsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für Katastrophenschutz auf europäischer Ebene und im besonderen Interesse des Bundes - - 3 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. 632 02 -045 B Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut 2 663 2 663 3 288 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. Erläuterungen: Entgelte einschl. tariflicher Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vermischte Personalausgaben (Trennungs - 195 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0628 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 632 02 geld u.a.). Im Auftrag des Bundes werden bei den Ländern die Sicherungsverfilmung und sonstige Maßnahmen (insbesondere Erfassung) zum Schutz beweglichen und unbeweglichen nicht bundeseigenen Kulturgutes durchgeführt. Die Ausgaben trägt der Bund gemäß Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. 681 02 -045 B Erstattung von Schadenersatzleistungen an Dritte sowie Erstattung von Unfallversicherungsleistungen 202 202 225 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. Erläuterungen: Erstattung von Schadensersatzleistungen an Dritte aufgrund rechtlicher Verpflichtung (Art. 104 a Abs. 2 GG i. V. m. §§ 812 ff BGB) insbesondere aus der Haltung und dem Betrieb der bundeseigenen Kraftfahrzeuge, aus sonstigen Schadensfällen bei Verschulden der Verwaltung, eines Verwaltungsangehörigen oder eines Helfers in der Durchführung des ZSKG sowie Erstattung von Leistungen, die nach den Vorschriften des SGB VII vom zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger erbracht werden. Bezeichnung 1 000 € 1. Bundeseigene Verwaltung............................................................... 2 2. Bundesauftragsverwaltung.............................................................. 200 Zusammen............................................................................................ 202 684 01 -045 B Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung zur Unterstützung der Länderkapazitäten im Rahmen der Betreuung von Bürgern in Krisensituationen 3 000 3 000 28 467 8 537 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 684 02 -045 B Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz 4 950 6 450 3 441 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 600 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 400 T€ Erläuterungen: Unterstützung des Ehrenamts als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes gemäß § 20 ZSKG, insbesondere durch gezielte Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen Engagements im Bevölkerungsschutz. 684 03 -045 B Förderung des Selbstschutzes 9 500 9 500 2 719 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und Dienstverträge, Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachkosten, Kosten für Tagungen, Veranstaltungen, Publikationen, sonstige Öffentlichkeitsarbeit oder wissenschaftliche Expertisen geleistet werden. - 196 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 684 04 -045 B Ausbildung der Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen 16 811 19 002 1 822 2 160 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 37 928 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 482 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 482 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 482 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 9 482 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Es handelt sich um Ausgaben für die Aus- und Fortbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und die Ausbildung von Pflegeunterstützungskräften nach § 24 ZSKG zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung im Zivilschutz- oder Katastrophenfall. 684 05 -045 B Projektförderung Malteser Hilfsdienst e. V. 2 125 2 125 1 209 Erläuterungen: Die Mittel dienen der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt des Malteser Hilfsdienstes e.V. 684 06 -045 B Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen - - - Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (659) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 02 Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (600) (600) (2 184) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 mit Ausnahme des Titels: 532 22 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99, 272 09 und 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden - 197 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0628 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 427 29 -045 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 184 936 525 21 -045 Aus- und Fortbildung - - 476 127 532 22 -045 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 600 600 245 -140 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Erbringung verbindlicher vorhabenbezogener Finanzierungsanteile des Bundes. 544 21 -045 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - 878 397 632 21 -045 Auslandseinsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für Katastrophenschutz auf europäischer Ebene und im besonderen Interesse des Bundes - - 401 6 750 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 66 367 58 871 50 374 33 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 240 770 185 335 83 569 40 884 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 4 4 3 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 1 500 1 800 153 923 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 297 896 271 823 164 141 31 978 Zusammen............................................................................................... 606 537 517 833 298 240 73 818 422 01 -045 BF Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 36 507 29 011 15 386 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe von 5 292 T€ gesperrt. 427 09 -045 BF Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 2 671 2 671 3 933 428 01 -045 BF Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 27 122 27 122 30 952 - 198 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 453 01 -045 BF Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 67 67 103 511 01 -045 BF Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 5 845 4 737 2 611 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Software an Bundesbehörden und Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben wird. 514 01 -045 BF Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 222 222 175 517 01 -045 BF Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 7 304 6 677 6 523 Erläuterungen: Die Ausgaben umfassen auch die Kosten für die Unterbringung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Liegenschaft Provinzialstraße Bonn). 518 01 -045 BF Mieten und Pachten 13 848 8 798 7 390 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 000 T€ Erläuterungen: Mietkosten für das Modulare Warnsystem (MoWas) 525 01 -045 BF Aus- und Fortbildung 11 812 6 195 2 332 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial zu Nr. 1 der Erläuterungen an Lehrgangsteilnehmer zu Schulungszwecken unentgeltlich abgegeben wird. 3. Die Mittel zu Nr. 1 der Erläuterungen für Verpflegung an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ)............................................................................................. 9 800 2. Einsatznachsorgezentrum (ENZ).................................................... 1 500 3. Sonstige Aus- und Fortbildung........................................................ 512 Zusammen............................................................................................ 11 812 Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 262 T€. - 199 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0628 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 527 01 -045 BF Dienstreisen 561 561 547 532 01 -045 BF Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 146 857 109 124 35 241 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 67 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 26 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 21 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 18 900 T€ Erläuterungen: Mehr wegen Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes. 532 02 -045 BF Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 10 190 7 890 266 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz werden u. a. die Erstellung und der Vertrieb adressatengerechter Informationen der Bevölkerung über geeignete und zielgruppenspezifische Kanäle geleistet. Die Informationen dienen durch offensive Risiko- und Krisenkommunikation dazu, Bewusstsein für Bedrohungen zu schaffen, Ängste zu mindern und dadurch Potenzial zum Selbstschutz und zur Selbsthilfefähigkeit zu stärken. 539 09 -045 BF Vermischte Verwaltungsausgaben 663 663 532 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz werden u. a. Ausgaben für die Unterstützung der Bedarfsträger bei der Organisation des Selbstschutzes, für Aufwendungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für Betreuungsmaßnahmen bei Großschadensereignissen im Ausland geleistet. Die Ausgaben umfassen die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke, bauliche Anlagen und auch für die Unterbringung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. - 200 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 544 01 -045 BF Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 3 080 3 080 1 856 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 506 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 365 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 816 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 325 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO gewährt werden. 684 09 -045 BF Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs 4 4 3 711 01 -045 BF Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - 1 000 148 712 01 -045 BF Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall 1 500 800 5 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Entwicklungs- und Erprobungszentrum Zivilschutz................. 400 000 - 400 - 750 398 850 2. Standorterweiterung Liegenschaft Ahrweiler (BABZ).............. 291 535 - 400 - 750 290 385 Zusammen.................................................................................... 691 535 - 800 - 1 500 689 235 811 01 -045 BF Erwerb von Fahrzeugen 2 323 1 917 135 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Neubeschaffung 2 Pkw, 1 Kleinbus, 4 Sonderfahrzeuge, 2 Anhänger............................ 1 763 Ersatzbeschaffung 10 Pkw, 1 Transporter........................................................................... 560 Zusammen............................................................................................ 2 323 811 02 -045 BF Erwerb von Luftfahrzeugen - - - - 201 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0628 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 812 01 -045 BF Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 34 236 26 236 155 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 737 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 137 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 800 T€ Erläuterungen: Drahtgebundene Fernmeldeeinrichtungen, besondere technische Einrichtungen und Funkeinrichtungen. 812 02 -045 BF Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 17 486 16 386 1 867 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Software an Bundesbehörden und Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben wird. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstbeschaffung.............................................................................. 17 366 2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 120 Zusammen............................................................................................ 17 486 812 03 -045 BF Erwerb von Sanitätsmitteln und Sanitätsmaterial 8 099 8 099 5 885 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 974 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 658 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 658 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 658 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Sanitätsmaterial, das sechs Monate vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ungenutzt ist, an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben wird. Erläuterungen: Es muss gewährleistet sein, dass vor der vorzeitigen Entnahme zur Abgabe an Dritte eine schnellstmögliche Ersatzbeschaffung sichergestellt ist. 821 01 -045 BF Einrichtung eines Einsatznachsorgezentrums - - - - 202 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 883 01 -045 BF Wasserwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen 32 800 25 840 16 107 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 690 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 690 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus dem Vorteilsausgleich nach § 10 WaSG fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Vorbereitende Maßnahmen zur Deckung lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser, Betriebs- und Löschwasser im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes. Im Vordergrund steht die Erhaltung von netzunabhängigen Einzelbrunnen und Quellfassungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. 883 02 -045 BF Ausbau und Ertüchtigung kommunaler Sirenennetze 6 607 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 821 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 607 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 607 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 607 T€ Erläuterungen: Durch die Länder ist eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorzusehen. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Ausgaben des ergänzenden Katastrophenschutzes (236 733) (230 733) (30 655) Erläuterungen: Planmäßige fahrzeug- und helferbezogenen Ausgaben des ergänzenden Katastrophenschutzes im Rahmen des § 29 ZSKG. 532 12 -045 BF Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 40 388 37 388 26 096 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Ausbildungsmaterial an Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu Ausbildungszwecken unentgeltlich abgegeben wird. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgaben auf Standortebene.......................................................... 15 202 2. Wartung und Instandsetzung.......................................................... 11 900 3. Prüfung und Erprobung von Maßnahmen und Geräten zum CBRN-Schutz und für den medizinischen Katastrophenschutz...... 360 4. Ergänzende Zivilschutzausbildung.................................................. 12 926 Zusammen............................................................................................ 40 388 - 203 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0628 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 12 (Titelgruppe 01) Zu 1. Pauschale Erstattung der Ausgaben für die Unterbringung der Einsatzfahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes sowie der persönlichen CBRN- Schutzausrüstung, für ärztliche Untersuchungen der Helferinnen und Helfer und für die Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Analytischen Task Forces zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung mit Spezialtechnik bei komplexen CBRN-Lagen. Zu 2. Ausgaben für die Wartung und Instandsetzung der ergänzenden Ausstattung. Zu 4. Ausgaben für die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes nach Landesrecht, für die Durchführung von Übungen sowie Ausbildungsunterlagen, Verwaltungsvorschriften, Merkblätter und technische Handreichungen. 811 11 -045 BF Erwerb von Fahrzeugen 166 437 145 437 122 076 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 179 640 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 48 078 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 57 337 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 74 225 T€ Erläuterungen: Mehr wegen Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes. 812 11 -045 BF Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 29 908 47 908 17 916 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 669 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 485 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 642 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 542 T€ Erläuterungen: Weniger wegen bedarfsgerechter Anpassung innerhalb der Tgr. 01. - 204 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Vorbemerkung Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. April 2020 (BGBl. I S. 808), leistet das THW technische Unterstützung 1. im Zivilschutz, 2. bei Einsätzen und Maßnahmen im Ausland im Auftrag der Bundesregierung, 3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie 4. bei Unterstützungsleistungen und Maßnahmen im Sinne der Nummern 1 bis 3, die das Technische Hilfswerk durch Vereinbarung übernommen hat. In 669 ehrenamtlich organisierten Ortsverbänden stellt das THW rund 88 000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zur Verfügung. Diese werden von rund 2 200 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der THW-Leitung, acht Landesverbandsdienststellen (LV), 66 Regionalstellen, einem Logistikzentrum, vier Logistikzentren in vier LV und dem Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) mit den drei Ausbildungszentren unterstützt. Überblick zum Kapitel 0629 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 349 349 - 3 609 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 5 469 Gesamteinnahmen.................................................. 349 349 - 9 078 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 188 344 181 415 +6 929 154 610 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 284 323 265 469 +18 854 10 383 227 468 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 693 5 853 -160 4 660 Ausgaben für Investitionen...................................... 806 089 275 199 +530 890 69 109 804 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 284 449 727 936 +556 513 10 452 496 542 davon flexibilisiert.................................................... 1 073 483 532 110 +541 373 755 308 888 davon nicht flexibilisiert........................................... 210 966 195 826 +15 140 9 697 187 654 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 276 869 720 656 +556 213 755 480 195 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 882 882 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 51 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 42 700 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 21 300 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 14 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 10 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 2 743 882 - 205 - Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 0629 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -045 Vermischte Einnahmen 77 77 208 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen bewegliche Sachen und Leistungen des THW aus Anlass von Katastrophen, größeren Unglücksfällen und Notständen unentgeltlich überlassen werden, wenn die Überlassung zur Abwendung oder Milderung einer nicht vorhergesehenen Notlage erfolgt. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... - 2. Einnahmen aus dem Verkauf von Pandemieausstattung................ - 3. Sonstiges......................................................................................... 77 Zusammen............................................................................................ 77 In diesem Titel werden in erster Linie die Mittel vereinnahmt, die Dritte (außer Bundesbehörden, vgl. Tit. 381 01) dem THW zur Durchführung humanitärer Auslandseinsätze im Auftrag der Bundesregierung und für die Durchführung von Forschungsvorhaben zuwenden (vgl. Tgr. 01). 124 01 -045 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 16 16 137 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen aus der Mitbenutzung von Liegenschaften durch Dritte dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 519 11. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass der Geschäftsstelle der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks e. V. und der THW-Jugend e. V. Büroräume und Einrichtungsgegenstände in Liegenschaften der BA-THW unentgeltlich überlassen werden. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass Unterkünfte im THW an Bedienstete des THW, Helferinnen und Helfern sowie deren Angehörigen gegen ein ermäßigtes Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Erläuterungen: Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. 132 01 -045 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 256 256 3 264 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ausgesonderte Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände des Technischen Hilfs - 206 - 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 422 01 1. Sonstige Beurlaubungen A 13 g................ 3,0 3,0 1.1 Wichtiger Grund analog § 46 BBG A 8..................... 1,0 1,0 Zusammen......... 4,0 4,0 2. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 20,0 20,0 2.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD 3. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: A 14................... 1,0 1,0 3.1 Verwendung als Abgeordnete/r (Bund/Land) oder kommunale/r Wahlbeamtin/ Wahlbeamter Insgesamt.......... 25,0 25,0 Zu Titel 428 01 1. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 18,0 18,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ E.-Gr. 2027 2026 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 422 01 ku 1. ku mit Ausscheiden der Planstelleninhaber /innen 1.2 in Bes.-Gr. A 10 A 13 g............... 1,0 - 1,0 1.2.1 - - - 297 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 0628 Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2027 2026 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 5...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 2...................... 8,0 8,0 5,0 - - - - - - - - - - A 16.................... 7,0 7,0 4,0 - - - - - - - - - - A 15.................... 21,0 21,0 5,0 - - - - - - - - - - A 14.................... 27,0 27,0 15,0 - - - - - - - - - - A 13 h................. 35,0 35,0 21,5 - - - - - - - - - - A 13 g+Z............. 7,0 7,0 5,7 - - - - - - - - - - A 13 g................. 31,0 31,0 8,8 - - - - - - - - - - A 12.................... 52,0 52,0 34,2 - - - - - - - - - - A 11.................... 60,0 60,0 34,6 - - - - - - - - - - A 10.................... 42,0 42,0 34,9 - - - - - - - - - - A 9 g................... 11,0 11,0 7,8 - - - - - - - - - - A 9 m+Z.............. 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - A 9 m.................. 100,0 100,0 62,6 - - - - - - - - - - A 8...................... 101,0 101,0 47,6 - - - - - - - - - - A 7...................... 69,0 69,0 24,8 - - - - - - - - - - A 6 m.................. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 576,0 576,0 316,5 - - - - - - - - - - Titel 428 01 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT B.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 7,0 7,0 5,0 - - - - - - - - - - E 14.................... 31,0 31,0 28,2 - - - - - - - - - - E 13.................... 24,0 24,0 21,9 - - - - - - - - - - E 12.................... 112,0 112,0 108,0 - - - - - - - - - - E 11.................... 356,0 356,0 347,3 - - - - - - - - - - E 10.................... 244,0 244,0 233,5 - - - - - - - - - - E 9c.................... 15,0 15,0 14,7 - - - - - - - - - - E 9b.................... 11,0 11,0 10,1 - - - - - - - - - - E 9a.................... 326,0 326,0 309,5 - - - - - - - - - - E 8...................... 186,5 186,5 165,8 - - - - - - - - - - E 7...................... 374,0 374,0 371,0 - - - - - - - - - - E 5...................... 24,0 24,0 23,7 - - - - - - - - - - E 4...................... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - - E 3...................... 5,6 5,6 5,5 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 1 719,1 1 719,1 1 647,2 - - - - - - - - - - Insgesamt........... 1 720,1 1 720,1 1 648,2 - - - - - - - - - - Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 3,0 B2; 1,0 A16; 10,9 A15; 6,0 A14; 6,9 A13h; 1,0 A13g+Z; 17,2 A13g; 6,0 A12; 15,0 A11; 4,0 A10; 2,0 A9g; 29,8 A9m; 48,3 A8; 36,0 A7 (Zusammen: 187,1). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 3,0 AT(B2); 1,0 ATB; 10,9 E15; 6,0 E14; 25,1 E13; 6,0 E12; 15,0 E11; 4,0 E10; 2,0 E9c; 29,8 E9a; 48,3 E8; 36,0 E7 (Zusammen: 187,1). - 298 -

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