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Deutscher Feuerwehrverband

lobbyregister / register_entry 16.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Feuerwehrverband Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Als Zusammenschluss der Landesfeuerwehrverbände und Bundesgruppen bildet der Deutsche Feuerwehrverband den nationalen Spitzenverband, der den Feuerwehren auf Bundesebene, in der Europäischen Union und international eine einheitliche Stimme gibt. Der DFV erhält durch seine Gremien die fachlichen und politischen Mandate für die Interessenvertretung und bildet die Erwartungen seiner Mitgliedsorganisationen ab. Er ist verlässlicher Ansprechpartner von Regierungen, Organisationen und anderen Interessenvertretern. Der Deutsche Feuerwehrverband ist bei der Anhörung von Experten, bei der Meinungsbildung sowie der Bestimmung von Auswirkungen zu Gesetzgebungen die Stimme für die deutschen Feuerwehren. Er wirkt darauf hin, dass auch in einem System der föderal strukturierten Feuerwehren nationale Regelungen vor Ort anwendbar sind und nicht Hindernisse für die Ausübung des Feuerwehrdienstes darstellen. Interessenbereiche: Ländlicher Raum; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Unfallversicherung; Diversitätspolitik; Integration; Zivilrecht; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Klimaschutz; Extremismusbekämpfung; Staatsorganisation; Bundeswehrangelegenheiten; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Verkehrspolitik; Rechtspolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Cybersicherheit; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" Regelungsvorhaben: - Reform der Notfallversorgung - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung: Nach einem ursprünglichen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 08.01.2020 in Anlehnung an das Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ des Sachverständigenrates zu den Entwicklungen im Gesundheitswesen aus 2018 und einer Corona-bedingten Unterbrechung der gesetzgeberischen Initiative haben die Bestrebungen zur Reform der Notfallv. ihren Fortgang gefunden. Publikationen und wissenschaftliche Diskussion hierzu münden in den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung des BMG, dessen Inhalte und Ziele somit auch Gegenstand der Stellungnahme des DFV sind. Diese orientiert sich an den wesentlichen Elementen der geplanten Strukturen, die aus Sicht der deutschen Feuerwehren dargestellt und bewertet werden.

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