Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland - Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen
Text
Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland - Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen
[Antrag
der Abgeordneten Arne Raue, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum,
Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker,
Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Peter Felser, Hauke Finger, Boris
Gamanov, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Olaf Hilmer,
Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich
Koch, Pierre Lamely, Markus Matzerath, Iris Nieland, Gerold Otten, Tobias
Matthias Peterka, Christian Reck, Lars Schieske, Manfred Schiller, Dr. Paul
Schmidt, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer
Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin
ziehen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der großflächige Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 hat in besonderer Weise
verdeutlicht, wie verletzlich kritische Infrastrukturen in Deutschland sind. Nach
bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden wurde der Ausfall durch einen
politisch motivierten, linksextremistischen Anschlag auf Teile der Energieinfrastruktur
ausgelöst. Das Ereignis hat erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit,
die Gesundheitsversorgung, den Verkehr, die Kommunikation sowie das Vertrauen
der Bevölkerung in die staatliche Krisenbewältigung gehabt und offenbarte
strukturelle Defizite im Katastrophenschutz, insbesondere bei der Vorsorge gegen
langanhaltende Stromausfälle, der Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen
sowie bei der Resistenz kritischer Infrastrukturen gegenüber Sabotage bzw.
extremistischen Gewalttaten. Ein starker Bevölkerungsschutz ist eine unverzichtbare staatliche
Kernaufgabe. Deutschland braucht daher tragfähige koordinierte Kapazitäten, starke
Rettungsleitstellen, eine verlässliche Notfallversorgung und eine beständige
Unterstützung für das Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz. Die föderalen und
dezentralen Strukturen in Ländern und Kommunen brauchen für eine bedarfsgerechte
Gefahrenabwehr moderne Anpassungen und gezielte Förderungen des Bundes. Eine
Zentralisierung auf supranationaler Ebene ist abzulehnen, denn Katastrophen unterscheiden
sich regional stark (z. B. Hochwasser in Deutschland vs. Waldbrände in
Griechenland). In Notsituationen zählt schnelles und flexibles Handeln, das besser auf
nationaler oder regionaler Ebene organisiert werden kann. Der Katastrophenschutz in
Deutschland ist daher nachhaltig zu stärken, die Resistenz kritischer Infrastrukturen zu
erhöhen und die Einsatz- und Handlungsfähigkeit staatlicher und nichtstaatlicher Ak-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3596
21. Wahlperiode 13.01.2026
teure in Krisenlagen deutlich zu verbessern. Dabei sind sowohl präventive
Maßnahmen umzusetzen als auch Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten auszubauen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
1. die Resistenz kritischer Infrastrukturen durch die Ergreifung geeigneter
Maßnahmen zu erhöhen und insbesondere die Sicherheitsanforderungen für Energie-,
Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und
anzupassen, physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale
Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe auszubauen und die Betreiber kritischer
Infrastrukturen zu verpflichten, regelmäßig Risiko- und Resistenzanalysen
durchzuführen;
2. die Vorsorge für großflächige und langanhaltende Stromausfälle zu verbessern,
indem sie bundesweit einheitliche Mindeststandards für Notstromversorgung,
insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und
Wasserwerke, festlegt; den Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze
fördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüfen und
beüben lässt;
3. Katastrophenschutzstrukturen finanziell und personell zu stärken und die
finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes
dauerhaft zu erhöhen, die technische Ausstattung von Feuerwehren,
Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zu modernisieren und Maßnahmen zur
Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auszubauen, indem
Bundesprogramme zur Anerkennung, Motivation und Nachwuchsgewinnung im
Ehrenamt, insbesondere in Feuerwehr, THW und weiteren
Katastrophenschutzorganisationen ausgebaut und bundesseitig ausreichend finanziell ausgestattet werden;
4. Warnsysteme zu modernisieren und föderal weiterzuentwickeln, d. h. den
weiteren Ausbau und Erhalt der Katastrophenwarnsysteme (Cell Broadcast1, Sirenen,
Warn-Apps sowie analogen und digitalen Warnmitteln) gemeinsam mit Ländern
und Kommunen zu unterstützen und länderspezifische Pilotprojekte zur
Warninfrastruktur gezielt zu fördern;
5. die dezentrale Ausstattung, Infrastruktur und Stabilität sicherzustellen, d. h. mit
Fokus auf strukturschwache Gebiete zusätzliche Bundesmittel jährlich für
Ausstattung, Fahrzeuge, Notstrom, Technik, Digitalfunk, Sanitätsmaterial etc.
bereitzustellen;
6. die Zusammenarbeit zu fördern, indem
a. beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine
bundesweite beratende Koordinierungsstelle für länderübergreifende
Katastrophenschutzfragen als Austausch- und Übungsplattform geschaffen wird
und
b. Initiativen für länderübergreifende Übungen, Wissenstransfer und
praxisnahe Fortbildungen gefördert werden;
7. die Digitalisierung im Katastrophenschutz zweckmäßig und datenschutzkonform
auszubauen, indem digitale Lösungen zur Einsatzdokumentation, Alarmierung,
Leitstellen-IT etc. gezielt gefördert werden, wo sie praxistauglich sind und der
Entlastung der Einsatzkräfte dienen;
8. die strategische Notfallvorsorge mit dem weiteren Ausbau dezentraler
Notfallreserven (Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie, Notstrom) gemein-
1 auch SMS-CB genannt: Warnmeldungen an Mobilfunkgeräte; www.bundesregier-ung.de/breg.de/-
suche/cell-broadcast-2010232
sam mit den Ländern zu stärken; wobei sich die Lagerung und Logistik an lokalen
Gegebenheiten orientieren und mit heimischen Unternehmen erfolgen sollte;
9. den Rettungsdienst bundesweit organisatorisch inkl. seiner Finanzierung in die
allgemeine Gesundheitsversorgung zu integrieren und den Katastrophenschutz
durch die resultierende bessere Gesundheitsanbindung zu stärken;
10. die Transparenz, die Kontrolle und die nationale Souveränität zu wahren, indem
sie regelmäßig dem Deutschen Bundestag über die Entwicklung und Verwendung
der Fördermittel den Katastrophenschutz betreffend sowie der Notfallversorgung
insgesamt berichtet;
11. Extremismusprävention und Objektschutz zu verzahnen und Erkenntnisse aus der
Extremismusprävention zukünftig stärker in den Schutz kritischer Infrastrukturen
einfließen zu lassen sowie den Objektschutz besonders gefährdeter Anlagen in
Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden zu intensivieren.
Berlin, den 13. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 hat auf dramatische Weise offengelegt, wie unzureichend
Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet ist. Besonders besorgniserregend ist, dass nach
bisherigen Erkenntnissen ein politisch motivierter, linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur
ursächlich war und zu weitreichenden Versorgungsstörungen führen konnte. Dies verdeutlicht nicht nur die
sicherheitspolitische Bedrohung durch extremistische Gewalt, sondern auch das Versagen staatlicher Vorsorge-
und Schutzmechanismen. Das Ereignis zeigt deutlich auf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland zu lange
vernachlässigt wurde. Fehlende Redundanzen, mangelhafte Notstromkapazitäten, unklare Zuständigkeiten
zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie das individuelle Versagen politischer Entscheidungsträger haben
die Auswirkungen des Stromausfalls erheblich verschärft. Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
waren zeitweise auf sich allein gestellt, während staatliche Stellen nur eingeschränkt handlungsfähig waren.
Ein leistungsfähiger Staat muss in der Lage sein, seine Bevölkerung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig
zu schützen. Dazu gehört insbesondere der wirksame Schutz kritischer Infrastrukturen vor Sabotage, Terrorismus
und Extremismus aller Art. Der Staat darf sich hierbei nicht auf freiwillige Selbstverpflichtungen von Betreibern
verlassen, sondern muss klare Vorgaben machen und deren Einhaltung konsequent kontrollieren. Die im Antrag
geforderten Maßnahmen zielen darauf ab, die staatliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, die öffentliche
Sicherheit zu stärken und das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens
zurückzugewinnen. Der Berliner Stromausfall darf kein einmaliges Warnsignal bleiben, das folgenlos verhallt. Vielmehr
muss er Ausgangspunkt für eine grundlegende Neuausrichtung des Katastrophenschutzes und des Schutzes
kritischer Infrastrukturen in Deutschland sein. Nur durch eine klare Priorisierung von Sicherheit, Vorsorge und
staatlicher Verantwortung können zukünftige Krisen beherrschbar bleiben und vergleichbare Ereignisse
verhindert werden.
Kritische Infrastrukturen wie Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsversorgung bilden das
Rückgrat moderner Gesellschaften. Ihre Störung oder Zerstörung hat unmittelbare Auswirkungen auf die öffentliche
Ordnung, die Versorgungssicherheit und die innere Sicherheit. Angesichts zunehmender Sabotagegefahren,
hybrider Bedrohungen und Cyberangriffe ist eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden
Sicherheitsanforderungen zwingend erforderlich. Neben dem Ausbau physischer Schutzmaßnahmen müssen insbesondere digitale
Schutzkonzepte gestärkt werden. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind stärker in die Verantwortung zu
nehmen und zur regelmäßigen Durchführung belastbarer Risiko- und Resistenzanalysen zu verpflichten, um
Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Ein länger andauernder Stromausfall stellt besonders
in den Wintermonaten eines der gravierendsten Katastrophenszenarien dar. Er gefährdet nicht nur die
Energieversorgung, sondern auch die Wasserver- und -entsorgung, die medizinische Versorgung, die Kommunikation
und die öffentliche Sicherheit. Deshalb sind bundesweit einheitliche Mindeststandards für eine
Notstromversorgung erforderlich, insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen, Wasserwerke und andere
systemrelevante Einrichtungen. Der gezielte Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten sowie sogenannter
Inselnetze erhöht die Krisenfestigkeit erheblich. Ergänzend müssen bestehende Notfallpläne regelmäßig überprüft,
fortgeschrieben und in realistischen Übungen erprobt werden. Deutschland muss zudem angesichts aktueller und
künftiger Gefahren (z. B. Naturkatastrophen, technische Großschadensereignisse) seine Strukturen im
Bevölkerungsschutz stetig weiterentwickeln. Föderale und regionale Verantwortungsstrukturen bieten Flexibilität und
Heimatnähe, müssen vom Bund aber bestmöglich unterstützt werden. Die mit diesem Antrag eingebrachten
Maßnahmen stellen dafür wichtige Schritte dar, die den Katstrophenschutz in den Ländern und Kommunen stärken,
qualitativ verbessern, finanzierbar und auch zukunftssicherer machen.
Ein leistungsfähiger Katastrophenschutz setzt ausreichendes Personal, moderne Technik und eine verlässliche
Finanzierung voraus. Die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes ist
daher dauerhaft zu erhöhen, um Investitionsstaus abzubauen und Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Feuerwehren,
Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk müssen technisch modernisiert werden. Zugleich ist das
Ehrenamt als tragende Säule des Katastrophenschutzes gezielt zu stärken. Bundesprogramme zur Anerkennung,
Motivation und Nachwuchsgewinnung sind auszubauen und auskömmlich zu finanzieren, um dem zunehmenden
Personalmangel entgegenzuwirken. Zudem ist eine frühzeitige, verlässliche und verständliche Warnung der
Bevölkerung entscheidend, um Schäden zu begrenzen und Menschenleben zu schützen. Der Ausbau und der
dauerhafte Betrieb moderner Warnsysteme – einschließlich Cell Broadcast, Sirenen, Warn-Apps sowie analoger und
digitaler Warnmittel – müssen gemeinsam mit Ländern und Kommunen vorangetrieben werden. Gleichzeitig
sind länderspezifische Pilotprojekte zu fördern, um Warninfrastrukturen an regionale Gegebenheiten anzupassen
und weiterzuentwickeln.
Besonders strukturschwache und ländliche Regionen stehen im Katastrophenfall vor besonderen
Herausforderungen. Um gleichwertige Lebensverhältnisse und eine flächendeckende Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, sind
zusätzliche Bundesmittel bereitzustellen. Diese sollen gezielt für Ausstattung, Fahrzeuge, Notstromlösungen,
Technik, Digitalfunk und Sanitätsmaterial eingesetzt werden, um die Einsatzfähigkeit vor Ort nachhaltig zu
sichern. Katastrophen machen dabei nicht an Ländergrenzen halt. Eine verbesserte länderübergreifende
Zusammenarbeit ist daher zum Schutze unserer Bevölkerung unerlässlich. Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe soll daher eine bundesweite beratende Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die als
Austausch-, Übungs- und Vernetzungsplattform dient. Darüber hinaus sind länderübergreifende Übungen,
Wissenstransfer und praxisnahe Fortbildungsangebote gezielt zu fördern, um ein einheitliches Lageverständnis und
abgestimmte Vorgehensweisen sicherzustellen. Digitale Lösungen können den Katastrophenschutz wirksam
unterstützen, dürfen jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Die Digitalisierung ist dort auszubauen, wo sie
praxistauglich ist, Einsatzkräfte entlastet und Abläufe beschleunigt. Digitale Einsatzdokumentation,
Alarmierungssysteme und leistungsfähige Leitstellen-IT sind gezielt zu fördern, wobei Datenschutz, Ausfallsicherheit und
einfache Bedienbarkeit zwingend zu gewährleisten sind.
Eine wirksame Katastrophenvorsorge erfordert insbesondere ausreichende Notfallreserven. Der Ausbau
dezentraler Vorräte an Trinkwasser, Medikamenten, Lebensmitteln, Energie und Notstrom ist gemeinsam mit den
Ländern voranzutreiben. Lagerung und Logistik müssen sich an lokalen Gegebenheiten orientieren und nach
Möglichkeit unter Einbindung heimischer Unternehmen erfolgen, um regionale Wertschöpfung zu stärken und
Lieferketten krisenfest zu gestalten. Der Einsatz öffentlicher Mittel im Katastrophenschutz erfordert Transparenz
und parlamentarische Kontrolle. Die Bundesregierung soll daher verpflichtet werden, dem Deutschen Bundestag
regelmäßig über die Entwicklung und Verwendung der Fördermittel sowie über den Stand der Notfallversorgung
zu berichten. Dies dient der Kontrolle, der zielgerichteten Mittelverwendung und der Wahrung nationaler
Entscheidungshoheit.
Abschließend ist festzustellen, dass die Rettungsdienste überwiegend medizinische Leistungen erbringen und
faktisch Teil der Gesundheitsversorgung sind. Gerechtfertigt wird das bisherige System der Organisation und
Abrechnung über den Katastrophenschutz damit, dass der Rettungsdienst als „öffentliche Aufgabe im Rahmen
der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr“ im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz und nicht des
Gesundheitswesens gesehen im wird.2 In der Praxis arbeitet der Rettungsdienst aber fast ausschließlich im
Rahmen individueller Behandlungen und bekommt diese auch individuell von den Kostenträgern, das heißt GKV
und PKV erstattet. Wenn der Rettungsdienst im Wesentlichen ein Teil der medizinischen Versorgung ist, sollte
er auch als solcher organisiert und finanziert werden. Auch Krankenhäuser werden schließlich Teil der
Katastrophenvorsorge sein, hier werden die Behandlungskosten aber von den Krankenkassen getragen. Eine bundesweite
organisatorische und finanzielle Integration der Rettungsdienste in die allgemeine Gesundheitsversorgung schafft
transparente Zuständigkeiten, einheitliche Qualitätsstandards und eine verlässliche Finanzierung. Gleichzeitig
stärkt eine bessere Anbindung an das Gesundheitswesen auch den Katastrophenschutz, ohne dessen operative
Einsatzfähigkeit infrage zu stellen. Das gilt insbesondere auch für den Schritt, die Leistungen des
Rettungsdienstes insgesamt – das heißt inklusive Transport – als Leistungsbereich ins SGB V aufzunehmen.
2 www.salzlandkreis.de/verwaltung/fachdienste-plattform/33-brand-katastrophenschutz-und-
rettungsdienst/katastrophenschutz-und-rettungs-dienst/
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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