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Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland - Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3596 · Antrag · Original ↗

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Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland - Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen [Antrag der Abgeordneten Arne Raue, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Peter Felser, Hauke Finger, Boris Gamanov, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Pierre Lamely, Markus Matzerath, Iris Nieland, Gerold Otten, Tobias Matthias Peterka, Christian Reck, Lars Schieske, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der großflächige Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 hat in besonderer Weise verdeutlicht, wie verletzlich kritische Infrastrukturen in Deutschland sind. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden wurde der Ausfall durch einen politisch motivierten, linksextremistischen Anschlag auf Teile der Energieinfrastruktur ausgelöst. Das Ereignis hat erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, die Gesundheitsversorgung, den Verkehr, die Kommunikation sowie das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Krisenbewältigung gehabt und offenbarte strukturelle Defizite im Katastrophenschutz, insbesondere bei der Vorsorge gegen langanhaltende Stromausfälle, der Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie bei der Resistenz kritischer Infrastrukturen gegenüber Sabotage bzw. extremistischen Gewalttaten. Ein starker Bevölkerungsschutz ist eine unverzichtbare staatliche Kernaufgabe. Deutschland braucht daher tragfähige koordinierte Kapazitäten, starke Rettungsleitstellen, eine verlässliche Notfallversorgung und eine beständige Unterstützung für das Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz. Die föderalen und dezentralen Strukturen in Ländern und Kommunen brauchen für eine bedarfsgerechte Gefahrenabwehr moderne Anpassungen und gezielte Förderungen des Bundes. Eine Zentralisierung auf supranationaler Ebene ist abzulehnen, denn Katastrophen unterscheiden sich regional stark (z. B. Hochwasser in Deutschland vs. Waldbrände in Griechenland). In Notsituationen zählt schnelles und flexibles Handeln, das besser auf nationaler oder regionaler Ebene organisiert werden kann. Der Katastrophenschutz in Deutschland ist daher nachhaltig zu stärken, die Resistenz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen und die Einsatz- und Handlungsfähigkeit staatlicher und nichtstaatlicher Ak- Deutscher Bundestag Drucksache 21/3596 21. Wahlperiode 13.01.2026 teure in Krisenlagen deutlich zu verbessern. Dabei sind sowohl präventive Maßnahmen umzusetzen als auch Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten auszubauen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, 1. die Resistenz kritischer Infrastrukturen durch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu erhöhen und insbesondere die Sicherheitsanforderungen für Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und anzupassen, physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe auszubauen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu verpflichten, regelmäßig Risiko- und Resistenzanalysen durchzuführen; 2. die Vorsorge für großflächige und langanhaltende Stromausfälle zu verbessern, indem sie bundesweit einheitliche Mindeststandards für Notstromversorgung, insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und Wasserwerke, festlegt; den Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze fördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüfen und beüben lässt; 3. Katastrophenschutzstrukturen finanziell und personell zu stärken und die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes dauerhaft zu erhöhen, die technische Ausstattung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zu modernisieren und Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auszubauen, indem Bundesprogramme zur Anerkennung, Motivation und Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt, insbesondere in Feuerwehr, THW und weiteren Katastrophenschutzorganisationen ausgebaut und bundesseitig ausreichend finanziell ausgestattet werden; 4. Warnsysteme zu modernisieren und föderal weiterzuentwickeln, d. h. den weiteren Ausbau und Erhalt der Katastrophenwarnsysteme (Cell Broadcast1, Sirenen, Warn-Apps sowie analogen und digitalen Warnmitteln) gemeinsam mit Ländern und Kommunen zu unterstützen und länderspezifische Pilotprojekte zur Warninfrastruktur gezielt zu fördern; 5. die dezentrale Ausstattung, Infrastruktur und Stabilität sicherzustellen, d. h. mit Fokus auf strukturschwache Gebiete zusätzliche Bundesmittel jährlich für Ausstattung, Fahrzeuge, Notstrom, Technik, Digitalfunk, Sanitätsmaterial etc. bereitzustellen; 6. die Zusammenarbeit zu fördern, indem a. beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine bundesweite beratende Koordinierungsstelle für länderübergreifende Katastrophenschutzfragen als Austausch- und Übungsplattform geschaffen wird und b. Initiativen für länderübergreifende Übungen, Wissenstransfer und praxisnahe Fortbildungen gefördert werden; 7. die Digitalisierung im Katastrophenschutz zweckmäßig und datenschutzkonform auszubauen, indem digitale Lösungen zur Einsatzdokumentation, Alarmierung, Leitstellen-IT etc. gezielt gefördert werden, wo sie praxistauglich sind und der Entlastung der Einsatzkräfte dienen; 8. die strategische Notfallvorsorge mit dem weiteren Ausbau dezentraler Notfallreserven (Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie, Notstrom) gemein- 1 auch SMS-CB genannt: Warnmeldungen an Mobilfunkgeräte; www.bundesregier-ung.de/breg.de/- suche/cell-broadcast-2010232 sam mit den Ländern zu stärken; wobei sich die Lagerung und Logistik an lokalen Gegebenheiten orientieren und mit heimischen Unternehmen erfolgen sollte; 9. den Rettungsdienst bundesweit organisatorisch inkl. seiner Finanzierung in die allgemeine Gesundheitsversorgung zu integrieren und den Katastrophenschutz durch die resultierende bessere Gesundheitsanbindung zu stärken; 10. die Transparenz, die Kontrolle und die nationale Souveränität zu wahren, indem sie regelmäßig dem Deutschen Bundestag über die Entwicklung und Verwendung der Fördermittel den Katastrophenschutz betreffend sowie der Notfallversorgung insgesamt berichtet; 11. Extremismusprävention und Objektschutz zu verzahnen und Erkenntnisse aus der Extremismusprävention zukünftig stärker in den Schutz kritischer Infrastrukturen einfließen zu lassen sowie den Objektschutz besonders gefährdeter Anlagen in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden zu intensivieren. Berlin, den 13. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 hat auf dramatische Weise offengelegt, wie unzureichend Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet ist. Besonders besorgniserregend ist, dass nach bisherigen Erkenntnissen ein politisch motivierter, linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur ursächlich war und zu weitreichenden Versorgungsstörungen führen konnte. Dies verdeutlicht nicht nur die sicherheitspolitische Bedrohung durch extremistische Gewalt, sondern auch das Versagen staatlicher Vorsorge- und Schutzmechanismen. Das Ereignis zeigt deutlich auf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland zu lange vernachlässigt wurde. Fehlende Redundanzen, mangelhafte Notstromkapazitäten, unklare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie das individuelle Versagen politischer Entscheidungsträger haben die Auswirkungen des Stromausfalls erheblich verschärft. Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen waren zeitweise auf sich allein gestellt, während staatliche Stellen nur eingeschränkt handlungsfähig waren. Ein leistungsfähiger Staat muss in der Lage sein, seine Bevölkerung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig zu schützen. Dazu gehört insbesondere der wirksame Schutz kritischer Infrastrukturen vor Sabotage, Terrorismus und Extremismus aller Art. Der Staat darf sich hierbei nicht auf freiwillige Selbstverpflichtungen von Betreibern verlassen, sondern muss klare Vorgaben machen und deren Einhaltung konsequent kontrollieren. Die im Antrag geforderten Maßnahmen zielen darauf ab, die staatliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, die öffentliche Sicherheit zu stärken und das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zurückzugewinnen. Der Berliner Stromausfall darf kein einmaliges Warnsignal bleiben, das folgenlos verhallt. Vielmehr muss er Ausgangspunkt für eine grundlegende Neuausrichtung des Katastrophenschutzes und des Schutzes kritischer Infrastrukturen in Deutschland sein. Nur durch eine klare Priorisierung von Sicherheit, Vorsorge und staatlicher Verantwortung können zukünftige Krisen beherrschbar bleiben und vergleichbare Ereignisse verhindert werden. Kritische Infrastrukturen wie Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsversorgung bilden das Rückgrat moderner Gesellschaften. Ihre Störung oder Zerstörung hat unmittelbare Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung, die Versorgungssicherheit und die innere Sicherheit. Angesichts zunehmender Sabotagegefahren, hybrider Bedrohungen und Cyberangriffe ist eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden Sicherheitsanforderungen zwingend erforderlich. Neben dem Ausbau physischer Schutzmaßnahmen müssen insbesondere digitale Schutzkonzepte gestärkt werden. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind stärker in die Verantwortung zu nehmen und zur regelmäßigen Durchführung belastbarer Risiko- und Resistenzanalysen zu verpflichten, um Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Ein länger andauernder Stromausfall stellt besonders in den Wintermonaten eines der gravierendsten Katastrophenszenarien dar. Er gefährdet nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die Wasserver- und -entsorgung, die medizinische Versorgung, die Kommunikation und die öffentliche Sicherheit. Deshalb sind bundesweit einheitliche Mindeststandards für eine Notstromversorgung erforderlich, insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen, Wasserwerke und andere systemrelevante Einrichtungen. Der gezielte Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten sowie sogenannter Inselnetze erhöht die Krisenfestigkeit erheblich. Ergänzend müssen bestehende Notfallpläne regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und in realistischen Übungen erprobt werden. Deutschland muss zudem angesichts aktueller und künftiger Gefahren (z. B. Naturkatastrophen, technische Großschadensereignisse) seine Strukturen im Bevölkerungsschutz stetig weiterentwickeln. Föderale und regionale Verantwortungsstrukturen bieten Flexibilität und Heimatnähe, müssen vom Bund aber bestmöglich unterstützt werden. Die mit diesem Antrag eingebrachten Maßnahmen stellen dafür wichtige Schritte dar, die den Katstrophenschutz in den Ländern und Kommunen stärken, qualitativ verbessern, finanzierbar und auch zukunftssicherer machen. Ein leistungsfähiger Katastrophenschutz setzt ausreichendes Personal, moderne Technik und eine verlässliche Finanzierung voraus. Die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes ist daher dauerhaft zu erhöhen, um Investitionsstaus abzubauen und Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk müssen technisch modernisiert werden. Zugleich ist das Ehrenamt als tragende Säule des Katastrophenschutzes gezielt zu stärken. Bundesprogramme zur Anerkennung, Motivation und Nachwuchsgewinnung sind auszubauen und auskömmlich zu finanzieren, um dem zunehmenden Personalmangel entgegenzuwirken. Zudem ist eine frühzeitige, verlässliche und verständliche Warnung der Bevölkerung entscheidend, um Schäden zu begrenzen und Menschenleben zu schützen. Der Ausbau und der dauerhafte Betrieb moderner Warnsysteme – einschließlich Cell Broadcast, Sirenen, Warn-Apps sowie analoger und digitaler Warnmittel – müssen gemeinsam mit Ländern und Kommunen vorangetrieben werden. Gleichzeitig sind länderspezifische Pilotprojekte zu fördern, um Warninfrastrukturen an regionale Gegebenheiten anzupassen und weiterzuentwickeln. Besonders strukturschwache und ländliche Regionen stehen im Katastrophenfall vor besonderen Herausforderungen. Um gleichwertige Lebensverhältnisse und eine flächendeckende Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, sind zusätzliche Bundesmittel bereitzustellen. Diese sollen gezielt für Ausstattung, Fahrzeuge, Notstromlösungen, Technik, Digitalfunk und Sanitätsmaterial eingesetzt werden, um die Einsatzfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern. Katastrophen machen dabei nicht an Ländergrenzen halt. Eine verbesserte länderübergreifende Zusammenarbeit ist daher zum Schutze unserer Bevölkerung unerlässlich. Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll daher eine bundesweite beratende Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die als Austausch-, Übungs- und Vernetzungsplattform dient. Darüber hinaus sind länderübergreifende Übungen, Wissenstransfer und praxisnahe Fortbildungsangebote gezielt zu fördern, um ein einheitliches Lageverständnis und abgestimmte Vorgehensweisen sicherzustellen. Digitale Lösungen können den Katastrophenschutz wirksam unterstützen, dürfen jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Die Digitalisierung ist dort auszubauen, wo sie praxistauglich ist, Einsatzkräfte entlastet und Abläufe beschleunigt. Digitale Einsatzdokumentation, Alarmierungssysteme und leistungsfähige Leitstellen-IT sind gezielt zu fördern, wobei Datenschutz, Ausfallsicherheit und einfache Bedienbarkeit zwingend zu gewährleisten sind. Eine wirksame Katastrophenvorsorge erfordert insbesondere ausreichende Notfallreserven. Der Ausbau dezentraler Vorräte an Trinkwasser, Medikamenten, Lebensmitteln, Energie und Notstrom ist gemeinsam mit den Ländern voranzutreiben. Lagerung und Logistik müssen sich an lokalen Gegebenheiten orientieren und nach Möglichkeit unter Einbindung heimischer Unternehmen erfolgen, um regionale Wertschöpfung zu stärken und Lieferketten krisenfest zu gestalten. Der Einsatz öffentlicher Mittel im Katastrophenschutz erfordert Transparenz und parlamentarische Kontrolle. Die Bundesregierung soll daher verpflichtet werden, dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Entwicklung und Verwendung der Fördermittel sowie über den Stand der Notfallversorgung zu berichten. Dies dient der Kontrolle, der zielgerichteten Mittelverwendung und der Wahrung nationaler Entscheidungshoheit. Abschließend ist festzustellen, dass die Rettungsdienste überwiegend medizinische Leistungen erbringen und faktisch Teil der Gesundheitsversorgung sind. Gerechtfertigt wird das bisherige System der Organisation und Abrechnung über den Katastrophenschutz damit, dass der Rettungsdienst als „öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr“ im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz und nicht des Gesundheitswesens gesehen im wird.2 In der Praxis arbeitet der Rettungsdienst aber fast ausschließlich im Rahmen individueller Behandlungen und bekommt diese auch individuell von den Kostenträgern, das heißt GKV und PKV erstattet. Wenn der Rettungsdienst im Wesentlichen ein Teil der medizinischen Versorgung ist, sollte er auch als solcher organisiert und finanziert werden. Auch Krankenhäuser werden schließlich Teil der Katastrophenvorsorge sein, hier werden die Behandlungskosten aber von den Krankenkassen getragen. Eine bundesweite organisatorische und finanzielle Integration der Rettungsdienste in die allgemeine Gesundheitsversorgung schafft transparente Zuständigkeiten, einheitliche Qualitätsstandards und eine verlässliche Finanzierung. Gleichzeitig stärkt eine bessere Anbindung an das Gesundheitswesen auch den Katastrophenschutz, ohne dessen operative Einsatzfähigkeit infrage zu stellen. Das gilt insbesondere auch für den Schritt, die Leistungen des Rettungsdienstes insgesamt – das heißt inklusive Transport – als Leistungsbereich ins SGB V aufzunehmen. 2 www.salzlandkreis.de/verwaltung/fachdienste-plattform/33-brand-katastrophenschutz-und- rettungsdienst/katastrophenschutz-und-rettungs-dienst/ Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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