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Registereintrag R000272 (natürliche Person)

lobbyregister / register_entry 02.02.2022 · Original ↗

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Registereintrag R000272 (natürliche Person) Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; Industriepolitik; Allgemeine Energiepolitik; Gesundheitsversorgung; Rente/Alterssicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Pflegeversicherung; Digitalisierung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Fossile Energien; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Arzneimittel; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Handel und Dienstleistungen; Versicherungswesen; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Verwaltungsaufwand und Bürokratiekosten im deutschen Versicherungswesen senken: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden. - Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätnismäßige Regelung gesetzt werden. - Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV: Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden. - Hebung Effizienzpotenziale - Stärkung Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte gestärkt werden, um Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen zu heben (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, effizienter Mitteleinsatz). - Künftige Finanzierbarkeit von GKV und SPV: Die GKV und SPV sollte so aufgestellt werden, dass eine finanzielle Überbelastung des Systems vermieden wird. Es sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Solidarität und Subsidiarität bestehen. Dies trägt zur Beitragssatzstabilität bei und erhöht in der Pflegeversicherung die Generationengerechtigkeit. - Begleitung der Überarbeitung der Verordnung (EU) 2017/745 (EU-Medizinprodukte-Verordnung MDR): Praxistaugliche Ausgestaltung des Überwachungs-, Zertifizierungs- und Zulassungssystems von Medizinprodukten. - Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht: Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. - Maßnahmen gegen Territoriale Lieferbeschränkungen: Angesichts der erheblichen Binnenmarkthindernisse und hohen Kosten durch territoriale Lieferbeschränkungen sollte sich auf europäischer Ebene für einen Legislativvorschlag eingesetzt werden, der solche Praktiken wirksam unterbindet und den freien Warenverkehr sowie fairen Wettbewerb stärkt. - Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft. - Entlastungen bei Strompreisen: Unterstützung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für alle Unternehmen und privaten Verbraucher bei der Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß und Netzentgelten. - Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Unterstützung der Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.

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