DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH
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DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Menschen.Leben.Retten. - dafür steht die DRF Luftrettung seit über 50 Jahren.
Die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH führt an 34 Stationen von 32 Standorten aus schnelle luftgebundene Notfallrettung sowie sichere Patiententransporte mit Hubschraubern und Ambulanzflugzeugen durch. Somit ist die DRF Luftrettung eine der größten europäischen Luftrettungsorganisationen. Seit dem ersten Einsatz im März 1973 wurden die rot-weißen Rettungshubschrauber mit dem Namen "Christoph" bereits zu über einer Million Einsätzen von den Rettungsleitstellen des europaweiten Notrufes 112 gerufen.
Die Schwerpunkte der Arbeit der Besatzungen der Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber bilden einerseits die Notfallrettung für Menschen mit akuten lebensbedrohlichen medizinischen Notlagen. Hierzu wird auf dem schnellsten Wege eine Notärztin oder ein Notarzt zur Patientin oder dem Patienten gebracht und eine notfallmedizinische Versorgung durchgeführt, anschließend wird die erkrankte oder verletzte Person in die am besten geeignete Klinik gebracht.
Andererseits ist die DRF Luftrettung spezialisiert auf den Transport von schwer erkrankten Kindern und Erwachsenen, z.B. mit Inkubatoren oder auch beatmete Patientinnen und Patienten von kleineren Krankenhäusern in Kliniken der Maximalversorgung bzw. spezieller Fachrichtungen.
Dreizehn Stationen der DRF Luftrettung in Deutschland sind sogar rund um die Uhr einsatzbereit, um Menschenleben zu retten. Damit ist die DRF Luftrettung in Deutschland die führende Betreiberin von Rettungshubschraubern in der Nacht. Fünf Luftrettungsstandorte der DRF Luftrettung in Deutschland sind zusätzlich mit einer Rettungswinde ausgestattet, um Menschen aus unwegsamem Gelände zu retten und direkt notfallmedizinisch versorgen zu können. Darüber hinaus führt die DRF Luftrettung mit eigenen Ambulanzflugzeugen Rückholungen von schwer erkrankten oder verletzten Notfallpatientinnen und -patienten aus dem Ausland durch.
In den vergangenen Jahren war die DRF Luftrettung stets Treiber für Innovationen. So führte die DRF Luftrettung als erste Organisation im zivilen Bereich Nachtsichtgeräte für Rettungsflüge in den Nachtstunden ein. Weiterhin sind die Hubschrauber der DRF Luftrettung mit modernsten medizinischen Geräten und an einigen Standorten auch mit Blutkonserven ausgestattet.
Die Interessenvertretung der DRF Luftrettung soll die Erfahrungen der Praktiker aus dem Luftrettungsdienst der Politik vermitteln mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die medizinische Notfallversorgung in Deutschland kontinuierlich zu verbessern - insbesondere mit Blick auf die Luftrettung.
Zu diesem Zwecke werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Dabei stehen folgende Themenbereiche hauptsächlich im Fokus: Gesundheits- & Notfallversorgung, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, Luftfahrt- aber auch Arbeitsrecht & Immissionsrecht.
Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Veranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Immissionsschutz; Gesundheitsversorgung; Arzneimittel; Datenschutz und Informationssicherheit; Handel und Dienstleistungen; Kommunikations- und Informationstechnik; Digitalisierung; EU-Gesetzgebung; Luft- und Raumfahrt; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Verkehrspolitik; Krankenversicherung; Wettbewerbsrecht; Unfallversicherung; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
Regelungsvorhaben:
- Vereinfachung der luftfahrtrechtlichen Vorgaben für die Luftrettung: Im Luftfahrtrecht gibt es zahlreiche Regelungen, die auch die Luftrettung betreffen, die aber in der täglichen Praxis den Einsatz der Luftrettung erschweren.
Beispielsweise soll eine bundesweite einheitliche Datenbank für Landeplätze die tägliche Arbeit der Luftretter erleichtern.
- Verbesserung der medizinischen Notfallversorgung: Im Rahmen der Krankenhausreform muss auch die Notfallversorgung mit geregelt werden. Die Belange des Rettungsdienstes und der Luftrettung müssen berücksichtigt werden.
- Notfallreform - Luftrettung als wichtigen Baustein berücksichtigen: Berücksichtigung des Rettungsdienstes und vor allem der Luftrettung in der Notfallreform. Die verschiedenen Bereiche der Gesundheitsversorgung müssen miteinander gedacht und geplant werden, damit Patientinnen und Patienten optimal notfallmedizinisch geholfen werden kann.
- KHTFV - Rahmenbedigungen für die Luftrettung berücksichtigen: Im Rahmen des Transformationsfonds im Krankenhausbereich und der Krankenhausreform (KHVVG) sollen die Belange der Luftrettung berücksichtigt werden. Insbesondere eine Notfallreform- ist erforderlich, aber auch die Infrastruktur an den Klinken für den Rettungsdienst und die Luftrettung optimiert werden.
- Vereinfachung der arbeitsrechtlicher Vorgaben für die Luftrettung: Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitnehmerüberlassung betreffen auch die Luftrettung. Eine praktikable Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Luftrechtes und der Mission Menschenleben zu retten ist das Ziel.
- Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland: Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland, insbesondere durch eine optimale Vernetzung der Leitstellen, boden- und luftgebundenen Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Die Vorteile der Luftrettung - Schnelligkeit zum Einsatzort und in die Klinik, hohe Kompetenz und modernste Ausstattung - sollen in kritischen medizinischen Notlagen effektiv zum Einsatz kommen.
- Berücksichtigung der Luftrettung beim BStabG: Berücksichtigung der Luftrettung und Sicherstellung einer weiterhin tragfähigen Finanzierung der luftgebundenen Notfallversorgung in Deutschland
- Kritische Infrastruktur: Berücksichtigung und Einordung der Luftrettung im Bereich der Kritischen Infrastruktur.
- Notfallgesetz - Finanzierung und Beteiligung der Luftrettung sichern: Medizinische Notfallversorgung verbessern, Refinanzierung der Luftrettung sicherstellen und Beteiligung der Praktiker im Fachgremium
Relationen
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