Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken - Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern
Text
Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken - Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern
Antrag
der Abgeordneten Lars Schieske, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Christian
Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer,
Thomas Korell, Andreas Bleck, Edgar Naujok, Bastian Treuheit, Alexander
Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch,
Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor
Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever,
Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Kerstin Przygodda, Volker
Scheurell, Manfred Schiller, Tobias Teich, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich
von Zons und der Fraktion der AfD
Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie
abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Sportvereine, ehrenamtliche Organisationen, Freiwillige Feuerwehren und das
Technische Hilfswerk sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Lebens und
leisten unverzichtbare Beiträge für Gesundheit, Integration, Bildung, Sicherheit
und sozialen Zusammenhalt.
2. Diese Strukturen stehen durch steigende Energie- und Betriebskosten,
inflationsbedingte Preissteigerungen, zunehmende Bürokratie und verschärfte
steuerrechtliche Rahmenbedingungen massiv unter Druck.
3. Die Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt stockt; insbesondere die
Ganztagsbeschulung entzieht Kindern und Jugendlichen Zeit und Zugang zu Vereinen.
4. Entscheidungen von EuGH und BFH (u. a. V R 48/20) haben zusätzliche
steuerliche Belastungen für Vereine geschaffen, die ihre wirtschaftliche Existenz
bedrohen.
5. Freiwillige Feuerwehren und das THW sind vielerorts personell unterbesetzt und
materiell unzureichend ausgestattet – ein Risiko für die Sicherheit angesichts
zunehmender Naturereignisse und technischer Katastrophen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
1. ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige
Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und
das Technische Hilfswerk (THW) vorzulegen, das die finanziellen, strukturellen
und rechtlichen Herausforderungen dieser Organisationen entschärft;
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6034
21. Wahlperiode 20.05.2026
2. insbesondere ein Sportvereinsentlastungsgesetz (SportVereinsEntLG)
einzubringen, das folgende Punkte umfasst:
• Abschaffung der generellen Steuererklärungspflicht für gemeinnützige
Vereine unterhalb der Freigrenzen;
• Anhebung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (von
45.000 auf 100.000 Euro jährlich) sowie des Freibetrags für
Körperschaftsteuer (von 5.000 auf 20.000 Euro);
• Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine;
• Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 50.000 Euro (Vorjahr)/100.000
Euro (laufendes Jahr) speziell für Vereine;
• Einführung eines bundesweiten Programms zur steuerlichen und rechtlichen
Entlastung ehrenamtlicher Strukturen;
• Reform des Umsatzsteuerrechts zur Abmilderung der Folgen der BFH-
Entscheidung (Az. V R 48/20);
• bessere Berücksichtigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Berufsleben, z. B.
durch Anrechenbarkeit bei Ausbildungs- oder Bewerbungsverfahren;
3. die Regelungen des Steueränderungsgesetzes 2025 aufzugreifen und darüber
hinaus auszuweiten:
• Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG auf 4.000 Euro
jährlich,
• Erhöhung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG auf 1.200 Euro
jährlich,
• Anhebung des Haftungsprivilegs für Organmitglieder nach den §§ 31a und
31b BGB auf 5.000 Euro jährlich;
4. Arbeitgeber steuerlich zu entlasten, die ehrenamtliche Rettungskräfte
beschäftigen, indem
• Arbeitgeber, die aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des
Technischen Hilfswerks oder anderer anerkannter Rettungs- und
Katastrophenschutzorganisationen beschäftigen und sie für Einsätze oder Übungen
freistellen, eine Steuerermäßigung auf die Gewerbesteuer oder
Körperschaftsteuer erhalten;
• der steuerpflichtige Gewinn pro beschäftigter ehrenamtlicher Einsatzkraft
um bis zu 1.500 Euro jährlich gemindert wird;
• alternativ die während der Freistellung fortgezahlten Löhne als zusätzliche
Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sind;
• durch diese Maßnahme das Engagement der Arbeitgeber für den
Bevölkerungsschutz angemessen honoriert und die Einsatzbereitschaft der
Rettungsorganisationen gestärkt wird;
5. darüber hinaus folgende Maßnahmen einzuleiten:
• Integration von Sportvereinen in den Ganztagsschulbetrieb, um Kindern trotz
schulischer Ausweitung die aktive Teilhabe am Vereinsleben zu ermöglichen
– inklusive der kostenfreien Mitnutzung von Sporthallen und Schulgelände
durch Vereine;
• zielgerichtete Unterstützung bei der Bewältigung der Energiekrise, etwa
durch Energiepreiszuschüsse, Modernisierungsförderung oder vereinfachte
Antragstellung;
6. Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt zu fördern, etwa durch
• verbesserte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Funktionsträger,
• finanzielle Zuschüsse für Schulungen,
• Imagekampagnen zur Stärkung des gesellschaftlichen Stellenwerts des
Ehrenamtes;
• Vereinfachung der Förderzugänge, z. B. durch ein zentrales Online-Portal
und niedrigschwellige Antragstellung;
• Abbau bürokratischer Lasten, z. B. durch Reduzierung von
Nachweispflichten und Standardisierung von Verwaltungsverfahren;
7. Freiwillige Feuerwehren und das THW zu stärken, unter anderem durch:
• Investitionen in Gerätehäuser, Fahrzeuge, Drohnen, Lösch- und
Rettungsroboter, Löschpanzer und Schutzkleidung,
• gezielte Förderung der Jugendarbeit und des Nachwuchses,
• bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte
Freistellungsmodelle,
• bevorzugten Zugang zu Fördermitteln bei interkommunalen Projekten.
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Sportvereine, ehrenamtliche Organisationen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind tragende Säulen
des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland. Sie leisten unverzichtbare Beiträge zur Gesundheitsförderung,
Integration, Bildung, Sicherheit und zum sozialen Zusammenhalt – insbesondere im ländlichen Raum.1 Ihr
Fortbestand ist daher nicht nur aus gemeinnütziger, sondern auch aus staatspolitischer Perspektive von höchster
Bedeutung.
Die strukturellen und finanziellen Herausforderungen für diese Organisationen haben sich in den vergangenen
Jahren jedoch dramatisch verschärft. Die Nachwirkungen der Corona-Politik, steigende Energie- und
Betriebskosten, inflationsbedingte Preissteigerungen sowie zunehmende bürokratische Belastungen gefährden die
Existenz zehntausender Vereine.2 Parallel sinkt die Zahl ehrenamtlich Engagierter, insbesondere bei der Jugend –
nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Ganztagsbeschulung, die kaum Raum für Freizeitengagement lässt.
Die Einführung der Ganztagsschule hat gravierende Auswirkungen auf die Vereinslandschaft. Wenn Kinder und
Jugendliche den Großteil ihres Tages in schulischen Einrichtungen verbringen, fehlt nicht nur die Zeit für
sportliches oder soziales Engagement, sondern es fehlt ihnen auch der unmittelbare Zugang zu lokalen
Vereinsstrukturen. Die Lösung liegt in der gezielten Kooperation von Schulen und Vereinen: durch Integration der
Sportvereine in den Ganztag können Synergien genutzt, Infrastruktur effizient verwendet und der Mitgliederschwund
eingedämmt werden.3
Zugleich stehen Sportvereine infolge neuer steuerrechtlicher Urteile vor schwerwiegenden Belastungen. Die
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 10.12.2020, C-488/18) und des
Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 21.04.2022, V R 48/20) haben die Möglichkeit für Vereine aufgehoben, sich auf eine
Steuerbefreiung nach EU-Recht zu berufen. Infolgedessen müssen viele Vereine auf alle Einnahmen, aus dem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, den vollen Umsatzsteuersatz von 19 % abführen. Aus Umsätzen aus dem
1 Stellungnahme der SV Michaela Röhrbein (DOSB) Ausschussdrucksache 20(24)261-C vom 19.06.2024
2 www.vereinswelt.de/finanzen/strom-und-gas-immer-teurer-auswirkungen-der-hohen-energiepreise-fuer-
vereine/#:~:text=Erst%20war%20es%20die%20Corona,Wie%20verraten%2C%20welche.
3 s. Antrag der Fraktion der AfD, Drs. 20/5557 „Ganztagsschule – Verbindliche Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen“
Zweckbetrieb gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dies trifft insbesondere kleine und mittlere Vereine, die
weder über finanzielle Rücklagen noch über steuerliche Fachkenntnis verfügen.
Die aktuelle Rechtslage stellt somit einen Paradigmenwechsel dar: Weg von der Förderung des Gemeinwohls –
hin zur steuerlichen Belastung gemeinnütziger Tätigkeiten. Diese Entwicklung widerspricht dem Grundsatz der
Subsidiarität und gefährdet das ehrenamtlich getragene Vereinswesen in seiner Substanz.
Hinzu kommt ein bundesweiter Sanierungsstau bei Sportstätten und Vereinsinfrastruktur von über 42 Milliarden
Euro. Allein 11 Milliarden Euro entfallen auf vereinseigene Anlagen.4 Die Investitionsfähigkeit der Vereine ist
jedoch angesichts steigender Baukosten, wachsender Steuerlasten und sinkender Mitgliederzahlen massiv
eingeschränkt.
Neben den Sportvereinen leiden auch das Technische Hilfswerk (THW) und die Freiwilligen Feuerwehren (FFW)
unter strukturellen Defiziten: Die Nachwuchsgewinnung ist vielerorts kritisch, die Ausstattung unzureichend,
und bürokratische Hürden erschweren Investitionen und Einsatzbereitschaft.5 Gerade in Zeiten wachsender
Naturgefahren (z. B. durch Waldbrände) und technischer Katastrophen müssen diese Strukturen gestärkt und
entlastet werden.
Deshalb bedarf es eines umfassenden Entlastungsgesetzes, das steuerliche Freiräume schafft, bürokratische
Lasten abbaut und den Einstieg in eine echte Ehrenamtsförderung ermöglicht. Die Entlastung über das Steuerrecht
ist im Vergleich zu Förderprogrammen der deutlich effizientere Weg, da sie keinen zusätzlichen
Verwaltungsapparat erfordert und direkt bei den Vereinen Wirkung entfaltet.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Anhebung von Freigrenzen, Umsatzsteuerbefreiungen, Anerkennung
ehrenamtlicher Tätigkeiten und die Einbindung in den Ganztag sind keine Privilegien, sondern notwendige
Korrekturen in einer Zeit, in der staatliches Engagement hinter den gesellschaftlichen Erwartungen zurückbleibt.
Die Fraktion der AfD sieht es als staatliche Pflicht, dem Ehrenamt wieder die Anerkennung, Ausstattung und
Freiheit zu geben, die es braucht, um dauerhaft bestehen zu können.
4 www.lag21.de/aktuelles/details/Positionspapier-Investitionen-Sportstaetten/#:~:text=20%20
Milliarden%20Euro%20%E2%80%93%20so%20hoch%20ist,nicht%20nur%20der%20Instandhaltung%20von%20Bewegungs%2D%20und
5 www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/pressemeldungen/dsee_umfrage_buerokratiebelastung_im_ehrenamt/
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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