polradar

Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken - Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6034 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken - Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern Antrag der Abgeordneten Lars Schieske, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Thomas Korell, Andreas Bleck, Edgar Naujok, Bastian Treuheit, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Kerstin Przygodda, Volker Scheurell, Manfred Schiller, Tobias Teich, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Sportvereine, ehrenamtliche Organisationen, Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Lebens und leisten unverzichtbare Beiträge für Gesundheit, Integration, Bildung, Sicherheit und sozialen Zusammenhalt. 2. Diese Strukturen stehen durch steigende Energie- und Betriebskosten, inflationsbedingte Preissteigerungen, zunehmende Bürokratie und verschärfte steuerrechtliche Rahmenbedingungen massiv unter Druck. 3. Die Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt stockt; insbesondere die Ganztagsbeschulung entzieht Kindern und Jugendlichen Zeit und Zugang zu Vereinen. 4. Entscheidungen von EuGH und BFH (u. a. V R 48/20) haben zusätzliche steuerliche Belastungen für Vereine geschaffen, die ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. 5. Freiwillige Feuerwehren und das THW sind vielerorts personell unterbesetzt und materiell unzureichend ausgestattet – ein Risiko für die Sicherheit angesichts zunehmender Naturereignisse und technischer Katastrophen. II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, 1. ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW) vorzulegen, das die finanziellen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen dieser Organisationen entschärft; Deutscher Bundestag Drucksache 21/6034 21. Wahlperiode 20.05.2026 2. insbesondere ein Sportvereinsentlastungsgesetz (SportVereinsEntLG) einzubringen, das folgende Punkte umfasst: • Abschaffung der generellen Steuererklärungspflicht für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenzen; • Anhebung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich) sowie des Freibetrags für Körperschaftsteuer (von 5.000 auf 20.000 Euro); • Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine; • Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 50.000 Euro (Vorjahr)/100.000 Euro (laufendes Jahr) speziell für Vereine; • Einführung eines bundesweiten Programms zur steuerlichen und rechtlichen Entlastung ehrenamtlicher Strukturen; • Reform des Umsatzsteuerrechts zur Abmilderung der Folgen der BFH- Entscheidung (Az. V R 48/20); • bessere Berücksichtigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Berufsleben, z. B. durch Anrechenbarkeit bei Ausbildungs- oder Bewerbungsverfahren; 3. die Regelungen des Steueränderungsgesetzes 2025 aufzugreifen und darüber hinaus auszuweiten: • Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG auf 4.000 Euro jährlich, • Erhöhung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG auf 1.200 Euro jährlich, • Anhebung des Haftungsprivilegs für Organmitglieder nach den §§ 31a und 31b BGB auf 5.000 Euro jährlich; 4. Arbeitgeber steuerlich zu entlasten, die ehrenamtliche Rettungskräfte beschäftigen, indem • Arbeitgeber, die aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks oder anderer anerkannter Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen beschäftigen und sie für Einsätze oder Übungen freistellen, eine Steuerermäßigung auf die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer erhalten; • der steuerpflichtige Gewinn pro beschäftigter ehrenamtlicher Einsatzkraft um bis zu 1.500 Euro jährlich gemindert wird; • alternativ die während der Freistellung fortgezahlten Löhne als zusätzliche Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sind; • durch diese Maßnahme das Engagement der Arbeitgeber für den Bevölkerungsschutz angemessen honoriert und die Einsatzbereitschaft der Rettungsorganisationen gestärkt wird; 5. darüber hinaus folgende Maßnahmen einzuleiten: • Integration von Sportvereinen in den Ganztagsschulbetrieb, um Kindern trotz schulischer Ausweitung die aktive Teilhabe am Vereinsleben zu ermöglichen – inklusive der kostenfreien Mitnutzung von Sporthallen und Schulgelände durch Vereine; • zielgerichtete Unterstützung bei der Bewältigung der Energiekrise, etwa durch Energiepreiszuschüsse, Modernisierungsförderung oder vereinfachte Antragstellung; 6. Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt zu fördern, etwa durch • verbesserte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Funktionsträger, • finanzielle Zuschüsse für Schulungen, • Imagekampagnen zur Stärkung des gesellschaftlichen Stellenwerts des Ehrenamtes; • Vereinfachung der Förderzugänge, z. B. durch ein zentrales Online-Portal und niedrigschwellige Antragstellung; • Abbau bürokratischer Lasten, z. B. durch Reduzierung von Nachweispflichten und Standardisierung von Verwaltungsverfahren; 7. Freiwillige Feuerwehren und das THW zu stärken, unter anderem durch: • Investitionen in Gerätehäuser, Fahrzeuge, Drohnen, Lösch- und Rettungsroboter, Löschpanzer und Schutzkleidung, • gezielte Förderung der Jugendarbeit und des Nachwuchses, • bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte Freistellungsmodelle, • bevorzugten Zugang zu Fördermitteln bei interkommunalen Projekten. Berlin, den 19. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Sportvereine, ehrenamtliche Organisationen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland. Sie leisten unverzichtbare Beiträge zur Gesundheitsförderung, Integration, Bildung, Sicherheit und zum sozialen Zusammenhalt – insbesondere im ländlichen Raum.1 Ihr Fortbestand ist daher nicht nur aus gemeinnütziger, sondern auch aus staatspolitischer Perspektive von höchster Bedeutung. Die strukturellen und finanziellen Herausforderungen für diese Organisationen haben sich in den vergangenen Jahren jedoch dramatisch verschärft. Die Nachwirkungen der Corona-Politik, steigende Energie- und Betriebskosten, inflationsbedingte Preissteigerungen sowie zunehmende bürokratische Belastungen gefährden die Existenz zehntausender Vereine.2 Parallel sinkt die Zahl ehrenamtlich Engagierter, insbesondere bei der Jugend – nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Ganztagsbeschulung, die kaum Raum für Freizeitengagement lässt. Die Einführung der Ganztagsschule hat gravierende Auswirkungen auf die Vereinslandschaft. Wenn Kinder und Jugendliche den Großteil ihres Tages in schulischen Einrichtungen verbringen, fehlt nicht nur die Zeit für sportliches oder soziales Engagement, sondern es fehlt ihnen auch der unmittelbare Zugang zu lokalen Vereinsstrukturen. Die Lösung liegt in der gezielten Kooperation von Schulen und Vereinen: durch Integration der Sportvereine in den Ganztag können Synergien genutzt, Infrastruktur effizient verwendet und der Mitgliederschwund eingedämmt werden.3 Zugleich stehen Sportvereine infolge neuer steuerrechtlicher Urteile vor schwerwiegenden Belastungen. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 10.12.2020, C-488/18) und des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 21.04.2022, V R 48/20) haben die Möglichkeit für Vereine aufgehoben, sich auf eine Steuerbefreiung nach EU-Recht zu berufen. Infolgedessen müssen viele Vereine auf alle Einnahmen, aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, den vollen Umsatzsteuersatz von 19 % abführen. Aus Umsätzen aus dem 1 Stellungnahme der SV Michaela Röhrbein (DOSB) Ausschussdrucksache 20(24)261-C vom 19.06.2024 2 www.vereinswelt.de/finanzen/strom-und-gas-immer-teurer-auswirkungen-der-hohen-energiepreise-fuer- vereine/#:~:text=Erst%20war%20es%20die%20Corona,Wie%20verraten%2C%20welche. 3 s. Antrag der Fraktion der AfD, Drs. 20/5557 „Ganztagsschule – Verbindliche Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen“ Zweckbetrieb gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dies trifft insbesondere kleine und mittlere Vereine, die weder über finanzielle Rücklagen noch über steuerliche Fachkenntnis verfügen. Die aktuelle Rechtslage stellt somit einen Paradigmenwechsel dar: Weg von der Förderung des Gemeinwohls – hin zur steuerlichen Belastung gemeinnütziger Tätigkeiten. Diese Entwicklung widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität und gefährdet das ehrenamtlich getragene Vereinswesen in seiner Substanz. Hinzu kommt ein bundesweiter Sanierungsstau bei Sportstätten und Vereinsinfrastruktur von über 42 Milliarden Euro. Allein 11 Milliarden Euro entfallen auf vereinseigene Anlagen.4 Die Investitionsfähigkeit der Vereine ist jedoch angesichts steigender Baukosten, wachsender Steuerlasten und sinkender Mitgliederzahlen massiv eingeschränkt. Neben den Sportvereinen leiden auch das Technische Hilfswerk (THW) und die Freiwilligen Feuerwehren (FFW) unter strukturellen Defiziten: Die Nachwuchsgewinnung ist vielerorts kritisch, die Ausstattung unzureichend, und bürokratische Hürden erschweren Investitionen und Einsatzbereitschaft.5 Gerade in Zeiten wachsender Naturgefahren (z. B. durch Waldbrände) und technischer Katastrophen müssen diese Strukturen gestärkt und entlastet werden. Deshalb bedarf es eines umfassenden Entlastungsgesetzes, das steuerliche Freiräume schafft, bürokratische Lasten abbaut und den Einstieg in eine echte Ehrenamtsförderung ermöglicht. Die Entlastung über das Steuerrecht ist im Vergleich zu Förderprogrammen der deutlich effizientere Weg, da sie keinen zusätzlichen Verwaltungsapparat erfordert und direkt bei den Vereinen Wirkung entfaltet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Anhebung von Freigrenzen, Umsatzsteuerbefreiungen, Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten und die Einbindung in den Ganztag sind keine Privilegien, sondern notwendige Korrekturen in einer Zeit, in der staatliches Engagement hinter den gesellschaftlichen Erwartungen zurückbleibt. Die Fraktion der AfD sieht es als staatliche Pflicht, dem Ehrenamt wieder die Anerkennung, Ausstattung und Freiheit zu geben, die es braucht, um dauerhaft bestehen zu können. 4 www.lag21.de/aktuelles/details/Positionspapier-Investitionen-Sportstaetten/#:~:text=20%20 Milliarden%20Euro%20%E2%80%93%20so%20hoch%20ist,nicht%20nur%20der%20Instandhaltung%20von%20Bewegungs%2D%20und 5 www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/pressemeldungen/dsee_umfrage_buerokratiebelastung_im_ehrenamt/ Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen