Bundesverband Geriatrie e.V.
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Bundesverband Geriatrie e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Bundesverband Geriatrie e.V. ist die politische Interessenvertretung der Leistungserbringer der stationären, teilstationären, ambulanten sowie mobilen Versorgung geriatrischer, das bedeutet betagter und hochbetagter und zugleich multimorbider Patienten. Die circa 400 Mitgliedseinrichtungen mit über 20.000 Betten beziehungsweise Behandlungsplätzen befinden sich in privater, freigemeinnütziger sowie öffentlicher Trägerschaft und stehen unter der Leitung eines Geriaters. Der Verband ist als eingetragener Verein mit 15 Landesbänden organisiert. Er thematisiert Verbesserungspotenziale in der Gesundheitspolitik und hier insbesondere in der geriatriespezifischen Versorgungspolitik. Dazu veranstaltet er Fachkongresse, Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate. In Stellungnahmen an den Gesetzgeber bezieht er Position zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben. Sein Ziel ist es, die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie von geriatrischen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen in Gesetzgebung und anderen politischen Entscheidungen der Gesundheitspolitik sichtbar zu machen. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht der Bundesverband Geriatrie e.V. im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Medien und Politik.
Interessenbereiche: Pflege; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG: Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung: Der Bundesverband Geriatrie begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf und fordert, Medizinische Register zur Unterstützung der Versorgungsplanung und Ressourcensteuerung im sachlichen Anwendungsbereich zu ergänzen.
- Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) unter Einbezug der Empfehlungen des Bundesrates vom 7. November 2025: Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung: Der Bundesverband Geriatrie fordert, die besonderen Bedarfe älterer, multimorbider und vulnerabler Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen in allen Integrierten Notfallzentren feste Geriatrie-Einheiten mit klaren strukturellen, personellen und prozessualen Vorgaben eingerichtet und geriatrische Assessments sowie Geriatrie-adaptierte Räumlichkeiten vorgehalten werden. Übergangsweise soll geriatrische Expertise auch konsiliarisch oder telemedizinisch verfügbar sein. Zudem verlangt der Verband, die Geriatrie gesetzlich explizit als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ gleichrangig neben anderen Kernfächern zu benennen, um ihre systematische Einbindung bei Planung und Betrieb der Notfallzentren sicherzustellen.
Relationen
Keine Relationen.