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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.

lobbyregister / register_entry 25.05.2022 · Original ↗

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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Hauptaufgabe der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) im Bereich der Interessenvertretung besteht darin, den Stellenwert der Palliativversorgung in verschiedenen Gesetzesvorhaben bzw. im bestehenden rechtlichen Rahmen als unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung weiter zu verankern und zu festigen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich der Palliativmedizin sollen dabei Eingang in bestehende und zukünftige Rechtsnormen finden, z. B. bei der Einführung der Krankenhausstrukturreform. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung; Arzneimittel; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Pflege Regelungsvorhaben: - Veränderung der Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes KHVVG: Für eine flächendeckende Palliativversorgung muss die Leistungsgruppe Palliativmedizin dringend angepasst werden. Es sind sowohl Palliativstationen mit ausreichenden Betten als auch Palliativdienste notwendig. - Integration der Palliativversorgung in das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung: Im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) sollen palliativmedizinische Aspekte stärker berücksichtigt werden, um eine adäquate Versorgung dieses Personenkreises zu ermöglichen. - Stärkere Berücksichtigung der Palliativversorgung im KHVVG: Der immer wichtiger werdende medizinische Bereich der Palliativversorgung scheint bei der Umsetzung des KHVVG vergessen worden zu sein. Wir gehen davon aus, dass wirklich niemand in Deutschland eine Verschlechterung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender beabsichtigt. Aus unserer Sicht ist dies aber nicht auszuschließen und möchten daher eine stärkere Verankerung und Berücksichtigung der Palliativversorgung im KHVVG erreichen. - Veränderung von Regelungen im Gesetzentwurf des Suizidpräventionsgesetzes: In ein neues Suizidpräventionsgesetz sollen niedrigschwellige, ergebnisoffene Gesprächsangebote zu Sterbewünschen, über Hospiz- und Palliativversorgung aufgenommen werden. Insbesondere müssen Bewohner im Pflegeheim dabei Berücksichtigung finden. Psychosoziale Fachkräfte müssen für Suizidprävention ausgebildet werden. - Evaluierung des Hospiz- und Palliativgesetzes von 2015: Die Herausforderungen in der Hospiz- und Palliativversorgung der vergangenen Jahre müssen in einer Überarbeitung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) von 2015 berücksichtigt werden, so dass das Gesetz einer umfassenden Evaluation unterzogen werden muss. Insbesondere müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. eine angemessene Finanzierung der Palliativdienste und Palliativstationen im Krankenhaus bzw Einsatz von Palliativbeauftragten 2. Finanzierung psychosozialer Berufsgruppen in der SAPV 3. Stärkung der Kooperation zwischen Intensiv-, Notfall- und Palliativversorgung 4. Ausweitung, Weiterentwicklung von gesundheitlicher Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase 5. Ausstattung der Palliativpflege mit Qualifikation und Zeit und leistungsgerechte Vergütung der AAPV

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