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Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Hausärztinnen und Hausärzteverband e.V. ist ein Berufsverband und die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene für die Wahrnehmung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen von Ärzten, die an der hausärztlichen und hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen (zur hausärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte, hausärztlich tätige angestellte Ärzte und hausärztlich tätige Ärzte ohne vertragsärztliche Zulassung). Der Verband versteht sich als neutrale Interessenvertretung, soweit Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerinteressen betroffen sind. Der Hausärztinnen und Hausärzteverband e.V. nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Die Beratung und Vertretung aller in der Bundesrepublik Deutschland an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, insbesondere die Vertretung gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Kostenträgern, Politik und Öffentlichkeit, 2. die Wahrnehmung und Förderung der berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte innerhalb und außerhalb der Ärzteschaft im Inland und im Ausland, 3. die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der an der selektivvertraglichen, insbesondere hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Hausärzte sowie deren Gemeinschaften, 4. die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung und Lehre in der hausärztlichen Medizin, 5. die Förderung der Zusammenarbeit der Vereinigungen hausärztlich tätiger Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland und die Koordination ihrer Tätigkeiten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben führt der Verband regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ministerien, bringt sich mit Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren ein, organisiert Fachveranstaltungen und pflegt den kontinuierlichen Austausch mit relevanten Akteuren im Gesundheitswesen. Interessenbereiche: Parlamentarisches Verfahren; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Strafrecht; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus: Folgende wesentlichen Zielen werden zum Vorhaben verfolgt: - Kritik an einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung nach § 115g SGB V i.V.m. § 6b KHFG, - keine Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser § 116a SGB V, - rechtliche Bedenken an Transformationsfonds nach § 271 SGB V i.V.m. § 12b KHFG, - Änderung des Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit: Die mit dem Referentenentwurf verfolgten zentralen Ziele, insbesondere die Erhöhung der Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI), die Verhängung von Bußgeldern gegen Anbieter von Diensten in der TI), der Ausbau eines einheitlichen Konformitätsbewertungsverfahrens zur Überprüfung der Interoperabilitätsanforderungen (Verbesserung der Schnittstellenproblematik), die Verschärfung der Vorgaben für Anbieter von PVS (bezogen auf qualitative und quantitative Anforderungen), die Verbesserung eines PVS-Wechselprozesses sowie der Schadensersatzanspruch von Leistungserbringern bei fehlender Bereitstellung interoperabler Daten, werden seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes begrüßt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung wird Änderungsbedarf gesehen. - Änderung des Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform: Kritisch wird die Aufgabenerweiterung von Apotheken im Bereich pharmazeutischer Dienstleistungen sowie im Bereich der Impfung gegen bestimmte Krankheiten gesehen. Die Möglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker, über eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes für Testungen sodann auch werben zu können, setzt einen falschen Anreiz in der Patientenversorgung und wird folglich ebenso abgelehnt. Konkret sind folgende Regelungen betroffen: Änderung des Infektionsschutzgesetzes, § 20 c Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker Änderung des Infektionsschutzgesetzes, § 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, § 12 Absatz 3 n. F. - Änderung des Referentenentwurfs Pflegekompetenzgesetz: Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begleitet das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegekompetenzgesetz mit dem Ziel, klare rechtliche und praktische Abgrenzungen zwischen Delegation und Substitution heilkundlicher Leistungen zu erreichen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Grundsatz des Arztvorbehalts gewahrt und hausärztliche Verantwortung rechtssicher abgebildet wird. Zudem wird auf die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Vorgaben zur Qualifikation und zur Vergütung im Rahmen multiprofessioneller Versorgungsmodelle hingewirkt. - Änderung des Referentenentwurfs Notfallreformgesetz: Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform mit dem Ziel, eine effektive und patientenorientierte Steuerung sicherzustellen. Zentrale Anliegen sind die Stärkung der hausärztlichen Primärversorgung, die Vermeidung von Parallelstrukturen, neutrale und sektorenübergreifende Akutleitstellen, klare Definitionen sowie interoperable digitale Prozesse. Zudem wird auf eine diskriminierungsfreie Einbindung der HZV und eine vollständige Finanzierung der neuen Strukturen hingewirkt. - Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung, Kenntnisprüfung, Informations- und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden sowie zur Einführung und Ausgestaltung eines partiellen Berufszugangs. Dabei sollen insbesondere Klarstellungen zu Voraussetzungen, Umfang und Rechtsfolgen der Berufsausübung sowie zur Abgrenzung ärztlicher Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten erreicht werden. - Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen der §§ 46, 113 ff. und die Einführung des § 116 StGB. Dabei geht es insbesondere um die Erweiterung des geschützten Personenkreises auf Angehörige der Heilberufe und deren Mitarbeitende sowie um Klarstellungen zu Strafrahmen, Tatbestandsmerkmalen und strafzumessungsrelevanten Auswirkungen bei Angriffen auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. - Einführung eines Primärversorungssystems: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Einführung eines verbindlichen Primärversorgungssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist eine flächendeckende, wohnortnahe und koordinierte Versorgung mit hausärztlichen sowie kinder- und jugendärztlichen Praxen als erster Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Dabei sollen bestehende Strukturen der Hausarztzentrierten Versorgung gestärkt, multiprofessionelle Praxisteams gefördert, digitale Steuerungsinstrumente sinnvoll eingebunden sowie Überweisungs- und Koordinierungsprozesse effizient ausgestaltet werden. - Änderung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz): Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Regelungen zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V) sowie weiterer Vergütungsregelungen im vertragsärztlichen Bereich. Insbesondere soll erreicht werden, dass bestehende HZV-Strukturen und Primärversorgungsmodelle nicht durch Begrenzungen der Vergütungsentwicklung, Degressionsregelungen oder Einschränkungen bei Selektivverträgen beeinträchtigt werden. Zudem wird eine gesetzliche Ausgestaltung angestrebt, die die Weiterentwicklung koordinierter hausärztlicher Versorgung und eines Primärversorgungssystems ermöglicht. - Änderung eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) im Hinblick auf die Ausgestaltung digitaler Versorgungsstrukturen, der elektronischen Patientenakte sowie digitaler Steuerungs- und Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Insbesondere wird angestrebt, die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) und weitere Leistungen der Primärversorgung verbindlich in digitale Ersteinschätzungs-, Terminvermittlungs- und Überweisungsprozesse einzubinden sowie die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen auf ein verhältnismäßiges Maß zu begrenzen.

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