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Bundesverband Managed Care e. V. (BMC)

lobbyregister / register_entry 21.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bundesverband Managed Care e.V. ist ein bundesweiter pluralistischer Verein für innovative Systemgestaltung im Gesundheitswesen. Er setzt sich gegenüber Mitgliedern des Bundestags und der Bundesregierung, Parteien sowie sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens für patientenzentrierte, ganzheitliche, sektorübergreifende Versorgungsstrukturen und -prozesse ein. Konkrete Anliegen des BMC sind bspw. eine vernetzte, populationsorientierte und multiprofessionell veranwortete Versorgung, die das Gesundheits- und Sozialsystem verbindet, innovative regional umzusetzende Versorgungsformen mit qualitätsbezogenen Vergütungsmodellen sowie eine ganzheitliche Betrachtung von Gesundheit im Sinne eines "Health in all policies"-Ansatzes. Dabei nutzt der BMC insbesondere folgende Tätigkeiten: 1. Bildung einer Plattform für den Austausch zwischen Politik und Akteuren des Gesundheitswesens zu Fragen der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland im o.g. Sinne, 2. Bündelung von Kompetenzen und Kenntnissen der maßgeblichen Akteure und konsensorientierte Zusammenführung zu einer BMC-Position z. B. in Form von Positionspapieren 3. Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Workshops, Tagungen, Foren, Vorträge, Parlamentarische Abende/Frühstücke) über innovative Systemgestaltung im Gesundheitswesen, 4. Förderung der objektiven Information und Versachlichung der Diskussion über neue Versorgungsformen und Managed Care in Deutschland durch wissenschaftliche Arbeit, Bildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, 5. Persönlicher Austausch mit Migliedern des Bundestags, ihren Mitarbeitenden sowie Beschäftigten der Bundesministerien 6. Stellungnahmen gegenüber dem Parlament und der Bundesregierung 7. Herstellung und Pflege von Kontakten zu gemeinnützigen Verbänden und Institutionen, die sowohl im Inland wie im Ausland die Weiterentwicklung der Gesundheitssysteme fördern, 8. Ideelle Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, die in den Bereich der vorgenannten Aufgaben des BMC fallen. Der Verein verfolgt keinen Zweck, der auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Gesundheitsförderung; Krankenversicherung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel Regelungsvorhaben: - Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eröffnen sowie koordinierend ausbauen: Im Rahmen des KHVVG fordert der Bundesverband Managed Care (BMC), dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nicht ausschließlich unter Trägerschaft von Krankenhäusern betrieben werden dürfen, sondern auch durch ambulante Akteure errichtet und geführt werden können. Ziel ist eine wohnortnahe, koordinierte und interprofessionelle Versorgung. Die Einrichtungen sollen mit Case- und Care-Management ausgestattet und in bestehende regionale Netzwerke und Primärversorgungszentren eingebunden werden. Die Finanzierung soll einheitlich und sektorenübergreifend erfolgen. - Einführung trägeroffener Primärversorgungszentren (§ 73a SGB V): Der BMC fordert, im GVSG die gesetzliche Grundlage für trägeroffene Primärversorgungszentren zu schaffen, die auch außerhalb von unterversorgten Regionen errichtet werden können. Diese sollen sektorenübergreifend arbeiten, unter Einbindung hausärztlicher Leistungen, Pflegefachkräften, Community Health Nurses und telemedizinischer Angebote. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung eines Hausarztsitzes soll entfallen. Die Zentren sollen als koordinierende Einheit mit Case- und Caremanagement ausgestaltet werden. - Weiterentwicklung der Disease-Management-Programme (DMP) im Sinne einer wertorientierten, digital unterstützten Versorgung: Der BMC begrüßt die im GHG Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der DMP. Um die Versorgungswirkung der DMP zu steigern und ihre Reichweite zu erhöhen, fordert der BMC ergänzende gesetzliche Regelungen. Diese solle etwa die Einführung bundesweiter Rahmenverträge mit Konfliktlösungsmechanismus, eine verpflichtende Einbindung der DMP in der ePA, qualitätsabhängige Vergütungsmodelle sowie neue Anreize für die Teilnahme von Versicherten und Ärzten umfassen. Darüber hinaus sollen ein nationales DMP Register und die übergreifende Nutzung von DMP Modulen bei Multimorbidität gesetzlich ermöglicht werden. - Ausbau pflegerischer Kompetenzen und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen: Der BMC unterstützt die Zielrichtung des Pflegekompetenzgesetzes, fordert jedoch weitergehende Regelungen zur Stärkung der Pflegefachberufe. Pflegefachpersonen, einschließlich Advanced Practice Nurses, sollen eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Erfolgreiche Modellvorhaben sind zügig in die Regelversorgung zu überführen. Zudem fordert der BMC einen Ausbau präventiver Leistungen wie Hausbesuche oder den Einsatz von Community Health Nurses. - Ergebnisqualität als Maßstab für Krankenhausplanung gesetzlich verankern: Der BMC fordert, bei der Ausgestaltung der bundeseinheitlichen Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausplanung nicht nur Struktur- und Prozessparameter, sondern auch Ergebnisqualität verbindlich zu berücksichtigen. Dazu sollen patientenrelevante Indikatoren wie Patient Reported Outcome Measures (PROMs) einbezogen werden. Ausnahmetatbestände bei Qualitätsvorgaben sollten eng begrenzt werden. Gleichzeitig ist eine erhebliche Reduktion bürokratischer Prüfverfahren erforderlich. - Einführung von Gesundheitsregionen mit regionalen Versorgungsverträgen (§ 140b SGB V): Der BMC fordert, Gesundheitsregionen als gesetzlich verankerte Organisationsform im GVSG zu etablieren. Diese sollen auf freiwilliger Basis von Leistungserbringenden, Kommunen und Krankenkassen gestaltet werden können. Grundlage ist ein regionaler Versorgungsvertrag mit definierter populationsbezogener Zielsetzung, optionaler alternativer Vergütung und organisatorischer Flexibilität. Ziel ist es, innovative, multiprofessionelle und sektorenübergreifende Versorgungsmodelle praxistauglich zu machen. Die Regelung soll nicht auf § 140a oder § 63 SGB V verengt werden. Die zugrunde liegende Stellungnahme wurde im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt und ist dort veröffentlicht. - Innovationsfähigkeit durch Innovationsfonds sichern und Verstetigung der Kürzung verhindern: Der BMC setzt sich dafür ein, die Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Die temporäre Kürzung des Innovationsfonds darf nicht verstetigt werden; gefordert ist die verlässliche Rückkehr zum regulären Fördervolumen, die Sicherung der Arbeitsfähigkeit im Kürzungsjahr (u. a. Priorisierung hochwertiger Projekte, Nutzung von Rückflüssen/Überträgen) sowie die strukturelle Weiterentwicklung des Fonds zu einem dauerhaft wirkungsorientierten Steuerungsinstrument mit klaren Transferpfaden, Portfoliosteuerung und entschlackten Verfahren. - Einführung eines koordinierten, interprofessionellen Primärversorgungssystems: Der BMC wirbt für ein interprofessionelles, wohnortnahes und digital erweitertes Primärversorgungssystem mit standardisierter Erst- und Bedarfseinschätzung, vernetzten Primärversorgungseinheiten mit Team- und Koordinationsfunktion sowie verlässlicher Terminvermittlung als Bestandteil einer TI-Primärversorgung. Digitaler Versorgungseinstieg, elektronische Überweisung, ePA und bidirektionaler Datenaustausch sollen zu einem durchgängigen Versorgungspfad verbunden werden. Ziel ist eine verbindliche Anschlusslogik mit klaren Zuständigkeiten, Rückmeldungen und einem digital gestützten Versorgungsplan. Flankierend sollen Interoperabilität, offene Schnittstellen, Telemedizin, Open Notes, Prävention und weitere Gesundheitsberufe eingebunden werden.

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