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Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V.

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Interessenvertretung erfolgt gegenüber dem Deutschen Bundestag, Bundesbehörden und Bundesministerien mit Bezug zur Gesundheitsversorgung. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder sozialpolitische „Get-Together“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Der DEKV setzt sich insbesondere für eine zukunftsorientierte und innovative Krankenhauspolitik mit Trägervielfalt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, eine Modernisierung der Gesundheitsberufe und eine konsequente Patientenorientierung in der Versorgung ein. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Krankenhausreform: Mit der Krankenhausreform werden laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. Der DEKV vertritt in dem Reformverfahren die Interessen der evangelischen Krankenhäuser für eine gerechte und faire Krankenhausreform unter der Beachtung der Trägerpluralität sowie die Berücksichtigung von vulnerablen Patient:innengruppen bei der Reform. - Pflegekompetenzgesetz: Am 19.12.2023 legte das BMG Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Dabei soll unter Anderem die Heilkundeausübung durch Pflegekräfte besser geregelt werden und das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, einschließlich der Health Community Nurse, regelhaft etabliert werden. Der DEKV schlägt ein gestuftes Modell für die Heilkundeausübung vor. Darüber hinaus wird eine weitere Ausarbeitung der Module zur Heilkundeausübung, eine bundeseinheitliche Ausgestaltung und Anerkennung der Advanced Practice Nurse (akademische Pflege auf Masterniveau) und die Möglichkeit auf Basis einer Fachkundeprüfung Berufserfahrung o. eine Qualifikation aus dem Ausland unbürokratisch zur Anerkennung zu bringen. - Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG: Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung des Vorhaltebudgets. - NotfallGesetz Reform der Notfallversorgung: Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung der Integrierten Notfallzentren (INZ). - Pflegeassistenzeinführungsgesetz: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen. - Nationaler Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen: Der Nationale Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen soll Maßnahmen beschreiben, die die medizinische und pflegerische Versorgung von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Bedarfen verbessern. Der DEKV schlägt Modelle vor, wie die akutstationäre Versorgung von Menschen mit geistiger oder schwerster Mehrfachbehinderung verbessert werden kann. - Aktionsplan der Bundesregierung: Gesundheit rund um die Geburt: Der Nationale Aktionsplan rund um die Geburt soll das nationale Gesundheitsziel: Gesundheit rund um die Geburt abbilden. Der DEKV setzt sich für die Förderung der hebammengeleiteten Kreißsäle, intensive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung bei den Aspekten, Diversitätsorientierung, Rassismus-Sensibilität und eine bessere, inklusive Versorgung und Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern und behinderten Schwangeren, auch durch Lotsensysteme. - Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung KHTFV: Die Verordnung regelt die Umsetzung und Verwaltung des Transformationsfonds, der im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) eingerichtet wurde. Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Umstrukturierungsmaßnahmen in deutschen Krankenhäusern zur Verbesserung der Versorgungsqualität, Effizienz und Nachhaltigkeit. Die Stellungnahme enthält Vorschläge aus Perspektive der evangelischen Krankenhäuser. Konkret wurden eine Fristenverlängerung, eine Erweiterung des Zentrumsbegriffs, die Förderung von ambulant-stationären Operationssälen, energetische Nachhaltigkeit als Fördertatbestand sowie eine Stärkung der Barrierefreiheit vorgeschlagen. - Gesetz zur Reform der Notfallversorgung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung im Hinblick auf die Ausgestaltung Integrierter Notfallzentren (INZ), der standardisierten digitalen Ersteinschätzung, der Vergütungsregelungen sowie der Einbindung von Krankenhausapotheken. Insbesondere sollen bundesgesetzliche Regelungen zur flächendeckenden Erreichbarkeit von INZ, zur Ausgestaltung der Patientensteuerung, zu einer fallzahlunabhängigen Finanzierung der Ersteinschätzung, zur Einführung eines bundeseinheitlichen Notfallregisters sowie zur Arzneimittelversorgung ambulanter Notfallpatientinnen und -patienten durch Krankenhausapotheken ergänzt bzw. angepasst werden. - Stabilisierung der Krankenhäuser trotz Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Finanzierung und Vergütung von Krankenhäusern. Insbesondere sollen Regelungen zur Begrenzung der Vergütungsentwicklung, zur Deckelung des Pflegebudgets, zum Wegfall pflegeentlastender Maßnahmen sowie zur Ausweitung von Prüfquoten und Prüfaufträgen angepasst werden. Zudem wird eine stärkere Berücksichtigung tarifbedingter Mehrkosten, die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System sowie die Weiterentwicklung des Falldialogverfahrens angestrebt. - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflFAssAPrV): Regelung der Anforderungen an die Ausbildung nach dem PflFAssG, der staaatlichen Prüfung sowie der Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung, Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission und des Bundesinstituts für Berufsbildung, Verfahren zu Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise. Die Anforderungen der evangelischen Leistungserbringer in allen Pflegesettings an die Absolvent:innen und die Ausbildungsprozesse sollen Beachtung finden. - Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP): Umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Pfleger und der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insbes. betr. Befugnis zur Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen, eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene, Entwicklung von Empfehlungen für einen Muster-Scope of Practice und Mindestanforderungen an Weiterbildungen. Der DEKV setzt sich dafür ein, dass das Gesetz die Belange der Krankenhäuser ausreichend berücksichtigt. Personalvorgaben im Krankenhaus nach § 137k SGB V sollen die vom Gesetz vorgenommene Erweiterung der pflegerischen Aufgaben abbilden und dafür entsprechend weiterentwickelt werden.

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