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FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Zweck von FidAR ist die Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Gleichberechtigung und Akzeptanz von Frauen in verantwortlichen Positionen in privaten und öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Insbesondere soll FidAR darauf hinwirken, dass der Anteil von Frauen in den Geschäftsführungs-, Aufsichts- und Beratungsgremien von privaten und öffentlichen Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften, und von juristischen Personen des öffentlichen Rechts signifikant erhöht wird. (Zweck lt. Satzung) FidAR Frauen in die Aufsichtsräte e. V. ist eine überparteiliche, unabhängige, gemeinnützige und überregionale Initiative, die 2006 von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ins Leben gerufen wurde. FidAR strebt eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und die Verbesserung der Unternehmenskontrolle an. Ziel der Initiative ist die paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft. FidAR verfolgt diese Ziele im engen Austausch mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und in Kooperation mit den relevanten Wirtschafts- und Frauenverbänden. FidAR ist ein Netzwerk für Frauen und Männer, die wichtige Positionen in Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlichem Leben einnehmen. Mehr Informationen zu FidAR im Internet unter www.fidar.de. Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Geschlechterpolitik Regelungsvorhaben: - Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II): FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig. - Corporate Governance Kodex: Konkretisierung der Diversitäts-Empfehlung mithilfe von Zielgrößen. Erweiterung der Novelle im Hinblick auf die europäischen Vorgaben zur diversen Gremienbesetzung.

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