Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA)
Text
Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Wirksame Maßstäbe für Ethik und Transparenz in der Pharmaindustrie: Hierzu haben sich über 50 Pharmaunternehmen im Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) zusammengeschlossen. Der FSA überwacht die korrekte Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Angehörigen der medizinischen Fachkreise und den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Hierzu hat der FSA Kodizes entwickelt, die eine unlautere Beeinflussung von Ärztinnen und Ärzten und Patientenorganisationen ausschließen. Zur wirksamen Durchsetzung wird jede Missachtung sanktioniert öffentlich und gemacht.
Darüber hinaus vertritt der FSA die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen im Hinblick auf die Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die lautere Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit Ärztinnen und Ärzten sowie Patientenorganisationen. Hierzu verfasst der FSA Stellungnahmen und Positionspapiere, beteiligt sich an Anhörungen und tritt in den Dialog mit Parlamentariern, Regierungsvertretern und Öffentlichkeit. Zudem führt der FSA Austausch- und Informationsveranstaltungen durch, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um Verbandspositionen zu adressieren.
Interessenbereiche: Strafrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arzneimittel; Rechtspolitik; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung der EU New Pharmaceutical Legislation (Vorschriften zur Werbung für Arzneimittel) in nationales Recht: Umsetzung des Chapter XIII (Advertising) der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/83 in nationales Recht (u.a. Heilmittelwerbegesetz)
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