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Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz (Antwort zu Drs. 21/6017)

dip / drucksache 08.06.2026 · WP 21 · 21/6321 · Antwort · Original ↗

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Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz (Antwort zu Drs. 21/6017) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6321 21. Wahlperiode 08.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Misbah Khan, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6017 – Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien wurde bislang nahezu kein frauenpolitisches Vorhaben, das durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten und versprochen wurde, angegangen oder umgesetzt. Angesichts der Zunahme aller Formen von Gewalt gegen Frauen in Deutschland und der Tatsache, dass gezielt die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Frauen weltweit infrage gestellt wird, erwartet man von einer Bundesregierung, dass sie aktiv Frauenrechte und Gleichstellung voranbringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Umsetzungsständen und Zeitplänen.  1. Hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Wahlrechtskommission schon mit Regelungen zur Geschlechterparität im Deutschen Bundestag befasst, und wenn ja, welche Zwischenergebnisse bei der Frage nach gleichberechtigter Repräsentanz von Frauen im Parlament liegen dazu vor? Die Beratungen der Wahlrechtskommission sind noch nicht abgeschlossen.  2. Wird der Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni 2027 von der Bundesregierung eingehalten? Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bis zum 14. Juni 2027 aus. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Welche konkreten Schritte hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Koordinierung des Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bereits vorgenommen, und welche Zwischeninformationsstände zur Bedarfsanalyse der Länder, die bis Ende 2026 erhoben werden müssen, liegen bereits vor? Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD begleitet das BMBFSFJ die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das BMBFSFJ hat hierfür einen Bund-Länder- Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern. Im Oktober 2025 und Mai 2026 fanden die ersten beiden Sitzungen des BLAK GewHG statt. Im Dezember 2025 tauschten sich das BMBFSFJ und die Länder als Mitglieder des BLAK GewHG mit relevanten Fachverbänden zum Umsetzungsstand des Gewalthilfegesetzes aus. Nach Kenntnisstand des BMBFSFJ wurden Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung (§ 8 GewHG) in allen Ländern angestoßen; in einzelnen Ländern liegen bereits Ergebnisse der Ausgangsanalyse vor. Um den finanziellen Belastungen der Länder bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes im Zeitraum von 2027 bis 2036 anteilig Rechnung zu tragen, entlastet der Bund die Länder durch eine geänderte Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. Die Länder erhalten im genannten Zeitraum Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer von insgesamt etwa 2,6 Mrd. Euro.  4. Welche Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan bereits erfolgt, und welche sind zeitnah geplant? Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan wird im BMBFSFJ derzeit geprüft. Im Rahmen der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben.  5. Durch welche Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit bei geschlechtsspezifischer Gewalt, und wie läuft in diesem Kontext die konkrete, ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der Stärkung der Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt? Die Bundesregierung entwickelt die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit bei geschlechtsspezifischer Gewalt stetig fort. Entsprechende Maßnahmen können unter anderem der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention unter folgendem Link entnommen werden: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blo b/252132/8275196915292f8ff4cb39ad7f158731/gewaltschutzstrategie-der-bun desregierung-data.pdf. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Federführung des BMBFSFJ. Die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt arbeitet hierzu mit den fachlich betroffenen Ressorts des Bundes, insbesondere mit den jeweiligen Focal Points in den Bundesministerien, sowie mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft zusammen. Die Abstimmung erfolgt insbesondere über regelmäßige Austauschformate, interministerielle Arbeitsstrukturen sowie im Rahmen der Evaluierungsverfahren der Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO).  6. Wie wird der Ausbau der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ausgestaltet? Der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ stehen im Jahr 2026 5,7 Mio. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Erhöhung um zwei Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Das BMBFSFJ steht zudem mit denjenigen Bundesländern im Austausch, die sich derzeit nicht mehr an der Bundesinitiative beteiligen, um einen Wiedereinstieg zu prüfen.  7. Mit welchen Mitteln wird das Müttergenesungswerk langfristig abgesichert, und wie unterstützt die Bundesregierung den Ausbau, Neubau und die Sanierung von Mutter-Kind-Kliniken? Derzeit ist noch offen, in welcher Form eine langfristige Unterstützung des Müttergenesungswerks beim Ausbau, Neubau und der Sanierung von Eltern- Kind-Kliniken durch die Bundesregierung erfolgen kann.  8. Zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung weiterer gesetzlicher Schritte zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen von Bundesunternehmen geführt, und was folgt daraus? Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) wird gemäß Artikel 26 Absatz 2 FüPoG II im Jahr 2026 evaluiert. Gegenstand der Evaluation wird auch die Entwicklung der Frauenanteile in den Bundesunternehmen sein, sodass die Ergebnisse der Evaluation hinsichtlich weiterer gesetzlicher Schritte abzuwarten sind.  9. Wie sollen die Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Zielgrößen im Führungspositionengesetz (FüPoG) II aussehen, und wann sollen diese eingeführt werden? Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Zielgrößen im FüPoG II sind im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt (§ 334 HGB). 10. Warum zielt das Vorhaben im Koalitionsvertrag, das FüPoG II weiterzuentwickeln, nur auf Bundesunternehmen? Koalitionsverhandlungen werden zwischen Parteien und vor der Konstituierung der Bundesregierung geführt. Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben. 11. Wie wird die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weitergeführt, und wie wird das Vorhaben, die interministerielle Zusammenarbeit der Bundesregierung in der ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie zu optimieren, umgesetzt? Zur Optimierung der interministeriellen Zusammenarbeit hat sich am 6. November 2025 unter Federführung des BMBFSFJ die Taskforce Gleichstellung konstituiert. Ihr gehören Vertretungen aller Ressorts sowie der fachlich zuständigen Beauftragten der Bundesregierung bzw. des Bundes an. Es ist geplant, die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung im Kabinett zu verabschieden. Ziel der interministeriellen Zusammenarbeit in der Task-Force Gleichstellung ist es, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe stärker in allen Politikbereichen zu verankern. 12. In welcher Form wird die Unterstützung der gleichstellungspolitischen Akteure durch die Bundesregierung geleistet, hat es Weiterentwicklungen in der Zusammenarbeit und Unterstützung gegeben (bitte nach Projektname, Laufzeit und Höhe der Finanzierung auflisten)? Die Bundesregierung fördert unterschiedliche Maßnahmen und Projekte von gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren mit bundesweiter Relevanz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Einige ausgewählte zentrale gleichstellungspolitische Vorhaben und Projekte des BMBFSFJ können beispielhaft der Anlage entnommen werden.* Darüber hinaus bestehen Förderungen im Rahmen von Verträgen sowie institutionelle Förderungen mit gleichstellungspolitischer Bedeutung. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist dabei eine wichtige Säule. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Wird der Helene-Weber-Preis weiterentwickelt und mittelfristig weiterfinanziert, und durch welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für mehr Förderung und Chancengleichheit von Frauen in der Politik auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene? Im Koalitionsvertrag ist die Verstetigung des Helene-Weber-Preises vereinbart. Nach der letzten Preisverleihung im März 2024 ist die nächste Verleihung für Herbst 2027 vorgesehen. Das Konzept dafür wird derzeit erarbeitet. Die Bundesregierung verfolgt darüber hinaus einen breiteren Ansatz zur Förderung der Chancengleichheit und politischen Teilhabe von Frauen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Helene- Weber-Kolleg als parteiübergreifendes Netzwerk, das sich für mehr Frauen in der Politik einsetzt. Das seit Mai 2026 wieder weitergeführte Kolleg verbindet wissenschaftliche Studien, Beratung, Coaching und Vernetzung für politisch engagierte Frauen. Zugleich stärkt es das Netzwerk der Helene-Weber- Preisträgerinnen und fördert somit nachhaltige politische Sichtbarkeit und gegenseitige Unterstützung. Die Finanzierung ist derzeit bis zum Jahr 2029 vorgesehen. Ergänzend dazu wurde im Dezember 2024 das Projekt „Frauen. Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ gestartet. Ziel ist es, die politische Beteiligung von Frauen strukturell zu stärken und demokratische Teilhabe vor Ort auszubauen. Das Projekt verbindet Informations- und Kommunikationsangebote zu Best Practices, Verhaltenskodizes und Studien mit Wissenstransfer und Fachberatung für Kommunen und Parteien. Hinzu kommen Coaching- und Vernetzungsangebote, etwa für Bürgermeisterinnen oder im Rahmen von Innovati- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6321 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. onszirkeln. Ein besonderer Fokus liegt auf ländlichen Räumen, die gezielt durch Landfrauen-Netzwerke unterstützt werden. Zudem engagiert sich die Bundesregierung im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, um strukturelle Diskriminierung und sexuelle Belästigung abzubauen, die Frauen an politischer Teilhabe hindern können. Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ den Aktionstag der Initiative #Parität- Jetzt, die sich für die paritätische politische Repräsentation von Frauen und Männern in Parlamenten einsetzt. 14. Wann und wie wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt? Das BMBFSFJ hat die erforderlichen Vorbereitungen für einen Gesetzesentwurf zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 getroffen und klärt noch offene und sich aktuell stellende Fragen, auch auf europäischer Ebene und im Kontakt mit der Europäischen Kommission, bevor das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Es wird darauf geachtet, die Belastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. 15. Was hat die Prüfung geeigneter Finanzierungsmodelle für den Mutterschutz für Selbstständige ergeben, was folgt daraus, und wie ist der Zeitplan? Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Elterngeld und den Mutterschutz bezüglich unterschiedlicher Aspekte in den Blick zu nehmen. Die Überlegungen zur Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus erörtert das BMBFSFJ derzeit ressortübergreifend weitere Möglichkeiten, um selbstständige Frauen und ihre Betriebe in der Zeit rund um die Geburt besser abzusichern und hierüber auch gezielter zu informieren. 16. Wie ist der Stand bei den Vorhaben, Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituation besser zu unterstützen? Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung für Frauen in Konfliktsituationen zu verbessern. Die Bundesregierung prüft aktuell, welche konkreten Maßnahmen dazu beitragen können. Antwort KA 21 6017 - Anlage Tabelle zu Frage Nr. 12 Zentrale gleichstellungspolitische Maßnahmen des BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode (beispielhaft) Laufzeit Höhe der Finanzierung in Euro Bundesstiftung Gleichstellung Im Jahr 2026 5.729.000,00 „Wirksame Gleichstellungspolitik auf kommunaler Ebene: Wissenstransfer - Strategische Positionierung - Regionalentwicklung“ bei der BAG Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen 01.03.2025 – 31.10.2028 2.383.255,00 Deutscher Frauenrat – Institutionelle Förderung 01.01.2026 – 31.12.2026 1.810.900,00 Deutsches Digitales Frauenarchiv – Institutionelle Förderung 01.01.2026 – 31.12.2026 2.306.000,00 EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. - Für Respekt und Fairness in Gesellschaft und Arbeitswelt - Gesellschaftliches Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ 01.01.2026 – 31.10.2029 2.021.294,00 EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. und dlv - Frauen. Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ 01.12.2024 – 31.12.2028 2.144.964,00 Deutscher Frauenrat - Koordinierungsstelle für das Bündnis Sorgearbeit fair teilen mit dem Schwerpunkt ökonomische Gleichstellung 01.03.2024 – 31.12.2025 353.540,00 Deutscher Frauenrat – Care gerecht verteilen. Zukunft von Gesellschaft und Wirtschaft gestalten 01.01.2026 – 31.12.2026 249.670,00 EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. - Helene Weber – Kolleg und Helene Weber-Preis 01.05.2026 – 31.12.2029 1.616.784,00 Unabhängige Berichterstattungsstelle Menschenhandel beim Deutschen Institut für Menschenrechte 01.11.2022 – 31.12.2026 3.717.000,00 Antwort KA 21 6017 - Anlage Tabelle zu Frage Nr. 12 Zentrale gleichstellungspolitische Maßnahmen des BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode (beispielhaft) Laufzeit Höhe der Finanzierung in Euro Durchsetzung der Opferrechte und nachhaltige Bekämpfung von Menschenhandel (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) e.V.) 01.01.2025-31.12.2027 1.803.885,00 Menschenhandel 2.0 – Digitalisierung, Datenverarbeitung und Informationstechnologische Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener von Menschenhandel (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) e. V.) 15.10.2024 – 31.12.2027 266.507,00 Unabhängigen Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte 11.02.2022 – 31.10.2026 3.669.243,30 Förderung der Koordinierungsstelle der Frauenhäuser; Frauenhauskoordinierung 01.01.2025 – 31.12.2027 1.358.366,40 Förderung der Bundeskoordinierungsstelle der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe 01.01.2025 – 31.12.2027 1.211.630,00 Weitere Professionalisierung der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) und der Täterarbeit in Deutschland 01.07.2023 – 30.06.2026 946.111,94 Förderung der deutschen Kontaktstelle für das EU-Programm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV 2021 – 2027) 01.01.2021 – 31.12.2026 240.000,00 Projekt „50:50 bis 2030 – Eine geschlechtergerechte Zukunft gemeinsam gestalten“ (über UN Women Deutschland e. V.) 01.07.2024 – 31.12.2027 4.220.428,00 Projekt "Recht auf Gleichstellung – die Frauenrechtskonvention in Deutschland in der Justiz und Öffentlichkeit voranbringen" der Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women CEDAW-Allianz (über Deutschen Frauenrat e. V.) 01.01.2026 – 31.12.2026 316.530,00 Antwort KA 21 6017 - Anlage Tabelle zu Frage Nr. 12 Zentrale gleichstellungspolitische Maßnahmen des BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode (beispielhaft) Laufzeit Höhe der Finanzierung in Euro Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR-Forum) 01.01.2025 – 31.12.2027 314.458,00 FidAR WoB 185 01.01.2025 – 31.12.2026 176.000,00 FidAR Public WoB 01.01.2025 – 31.12.2026 247.000,00 Projekt "Was verdient die Frau? Mehr Geld, Zeit und Respekt!" – Phase V mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund 01.09.2023 – 31.08.2026 793.091,00 Business and professional women – Germany e. V. – Equal Pay Day Kampagne 01.08.2023 – 30.06.2026 661.355,40 Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag: Verankerung einer klischeefreien Berufs- und Studienwahl unter Berücksichtigung der digitalen Transformation und deren Einfluss auf die Berufs- und Lebenswelt von Mädchen und jungen Frauen 01.07.2020 – 30.06.2026 4.049.274,49 Boys'Day – Neue Wege für Jungs: Verankerung einer klischeefreien Berufs- und Studienwahl unter Berücksichtigung der digitalen Transformation und deren Einfluss auf die Berufs- und Lebenswelt von Jungen und jungen Männern 01.07.2020 – 30.06.2026 4.070.190,31 „Nachhaltige Männlichkeit fördern – Toxische Männlichkeit überwinden.“ beim Bundesforum Männer 01.01.2024 – 31.12.2026 2.776.150,00 Einrichtung Online-Clearingstelle für Männerfokussierte Beratung 01.10.2024 – 31.12.2027 949.302,00 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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