Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz (Antwort zu Drs. 21/6017)
Text
Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz (Antwort zu Drs. 21/6017)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6321
21. Wahlperiode 08.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Misbah Khan, Denise
Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6017 –
Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien
wurde bislang nahezu kein frauenpolitisches Vorhaben, das durch den
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten und versprochen
wurde, angegangen oder umgesetzt. Angesichts der Zunahme aller Formen von
Gewalt gegen Frauen in Deutschland und der Tatsache, dass gezielt die
Selbstbestimmung und Gleichstellung von Frauen weltweit infrage gestellt wird,
erwartet man von einer Bundesregierung, dass sie aktiv Frauenrechte und
Gleichstellung voranbringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach
den Umsetzungsständen und Zeitplänen.
1. Hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte
Wahlrechtskommission schon mit Regelungen zur Geschlechterparität im Deutschen
Bundestag befasst, und wenn ja, welche Zwischenergebnisse bei der Frage nach
gleichberechtigter Repräsentanz von Frauen im Parlament liegen dazu
vor?
Die Beratungen der Wahlrechtskommission sind noch nicht abgeschlossen.
2. Wird der Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni
2027 von der Bundesregierung eingehalten?
Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie
EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt bis zum 14. Juni 2027 aus.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 5. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche konkreten Schritte hat das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Koordinierung des
Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
bereits vorgenommen, und welche Zwischeninformationsstände zur
Bedarfsanalyse der Länder, die bis Ende 2026 erhoben werden müssen,
liegen bereits vor?
Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD begleitet das BMBFSFJ die Länder eng bei der Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das BMBFSFJ hat hierfür einen Bund-Länder-
Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen
zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den
Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern.
Im Oktober 2025 und Mai 2026 fanden die ersten beiden Sitzungen des BLAK
GewHG statt. Im Dezember 2025 tauschten sich das BMBFSFJ und die Länder
als Mitglieder des BLAK GewHG mit relevanten Fachverbänden zum
Umsetzungsstand des Gewalthilfegesetzes aus. Nach Kenntnisstand des BMBFSFJ
wurden Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung (§ 8 GewHG) in allen
Ländern angestoßen; in einzelnen Ländern liegen bereits Ergebnisse der
Ausgangsanalyse vor.
Um den finanziellen Belastungen der Länder bei der Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes im Zeitraum von 2027 bis 2036 anteilig Rechnung zu tragen,
entlastet der Bund die Länder durch eine geänderte Umsatzsteuerverteilung
zugunsten der Länder. Die Länder erhalten im genannten Zeitraum Mehreinnahmen
aus der Umsatzsteuer von insgesamt etwa 2,6 Mrd. Euro.
4. Welche Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung der
Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan bereits erfolgt, und
welche sind zeitnah geplant?
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der
Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan wird
im BMBFSFJ derzeit geprüft. Im Rahmen der Umsetzung der
Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den
Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben.
5. Durch welche Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die Präventions-,
Aufklärungs- und Täterarbeit bei geschlechtsspezifischer Gewalt, und
wie läuft in diesem Kontext die konkrete, ressortübergreifende
Zusammenarbeit bei der Stärkung der Koordinierungsstelle
Geschlechtsspezifische Gewalt?
Die Bundesregierung entwickelt die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit
bei geschlechtsspezifischer Gewalt stetig fort. Entsprechende Maßnahmen
können unter anderem der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention
unter folgendem Link entnommen werden: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blo
b/252132/8275196915292f8ff4cb39ad7f158731/gewaltschutzstrategie-der-bun
desregierung-data.pdf.
Die ressortübergreifende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Umsetzung
der Istanbul-Konvention unter Federführung des BMBFSFJ. Die
Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt arbeitet hierzu mit den fachlich
betroffenen Ressorts des Bundes, insbesondere mit den jeweiligen Focal Points in
den Bundesministerien, sowie mit Ländern, Kommunen und der
Zivilgesellschaft zusammen. Die Abstimmung erfolgt insbesondere über regelmäßige
Austauschformate, interministerielle Arbeitsstrukturen sowie im Rahmen der
Evaluierungsverfahren der Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO).
6. Wie wird der Ausbau der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei
ungewollter Kinderlosigkeit“ ausgestaltet?
Der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit“ stehen im Jahr 2026 5,7 Mio. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer
Erhöhung um zwei Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Das BMBFSFJ steht zudem mit denjenigen Bundesländern im Austausch, die
sich derzeit nicht mehr an der Bundesinitiative beteiligen, um einen
Wiedereinstieg zu prüfen.
7. Mit welchen Mitteln wird das Müttergenesungswerk langfristig
abgesichert, und wie unterstützt die Bundesregierung den Ausbau, Neubau und
die Sanierung von Mutter-Kind-Kliniken?
Derzeit ist noch offen, in welcher Form eine langfristige Unterstützung des
Müttergenesungswerks beim Ausbau, Neubau und der Sanierung von Eltern-
Kind-Kliniken durch die Bundesregierung erfolgen kann.
8. Zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung weiterer gesetzlicher Schritte
zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen von
Bundesunternehmen geführt, und was folgt daraus?
Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) wird gemäß Artikel 26
Absatz 2 FüPoG II im Jahr 2026 evaluiert. Gegenstand der Evaluation wird auch
die Entwicklung der Frauenanteile in den Bundesunternehmen sein, sodass die
Ergebnisse der Evaluation hinsichtlich weiterer gesetzlicher Schritte
abzuwarten sind.
9. Wie sollen die Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zu
Zielgrößen im Führungspositionengesetz (FüPoG) II aussehen, und wann sollen
diese eingeführt werden?
Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Zielgrößen im
FüPoG II sind im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt
(§ 334 HGB).
10. Warum zielt das Vorhaben im Koalitionsvertrag, das FüPoG II
weiterzuentwickeln, nur auf Bundesunternehmen?
Koalitionsverhandlungen werden zwischen Parteien und vor der Konstituierung
der Bundesregierung geführt. Der parlamentarische Informationsanspruch
erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum
Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben.
11. Wie wird die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weitergeführt,
und wie wird das Vorhaben, die interministerielle Zusammenarbeit der
Bundesregierung in der ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie zu
optimieren, umgesetzt?
Zur Optimierung der interministeriellen Zusammenarbeit hat sich am 6.
November 2025 unter Federführung des BMBFSFJ die Taskforce Gleichstellung
konstituiert. Ihr gehören Vertretungen aller Ressorts sowie der fachlich
zuständigen Beauftragten der Bundesregierung bzw. des Bundes an.
Es ist geplant, die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der
Bundesregierung im Kabinett zu verabschieden. Ziel der interministeriellen
Zusammenarbeit in der Task-Force Gleichstellung ist es, Gleichstellung als
Querschnittsaufgabe stärker in allen Politikbereichen zu verankern.
12. In welcher Form wird die Unterstützung der gleichstellungspolitischen
Akteure durch die Bundesregierung geleistet, hat es
Weiterentwicklungen in der Zusammenarbeit und Unterstützung gegeben (bitte nach
Projektname, Laufzeit und Höhe der Finanzierung auflisten)?
Die Bundesregierung fördert unterschiedliche Maßnahmen und Projekte von
gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren mit bundesweiter
Relevanz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Einige
ausgewählte zentrale gleichstellungspolitische Vorhaben und Projekte des BMBFSFJ
können beispielhaft der Anlage entnommen werden.* Darüber hinaus bestehen
Förderungen im Rahmen von Verträgen sowie institutionelle Förderungen mit
gleichstellungspolitischer Bedeutung. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist
dabei eine wichtige Säule. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
13. Wird der Helene-Weber-Preis weiterentwickelt und mittelfristig
weiterfinanziert, und durch welche weiteren Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung für mehr Förderung und Chancengleichheit von Frauen in der
Politik auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene?
Im Koalitionsvertrag ist die Verstetigung des Helene-Weber-Preises vereinbart.
Nach der letzten Preisverleihung im März 2024 ist die nächste Verleihung für
Herbst 2027 vorgesehen. Das Konzept dafür wird derzeit erarbeitet.
Die Bundesregierung verfolgt darüber hinaus einen breiteren Ansatz zur
Förderung der Chancengleichheit und politischen Teilhabe von Frauen auf
kommunaler, Landes- und Bundesebene. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Helene-
Weber-Kolleg als parteiübergreifendes Netzwerk, das sich für mehr Frauen in
der Politik einsetzt. Das seit Mai 2026 wieder weitergeführte Kolleg verbindet
wissenschaftliche Studien, Beratung, Coaching und Vernetzung für politisch
engagierte Frauen. Zugleich stärkt es das Netzwerk der Helene-Weber-
Preisträgerinnen und fördert somit nachhaltige politische Sichtbarkeit und gegenseitige
Unterstützung. Die Finanzierung ist derzeit bis zum Jahr 2029 vorgesehen.
Ergänzend dazu wurde im Dezember 2024 das Projekt „Frauen. Vielfalt.
Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ gestartet. Ziel ist es, die politische
Beteiligung von Frauen strukturell zu stärken und demokratische Teilhabe vor Ort
auszubauen. Das Projekt verbindet Informations- und
Kommunikationsangebote zu Best Practices, Verhaltenskodizes und Studien mit Wissenstransfer und
Fachberatung für Kommunen und Parteien. Hinzu kommen Coaching- und
Vernetzungsangebote, etwa für Bürgermeisterinnen oder im Rahmen von Innovati-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6321 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
onszirkeln. Ein besonderer Fokus liegt auf ländlichen Räumen, die gezielt
durch Landfrauen-Netzwerke unterstützt werden.
Zudem engagiert sich die Bundesregierung im Bündnis „Gemeinsam gegen
Sexismus“, um strukturelle Diskriminierung und sexuelle Belästigung
abzubauen, die Frauen an politischer Teilhabe hindern können.
Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ den Aktionstag der Initiative #Parität-
Jetzt, die sich für die paritätische politische Repräsentation von Frauen und
Männern in Parlamenten einsetzt.
14. Wann und wie wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt?
Das BMBFSFJ hat die erforderlichen Vorbereitungen für einen
Gesetzesentwurf zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU)
2023/970 getroffen und klärt noch offene und sich aktuell stellende Fragen,
auch auf europäischer Ebene und im Kontakt mit der Europäischen
Kommission, bevor das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Es wird darauf
geachtet, die Belastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.
15. Was hat die Prüfung geeigneter Finanzierungsmodelle für den
Mutterschutz für Selbstständige ergeben, was folgt daraus, und wie ist der
Zeitplan?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Elterngeld und den Mutterschutz bezüglich
unterschiedlicher Aspekte in den Blick zu nehmen. Die Überlegungen zur
Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus erörtert das BMBFSFJ derzeit ressortübergreifend weitere
Möglichkeiten, um selbstständige Frauen und ihre Betriebe in der Zeit rund um
die Geburt besser abzusichern und hierüber auch gezielter zu informieren.
16. Wie ist der Stand bei den Vorhaben, Frauen in
Schwangerschaftskonfliktsituation besser zu unterstützen?
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Zugang zu medizinisch sicherer und
wohnortnaher Versorgung für Frauen in Konfliktsituationen zu verbessern. Die
Bundesregierung prüft aktuell, welche konkreten Maßnahmen dazu beitragen
können.
Antwort KA 21 6017 - Anlage Tabelle zu Frage Nr. 12
Zentrale gleichstellungspolitische Maßnahmen des BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode (beispielhaft) Laufzeit Höhe der Finanzierung
in Euro
Bundesstiftung Gleichstellung Im Jahr 2026 5.729.000,00
„Wirksame Gleichstellungspolitik auf kommunaler Ebene: Wissenstransfer - Strategische Positionierung -
Regionalentwicklung“ bei der BAG Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
01.03.2025 – 31.10.2028 2.383.255,00
Deutscher Frauenrat – Institutionelle Förderung 01.01.2026 – 31.12.2026 1.810.900,00
Deutsches Digitales Frauenarchiv – Institutionelle Förderung 01.01.2026 – 31.12.2026 2.306.000,00
EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. - Für Respekt und
Fairness in Gesellschaft und Arbeitswelt - Gesellschaftliches Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“
01.01.2026 – 31.10.2029 2.021.294,00
EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. und dlv - Frauen.
Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“
01.12.2024 – 31.12.2028 2.144.964,00
Deutscher Frauenrat - Koordinierungsstelle für das Bündnis Sorgearbeit fair teilen mit dem Schwerpunkt
ökonomische Gleichstellung
01.03.2024 – 31.12.2025 353.540,00
Deutscher Frauenrat – Care gerecht verteilen. Zukunft von Gesellschaft und Wirtschaft gestalten 01.01.2026 – 31.12.2026 249.670,00
EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. - Helene Weber –
Kolleg und Helene Weber-Preis
01.05.2026 – 31.12.2029 1.616.784,00
Unabhängige Berichterstattungsstelle Menschenhandel beim Deutschen Institut für Menschenrechte
01.11.2022 – 31.12.2026 3.717.000,00
Antwort KA 21 6017 - Anlage Tabelle zu Frage Nr. 12
Zentrale gleichstellungspolitische Maßnahmen des BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode (beispielhaft) Laufzeit Höhe der Finanzierung
in Euro
Durchsetzung der Opferrechte und nachhaltige Bekämpfung von Menschenhandel (Bundesweiter
Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) e.V.)
01.01.2025-31.12.2027 1.803.885,00
Menschenhandel 2.0 – Digitalisierung, Datenverarbeitung und Informationstechnologische Maßnahmen
zur Unterstützung Betroffener von Menschenhandel (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen
Menschenhandel (KOK) e. V.)
15.10.2024 – 31.12.2027 266.507,00
Unabhängigen Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Deutschen Institut für
Menschenrechte
11.02.2022 – 31.10.2026 3.669.243,30
Förderung der Koordinierungsstelle der Frauenhäuser; Frauenhauskoordinierung 01.01.2025 – 31.12.2027 1.358.366,40
Förderung der Bundeskoordinierungsstelle der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe 01.01.2025 – 31.12.2027 1.211.630,00
Weitere Professionalisierung der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG)
und der Täterarbeit in Deutschland
01.07.2023 – 30.06.2026 946.111,94
Förderung der deutschen Kontaktstelle für das EU-Programm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV
2021 – 2027)
01.01.2021 – 31.12.2026 240.000,00
Projekt „50:50 bis 2030 – Eine geschlechtergerechte Zukunft gemeinsam gestalten“ (über UN Women
Deutschland e. V.)
01.07.2024 – 31.12.2027 4.220.428,00
Projekt "Recht auf Gleichstellung – die Frauenrechtskonvention in Deutschland in der Justiz und
Öffentlichkeit voranbringen" der Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against
Women CEDAW-Allianz (über Deutschen Frauenrat e. V.)
01.01.2026 – 31.12.2026 316.530,00
Antwort KA 21 6017 - Anlage Tabelle zu Frage Nr. 12
Zentrale gleichstellungspolitische Maßnahmen des BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode (beispielhaft) Laufzeit Höhe der Finanzierung
in Euro
Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR-Forum) 01.01.2025 – 31.12.2027 314.458,00
FidAR WoB 185 01.01.2025 – 31.12.2026 176.000,00
FidAR Public WoB 01.01.2025 – 31.12.2026 247.000,00
Projekt "Was verdient die Frau? Mehr Geld, Zeit und Respekt!" – Phase V mit dem Deutschen
Gewerkschaftsbund
01.09.2023 – 31.08.2026 793.091,00
Business and professional women – Germany e. V. – Equal Pay Day Kampagne 01.08.2023 – 30.06.2026 661.355,40
Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag: Verankerung einer klischeefreien Berufs- und Studienwahl unter
Berücksichtigung der digitalen Transformation und deren Einfluss auf die Berufs- und Lebenswelt von
Mädchen und jungen Frauen
01.07.2020 – 30.06.2026 4.049.274,49
Boys'Day – Neue Wege für Jungs: Verankerung einer klischeefreien Berufs- und Studienwahl unter
Berücksichtigung der digitalen Transformation und deren Einfluss auf die Berufs- und Lebenswelt von
Jungen und jungen Männern
01.07.2020 – 30.06.2026 4.070.190,31
„Nachhaltige Männlichkeit fördern – Toxische Männlichkeit überwinden.“ beim Bundesforum Männer 01.01.2024 – 31.12.2026 2.776.150,00
Einrichtung Online-Clearingstelle für Männerfokussierte Beratung 01.10.2024 – 31.12.2027 949.302,00
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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