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Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes

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Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2300 21. Wahlperiode 16.10.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes Inhal tsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... 8 Abbildungsverzeichnis ................................................................................. 10 Tabellenverzeichnis ...................................................................................... 16 A) Einleitung und Zusammenfassung ................................................... 22 I. Einleitung ............................................................................................ 22 II. Zusammenfassung ............................................................................... 26 1. Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft ............................................................................. 27 2. Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Bundesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ............... 34 3. Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im öffentlichen Dienst – Oberste Bundesbehörden und der nachgeordnete Bereich ........................................................................ 34 4. Teilhabe von Frauen und Männern an Gremien im Einflussbereich des Bundes – Bundesgremienbesetzungsgesetz ........ 37 5. Teilhabe von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung .............................................................................. 38 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15. Oktober 2025 gemäß Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Seite B) Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft im Anwendungsbereich des FüPoG ......... 39 I. Ergebnisse ........................................................................................... 39 II. Umsetzung des Gesetzes ..................................................................... 42 1. Sachlich-persönlicher Anwendungsbereich des privatrechtlichen Teils des FüPoG und FüPoG II ............................... 42 2. Aufsichtsrat ......................................................................................... 43 a. Ist-Besetzung von Aufsichtsräten nach Geschlechtern ....................... 43 b. Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat ................................ 44 c. Beachtung des Verschlechterungsverbots ........................................... 48 3. Vorstand .............................................................................................. 49 a. Ist-Besetzung von Vorständen nach Geschlechtern ............................ 49 b. Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand ..................................... 50 c. Beachtung des Verschlechterungsverbots ........................................... 55 d. Mindestbeteiligungsgebot bei Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ...................................... 57 4. Erste Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................... 57 a. Ist-Besetzung der ersten Führungsebene nach Geschlechtern ............. 58 b. Zielgrößen für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands ...................................................................... 59 c. Status quo der Zusammensetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands ...................................................................... 61 5. Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ................................. 61 a. Ist-Besetzung der zweiten Führungsebene nach Geschlechtern .......... 61 b. Zielgrößen für den Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands ...................................................................... 62 c. Status quo der Zusammensetzung der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands ...................................................................... 65 6. Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen ................................... 65 a. Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen im Aufsichtsrat ......... 65 b. Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen im Vorstand .............. 67 c. Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands ............................................. 69 d. Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands ............................................. 71 7. Einhaltung der Begründungspflicht bei Zielgröße Null ...................... 73 a. Inhalte der Begründungen bei Zielgröße Null ..................................... 77 b. Methodische Besonderheit der Begründungen zu den ermittelten Zielgrößen Null ................................................................. 78 Seite 8. Betrachtung nur börsennotierter Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 .............................................................................. 78 a. Aufsichtsrat ......................................................................................... 78 a) Ist-Besetzung von Aufsichtsräten nach Geschlechtern ............. 78 b) Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat ...................... 80 c) Beachtung des Verschlechterungsverbots ................................ 82 b. Vorstand .............................................................................................. 83 a) Ist-Besetzung von Vorständen nach Geschlechtern .................. 83 b) Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand .......................... 84 c) Beachtung des Verschlechterungsverbots ................................ 89 c. Erste Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................... 90 a) Ist-Besetzung der ersten Führungsebene nach Geschlechtern ........................................................................... 90 b) Zielgrößen für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................. 91 c) Status quo der Zusammensetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................. 93 d. Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ................................. 93 a) Ist-Besetzung der zweiten Führungsebene nach Geschlechtern ........................................................................... 93 b) Zielgrößen für den Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................. 94 c) Status quo der Zusammensetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................. 97 e. Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen ................................... 97 a) Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen im Aufsichtsrat............................................................................... 97 b) Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen im Vorstand ................................................................................... 99 c) Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands ........................ 100 d) Fristsetzung für die Erreichung der Zielgrößen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands ..................... 101 f. Einhaltung der Begründungspflicht bei Zielgröße Null ...................... 102 III. Struktur der betrachteten Unternehmen............................................... 105 1. Branchen ............................................................................................. 105 a. Aufsichtsrat ......................................................................................... 105 b. Vorstand .............................................................................................. 106 c. Erste Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................... 107 d. Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ................................. 108 2. Beschäftigte ......................................................................................... 109 a. Aufsichtsrat ......................................................................................... 109 b. Vorstand .............................................................................................. 110 c. Erste Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................... 111 Seite d. Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ................................. 112 3. Umsatzerlöse ....................................................................................... 113 a. Aufsichtsrat ......................................................................................... 113 b. Vorstand .............................................................................................. 114 c. Erste Führungsebene unterhalb des Vorstands .................................... 115 d. Zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ................................. 116 IV. Vergleich der erhobenen Daten für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 ............................................................................................... 117 1. Aufsichtsrat ......................................................................................... 120 a. Aufsichtsrat über alle betrachteten Unternehmen ............................... 120 b. Aufsichtsrat im Ost-West-Vergleich ................................................... 121 c. Aufsichtsrat in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................................... 123 d. Aufsichtsrat bei übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ....................................................................................... 124 e. Aufsichtsrat bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen .................. 125 f. Aufsichtsrat bei nur börsennotierten Unternehmen ............................. 126 g. Aufsichtsrat bei mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen ....................................................................................... 127 h. Aufsichtsrat bei nur mitbestimmten Unternehmen .............................. 128 2. Vorstand .............................................................................................. 129 a. Vorstand über alle betrachteten Unternehmen .................................... 129 b. Vorstand im Ost-West-Vergleich ........................................................ 130 c. Vorstand bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................................... 132 d. Vorstand bei übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ....................................................................................... 133 e. Vorstand bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................... 134 f. Vorstand bei nur börsennotierten Unternehmen .................................. 135 g. Vorstand bei mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen ........ 136 h. Vorstand bei nur mitbestimmten Unternehmen .................................. 137 3. Vergleich der Zielgrößen im Aufsichtsrat ........................................... 138 a. Zielgrößen im Aufsichtsrat über alle betrachteten Unternehmen ........ 138 b. Zielgrößen im Aufsichtsrat für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen ................................................................ 140 c. Zielgrößen im Aufsichtsrat für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen ....................................................................................... 142 d. Zielgrößen im Aufsichtsrat für nur börsennotierte Unternehmen ....... 144 e. Zielgrößen im Aufsichtsrat für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen .............................................................. 146 f. Zielgrößen im Aufsichtsrat für nur mitbestimmte Unternehmen ........ 148 4. Vergleich der Zielgrößen im Vorstand ................................................ 150 a. Zielgrößen im Vorstand über alle betrachteten Unternehmen ............. 150 Seite b. Zielgrößen im Vorstand für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen ................................................................ 152 c. Zielgrößen im Vorstand für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen ................................................................ 154 d. Zielgrößen im Vorstand für paritätisch mitbestimmte Unternehmen ....................................................................................... 156 e. Zielgrößen im Vorstand für nur börsennotierte Unternehmen ............ 158 f. Zielgrößen im Vorstand für mitbestimmte und börsennotiere Unternehmen ....................................................................................... 160 g. Zielgrößen im Vorstand für nur mitbestimmte Unternehmen ............. 162 5. Vergleich der Zielgrößen auf den Führungsebenen unterhalb des Vorstands ...................................................................................... 164 V. Methodische Grundlagen .................................................................... 168 1. Zusammenfassung ............................................................................... 168 2. Gesetzlicher Auftrag als Grundlage der Methodik .............................. 169 3. Erhobene Daten / Quellen für die Privatwirtschaft ............................. 170 a. Grundlagen und Zeitraum der Datenerhebung .................................... 170 b. Identifizierung börsennotierter Unternehmen ..................................... 172 c. Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen ............................. 172 d. Identifizierung der Unternehmen, die der festen Quote für den Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 und 3 AktG unterliegen ................ 173 e. Identifizierung der Unternehmen, die dem Mindestbeteiligungsgebot gemäß § 76 Absatz 3a des Aktiengesetzes unterliegen .................................................................. 173 C) Bundesunternehmen ......................................................................... 174 D) Öffentlicher Dienst ............................................................................ 176 I. FüPoG II – Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes ........ 176 II. Ziel FüPo 2025 und Maßnahmenpaket Plan FüPo 2025 ..................... 176 III. Daten zu den obersten Bundesbehörden (Gleichstellungsindex 2024)................................................................ 178 IV. Daten aus dem nachgeordneten Bereich - ergänzendes Monitoring zum Ziel FüPo 2025 ......................................................... 182 V. Fazit: Erreichbarkeit des Ziels FüPo 2025 für die Bundesverwaltung ............................................................................... 185 E) Gremien des Bundes .......................................................................... 186 I. Einführung ........................................................................................... 186 II. Überblick ............................................................................................. 186 Seite III. Aufsichtsgremien ................................................................................ 186 1. Aufsichtsgremien mit drei und mehr Mitgliedern des Bundes ............ 187 2. Aufsichtsgremien mit zwei Mitgliedern des Bundes ........................... 187 3. Aufsichtsgremien mit einem Mitglied des Bundes.............................. 188 4. Die Geschlechterverteilung in allen Aufsichtsgremien ....................... 188 5. Die Aufsichtsgremien der Institutionen des Bundes ........................... 189 IV. Wesentliche Gremien .......................................................................... 189 1. Wesentliche Gremien, in denen der Bund mindestens drei Mitglieder bestimmen kann ................................................................. 190 2. Wesentliche Gremien, in denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann................................................................................... 190 3. Wesentliche Gremien, bei denen der Bund ein Mitglied bestimmen kann................................................................................... 190 4. Die Geschlechterverteilung in allen wesentlichen Gremien ................ 191 5. Die wesentlichen Gremien der Institutionen des Bundes .................... 191 V. Alle Gremien zusammen ..................................................................... 192 1. Übersicht zu der Besetzung von Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien mit Frauen und Männern ................................ 192 2. Übersicht zu den einzelnen Institutionen des Bundes ......................... 193 VI. Darstellung der Entwicklung seit dem Erhebungsstichtag 31. Dezember 2016 ............................................................................. 195 VII. Bezug der Vorgabe des BGremBG zur Mindestquote in Aufsichtsorganen der Bundesunternehmen ......................................... 196 VIII. Methodik ............................................................................................. 197 Anhang 1: Übersicht der Gremien nach Institutionen und Anzahl Mitglieder, die der Bund bestimmt hat (Frauen, Männer, gesamt) ..................................................................................... 198 F) Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung ............................................................................ 220 Landesunmittelbare Sozialversicherungsträger .............................................. 220 Bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger ............................................. 222 Vorstände der Krankenkassen ........................................................................ 222 Geschäftsführungen der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherung sowie der SVLFG und der DRV KBS ........................................................... 223 Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund.................................. 224 Seite Vorstand der Bundesagentur für Arbeit ......................................................... 224 Vergleich der landesunmittelbaren und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger .............................................................................. 224 Zusammenfassung .......................................................................................... 225 Anhang 2: Gleichstellungsindex 2024 ....................................................... 227 Abkürzungsverzeichnis A Besoldungsgruppe bei den Beamten AA Auswärtiges Amt a. F. alte Fassung AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BBk Zentrale der Deutschen Bundesbank BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BGleiG Bundesgleichstellungsgesetz (Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes) BGremBG Bundesgremienbesetzungsgesetz (Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien) BKAmt Bundeskanzleramt BKM Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMF Bundesministerium der Finanzen BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMG Bundesministerium für Gesundheit BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat BMJ Bundesministerium der Justiz BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWSB Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BPA Presse- und Informationsamt der Bundesregierung BPrA Bundespräsidialamt BR Sekretariat des Bundesrats BRH Bundesrechnungshof BT-Drucks. Bundestagsdrucksache BVerfG Bundesverfassungsgericht bzw. beziehungsweise d. h. das heißt DNS Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie E Entgeltgruppe bei den Tarifangestellten eG eingetragene Genossenschaft EU Europäische Union f. folgend FüPoG Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Führungspositionen-Gesetz) FüPoG II Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz) GenG Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz) gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GleiStatV Gleichstellungsstatistikverordnung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung HGB Handelsgesetzbuch i. S. im Sinne i. S. d. im Sinne des i. V. m. in Verbindung mit insb. insbesondere KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien Mio. Millionen MitbestErgG Mitbestimmungsergänzungsgesetz MitbestG Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer Montan-MitbestG Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie Montan- Mitbest-ErgG Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie Nr. Nummer S. Seite SCE Europäische Genossenschaft SE Europäische Gesellschaft sog. sogenannt u. a. unter anderem vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten Unternehmen ....................................................................... 26 Abbildung 2 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 26 Abbildung 3 Frauenanteil im Vorstand in den betrachteten Unternehmen ....................................................................... 27 Abbildung 4 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 28 Abbildung 5 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ............ 28 Abbildung 6 Frauenanteil in Vorständen der betrachteten Unternehmen ....................................................................... 29 Abbildung 7 Frauenanteil im Vorstand in den betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 30 Abbildung 8 Fehlende Veröffentlichung von Zielgrößen für die übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .................................. 31 Abbildung 9 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 ............. 31 Abbildung 10 Für den Vorstand veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 ............. 32 Abbildung 11 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .................................. 32 Abbildung 12 Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .................................. 33 Abbildung 13 Anteile im Aufsichtsrat der börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 .................................. 33 Abbildung 14 Anteile im Vorstand der börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 .................................. 34 Abbildung 15 Zeitverlauf Steigerung des Anteils von Frauen an Führungspositionen ............................................................. 35 Abbildung 16 Quotale Besetzung über alle betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .................................. 39 Abbildung 17 Quotale Besetzung in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 ......... 40 Abbildung 18 Quotale Besetzung in den übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .............................................................. 41 Abbildung 19 Quotale Besetzung in nur mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .................................. 41 Seite Abbildung 20 Quotale Besetzung in nur börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .................................. 42 Abbildung 21 Aufsichtsrat der betrachten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .............................................................. 43 Abbildung 22 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 ............. 45 Abbildung 23 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .............................................................. 45 Abbildung 24 Verschlechterungsverbot im Aufsichtsrat für die betrachteten übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen .............................................. 48 Abbildung 25 Entwicklung des Frauenanteils in Vorständen von 2015 bis 2022 der betrachteten Unternehmen ..................... 49 Abbildung 26 Anteile im Vorstand der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 ......................................................... 49 Abbildung 27 Für den Vorstand veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 ............. 50 Abbildung 28 Für den Vorstand veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 ....... 51 Abbildung 29 Verschlechterungsverbot im Vorstand der betrachteten Unternehmen .................................................. 55 Abbildung 30 Verschlechterungsverbot im Vorstand der betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen .............................................. 56 Abbildung 31 Verschlechterungsverbot im Vorstand der betrachteten übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen .............................................. 56 Abbildung 32 Mindestbeteiligung in Vorständen der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern ....................... 57 Abbildung 33 Anteile für die erste Führungsebene unter dem Vorstand der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .............................................................. 58 Abbildung 34 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen ....................................................................... 59 Abbildung 35 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen ....................................................................... 59 Abbildung 36 Anteile für die zweite Führungsebene unter dem Vorstand der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 .............................................................. 61 Abbildung 37 Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen .. 62 Seite Abbildung 38 Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen .................................................. 63 Abbildung 39 Begründungspflicht bei Zielgröße Null Vorstand ............... 74 Abbildung 40 Begründungspflicht bei Zielgröße Null im Aufsichtsrat ......................................................................... 75 Abbildung 41 Begründungspflicht bei Zielgröße Null erste Ebene unter Vorstand ..................................................................... 76 Abbildung 42 Begründungspflicht bei Zielgröße Null zweite Ebene unter Vorstand ..................................................................... 77 Abbildung 43 Anteile im Aufsichtsrat der börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 .................................. 79 Abbildung 44 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte Zielgrößen der börsennotierten Unternehmen ............................................. 80 Abbildung 45 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte positive Zielgrößen der börsennotierten Unternehmen ..................... 81 Abbildung 46 Verschlechterungsverbot im Aufsichtsrat für die börsennotierten Unternehmen ............................................. 83 Abbildung 47 Anteile im Vorstand der börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 .................................. 83 Abbildung 48 Für den Vorstand veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen .................................................. 84 Abbildung 49 Für den Vorstand veröffentlichte positive Zielgrößen der börsennotierten Unternehmen ....................................... 85 Abbildung 50 Verschlechterungsverbot im Vorstand der nur börsennotierten Unternehmen ............................................. 89 Abbildung 51 Verschlechterungsverbot im Vorstand der betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen .............................................. 90 Abbildung 52 Anteile für die erste Führungsebene unter dem Vorstand der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 .............................................................. 90 Abbildung 53 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen ....................................................................... 91 Abbildung 54 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen .................................................. 92 Abbildung 55 Anteile für die zweite Führungsebene unter dem Vorstand der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 .............................................................. 93 Abbildung 56 Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen .. 94 Abbildung 57 Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen ....................................................................... 95 Seite Abbildung 58 Begründungspflicht bei Zielgröße Null Vorstand ............... 102 Abbildung 59 Begründungspflicht bei Zielgröße Null Aufsichtsrat .......... 103 Abbildung 60 Begründungspflicht bei Zielgröße Null erste Ebene unter Vorstand ..................................................................... 104 Abbildung 61 Begründungspflicht bei Zielgröße Null zweite Ebene unter Vorstand .......................................................... 104 Abbildung 62 Veränderung der Frauenquote im Aufsichtsrat über alle Gruppen für die Jahre 2015 bis 2022............................ 118 Abbildung 63 Veränderung der Frauenquote im Vorstand über alle Gruppen für die Jahre 2015 bis 2022 .................................. 119 Abbildung 64 Anteile weiblicher Aufsichtsratsmitglieder über alle betrachteten Unternehmen .................................................. 120 Abbildung 65 Anteile weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in ostdeutschen Unternehmen ................................................. 121 Abbildung 66 Anteile weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in westdeutschen Unternehmen ............................................... 122 Abbildung 67 Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 123 Abbildung 68 Anteile weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ............ 124 Abbildung 69 Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in nur paritätisch mitbestimmten Unternehmen............................. 125 Abbildung 70 Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in nur börsennotierten Unternehmen ............................................. 126 Abbildung 71 Anteile weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in mitbestimmten und börsennotieren Unternehmen .............. 127 Abbildung 72 Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in nur mitbestimmten Unternehmen .............................................. 128 Abbildung 73 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder über alle betrachteten Unternehmen .................................................. 129 Abbildung 74 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in ostdeutschen Unternehmen ................................................. 130 Abbildung 75 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in westdeutschen Unternehmen ............................................... 131 Abbildung 76 Anteile weiblicher Vorstandsmitglieder in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 132 Abbildung 77 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ............ 133 Abbildung 78 Anteile weiblicher Vorstandsmitglieder in nur paritätisch mitbestimmten Unternehmen............................. 134 Abbildung 79 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in nur börsennotierten Unternehmen ............................................. 135 Seite Abbildung 80 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen ............. 136 Abbildung 81 Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in nur mitbestimmten Unternehmen .............................................. 137 Abbildung 82 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Aufsichtsrat über alle betrachteten Unternehmen .................................... 138 Abbildung 83 Positive Zielsetzungen im Aufsichtsrat über alle betrachteten Unternehmen .................................................. 139 Abbildung 84 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Aufsichtsrat für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen ....................................................................... 140 Abbildung 85 Positive Zielsetzungen im Aufsichtsrat für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen ................ 141 Abbildung 86 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Aufsichtsrat nur paritätisch mitbestimmten Unternehmen ...................... 142 Abbildung 87 Positive Zielsetzungen im Aufsichtsrat für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen .............................. 143 Abbildung 88 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Aufsichtsrat für nur börsennotierte Unternehmen ................................... 144 Abbildung 89 Positive Zielsetzungen im Aufsichtsrat für nur börsennotierte Unternehmen ............................................... 145 Abbildung 90 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Aufsichtsrat für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen ............ 146 Abbildung 91 Positive Zielsetzungen im Aufsichtsrat für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen ................. 147 Abbildung 92 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Aufsichtsrat für nur mitbestimmte Unternehmen .................................... 148 Abbildung 93 Positive Zielsetzungen im Aufsichtsrat für nur mitbestimmte Unternehmen ................................................ 149 Abbildung 94 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Vorstand über alle betrachteten Unternehmen ............................................ 150 Abbildung 95 Positive Zielsetzungen im Vorstand über alle betrachteten Unternehmen .................................................. 151 Abbildung 96 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Vorstand für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen ....................................................................... 152 Abbildung 97 Positive Zielsetzungen im Vorstand für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen........................ 153 Abbildung 98 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Vorstand für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen ....................................................................... 154 Abbildung 99 Positive Zielsetzungen im Vorstand für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen ................ 155 Abbildung 100 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Vorstand für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen ........................ 156 Seite Abbildung 101 Positive Zielsetzungen im Vorstand für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen .............................. 157 Abbildung 102 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Vorstand für nur börsennotierte Unternehmen ......................................... 158 Abbildung 103 Positive Zielsetzungen im Vorstand für nur börsennotierte Unternehmen ............................................... 159 Abbildung 104 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Vorstand für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen ................. 160 Abbildung 105 Positive Zielsetzungen im Vorstand für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen ........................................ 161 Abbildung 106 Veröffentlichungsquote des FüPoG im Vorstand für nur mitbestimmte Unternehmen .......................................... 162 Abbildung 107 Positive Zielsetzungen im Vorstand für nur mitbestimmte Unternehmen ................................................ 163 Abbildung 108 Veröffentlichungsquote des FüPoG für die erste Führungsebene unter dem Vorstand .................................... 164 Abbildung 109 Positive Zielsetzungen für die erste Führungsebene unter dem Vorstand ............................................................. 165 Abbildung 110 Veröffentlichungsquote des FüPoG für die zweite Führungsebene unter dem Vorstand .................................... 166 Abbildung 111 Positive Zielsetzungen für die zweite Führungsebene unter dem Vorstand ............................................................. 167 Abbildung 112 Schematische Darstellung der in der deskriptiven Auswertung erfassten Gesellschaften .................................. 170 Abbildung 113 Anteil von Frauen in Überwachungsgremien und Geschäftsführungen unmittelbarer Mehrheitsbeteiligungen des Bundes.................................... 174 Abbildung 114 Frauenanteil an allen Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden am 30. Juni 2024 ....................... 180 Abbildung 115 Ranking nach Anteil Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung am 30. Juni 2024 ............................ 183 Abbildung 116 Frauenanteil der Beschäftigten mit Führungspositionen der obersten Bundesbehörden und deren nachgeordnetem Bereich am 30. Juni 2024 ........ 184 Abbildung 117 Entwicklung des Frauenanteils seit dem Stichtag 31. Dezember 2016 ............................................................. 196 Abbildung 118 Frauenanteil im Bereich der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger ................................................... 221 Abbildung 119 Frauenanteile bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern (alle Leitungsorgane) .............. 224 Abbildung 120 Frauenanteile unter Berücksichtigung des Mindestbeteiligungsgebots .................................................. 225 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Anzahl der Unternehmen gegliedert nach der Anzahl der weiblichen Vorstandsmitglieder .................................... 29 Tabelle 2 Anzahl der Unternehmen gegliedert nach der Anzahl der veröffentlichten Zielgrößen ........................................... 30 Tabelle 3 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen .................................. 39 Tabelle 4 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen ....................................................................... 40 Tabelle 5 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen für die übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ............ 40 Tabelle 6 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen in nur mitbestimmten Unternehmen .............................................. 41 Tabelle 7 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen in nur börsennotierten Unternehmen ............................................. 42 Tabelle 8 Aufsichtsratsmitglieder nach Köpfen .................................. 44 Tabelle 9 Aufsichtsratsmitglieder nach Bänken .................................. 44 Tabelle 10 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für den Aufsichtsrat .................................................................. 47 Tabelle 11 Vorstandsmitglieder nach Köpfen ....................................... 50 Tabelle 12 Vorstandsposten in den betrachteten Unternehmen mit maximal 4 Mitgliedern, soweit diese eine Zielgröße von null Prozent veröffentlicht haben ................. 52 Tabelle 13 Vorstandsposten in den betrachteten Unternehmen mit maximal 4 Mitgliedern, soweit diese eine positive Zielgröße veröffentlicht haben .............................. 53 Tabelle 14 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für den Vorstand ....................................................................... 54 Tabelle 15 Köpfe für die erste Führungsebene unter dem Vorstand ...................................................................... 58 Tabelle 16 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands .................... 60 Tabelle 17 Köpfe für die zweite Führungsebene unter dem Vorstand .............................................................................. 62 Tabelle 18 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ................. 64 Tabelle 19 Fristen für den Aufsichtsrat, soweit Ziele festgesetzt wurden ................................................................................. 66 Tabelle 20 Fristen für den Vorstand, soweit Ziele festgelegt wurden ................................................................................. 68 Tabelle 21 Fristen für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes, soweit festgelegt wurden ................................. 70 Tabelle 22 Fristen für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes, soweit Ziele festgelegt wurden ........................ 72 Seite Tabelle 23 Begründungspflicht bei Zielgröße Null über alle Relevanzgruppen ................................................................. 73 Tabelle 24 Begründungspflicht bei Zielgröße Null Vorstand ............... 74 Tabelle 25 Begründungspflicht bei Zielgröße Null Aufsichtsrat .......... 75 Tabelle 26 Begründungspflicht bei Zielgröße Null erste Ebene unter Vorstand ..................................................................... 76 Tabelle 27 Begründungspflicht bei Zielgröße zweite Ebene unter Vorstand .............................................................................. 77 Tabelle 28 Aufsichtsratsmitglieder bei börsenotierten Unternehmen nach Köpfen im Geschäftsjahr 2023 ............ 79 Tabelle 29 Aufsichtsratsmitglieder nach Bänken .................................. 80 Tabelle 30 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für den Aufsichtsrat ......................................................................... 82 Tabelle 31 Vorstandsmitglieder nach Köpfen ....................................... 84 Tabelle 32 Vorstandsposten in den betrachteten Unternehmen mit maximal 4 Mitgliedern, soweit diese eine Zielgröße von null Prozent veröffentlicht haben ................. 86 Tabelle 33 Vorstandsposten in den betrachteten Unternehmen mit maximal 4 Mitgliedern, soweit diese eine positive Zielgröße veröffentlicht haben ............................................ 87 Tabelle 34 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für den Vorstand .............................................................................. 88 Tabelle 35 Köpfe für die erste Führungsebene unter dem Vorstand .............................................................................. 91 Tabelle 36 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands .................... 92 Tabelle 37 Köpfe für die zweite Führungsebene unter dem Vorstand .............................................................................. 94 Tabelle 38 Niveau der aktuell festgelegten Zielvorgaben für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ................. 96 Tabelle 39 Fristen für den Aufsichtsrat, soweit Ziele festgesetzt wurden ................................................................................. 98 Tabelle 40 Fristen für den Vorstand, soweit Ziele festgelegt wurden ................................................................................. 99 Tabelle 41 Fristen für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes, soweit festgelegt wurden ................................. 100 Tabelle 42 Fristen für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes, soweit Ziele festgelegt wurden ........................ 101 Tabelle 43 Begründungspflicht bei Zielgröße Null über alle Relevanzgruppen ................................................................. 102 Tabelle 44 Begründungspflicht bei Zielgröße Null Vorstand ............... 102 Tabelle 45 Begründungspflicht bei Zielgröße Null Aufsichtsrat .......... 103 Tabelle 46 Begründungspflicht bei Zielgröße Null erste Ebene unter Vorstand ..................................................................... 103 Seite Tabelle 47 Begründungspflicht bei Zielgröße zweite Ebene unter Vorstand .............................................................................. 104 Tabelle 48 Branchen für Aufsichtsrat ................................................... 105 Tabelle 49 Branchen für den Vorstand ................................................. 106 Tabelle 50 Branchen für erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ............................................................................ 107 Tabelle 51 Branchen für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ............................................................................ 108 Tabelle 52 Aufsichtsrat und Beschäftigtenklassen ................................ 109 Tabelle 53 Vorstand und Beschäftigtenklassen .................................... 110 Tabelle 54 Erste Führungsebene und Beschäftigtenklassen.................. 111 Tabelle 55 Zweite Führungsebene und Beschäftigtenklassen ............... 112 Tabelle 56 Aufsichtsrat und Umsatzklassen ......................................... 113 Tabelle 57 Vorstand und Umsatzklassen .............................................. 114 Tabelle 58 Erste Führungsebene und Umsatzklassen ........................... 115 Tabelle 59 Zweite Führungsebene und Umsatzklassen ........................ 116 Tabelle 60 Frauenquote im Aufsichtsrat über alle Gruppen für die Jahre 2015 bis 2022 ....................................................... 117 Tabelle 61 Frauenquote im Vorstand über alle Gruppen für die Jahre 2015 bis 2022 ............................................................. 118 Tabelle 62 Übersicht und Aufgliederung der betrachteten Unternehmen ....................................................................... 119 Tabelle 63 Köpfe im Aufsichtsrat über alle betrachteten Unternehmen ....................................................................... 120 Tabelle 64 Köpfe im Aufsichtsrat in ostdeutschen Unternehmen ......... 121 Tabelle 65 Köpfe im Aufsichtsrat in westdeutschen Unternehmen ....................................................................... 122 Tabelle 66 Köpfe im Aufsichtsrat in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen............................. 123 Tabelle 67 Köpfe im Aufsichtsrat in übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ...................................... 124 Tabelle 68 Köpfe im Aufsichtsrat in nur paritätisch mitbestimmten Unternehmen .............................................. 125 Tabelle 69 Köpfe im Aufsichtsrat bei nur börsennotierten Unternehmen ....................................................................... 126 Tabelle 70 Köpfe im Aufsichtsrat in mitbestimmten und börsennotieren Unternehmen .............................................. 127 Tabelle 71 Köpfe im Aufsichtsrat in nur mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 128 Tabelle 72 Köpfe im Vorstand aller betrachteten Unternehmen ........... 129 Tabelle 73 Köpfe im Vorstand in ostdeutschen Unternehmen ............. 130 Tabelle 74 Köpfe im Vorstand in westdeutschen Unternehmen ........... 131 Seite Tabelle 75 Köpfe im Vorstand in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen .............................................. 132 Tabelle 76 Köpfe im Vorstand der übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen .............................................. 133 Tabelle 77 Köpfe im Vorstand in nur paritätisch mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 134 Tabelle 78 Köpfe im Vorstand in nur börsennotierten Unternehmen ....................................................................... 135 Tabelle 79 Köpfe im Vorstand in mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen ............................................. 136 Tabelle 80 Köpfe im Vorstand in nur mitbestimmten Unternehmen ....................................................................... 137 Tabelle 81 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat (über alle betrachteten Unternehmen) – Veröffentlichungsquote ....... 139 Tabelle 82 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat (über alle betrachteten Unternehmen) – Zielgröße .............................. 140 Tabelle 83 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ....................................................... 141 Tabelle 84 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen – Zielgröße ............................................................................. 142 Tabelle 85 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ....................................................... 143 Tabelle 86 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen – Zielgröße ............................. 144 Tabelle 87 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für nur börsennotierte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ....................................................... 145 Tabelle 88 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für nur börsennotierte Unternehmen – Zielgröße ............................ 146 Tabelle 89 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen - Veröffentlichungs-quote ..................................................... 147 Tabelle 90 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen – Zielgröße ..................... 148 Tabelle 91 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für nur mitbestimmte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ....................................................... 149 Tabelle 92 Zielsetzungen für den Aufsichtsrat für nur mitbestimmte Unternehmen – Zielgrößen ........................... 150 Tabelle 93 Zielsetzungen für den Vorstand (über alle betrachteten Unternehmen) – Veröffentlichungsquote ....... 151 Tabelle 94 Zielsetzungen für den Vorstand (über alle betrachteten Unternehmen) – Zielgröße .............................. 152 Seite Tabelle 95 Zielsetzungen für den Vorstand für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen - Veröffentlichungsquote ....................................................... 153 Tabelle 96 Zielsetzungen für den Vorstand für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen – Zielgröße ............................................................................. 154 Tabelle 97 Zielsetzungen für den Vorstand für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ....................................................... 155 Tabelle 98 Zielsetzungen für den Vorstand für übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen – Zielgröße ............................................................................. 156 Tabelle 99 Zielsetzungen für den Vorstand für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ....................................................... 157 Tabelle 100 Zielsetzungen für den Vorstand für nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen – Zielgröße ............................. 158 Tabelle 101 Zielsetzungen für den Vorstand für nur börsennotierte Unternehmen - Veröffentlichungsquote ....................................................... 159 Tabelle 102 Zielsetzungen für den Vorstand für nur börsennotierte Unternehmen – Zielgröße ............................ 160 Tabelle 103 Zielsetzungen für den Vorstand für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ....................................................... 161 Tabelle 104 Zielsetzungen für den Vorstand für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen – Zielgröße ............................ 162 Tabelle 105 Zielsetzungen für den Vorstand für nur mitbestimmte Unternehmen – Veröffentlichungsquote ............................. 163 Tabelle 106 Zielsetzungen für den Vorstand für nur mitbestimmte Unternehmen – Zielgröße ................................................... 164 Tabelle 107 Zielsetzungen für die erste Führungsebene (über alle betrachteten Unternehmen) – Veröffentlichungsquote ....... 165 Tabelle 108 Zielsetzungen für die erste Führungsebene (über alle betrachteten Unternehmen) – Zielgröße .............................. 166 Tabelle 109 Zielsetzungen für die zweite Führungsebene (über alle betrachteten Unternehmen) – Veröffentlichungsquote ....................................................... 167 Tabelle 110 Zielsetzungen für die zweite Führungsebene (über alle betrachteten Unternehmen) – Zielgröße ....................... 168 Tabelle 111 Aufgliederung der insgesamt betrachteten Unternehmen ....................................................................... 169 Tabelle 112 Die Geschlechterverteilung in allen Aufsichtsgremien ....... 188 Tabelle 113 Aufsichtsgremien der Institutionen des Bundes .................. 189 Tabelle 114 Die Geschlechterverteilung in allen wesentlichen Gremien ............................................................................... 191 Seite Tabelle 115 Die wesentlichen Gremien der Institutionen des Bundes ................................................................................. 191 Tabelle 116 Übersicht zu allen Institutionen des Bundes ....................... 192 Tabelle 117 Übersicht zu den einzelnen Institutionen des Bundes ......... 193 Tabelle 118 Die Geschlechterverteilung bei den einzelnen Institutionen des Bundes ..................................................... 194 A) Einleitung und Zusammenfassung I. Einleitung Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl im privaten wie im öffentlichen Sektor signifikant zu erhöhen und damit dem in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG verankerten Förderungsgebot: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ Rechnung zu tragen. Das FüPoG trifft Regelungen in drei Bereichen, um dieses Ziel zu erreichen: Für die Privatwirtschaft sieht das Gesetz vor, dass seit dem 1. Januar 2016 für Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, ein fester Mindestanteil von jeweils 30 Prozent an Frauen und 30 Prozent an Männern zu erreichen ist (feste Quote). Gesellschaften, die entweder börsennotiert sind oder unter die unternehmerische Mitbestimmung fallen, müssen Zielgrößen1 für den Frauenanteil im geschäftsführenden Organ, im Aufsichtsrat (sofern sie nicht bereits die feste Quote zu erfüllen haben) sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des geschäftsführenden Organs festlegen. Zugleich sind die Unternehmen verpflichtet, sich Fristen für die Erreichung der Zielgrößen zu setzen, die bei der erstmaligen Festlegung (spätestens zum 30. September 2015) nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 laufen durften. Die darauffolgenden Fristen durften einen Festlegungszeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten (der zweite Festlegungszeitraum endete spätestens am 30. Juni 2022). Die Unternehmen müssen über ihre Festlegungen in ihren Lageberichten (dort in der Erklärung zur Unternehmensführung) oder, wenn ein Unternehmen nicht zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet ist, in einer gesonderten Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich berichten. Zudem wurde das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (BGleiG) novelliert. Unter anderem wurden die Vorgaben für den Gleichstellungsplan konkretisiert und in Anlehnung an die Zielgrößenregelung in der Privatwirtschaft ausgestaltet. Daneben wurde eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten verankert, indem nun bis zu drei Stellvertreterinnen in großen Dienststellen vorgesehen sind. Wahlberechtigt und wählbar sind nur die weiblichen Beschäftigten. Außerdem wurde die Vorbildfunktion der obersten Bundesbehörden durch die Einführung des Gleichstellungsindex gestärkt. Der Bund wurde mit dem ebenfalls novellierten Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien (Bundesgremienbesetzungsgesetz – BGremBG) verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, seit dem Jahr 2016 bis zum Ende des Jahres 2017 sukzessiv eine Geschlechter-Mindestquote von jeweils 30 Prozent Frauen und Männern zu erreichen bzw. eine solche beizubehalten. Seit dem Jahr 2018 soll dieser Anteil auf 50 Prozent erhöht werden. Bei wesentlichen Gremien, für die der Bund mindestens drei Mitglieder bestimmen kann, haben die Institutionen des Bundes grundsätzlich darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen wird oder erhalten bleibt. Bis Ende 2017 sollte mindestens eine 30-prozentige Beteiligung des unterrepräsentierten Geschlechts erfolgen. Am 12. August 2021 ist das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) in Kraft getreten, das die Regelungen des FüPoG fortentwickelt. Für die Privatwirtschaft wurde ein Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen eingeführt, der im Fall von mehr als drei Mitgliedern ab dem 1. August 2022 grundsätzlich mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein muss. Die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, für den Aufsichtsrat oder für die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands muss nun begründet werden. Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gilt, unabhängig von Börsennotierung und Mitbestimmung, ebenfalls ab dem 1. August 2022 bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von je einer Frau und einem Mann. Außerdem wird seit dem 1. April 2022 die feste Mindestquote für den Aufsichtsrat von 30 Prozent auf diese Unternehmen übertragen. Auch für die Leitungsorgane der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung (mehrköpfige Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, die Geschäftsführungen der 1 Mit Zielgrößen ist der Frauenanteil in dem jeweiligen Gremium bzw. auf der jeweiligen Führungsebene am Ende der festgelegten Frist gemeint. Die vorgeschriebene Festlegung von Zielgrößen erfolgt üblicherweise in einem Prozentsatz. Renten- und Unfallversicherungsträger, das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit) wurde eine Mindestbeteiligung eingeführt. Die Änderungen des am 12. August 2021 in Kraft getretenen FüPoG II wirkten sich im Geschäftsjahr 2021 erstmalig auf die Daten zur Privatwirtschaft aus. Nach der Übergangsregelung des Art. 87 EGHGB sind die Vorschriften der §§ 289f, 334 Absatz 1, § 340n Absatz 1 und § 341n Absatz 1 HGB bereits für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Lediglich für das Mindestbeteiligungsgebot gilt eine einjährige Übergangszeit, so dass dies erst seit dem 1. August 2022 berücksichtigt werden muss.2 Bezüglich des öffentlichen Dienstes wurde im FüPoG II für die Bundesverwaltung das Ziel, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen, im BGleiG gesetzlich verankert. Daneben wurden Gleichstellungsbeauftragte durch die Änderung des BGleiG gestärkt. Die vorliegende Jährliche Information berücksichtigt im öffentlichen Dienst die Entwicklung in den obersten Bundesbehörden und im nachgeordneten Bereich bis zum 30. Juni 2024 und in den Gremien des Bundes bis zum 31. Dezember 2023. Um die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils in Führungspositionen zu informieren, sieht das Gesetz umfangreiche Berichtspflichten vor. Die Bundesregierung informiert gemäß Artikel 23 Absatz 1 FüPoG bzw. nach Artikel 26 Absatz 1 FüPoG II jährlich über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und Gremien in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Erste Jährliche Information für das Jahr 2015 wurde am 8. März 2017 vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.3 Am 10. August 2017 erfolgte nach Maßgabe des Artikels 23 Absatz 2 FüPoG die Veröffentlichung des Berichts an den Deutschen Bundestag, der im Rahmen der Transparenz- und Berichtspflichten des Gesetzes eine Sonderstellung einnimmt.4 Er unterscheidet sich von den übrigen Berichten insoweit, als dass er einmalig, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nach Artikel 24 Absatz 2 Satz 1 FüPoG, vorgelegt wurde und die Zahlen zur Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen in der Privatwirtschaft und die Berichtspflichten nach § 7 BGremBG a. F. und § 39 BGleiG zusammenführte. Die Zweite Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien in der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes wurde darin integriert. Vorliegend handelt es sich um die Neunte Jährliche Information.5 Die fünf Berichtsteile zur Privatwirtschaft, zu Bundesunternehmen, zum öffentlichen Dienst, zu den Gremien des Bundes sowie zu Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung beruhen auf unterschiedlichen Datengrundlagen, die im Folgenden näher dargestellt werden. Datengrundlage des Berichts für die Situation in der Privatwirtschaft sind die von den Unternehmen nach § 289f Absatz 2 Nummer 4 bis 5a, Absatz 3 und 4, § 315d und § 336 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 HGB veröffentlichten Angaben in den Lageberichten, Konzernlageberichten bzw. den gesonderten Erklärungen zur Unternehmensführung. Für den privatrechtlichen Teil beruht der vorliegende Bericht auf den ausgewerteten Daten von 1.915 börsennotierten und/oder mitbestimmten Unternehmen, die zur Erfüllung der Vorgaben des FüPoG verpflichtet sind. Der Vergleich (unter B.IV) bezieht sich auf die veröffentlichten Daten zu den Geschäftsjahren 2015 bis 2022 derjenigen Gesellschaften, die in den Geschäftsjahren 2015 bis 2022 identisch waren oder Rechtsnachfolger der betrachteten Unternehmen sind und durchgehend den Verpflichtungen nach dem FüPoG unterfielen. Hierbei handelt es sich um die seit 2015 bis zum jeweils aktuellen Auswertungszeitraum identisch gebliebenen Rechtseinheiten, welche somit eine geringere und gemäß der sich ständig verändernden Registerlage der Rechtseinheiten (Löschungen, Umfirmierungen, Verschmelzungen, Rechtsformwechsel, Entfall/Änderung von Relevanzkriterien für FüPoG, etc.), weiter geringer werdenden Anzahl, als Grundlage zur Berechnung betrifft. Hier ist somit zu beachten, dass ein Vergleich der ermittelten Daten der vorliegenden Gesamtdatenmenge (unter B. I.-III.), welche die Berechnungsgrundlage, der im jeweiligen Bericht betrachteten Gesamtmenge zur Grundlage hat, nicht mit den Zahlen unter B) IV. möglich ist. 2 Vgl. § 26l EGAktG. 3 Siehe Bundestagsdrucksache 18/11500 vom 9. März 2017. 4 Siehe Bundestagsdrucksache 18/13333 vom 10. August 2017. 5 Die bisherigen Veröffentlichungen sind abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeits- welt/frauen-in-fuehrungspositionen Zudem ist ein Vergleich der historischen Betrachtung ebendieser Grundmenge (z. B. unter B. IV.) der identischen Rechtseinheiten, jeweils nicht mit vorangegangenen Berichtsdaten möglich, da sich diese Daten im Verlauf, gemäß der vorangegangenen Erläuterungen, ständig verändern und verringern können. Für börsennotierte Unternehmen konnten zusätzlich die Angaben bis zum Geschäftsjahr 2023 ausgewertet werden.6 Die methodologischen Grundlagen, nach denen die betreffenden Unternehmen identifiziert und gruppiert wurden, sind unter V. im Einzelnen dargestellt. Folgende Gruppen von Unternehmen sind im Berichtsteil Privatwirtschaft untersucht worden: 1. Mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen: Dies sind alle 158 börsennotierten Unternehmen, die tatsächlich einem Mitbestimmungsregime unterliegen. Diese umfassen hinsichtlich der Mitbestimmung jegliche Form der Mitbestimmung. 2. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen: Dies sind alle 105 Unternehmen, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Auf diese findet die feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte von mindestens 30 Prozent Anwendung. 3. Übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen: Dies sind alle 1.810 Unternehmen, die nicht zugleich börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind. 4. Nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen: Dies sind alle 615 börsennotierten und nicht- börsennotierten Unternehmen, soweit diese paritätisch mitbestimmt sind. 5. Nur börsennotierte Unternehmen: Dies sind alle 401 Unternehmen mit dem Merkmal einer Börsennotierung, unabhängig davon, ob oder welchem Mitbestimmungsregime diese unterliegen. Börsennotiert sind nach § 3 Absatz 2 AktG Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist. 6. Nur mitbestimmte Unternehmen: Dies sind alle 1.635 Unternehmen mit dem Merkmal einer Mitbestimmung, unabhängig davon, ob diese börsennotiert sind. 7. Ostdeutsche und westdeutsche Unternehmen: Im Vergleich unter B. IV. betrachtete ostdeutsche Unternehmen sind alle 154 Unternehmen, deren Registersitz sich in einem ostdeutschen Bundesland befindet (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen). Im Vergleich unter B. IV. betrachtete westdeutsche Unternehmen sind alle 1.133 Unternehmen, deren Registersitz sich in einem westdeutschen Bundesland befindet (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen). 8. Börsennotierte und nicht paritätisch mitbestimmte Unternehmen: Diese Gruppe umfasst diejenigen 239 Unternehmen, die lediglich börsennotiert und nicht paritätisch mitbestimmt sind. Sie werden im Kapitel B. II. 8. dieses Berichts betrachtet und mit weiteren Gruppen, wie mit den 341 börsennotierten Unternehmen sowie den davon 102 Unternehmen aus dem Geschäftsjahr 2023, die paritätisch mitbestimmt sind, verglichen. Das BMFSFJ hat die Bundesanzeiger Verlag GmbH mit der Auswertung der Erklärungen zur Unternehmensführung beauftragt. Dieser Teil des Berichts findet sich unter B. Die Auswertung zu den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes findet sich im Berichtsteil C. Datengrundlage dieser Berichterstattung ist der Beteiligungsbericht des Bundes 2024 (mit Stichtag 31.12.2023). Die Daten für den Bereich des öffentlichen Dienstes beruhen für die obersten Bundesbehörden auf dem Gleichstellungsindex nach § 38 Absatz 2 BGleiG.7 Das Statistische Bundesamt erstellt und veröffentlicht diesen seit Inkrafttreten des FüPoG in 2015 jährlich im Auftrag des BMFSFJ. Der Gleichstellungsindex für die obersten Bundesbehörden misst in aussagekräftigen Kennzahlen die Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von 6 Diese Auswertungen finden sich unter Teil B, Kapitel II. 8. 7 Erfasst werden danach Daten zu den Beschäftigten der Dienststellen i. S. d. § 3 Nummer 5 BGleiG. (vgl. auch Fußnote 28). Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten (Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- und Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen, und kann daher zu anderen Ergebnissen kommen. Frauen und Männern an Führungspositionen.8 Der diesem Bericht angehängte Gleichstellungsindex 2024 enthält zum Stichtag 30. Juni 2024 Daten zu den beschäftigten Frauen und Männern, zusätzlich unterteilt nach – der Laufbahngruppe des höheren Dienstes, – den einzelnen Ebenen mit Führungspositionen einschließlich ausgewählter politischer Leitungsämter, – Voll- und Teilzeitbeschäftigung, auch für Beschäftigte mit Führungspositionen sowie – der Inanspruchnahme einer Beurlaubung oder vollständigen Freistellung aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben sowie – beruflichen Aufstiegen jeweils im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres. In dem vorliegenden Gleichstellungsindex werden die Ergebnisse der obersten Bundesbehörden zum Stichtag 30. Juni 2024 mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. Dieser Teil des Berichts findet sich unter D. Ergänzt wird der Gleichstellungsindex für die obersten Bundesbehörden 2024 durch die wichtigsten Kennzahlen zu Frauen in Führungspositionen auch im nachgeordneten Bereich. Die Daten stammen aus dem Monitoring zum Ziel FüPo 2025, das seit 2022 ebenfalls zum Stichtag 30. Juni Daten zu Frauen in Führungspositionen aus den den obersten Bundesbehörden nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen erhebt. Mit dem FüPoG II wurde im Bundesgleichstellungsgesetz das Ziel verankert, „die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bis Ende 2025 anzustreben“, es muss also die gesamte Bundesverwaltung in den Blick genommen werden. Dieser Verpflichtung kommt der Bund mit dem ergänzenden Monitoring nach. Der Bund geht mit dem im FüPoG II verankerten Ziel für 2025 als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran und setzt sich ein noch ehrgeizigeres Ziel, als er es für die Wirtschaft vorschreibt. In der Bundesverwaltung sind gut 600.000 Beamtinnen, Beamte und Tarifangestellte beschäftigt, davon nur rund 34.000 in den obersten Bundesbehörden. Der Bund hat sich verpflichtet, Transparenz bezüglich der Steigerung des Anteils von Frauen in Führung in der gesamten Bundesverwaltung zu schaffen. Aufgrund des Qualifikationsvorbehalts (Artikel 33 Absatz 2 GG) ist im öffentlichen Dienst keine feste Quote möglich. Eine Steigerung des Frauenanteils an Führungspositionen ist nur über bessere Rahmenbedingungen und gezielte Förderung zu erreichen. Die Bundesregierung hat mit dem Plan FüPo 2025 einen ressortübergreifenden Prozess geschaffen und zahlreiche geeignete Maßnahmen ergriffen, um den Anteil von Frauen in Führung zügig zu steigern. Ein Schwerpunkt liegt im Ausbau des Führens in Teilzeit. Alle Dienststellen des Bundes sind verpflichtet, allen Beschäftigten Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit erleichtern. Eine Möglichkeit ist die Teilzeitbeschäftigung. Dieser Teil des Berichts findet sich unter D. Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2023 alle Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien und deren jeweiligen Besetzungen mit Frauen und Männern erhoben. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Besetzungen der wesentlichen und der Aufsichtsgremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern zum Stichtag 31. Dezember 2023 und über die Veränderungen gegenüber dem Stichtag 31. Dezember 2022. Unter Berücksichtigung von Datenschutzbelangen wurden auch die Gremienmitglieder mit diversem oder offenen Geschlechtseintrag erhoben. Dieser Teil des Berichts findet sich unter E. Zudem umfasst die Neunte Jährliche Information wiederum eine Auswertung des Frauenanteils bei den Leitungsorganen der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung. Betrachtet werden die mehrköpfigen Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, die Geschäftsführungen der Renten- und Unfallversicherungsträger, das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Das FüPoG II beinhaltet u. a. Änderungen im Dritten und Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB IV), die eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen der bundes- und landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger vorsehen. Mit diesem Bericht liegen zum Stichtag 30. Juni 2024 Ergebnisse für die landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger vor. Dieser Teil des Berichts findet sich unter F. Die so geschaffene Transparenz setzt weitere Impulse für die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. Für den Bereich der Privatwirtschaft können sich die Unternehmen selbst, aber auch Beschäftigte und die Öffentlichkeit über die Fortschritte informieren. Dies soll zu einem positiven Wettbewerb beitragen. Denn die Öffentlichkeit nimmt immer deutlicher wahr, ob und wie sich Unternehmen anstrengen, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den verschiedenen Führungsebenen zu erreichen. 8 Grundlage für die Erhebung bildet § 38 Absatz 3 Nummer 2 des im Rahmen des FüPoG novellierten BGleiG i. V. m. der Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV). II. Zusammenfassung9 Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG insgesamt kontinuierlich gestiegen. Im Bereich der Privatwirtschaft ist für die Aufsichtsräte der in diesem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2022 um 8,8 Prozentpunkte zu beobachten. Abbildung 1 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten Unternehmen Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, überschritten die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 7,1 Prozentpunkte. Abbildung 2 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen 9 Die Angaben für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 basieren auf dem jeweiligen vollständigen Datenbestand der betrachteten Unternehmen. Der Frauenanteil in den Vorständen der betrachteten Unternehmen stieg im Betrachtungszeitraum weiter kontinuierlich um insgesamt 6,9 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. Abbildung 3 Frauenanteil im Vorstand in den betrachteten Unternehmen Mit Inkrafttreten des FüPoG II wurden für Bundesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes strengere Vorgaben eingeführt. Insbesondere gilt, unabhängig von Börsennotierung und Mitbestimmung, seit dem 1. August 2022 bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan das Mindestbeteiligungsgebot von je einer Frau und einem Mann. Außerdem gilt seit dem 1. April 2022 die feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für diese Unternehmen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes sind Frauen in den meisten Dienststellen nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden lag 2015 bei 33 Prozent und stieg nach Inkrafttreten des FüPoG 2015 bis 2024 auf 44 Prozent (Gleichstellungsindex 2024, Stichtag 30. Juni 2024). Betrachtet man über die obersten Bundesbehörden hinaus auch die nachgeordneten Bereiche, also die nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, liegt der Anteil von Frauen an Führungspositionen bei 47 Prozent (Monitoring zum Ziel FüPo 2025, Stichtag 30. Juni 2024). Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Besetzungen der wesentlichen Gremien des Bundes und der Aufsichtsgremien mit Mitgliedern, die vom Bund bestimmt werden. Die kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils hat sich fortgesetzt. Bei einer gremienübergreifenden Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Da dies mit Blick auf die einzelnen Gremien erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft, dürfen die Anstrengungen nicht reduziert werden. Das FüPoG II umfasst Änderungen im SGB III und SGB IV, die eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen der bundes- und landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger vorsehen. Mit diesem Bericht werden Daten vorgelegt, die die Entwicklung des Frauenanteils bei diesen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung darstellen. Im Einzelnen lassen sich folgende Entwicklungen beobachten: 1. Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft10 Frauenanteil in Aufsichtsräten Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der betrachteten Unternehmen ist seit Inkrafttreten des FüPoG kontinuierlich gestiegen. Über alle betrachteten Unternehmen hinweg stieg der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 27,4 Prozent im Geschäftsjahr 2022 (siehe oben Abbildung 1). 10 Bei allen folgenden Auswertungen ist zu beachten, dass Rundungsdifferenzen möglich sind; diese Differenzen beeinträchtigen die Qualität der folgend getroffenen Aussagen nicht. 6,1% 7,1% 7,6% 8,3% 9,3% 10,3% 11,5% 13,0% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Vorstand in den betrachteten Unternehmen Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen hat dabei die für diese Unternehmen geltende Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 bereits um 7,1 Prozentpunkte überschritten. Abbildung 4 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen In den übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen stieg der Frauenanteil in den Aufsichtsräten ebenfalls weiter kontinuierlich, und zwar im absoluten Vergleich von 17,9 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 26,5 Prozent im Geschäftsjahr 2022. Dies entspricht einer Zunahme von 8,6 Prozentpunkten. Abbildung 5 Frauenanteil im Aufsichtsrat in den betrachteten börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen Auf der Vorstandsebene sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Dennoch ist auf Vorstandsebene eine Erhöhung des Frauenanteils von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 13 Prozent im Geschäftsjahr 2022 zu verzeichnen. 17,9% 19,3% 19,8% 21,6% 23,0% 24,0% 25,1% 26,5% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Aufsichtsrat in den betrachteten übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen Abbildung 6 Frauenanteil in Vorständen der betrachteten Unternehmen 70,5 Prozent der untersuchten Unternehmen (1.350 von 1.915) hatten im Geschäftsjahr 2022 keine Frau im Vorstand. Tabel le 1 Anzahl der Unternehmen gegliedert nach der Anzahl der weiblichen Vorstandsmitglieder Zahl der betrachteten Unternehmen Anzahl in % kein weibliches Vorstandsmitglied 1.350 70,5% ein weibliches Vorstandsmitglied 445 23,2% zwei weibliche Vorstandsmitglieder 97 5,1% drei weibliche Vorstandsmitglieder 21 1,1% vier oder mehr weibliche Vorstandsmitglieder 2 0,1% 1.915 73,4 Prozent der untersuchten Unternehmen haben eine Zielgröße für den Vorstand veröffentlicht (1.405 von insgesamt 1.915 Unternehmen). Von diesen 1.405 Unternehmen haben wiederum 48,6 Prozent (683 von 1.405 Unternehmen) die Zielgröße Null festgelegt. 51,4 Prozent der Unternehmen (722 von 1.405 Unternehmen) haben Zielgrößen größer Null festgelegt und veröffentlicht. Insgesamt haben damit 62,3 Prozent der untersuchten Unternehmen (1.193 von 1.915 Unternehmen) für das Geschäftsjahr 2022 keine Zielgröße (510 Unternehmen) oder die Zielgröße Null (683 Unternehmen) für den Vorstand veröffentlicht. 6,1% 7,1% 7,6% 8,3% 9,3% 10,3% 11,5% 13,0% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Frauenanteil in Vorständen der betrachteten Unternehmen Tabelle 2 Anzahl der Unternehmen gegliedert nach der Anzahl der veröffentlichten Zielgrößen Zahl der betrachteten Unternehmen Anzahl in % ohne Veröffentlichung einer Zielgröße 510 26,6% veröffentlichte Zielgrößen 1.405 73,4% davon mit einer Zielgröße von Null 683 48,6% davon mit einer Zielgröße verschieden von Null 722 51,4% ohne Veröffentlichung oder eine Zielgröße von Null 1.193 62,3% Bei Vorständen in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen nahm der Frauenanteil von 5,4 Prozent im Geschäftsjahr 2015 um 12,5 Prozentpunkte auf insgesamt 17,9 Prozent und damit etwas höher als in der Gesamtschau zu. Abbildung 7 Frauenanteil im Vorstand in den betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen Veröffentlichung von Zielgrößen Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen haben keine Verpflichtung, sich für den Aufsichtsrat eine Zielgröße zu setzen. Bei den übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen haben im Mittelwert 27,7 Prozent der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 nicht auf allen erforderlichen Ebenen Zielgrößen veröffentlicht. Abbildung 8 Fehlende Veröffentlichung von Zielgrößen für die übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Soweit für den Aufsichtsrat Angaben zu Zielgrößen veröffentlicht wurden, veröffentlichten die nur börsennotierten Unternehmen zu 83,3 Prozent und die mitbestimmten und zugleich börsennotierten Unternehmen zu 93,7 Prozent Angaben zu Zielgrößen für den Aufsichtsrat. Von den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen veröffentlichten 93,3 Prozent trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung freiwillig eine Zielgröße auch für den Aufsichtsrat. Abbildung 9 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Für den Vorstand haben im Geschäftsjahr 2022 73,4 Prozent der 1.915 betrachteten Unternehmen Zielgrößen veröffentlicht. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen sowie nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen machten zu weniger als 70 Prozent Angaben zu den Zielgrößen für den Vorstand, während die Unternehmen in den übrigen betrachteten Gruppen zu mehr als 70 Prozent Angaben zu den Zielgrößen für den Vorstand machten. Abbildung 10 Für den Vorstand veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2022 rund 73 Prozent aller Unternehmen eine Zielgröße veröffentlicht. Von den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen sind es dagegen 90,5 Prozent. Für Unternehmen, die börsennotiert waren und der unternehmerischen Mitbestimmung unterlagen, wurden Angaben zu Zielgrößen von ebenfalls 90,5 Prozent der Unternehmen veröffentlicht. Abbildung 11 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichten rund 66 Prozent aller betrachteten Unternehmen Zielgrößen für das Geschäftsjahr 2022. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen sowie die mitbestimmten und zugleich börsennotierten Unternehmen stechen mit einer Zielgrößenveröffentlichung von rund 86 bzw. rund 82 Prozent hervor. Bei allen Angaben ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Unternehmen eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands haben und dies für die statistische Auswertung nicht ersichtlich war und damit nicht berücksichtigt werden konnte. Abbildung 12 Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Börsennotierte Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 Erstmals wird der aktuelle Stand (d. h. Geschäftsjahr 2023) zu nur börsennotierten Unternehmen individuell betrachtet. Es handelt sich dabei um insgesamt 341 Unternehmen, für die zum Zeitpunkt der Berichtstellung vollständige Daten verfügbar waren. Betrachtet man die Besetzung der Aufsichtsräte der nur börsennotierten Unternehmen, lag der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten bei 31,8 Prozent und damit leicht unter dem Anteil bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (37,7 Prozent) sowie den börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen (35,9 Prozent). Abbildung 13 Anteile im Aufsichtsrat der börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 Im Geschäftsjahr 2023 lag der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder bei den nur börsennotierten Unternehmen (15,8 Prozent) unter dem Anteil bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (20,3 Prozent) sowie den börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen (19,3 Prozent). In der Gruppe der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen sind 62 (von 102) Unternehmen der Rechtsformen AG und SE enthalten, welche mehr als drei Vorstandsmitglieder haben und daher gemäß dem Mindestbeteiligungsgebot mindestens ein weibliches Vorstandsmitglied haben müssen. Innerhalb dieser Gruppe liegt der Frauenanteil bei 22,0 Prozent gegenüber 15,3 Prozent bei den übrigen börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Abbildung 14 Anteile im Vorstand der börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 2. Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Bundesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes Mit Inkrafttreten des FüPoG II im August 2021 wurden neue Regelungen für Bundesunternehmen geschaffen. Zuvor gab es bereits Unternehmen, die die Vorgaben des FüPoG aus dem Jahr 2015 (FüPoG I) zu befolgen hatten. Mit dem FüPoG II wurden die Bundesunternehmen jedoch besonders in den Blick genommen. Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gilt, unabhängig von Börsennotierung und Mitbestimmung, seit dem 1. August 2022 bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von je einer Frau und einem Mann. Außerdem gilt seit dem 1. April 2022 die feste Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent für diese Unternehmen. Diese strengeren Regelungen für Bundesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen unterstreichen ihre Vorbildrolle. Bei den 55 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes sind die Geschäftsführungspositionen mit einem Anteil von 31,9 Prozent (Vergleichszahl im Vorjahr: 29,2 Prozent) durch Frauen besetzt. Bei den Überwachungsgremien liegt der Anteil von Frauen bei 45,8 Prozent (Vergleichszahl im Vorjahr: 44,8 Prozent). 3. Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im öffentlichen Dienst – Oberste Bundesbehörden und der nachgeordnete Bereich Die Regelungen der beiden Führungspositionen-Gesetze haben seit 2015 wesentlich dazu beigetragen, dass sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes kontinuierlich erhöht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des ersten FüPoG 2015 lag er bei 33 Prozent. Der Gleichstellungsindex für die obersten Bundesbehörden beziffert ihn zum aktuellen Stichtag 30. Juni 2024 auf 44 Prozent. Das ist ein Anstieg um 11 Prozentpunkte in neun Jahren. Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend. Insgesamt beschäftigten 2024 noch immer 17 der 24 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen. Abbildung 15 Zeitverlauf Steigerung des Anteils von Frauen an Führungspositionen Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, mit gutem Beispiel voranzugehen und hat sich daher mit dem 2021 in Kraft getretenen FüPoG II verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen. Es bedarf also einer nochmaligen Steigerung des Tempos bei der Erhöhung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen. Das Ziel FüPo 2025 ist im BGleiG gesetzlich verankert. „Dadurch werden die Dienststellen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die die praktische Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles darstellen. Eine Konkretisierung der Vorgaben und Maßnahmen für die Dienststellen und ihre Bereiche ist im Gleichstellungsplan vorzunehmen“, heißt es in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 19/26689, Seite 50). Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe bei den Führungspositionen bis Ende 2025 gilt zudem nicht nur für die obersten Bundesbehörden, sondern auch für die nachgeordneten Dienststellen des Bundes. Um es zu erreichen, hat das BMFSFJ den Plan FüPo 2025 entwickelt, der von allen Ressorts unterstützt wird. Unter anderem sieht er die Erweiterung des Monitorings zu Frauen in Führungspositionen auch im nachgeordneten Bereich der obersten Bundesbehörden vor, um Transparenz zu schaffen und die Fortschritte messen zu können. Durch das den Gleichstellungsindex ergänzende Monitoring zum Ziel FüPo 2025 werden halbjährlich Zahlen aus den nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Ressorts der Bundesregierung erhoben. Die Daten ermöglichen erstmals einen kompakten Überblick zu den Anteilen von Frauen an Führungspositionen auch für die nachgeordneten Bereiche der obersten Bundesbehörden. Der Gleichstellungsindex der obersten Bundesbehörden betrachtet nur rund 34.000 Beschäftigte. Das Monitoring zum Ziel FüPo 2025 erfasst demgegenüber gut 600.000 Beschäftigte in der Bundesverwaltung - also in den Ressorts, dem Bundeskanzleramt, dem Bundespresseamt sowie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Ressorts gemäß ressortabgestimmter Behördenliste. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten an Führungspositionen beträgt 47 Prozent. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Zeitverlauf Steigerung des Anteils von Frauen an Führungspositionen jeweils am 30. Juni Gleichstellungsindex Monitoring FüPo 2025 Führen in Teilzeit Eine Maßnahme des Plans FüPo 2025 zur Steigerung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Der Gleichstellungsindex 2024 zeigt, dass Führen in Teilzeit noch immer eher die Ausnahme ist. Nur 12 Prozent der Beschäftigten in Führungspositionen führen in Teilzeit. 73 Prozent davon sind Frauen. Der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten insgesamt beläuft sich auf 79 Prozent. Der Anteil der in Teilzeit Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten liegt bei 19 Prozent. Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen an allen Frauen in Führungspositionen lag wie im Vorjahr bei 19 Prozent, der entsprechende Männeranteil bei 6 Prozent. Es zeigt sich ein deutlicher Unterschied in der Wahrnehmung von Teilzeit-Arbeitsmodellen zwischen Männern und Frauen. Alle Dienststellen des Bundes sind nach dem BGleiG allen Beschäftigten gegenüber verpflichtet, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit erleichtern. Aufgrund des Qualifikationsvorbehalts (Artikel 33 Absatz 2 GG) ist im öffentlichen Dienst keine feste Quote möglich. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen ist nur über bessere Rahmenbedingungen und gezielte Förderung zu erreichen, zu der sich jedes Haus verpflichtet hat. Eine mögliche Form ist die Teilzeitbeschäftigung. Wie eine Befragung des Harriet Taylor Mill-Instituts (HTMI) 2024 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ergab, setzen alle obersten Bundesbehörden das um und bieten Teilzeitarbeitsmodelle und Modelle zum Führen in Teilzeit tatsächlich auch an. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin hat eine umfassende Bestandsaufnahme zum Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden vorgenommen und einen praxisnahen Handlungsleitfaden entwickelt, wie Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden gelingt und im Sinne einer modernen geschlechtergerechten Verwaltung weiter ausgebaut werden kann. Die Handlungsempfehlung wurde auf der Grundlage empirischer Erkenntnisse entwickelt, die mittels einer quantitativen Befragung und qualitativer Interviews erhoben wurden. Es wurden ausgewählte Teilzeit-Führungskräfte, Vertreter der Z-Abteilungen, Gleichstellungsbeauftragte, Personalvertretungen und Beschäftigte zu ihren Perspektiven auf die Arbeitsbedingungen von Führungskräften in Teilzeit und Modellen von Teilzeitführung in ihren Häusern befragt. Unterstützt wurde das Projekt auch von der Bundesfrauenvertretung des dbb beamtenbund und tarifunion. Der Wunsch nach Teilzeitführung ist demnach eng mit der aktuellen Lebensphase der Beschäftigten verbunden: Neben Vereinbarkeit von Familie, das heißt Kinderbetreuung und/oder Pflege, und der Berufstätigkeit gibt es noch andere Faktoren, wie beispielsweise die altersoder gesundheitsbedingte Reduzierung der Arbeitszeit. Wenn Familienpflichten im Verlauf des Lebens abnehmen, können flexible Führungsmodelle zudem die Möglichkeit bieten, die Arbeitszeit wieder zu erhöhen. Dies unterstreicht die Bedeutung von anpassungsfähigen Arbeitszeitmodellen, die es Beschäftigten ermöglichen, ihre beruflichen Verpflichtungen an sich ändernde Lebensumstände anzupassen. Die Befragung des HTMI ergab, dass es ein sehr ausgeprägtes Interesse am Modell der gemeinsamen Tandemführung gibt. In der Alltagspraxis führt die große Mehrheit (69 Prozent) der Teilzeit arbeitenden Führungskräfte allerdings derzeit allein. Die Befragung des HTMI ergab auch, dass Führungskräfte in Teilzeit zu einem sehr hohen Maß (74 Prozent) in vollzeitnaher Teilzeit arbeiten, das heißt mit mindestens 30 Wochenstunden. Mehr als Dreiviertel der Führungskräfte in Teilzeit arbeiten in vollzeitnaher Teilzeit. Das Projekt zeigt auf, wie der Bund als Arbeitgeber den individuellen Bedürfnissen seiner Beschäftigten begegnen kann, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Privatleben zu unterstützen und gleichzeitig Fachkräfte anzuziehen, zu halten und zu fördern. Eine solche Flexibilität wird nicht nur von Frauen, sondern auch von immer mehr männlichen Fachkräften und Nachwuchstalenten gewünscht. Teilzeitführung kann demnach auch als ein Instrument zur Förderung einer modernen Verwaltung betrachtet werden und als Antwort auf den demografischen Wandel sowie auf die damit verbundenen Herausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften dienen. Der Begleitung und Förderung gendergerechter Karriereentwicklung und dem Diversitätsmanagement kommt im öffentlichen Dienst des Bundes zunehmend große Bedeutung zu. Im höheren Dienst nimmt der Frauenanteil in Teilzeit bei hierarchischem Aufstieg deutlich ab, das zeigt der Gleichstellungsindex 2024. Auf Ebene der Referatsleitungen sind es noch 22 Prozent Frauen (Männer: 7 Prozent), auf Ebene der Unterabteilungsleitungen hingegen nur noch sieben Prozent Frauen (Männer: 4 Prozent), die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. In der darüberliegenden Führungsebene der Abteilungsleitungen einschließlich Direktorinnen und Direktoren befinden sich ein Prozent der Frauen und keine Männer in Teilzeit. 7 Prozent der beamteten Staatssekretärinnen sind in Teilzeit beschäftigt, wohingegen alle beamteten Staatssekretäre in Vollzeit arbeiten. 4. Teilhabe von Frauen und Männern an Gremien im Einflussbereich des Bundes – Bundesgremienbesetzungsgesetz Die ausgewerteten Daten geben Aufschluss über die Gremienbesetzungen der wesentlichen Gremien und der Aufsichtsgremien zum Stichtag 31. Dezember 2023. Die Vorgaben des BGremBG greifen für Gremien ab zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern. Für Aufsichtsgremien gilt eine Soll-Vorschrift zur paritätischen Besetzung, welche eng auszulegen ist. Damit wird dem Ziel, eine Geschlechterbeteiligung von jeweils 50 Prozent für Frauen und Männer zu erreichen, Nachdruck verliehen. Die Institutionen des Bundes hatten zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 615 Gremien gemeldet. Von diesen waren 398 Aufsichtsgremien, von denen 229 Gremien unter die Soll-Vorgabe der Parität (§ 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG) fielen. Des Weiteren waren darunter 217 wesentliche Gremien, von denen 165 Gremien unter die Vorgabe der Hinwirkenspflicht zu Parität (§ 4 Absatz 1 Satz 3 BGremBG) fielen. Der Bund hat in den 615 Gremien insgesamt 2.688 Mitglieder bestimmt. 1.340 der Mitglieder waren Frauen (49,9 Prozent) und 1.348 Männer (50,1 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr wurde der Frauenanteil noch einmal um 1,4 Prozentpunkte gesteigert. 394 Gremien fallen unter die Soll-Vorgabe bzw. Hinwirkenspflicht zur Parität. In diesen Gremien hat der Bund insgesamt 2.467 Mitglieder bestimmt. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 1.252 Mitglieder Frauen (50,7 Prozent) und 1.215 Mitglieder Männer (49,3 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Steigerung des Frauenanteils um 1,7 Prozentpunkte festzustellen. Bei einer gremienübergreifenden Betrachtung ist die angestrebte paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann, demnach erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt allerdings, dass nach wie vor nicht jedes Gremium paritätisch besetzt ist. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden. Frauenanteil in Aufsichtsgremien auf 51 Prozent gestiegen Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2023 398 Aufsichtsgremien gemeldet. In diesen Gremien konnte der Bund insgesamt 1.032 Mitglieder bestimmen. Der Frauenanteil betrug in allen den gesetzlichen Vorgaben unterliegenden 229 Aufsichtsgremien mit insgesamt 863 Mitgliedern 51 Prozent (440 weibliche Mitglieder), der Männeranteil betrug 49 Prozent (423 männliche Mitglieder). Im Gegensatz zum Vorjahr überwiegt in den Gremien mit drei und mehr vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern aktuell der Frauenanteil. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden 125 Aufsichtsgremien gemeldet, für die der Bund drei und mehr Mitglieder bestimmen kann. Für die 655 Mitglieder in diesen Gremien gelten bereits seit 2016 die Vorgaben des BGremBG. 335 der Mitglieder waren Frauen (51,1 Prozent) und 320 waren Männer (48,9 Prozent). In 99 dieser Aufsichtsgremien wurde Parität erreicht. In 26 Aufsichtsgremien mit insgesamt 141 Sitzen des Bundes ist keine Parität erreicht worden. Die 141 Sitze verteilen sich auf 72 Frauen und 69 Männer. Mit Blick auf das geltende Ziel von 50 Prozent für beide Geschlechter besteht in diesen Aufsichtsgremien weiterhin Handlungsbedarf. 104 Gremien wurden gemeldet, die zum Stichtag als Aufsichtsgremium mit nur jeweils zwei Mitgliedern des Bundes unter die Vorgaben des BGremBG fielen. Der Bund bestimmte in diesen Aufsichtsgremien 208 Mitglieder. 105 davon waren Frauen (50,5 Prozent) und 103 waren Männer (49,5 Prozent). Der höhere Frauenanteil in diesen Gremien konnte gehalten werden. Zuvor war er von 2021 bis 2022 um beachtliche 6,1 Prozentpunkte gesteigert worden. Zu beachten bleibt gleichwohl, dass 43 der 104 Gremien noch nicht paritätisch besetzt sind, weil sich entweder Frauen oder Männer in der Überzahl befinden. Die Geschlechterparität auch in jenen 43 Gremien herzustellen, bleibt die Herausforderung für die kommenden Jahre. Entwicklung des Frauenanteils in den wesentlichen Gremien Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2023 217 wesentliche Gremien gemeldet. Dies waren 35,3 Prozent aller 615 gemeldeten Gremien. In diesen Gremien konnte der Bund insgesamt 1.656 Mitglieder bestimmen. In den Aufsichtsgremien waren es nur 1.032 Mitglieder und im Vergleich damit etwa 62 Prozent der Mitgliederzahl in den wesentlichen Gremien. Das zeigt, dass die Besetzung der Sitze in den wesentlichen Gremien eine größere Bedeutung für die gleichberechtigte Teilhabe in den Gremien hat. In 144 wesentlichen Gremien konnte der Bund zum Stichtag 31. Dezember 2023 drei oder mehr Mitglieder bestimmen. In diesen Gremien griff bereits mit dem BGremBG a. F. die Hinwirkenspflicht. 791 Mitglieder von den 1.562 zu besetzenden Sitzen waren Frauen (50,6 Prozent), 771 Mitglieder waren Männer (49,4 Prozent). Dabei ist auch hier zu beachten, dass 46 dieser Gremien nicht paritätisch besetzt waren, weil entweder Frauen oder Männer in der Überzahl waren. Die Herausforderung bleibt, Geschlechterparität auch in jenen 46 Gremien herzustellen, in denen sie bisher nicht erreicht werden konnte. 21 wesentliche Gremien mit zwei vom Bund bestimmten Mitgliedern fielen zum Stichtag 31. Dezember 2023 unter die Vorgabe der Hinwirkenspflicht zur Parität. Von den 42 Mitgliedern waren 21 Frauen (50 Prozent) und 21 Männer (50 Prozent). Allerdings wurde in acht dieser Gremien noch keine Parität erreicht. 5. Teilhabe von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung Das FüPoG II beinhaltet unter anderem Änderungen im Dritten und Vierten Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB IV), die eine Mindestbeteiligung von Frauen in den Leitungsorganen der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung vorsehen. Hierbei handelt es sich um mehrköpfige Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, die Geschäftsführungen der Renten- und Unfallversicherungsträger, das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Bericht liegen zum Stichtag 30. Juni 2024 Ergebnisse für die landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Die Betrachtung des Frauen- und Männeranteils in den Leitungsorganen der landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger zeigt, dass es dort nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer gibt, auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend schon erfüllt wird. Einzelne landesunmittelbare Sozialversicherungsträger sowie einzelne bundesunmittelbare Träger der gesetzlichen Krankenversicherung haben in ihrem mehrköpfigen hauptamtlichen Vorstand bzw. ihrer mehrköpfigen Geschäftsführung nach wie vor keine Frau und entsprechen somit noch nicht den gesetzlichen Vorgaben. Mit ein Grund dafür ist vermutlich die gesetzlich eingeräumte Übergangszeit für die Neubesetzung von hauptamtlichen Vorständen und Geschäftsführungen. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsvorschrift kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die erste Besetzungsentscheidung nach Inkrafttreten des FüPoG II unter Beachtung der Mindestbeteiligung erst im Jahr 2028 zu treffen ist. B) Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft im Anwendungsbereich des FüPoG I. Ergebnisse Über alle betrachteten Unternehmen11 stieg der Anteil der weiblichen Besetzung weiterhin kontinuierlich und erreichte im Geschäftsjahr 202212 für den Aufsichtsrat 27,4 Prozent, während er auf Vorstandsebene auf 13 Prozent gesteigert werden konnte. Auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands waren rund 82 Prozent männliche Personen. Auf der zweiten Führungsebene entsprach die Verteilung im Groben den Anteilen im Aufsichtsrat, mit einem leicht geringen Frauenanteil. Tabel le 3 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen Aufsichtsrat Vorstand Erste Führungsebene unter dem Vorstand Zweite Führungsebene unter dem Vorstand Mitglieder insgesamt 17.939 5.469 732 2.400 männliche Mitglieder 13.009 4.749 600 1.744 Anteil in % 72,5% 86,8% 82,0% 72,7% weibliche Mitglieder 4.922 710 132 656 Anteil in % 27,4% 13,0% 18,0% 27,3% Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. Abbildung 16 Quotale Besetzung über alle betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Betrachtet man die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, so wurde hier die gesetzliche Mindestvorgabe für den Aufsichtsrat im Durchschnitt mit einem Frauenanteil von 37,1 Prozent übertroffen. Der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder war bei diesen Unternehmen mit 17,9 Prozent höher als in der Gesamtschau mit 13 Prozent.13 11 Die betrachteten Unternehmen sowie die Methodik zu ihrer Ermittlung sind unter VII.3 dargestellt. 12 Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs s. unter VII.3.a. 13 Siehe Abbildungen 6 und 13 sowie Tabelle 3. Tabelle 4 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen Aufsichtsrat Vorstand Erste Führungsebene unter dem Vorstand Zweite Führungsebene unter dem Vorstand börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen 1.581 480 99 571 männliche Mitglieder 993 394 78 434 Anteil in % 62,8% 82,1% 78,8% 76,0% weibliche Mitglieder 587 86 21 137 Anteil in % 37,1% 17,9% 21,2% 24,0% Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. Abbildung 17 Quotale Besetzung in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Der Frauenanteil auf Ebene der übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen entsprach im Wesentlichen der quotalen Besetzung über alle betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022. Tabelle 5 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen für die übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen Aufsichtsrat Vorstand Erste Führungsebene unter dem Vorstand Zweite Führungsebene unter dem Vorstand übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen 16.358 4.989 633 1.829 männliche Mitglieder 12.016 4.355 522 1.310 Anteil in % 73,5% 87,3% 82,5% 71,6% weibliche Mitglieder 4.335 624 111 519 Anteil in % 26,5% 12,5% 17,5% 28,4% Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. Abbildung 18 Quotale Besetzung in den übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Bei den nur mitbestimmten Unternehmen lag der Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat bei 28 Prozent. Bezogen auf den Vorstand waren 13,6 Prozent der Mitglieder weiblich. Tabel le 6 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen in nur mitbestimmten Unternehmen Aufsichtsrat Vorstand Erste Führungsebene unter dem Vorstand Zweite Führungsebene unter dem Vorstand nur mitbestimmte Unternehmen 16.530 4.747 634 2.302 männliche Mitglieder 11.894 4.091 521 1.668 Anteil in % 72,0% 86,2% 82,2% 72,5% weibliche Mitglieder 4.628 646 113 634 Anteil in % 28,0% 13,6% 17,8% 27,5% Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. Abbildung 19 Quotale Besetzung in nur mitbestimmten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Bei den nur börsennotierten Unternehmen lag der Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat bei 29,5 Prozent. Bezogen auf den Vorstand waren 12,3 Prozent der Mitglieder weiblichen Geschlechts. Tabel le 7 Besetzung aller Ebenen nach Köpfen in nur börsennotierten Unternehmen Aufsichtsrat Vorstand Erste Führungsebene unter dem Vorstand Zweite Führungsebene unter dem Vorstand nur börsennotierte Unternehmen 3.012 1.215 228 676 männliche Mitglieder 2.121 1.065 184 514 Anteil in % 70,4% 87,7% 80,7% 76,0% weibliche Mitglieder 890 150 44 162 Anteil in % 29,5% 12,3% 19,3% 24,0% Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. Abbildung 20 Quotale Besetzung in nur börsennotierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 II. Umsetzung des Gesetzes 1. Sachlich-persönlicher Anwendungsbereich des privatrechtlichen Teils des FüPoG und FüPoG II Das FüPoG und das FüPoG II sind auf folgende Gesellschaftsformen anwendbar: – die Aktiengesellschaft (AG), – die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), – die eingetragene Genossenschaft (eG), – den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), – die Europäische Gesellschaft (SE) mit Sitz im Inland, – die Europäische Genossenschaft (SCE) mit Sitz im Inland. Das FüPoG und das FüPoG II sehen für die Privatwirtschaft drei Förderungsmaßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen vor: die Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent (feste Quote) für Aufsichtsräte, das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände, wonach mindestens eine Frau in den Vorstand berufen werden muss, wenn ihr Vorstand aus mehr als drei Personen besteht und die Pflicht zur Festlegung und Veröffentlichung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Leitungsorgan14 und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Die feste Quote für Aufsichtsräte und das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände findet auf Unternehmen Anwendung, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung15 unterliegen. Diese Voraussetzungen können nur die AG, die KGaA16 und die SE erfüllen, da nur diese Gesellschaften börsennotiert i. S. d. § 3 Absatz 2 AktG sein können.17 Hinzu kommen noch börsennotierte Gesellschaften, die aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgegangen sind, bei denen nach dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht. Die Pflicht zur Veröffentlichung von Zielgrößen trifft nach dem FüPoG – mit Ausnahme der Aufsichtsratsebene – auch die Unternehmen, die der festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen. 2. Aufsichtsrat a. Ist-Besetzung von Aufsichtsräten nach Geschlechtern Auf der Ebene des Aufsichtsrats ist über alle betrachteten Unternehmen im Vergleich zu den Daten der letzten Jährlichen Information weiterhin eine kontinuierliche Steigerung festzustellen. In den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen betrug der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten im Geschäftsjahr 2022 37,1 Prozent und in den übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen 26,5 Prozent. Betrachtet man die Besetzung der (in jeglicher Form) mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen, lag der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten nunmehr bei 34,8 Prozent. Im Durchschnitt aller betrachteten Unternehmen betrug der Anteil 27,4 Prozent. Abbildung 21 Aufsichtsrat der betrachten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 14 Vorstand, Geschäftsführung bzw. geschäftsführende Direktoren. 15 Nach dem MitbestG, MontanMitbestG oder MontanMitbestErgG. 16 Das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände ist auf die persönlich haftenden Gesellschafter der KGaA nicht anwendbar. 17 Börsennotiert sind danach Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist. Bezogen auf die Verteilung der Köpfe ergibt sich insgesamt für die betrachteten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 folgendes Bild: Tabelle 8 Aufsichtsratsmitglieder nach Köpfen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt* Mitglieder (absolut) Mitglieder (in %) Männer Frauen Männer Frauen Aufsichtsratsmitglieder der betrachteten Unternehmen 17.939 13.009 4.922 72,5% 27,4% börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen 1.581 993 587 62,8% 37,1% übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen 16.358 12.016 4.335 73,5% 26,5% nur mitbestimmte Unternehmen 16.530 11.894 4.628 72,0% 28,0% nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen 8.711 5.969 2.734 68,5% 31,4% nur börsennotierte Unternehmen 3.012 2.121 890 70,4% 29,5% mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen 1.916 1.249 666 65,2% 34,8% * Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. Für die Darstellung der Anteilseigner- und Arbeitnehmerbänke ist zu berücksichtigen, dass die mitbestimmten Unternehmen teilweise keine Zuordnung der Aufsichtsratsmitglieder zu einem Geschlecht und zu einer Bankzugehörigkeit vorgenommen haben. Tabelle 9 Aufsichtsratsmitglieder nach Bänken Aufsichtsrat insgesamt Mitglieder (absolut) Mitglieder (in %) Männer Frauen Divers ohne Angabe Männer Frauen Divers ohne Angabe Anteilseignerbank 10.742 7.299 2.416 0 1.027 67,9% 22,5% 0,0% 9,6% Arbeitnehmerbank 7.013 4.302 1.851 0 860 61,3% 26,4% 0,0% 12,3% ohne Angabe einer Bank 184 0 0 0 0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 17.939 11.601 4.267 0 1.887 64,7% 23,8% 0,0% 10,5% Aufsichtsrat insgesamt Mitglieder (absolut) Mitglieder (in %) Männer Frauen Divers Männer Frauen Divers Anteilseignerbank 9.715 7.299 2.416 0 75,1% 24,9% 0,0% Arbeitnehmerbank 6.153 4.302 1.851 0 69,9% 30,1% 0,0% 15.868 11.601 4.267 0 73,1% 26,9% 0,0% In den Arbeitnehmerbänken lag danach – bereinigt um die Unternehmen ohne Angaben zum Geschlecht – der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat mit 30,1 Prozent höher als in den Anteilseignerbänken (24,9 Prozent). b. Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat Alle vom FüPoG erfassten Unternehmen, die nicht börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind und damit nicht die feste Quote im Aufsichtsrat zu erfüllen haben, sind gemäß § 111 Absatz 5 Satz 1 AktG, § 52 Absatz 2 GmbHG, § 9 Absatz 4 GenG zur Festlegung von Zielgrößen für den Aufsichtsrat verpflichtet. Von den 1.915 im Geschäftsjahr 2022 ausgewerteten Unternehmen waren 1.810 Unternehmen börsennotiert oder mitbestimmt. Nur vier dieser 1.810 Unternehmen (0,2 Prozent) haben keine Angaben zur Zusammensetzung und der Geschlechterverteilung des Aufsichtsrats veröffentlicht. Von diesen vier Unternehmen veröffentlichten drei Unternehmen (75 Prozent) keine Angaben zu den Zielgrößen. Die verbleibenden 1.806 der 1.915 Unternehmen (99,8 Prozent) haben Angaben zur Zusammensetzung und zur Geschlechterverteilung des Aufsichtsrats veröffentlicht. Wiederum 1.406 der 1.806 Unternehmen (77,9 Prozent) haben Zielgrößen veröffentlicht. Dementsprechend haben 400 Unternehmen (22,1 Prozent) keine Angaben zu Zielgrößen gemacht oder eine Angabe für die Zielgrößen des Aufsichtsrates nicht veröffentlicht. In der nachfolgenden Grafik ist das Verhältnis der Anteile der Unternehmen mit veröffentlichten Zielgrößen dargestellt. Diese Angaben berücksichtigen auch die Veröffentlichung einer Zielgröße Null sowie die freiwillige Veröffentlichung einer Zielgröße durch 93,3 Prozent der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Abbildung 22 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Beschränkt man die Betrachtung auf die Unternehmen, die eine Zielgröße größer Null festgelegt haben, ergibt sich folgendes Bild: Abbildung 23 Für den Aufsichtsrat veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Über alle 1.915 betrachteten Unternehmen hinweg haben 1.505 Unternehmen (teils freiwillig) eine Zielgröße für den Aufsichtsrat veröffentlicht; dies entspricht einem Anteil von 78,6 Prozent. Von diesen 1.505 Unternehmen legten 1.301 Unternehmen bzw. 86,4 Prozent auch eine Zielgröße größer Null fest. Von den 1.810 übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen haben 1.407 Unternehmen (77,7 Prozent) eine Zielgröße für den Aufsichtsrat veröffentlicht. Von diesen 1.407 Unternehmen legten 1.203 Unternehmen bzw. 85,5 Prozent eine Zielgröße größer Null fest. Die restlichen 14,5 Prozent haben die Zielgröße Null angegeben. Soweit Zielgrößen größer Null festgelegt wurden, fielen diese ambitioniert aus. So haben 58,9 Prozent der übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen, die eine Zielgröße für den Aufsichtsrat festgelegt haben, eine Zielgröße von 30 Prozent und höher festgelegt und veröffentlicht. Soweit es sich um nur paritätisch mitbestimmte oder nur börsennotierte Unternehmen handelt, ist der Anteil derjenigen Unternehmen, die eine Zielgröße von 30 Prozent oder höher festgelegt haben, mit jeweils rund 68,4 Prozent bzw. 69,2 Prozent noch höher. Bemerkenswert ist auch der Anteil für die mitbestimmten und zugleich börsennotierten Unternehmen, die sogar zu einem Anteil von 82,3 Prozent eine Zielgröße von 30 Prozent oder höher festgelegt haben. T ab el le 1 0 N iv ea u de r ak tu el l f es tg el eg te n Z ie lv or ga be n fü r de n A uf sic ht sr at N iv ea u de r a kt ue ll fe st ge le gt en Zi el vo rg ab en fü r d en A uf si ch ts ra t be tr ac ht et e U nt er ne hm en bö rs en no tie rt e un d pa rit ät is ch m itb es tim m te U nt er ne hm en üb rig e bö rs en no tie rt e od er m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r p ar itä tis ch m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r b ör se nno tie rt e U nt er ne hm en m itb es tim m te u nd bö rs en no tie rt e U nt er ne hm en * A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % oh ne A ng ab en 23 1 12 ,1 % 7 6, 7% 22 4 12 ,4 % 17 0 10 ,4 % 55 8, 9% 64 16 ,0 % 10 6, 3% m it ab le hn en de r A ng ab e 1 7 9 9 , 3% 0 0 , 0% 1 7 9 9 , 9% 1 7 1 1 0 ,5 % 8 9 1 4 ,5 % 3 0 , 7% 0 0 , 0% m it An ga be n 1. 50 5 78 ,6 % 98 93 ,3 % 1. 40 7 77 ,7 % 1. 29 4 79 ,1 % 47 1 76 ,6 % 33 4 83 ,3 % 14 8 93 ,7 % be tr ac ht et e U nt er ne hm en 1. 91 5 10 5 1. 81 0 1. 63 5 61 5 40 1 15 8 Zi el = 0 % 20 4 13 ,6 % 0 0, 0% 20 4 14 ,5 % 14 7 11 ,4 % 2 0, 4% 61 18 ,3 % 7 4, 7% Zi el > 0 % 1. 30 1 86 ,4 % 98 10 0, 0% 1. 20 3 85 ,5 % 1. 14 7 88 ,6 % 46 9 99 ,6 % 27 3 81 ,7 % 14 1 95 ,3 % U nt er ne hm en m it Zi el gr öß en 1. 50 5 98 1. 40 7 1. 29 4 47 1 33 4 14 8 Zi el b is 1 5 % in cl . 86 6, 6% 0 0, 0% 86 7, 1% 81 7, 1% 27 5, 8% 4 1, 5% 1 0, 7% Zi el b is 2 0 % in cl . 24 4 18 ,8 % 0 0, 0% 24 4 20 ,3 % 20 3 17 ,7 % 52 11 ,1 % 54 19 ,8 % 20 14 ,2 % Zi el b is 2 5 % in cl . 14 2 10 ,9 % 1 1, 0% 14 1 11 ,7 % 12 2 10 ,6 % 66 14 ,1 % 23 8, 4% 4 2, 8% Zi el b is 3 0 % 23 1, 8% 0 0, 0% 23 1, 9% 20 1, 7% 3 0, 6% 3 1, 1% 0 0, 0% Zi el 3 0 % o de r m eh r 80 6 62 ,0 % 97 99 ,0 % 70 9 58 ,9 % 72 1 62 ,9 % 32 1 68 ,4 % 18 9 69 ,2 % 11 6 82 ,3 % U nt er ne hm en m it ei ne m Z ie l > 0 % 1 . 30 1 9 8 1 . 20 3 1 . 14 7 4 6 9 2 7 3 1 4 1 * m itb es tim m te u nd z ug le ic h bö rs en no tie rte U nt er ne hm en u m fa ss en h in si ch tli ch d er M itb es tim m un g je gl ic he F or m d er M itb es tim m un g. B ed in gt d ur ch m at he m at is ch e R un du ng k ön ne n si ch s um m ar is ch A bw ei ch un ge n in d er A dd iti on d er P ro ze nt an ga be n vo n 10 0 P ro ze nt e rg eb en . Zur Erläuterung der Kategorien „ohne Angaben“ sowie „mit ablehnender Angabe“: Unternehmen der Kategorie „ohne Angaben“ haben in ihrer Erklärung zur Unternehmensführung überhaupt keine Angaben zur Festlegung von Zielgrößen nach dem FüPoG gemacht. Hingegen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung bei Unternehmen „mit ablehnender Angabe“ zwar eine Äußerung zu Zielgrößen, jedoch keine Angabe einer festgelegten Zielgröße. Vielmehr haben diese Unternehmen die Festlegung einer Zielgröße abgelehnt18 oder lediglich Angaben zur Ist-Besetzung gemacht. c. Beachtung des Verschlechterungsverbots Soweit Unternehmen zur Angabe von Zielgrößen für den Aufsichtsrat verpflichtet sind, ist eine Mindestzielgröße in Höhe einer bestimmten Prozentangabe nicht vorgesehen. Die Unternehmen können die Zielgrößen selbst festlegen und an ihren Strukturen ausrichten. Sie haben dabei jedoch die folgende Vorgabe zu beachten: Liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei Festlegung der Zielgröße unter 30 Prozent, so dürfen die künftigen Zielgrößen nicht hinter dem tatsächlichen Status quo zurückbleiben (sog. Verschlechterungsverbot). Von den börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen (1.810 Unternehmen), haben 1.407 Unternehmen (77,7 Prozent) eine Zielgröße für den Aufsichtsrat veröffentlicht, die eine Beurteilung des Verschlechterungsverbots ermöglicht. Gemessen an der Gesamtzahl von 1.810 Unternehmen kann damit bei 70,3 % (1.273 Unternehmen) festgestellt werden, dass sie das Verschlechterungsverbot beachteten. Hingegen haben 7,4 Prozent der Unternehmen (134 Unternehmen) das Verschlechterungsverbot nicht beachtet. Von den übrigen 403 Unternehmen (22,3 Prozent), die keine Zielgröße zur Beurteilung des Verschlechterungsverbotes veröffentlicht haben, hatten 235 Unternehmen (58,3 Prozent) einen tatsächlichen Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat von weniger als 30 Prozent. 168 Unternehmen (41,7 Prozent) hatten einen tatsächlichen Anteil weiblicher Mitglieder von 30 Prozent oder mehr. Abbildung 24 Verschlechterungsverbot im Aufsichtsrat für die betrachteten übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen 18 Dies erfolgt am häufigsten mit dem Verweis auf laufende Mandate, dem Mangel an geeigneten Kandidatinnen oder mit der Begründung, eine entsprechende Zielgröße für eine Frauenquote wird angestrebt. 3. Vorstand Besonderes Augenmerk bei der Auswertung der Zielgrößen liegt auf dem Vorstand. Ihm kommt im Unternehmen eine herausragende Rolle zu, da er das operative Leitungsorgan ist. a. Ist-Besetzung von Vorständen nach Geschlechtern Auf Ebene des Vorstands war auch 2022 weiterhin nur eine allmähliche Steigerung um 6,9 Prozentpunkte bei den weiblichen Vorstandsmitgliedern festzustellen. Abbildung 25 Entwicklung des Frauenanteils in Vorständen von 2015 bis 2022 der betrachteten Unternehmen Im Geschäftsjahr 2022 lagen bezüglich des Anteils der weiblichen Vorstandsmitglieder die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (17,9 Prozent) und die nur paritätisch mitbestimmten Unternehmen (16,5 Prozent) vorne. Die nur börsennotierten Unternehmen bildeten bei den untersuchten Unternehmen mit 12,3 Prozent das Schlusslicht. Abbildung 26 Anteile im Vorstand der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Bezogen auf die Verteilung der Köpfe ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 11 Vorstandsmitglieder nach Köpfen Vorstandsmitglieder insgesamt* Mitglieder (absolut) Mitglieder (in %) Männer Frauen Männer Frauen Vorstände der betrachteten Unternehmen 5.469 4.749 710 86,8% 13,0% börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen 480 394 86 82,1% 17,9% übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen 4.989 4.355 624 87,3% 12,5% nur mitbestimmte Unternehmen 4.747 4.091 646 86,2% 13,6% nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen 2.176 1.809 360 83,1% 16,5% nur börsennotierte Unternehmen 1.215 1.065 150 87,7% 12,3% mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen 623 521 102 83,6% 16,4% * Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. b. Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand Die betrachteten Unternehmen haben im Geschäftsjahr 2022 Zielgrößen bezüglich des Vorstands veröffentlicht, diese waren allerdings nicht hoch. Bei der Betrachtung dieser Zahlen sind jedoch einige Spezifika der Vorstandsebene zu beachten. Zum einen ist die Zahl an Vorstandsmitgliedern gegenüber der Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern in einem Unternehmen häufig deutlich geringer. Zum anderen sind Zielgrößen und auch die Zielgröße Null teilweise damit zu begründen, dass laufende Vorstandsbestellungen zu berücksichtigen sind. Das Verhältnis der Anteile der Unternehmen mit veröffentlichten Zielgrößen ist in der nachfolgenden Grafik abgebildet. Dabei ist zu beachten, dass die hier veröffentlichten Zielgrößen auch die Veröffentlichung einer Zielgröße Null berücksichtigen. Abbildung 27 Für den Vorstand veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Anders als für den Aufsichtsrat (siehe Punkt B. II. 2. b.) gibt es einen hohen Anteil an Unternehmen, die für die Ebene des Vorstands eine Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. Von den insgesamt betrachteten 1 915 Unternehmen haben 1 405 Unternehmen (73,4 Prozent) Zielgrößen für den Vorstand festgelegt und veröffentlicht. Davon haben lediglich 51,4 Prozent, also 722 Unternehmen, eine Zielgröße größer Null (sog. positive Zielgröße) festgelegt. Die übrigen 683 Unternehmen (48,6 Prozent) haben die Zielgröße Null festgelegt. Im Detail wird auf Tabelle 14 dieses Berichtes verwiesen. In Bezug auf für den Vorstand veröffentlichte Zielgrößen größer Null ergibt sich bei der Einzelbetrachtung bestimmter Untergruppen folgendes Bild: Abbildung 28 Für den Vorstand veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 Im Folgenden wird dargestellt, in welchem Verhältnis sich die zuvor genannten 683 Unternehmen, die eine Zielgröße Null festgelegt haben, zur Anzahl der Vorstandsposten verhalten. Von den im Geschäftsjahr 2022 untersuchten 683 Unternehmen, die eine Zielgröße Null veröffentlicht haben, hatten 644 Unternehmen (94,3 Prozent) maximal vier Vorstandsmitglieder. 62,5 Prozent dieser Unternehmen hatten maximal zwei Vorstandsposten. Für die entweder nur paritätisch mitbestimmten oder nur börsennotierten Unternehmen verweisen wir ergänzend auf nachstehende Tabelle: T ab el le 1 2 V or st an ds po st en in d en b et ra ch te te n U nt er ne hm en m it m ax im al 4 M itg lie de rn , s ow ei t d ie se e in e Z ie lg rö ße v on n ul l P ro ze nt ve rö ffe nt lic ht h ab en Vo rs ta nd sp os te n in d en be tr ac ht et en U nt er ne hm en m it m ax im al 4 M itg lie de rn , s ow ei t d ie se ei ne Z ie lg rö ße v on n ul l P ro ze nt ve rö ffe nt lic ht h ab en A lle b et ra ch te te n U nt er ne hm en nu r p ar itä tis ch m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r b ör se nn ot ie rt e U nt er ne hm en G es am t W ei bl ic h* G es am t W ei bl ic h* G es am t W ei bl ic h* A nz ah l i n % A nz ah l i n % A nz ah l i n % A nz ah l i n % A nz ah l i n % A nz ah l i n % Zi el gr öß e vo n nu ll Pr oz en t 68 3 46 12 1 15 7 bi s zu 4 V or st an ds po st en 6 4 4 9 4 ,3 % 4 2 6 , 5% 1 1 0 9 0 ,9 % 8 7 , 3% 1 4 7 9 3 ,6 % 1 5 1 0 ,2 % da vo n 1 Vo rs ta nd sp os te n 15 9 23 ,3 % 10 6, 3% 10 8, 3% 0 0, 0% 45 28 ,7 % 5 11 ,1 % da vo n 2 Vo rs ta nd sp os te n 26 8 39 ,2 % 17 6, 3% 52 43 ,0 % 3 5, 8% 53 33 ,8 % 4 7, 5% d a vo n 3 Vo rs ta nd sp os te n 1 5 7 2 3 ,0 % 8 5 , 1% 3 2 2 6 ,4 % 1 3 , 1% 3 7 2 3 ,6 % 2 5 , 4% da vo n 4 Vo rs ta nd sp os te n 60 8, 8% 7 11 ,7 % 16 13 ,2 % 4 25 ,0 % 12 7, 6% 4 33 ,3 % m eh r a ls 4 V or st an ds po st en 35 5, 1% 4 11 ,4 % 8 6, 6% 3 37 ,5 % 10 6, 4% 2 20 ,0 % oh ne A ng ab e zu m V or st an ds po st en 4 0, 6% 3 2, 5% 0 0, 0% * A nz ah l U nt er ne hm en m it m in de st en s ei ne m w ei bl ic he n V or st an ds m itg lie d B et ra ch te t m an d as k om pl em en tä re B ild d er U nt er ne hm en , d ie Z ie lg rö ße n gr öß er N ul l f es tg el eg t h ab en , s o er gi bt si ch : V on d en 7 22 U nt er ne hm en , d ie e in e Zi el gr öß e gr öß er N ul l f es tg el eg t h ab en , h ab en 5 62 U nt er ne hm en m ax im al v ie r V or sta nd sm itg lie de r ( im G es ch äf tsj ah r 2 02 2) . F ür d ie G ru pp en d er p ar itä tis ch m itb es tim m te n U nt er ne hm en u nd d er n ur b ör se nn ot ie rte n U nt er ne hm en se i a uf d ie n ac hs te he nd e Ta be lle 1 3 ve rw ie se n: T ab el le 1 3 V or st an ds po st en in d en b et ra ch te te n U nt er ne hm en m it m ax im al 4 M itg lie de rn , s ow ei t d ie se e in e po sit iv e Z ie lg rö ße v er öf fe nt lic ht h ab en V o rs ta nd sp os te n in d en b et ra ch te te n U nt er ne hm en m it m ax im al 4 M itg lie de rn , so w ei t d ie se e in e po si tiv e Zi el gr öß e v e rö ffe nt lic ht h ab en A lle b et ra ch te te n U nt er ne hm en nu r p ar itä tis ch m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r b ör se nn ot ie rt e U nt er ne hm en G es am t W ei bl ic h* G es am t W ei bl ic h* G es am t W ei bl ic h* A nz ah l in % A nz ah l in % A nz ah l in % A nz ah l in % A nz ah l in % A nz ah l in % Zi el gr öß e vo n üb er n ul l P ro ze nt 7 2 2 3 8 0 2 9 6 1 4 0 bi s zu 4 V or st an ds po st en 56 2 77 ,8 % 25 9 46 ,1 % 20 2 68 ,2 % 11 1 55 ,0 % 10 2 72 ,9 % 36 35 ,3 % da vo n 1 Vo rs ta nd sp os te n 37 5, 1% 6 16 ,2 % 2 0, 7% 0 0, 0% 8 5, 7% 0 0, 0% da vo n 2 Vo rs ta nd sp os te n 19 7 27 ,3 % 75 38 ,1 % 50 16 ,9 % 19 38 ,0 % 32 22 ,9 % 11 34 ,4 % da vo n 3 Vo rs ta nd sp os te n 18 3 25 ,3 % 94 51 ,4 % 80 27 ,0 % 47 58 ,8 % 39 27 ,9 % 14 35 ,9 % da vo n 4 Vo rs ta nd sp os te n 14 5 20 ,1 % 84 57 ,9 % 70 23 ,6 % 45 64 ,3 % 23 16 ,4 % 11 47 ,8 % m eh r a ls 4 V or st an ds po st en 15 7 21 ,7 % 12 1 77 ,1 % 92 31 ,1 % 79 85 ,9 % 38 27 ,1 % 33 86 ,8 % oh ne A ng ab e zu m V or st an ds po st en 3 0, 4% 2 0, 7% 0 0, 0% * A nz ah l U nt er ne hm en m it m in de st en s ei ne m w ei bl ic he n V or st an ds m itg lie d D et ai lli er t s te lle n sic h di e ve rö ffe nt lic ht en Z ie lg rö ße n au f V or sta nd se be ne w ie fo lg t d ar : T ab el le 1 4 N iv ea u de r ak tu el l f es tg el eg te n Z ie lv or ga be n fü r de n V or st an d N iv ea u de r a kt ue ll fe st ge le gt en Zi el vo rg ab en fü r d en V or st an d be tr ac ht et e U nt er ne hm en bö rs en no tie rt e un d pa rit ät is ch m itb es tim m te U nt er ne hm en üb ri g e bö rs en no tie rt e od er m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r p ar itä tis ch m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r b ör se n- no t ie rt e U nt er ne hm en m itb es tim m te un d bö rs en - no t ie rt e U nt er ne hm en * A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % o h ne A ng ab en 3 3 1 1 7 ,3 % 3 2 3 0 ,5 % 2 9 9 1 6 ,5 % 2 6 1 1 6 ,0 % 1 0 9 1 7 ,7 % 1 0 1 2 5 ,2 % 3 8 2 4 ,1 % m it ab le hn en de r A ng ab e 17 9 9, 3% 0 0, 0% 17 9 9, 9% 17 1 10 ,5 % 89 14 ,5 % 3 0, 7% 0 0, 0% m it An ga be n 1. 40 5 73 ,4 % 73 69 ,5 % 1. 33 2 73 ,6 % 1. 20 3 73 ,6 % 41 7 67 ,8 % 29 7 74 ,1 % 12 0 75 ,9 % be tr ac ht et e U nt er ne hm en 1. 91 5 10 5 1. 81 0 1. 63 5 61 5 40 1 15 8 Zi el = 0 % 68 3 48 ,6 % 18 24 ,7 % 66 5 49 ,9 % 55 8 46 ,4 % 12 1 29 ,0 % 15 7 52 ,9 % 44 36 ,7 % Zi el > 0 % 7 2 2 5 1 ,4 % 5 5 7 5 ,3 % 6 6 7 5 0 ,1 % 6 4 5 5 3 ,6 % 2 9 6 7 1 ,0 % 1 4 0 4 7 ,1 % 7 6 6 3 ,3 % U nt er ne hm en m it Zi el gr öß en 1. 40 5 73 1. 33 2 1. 20 3 41 7 29 7 12 0 Zi el b is 1 5 % in cl . 33 4, 6% 9 16 ,4 % 24 3, 6% 32 5, 0% 19 6, 4% 10 7, 1% 9 11 ,8 % Zi el b is 2 0 % in cl . 11 1 15 ,4 % 14 25 ,5 % 97 14 ,5 % 94 14 ,6 % 43 14 ,5 % 35 25 ,0 % 21 27 ,6 % Zi el b is 2 5 % in cl . 15 1 20 ,9 % 15 27 ,3 % 13 6 20 ,4 % 13 0 20 ,2 % 72 24 ,3 % 36 25 ,7 % 17 22 ,4 % Zi el b is 3 0 % 11 1, 5% 1 1, 8% 10 1, 5% 11 1, 7% 6 2, 0% 1 0, 7% 1 1, 3% Zi el 3 0 % o de r m eh r 41 6 57 ,6 % 16 29 ,1 % 40 0 60 ,0 % 37 8 58 ,6 % 15 6 52 ,7 % 58 41 ,4 % 28 36 ,8 % U nt er ne hm en m it ei ne m Z ie l > 0 % 72 2 55 66 7 64 5 29 6 14 0 76 * m itb es tim m te u nd z ug le ic h bö rs en no tie rte U nt er ne hm en u m fa ss en h in si ch tli ch d er M itb es tim m un g je gl ic he F or m d er M itb es tim m un g B ed in gt d ur ch m at he m at is ch e R un du ng k ön ne n si ch s um m ar is ch A bw ei ch un ge n in d er A dd iti on d er P ro ze nt an ga be n vo n 10 0 P ro ze nt e rg eb en . Die Zielgrößensetzung der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist höher. 75,3 Prozent dieser Unternehmen (55 von 73 Unternehmen) haben Zielgrößen größer Null festgelegt. Über 80 Prozent dieser Unternehmen (46 von 55 Unternehmen insgesamt) hat sogar das Ziel festgelegt, Frauen zu mehr als 15 Prozent im Vorstand zu etablieren. Bei den übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen lag der Anteil der Unternehmen mit Veröffentlichung einer Zielgröße größer Null bei insgesamt 50,1 Prozent. Damit ist der Anteil gegenüber 2021 (in 2021: 45,7 Prozent) weiter gestiegen, bleibt aber geringer als bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, bei denen der Anteil mit 75,3 Prozent am stärksten ausgeprägt und weiter gestiegen (in 2021: 68,8 Prozent) ist. Soweit die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße größer Null festgelegt und veröffentlicht haben, war diese mit einem Anteil von 61,5 Prozent an Zielgrößen von 30 Prozent oder mehr aber signifikant höher. Zur Erläuterung der Kategorien „ohne Angaben“ sowie „mit ablehnender Angabe“: Unternehmen der Kategorie „ohne Angaben“ haben in ihrer Erklärung zur Unternehmensführung überhaupt keine Angaben zur Festlegung von Zielgrößen nach dem FüPoG gemacht. Hingegen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung bei Unternehmen „mit ablehnender Angabe“ zwar eine Äußerung zu Zielgrößen, jedoch keine Angabe einer festgelegten Zielgröße. Vielmehr haben diese Unternehmen die Festlegung einer Zielgröße abgelehnt oder lediglich Angaben zur Ist-Besetzung gemacht. c. Beachtung des Verschlechterungsverbots Eine Mindestzielgröße im Sinne einer bestimmten Prozentangabe ist auch hinsichtlich der Vorstandszusammensetzung nicht vorgesehen. Die Unternehmen können sich selbst eine geeignete Zielgröße setzen und diese an ihren Strukturen ausrichten. Zu beachten ist auch hier das Verschlechterungsverbot, wonach die Zielgrößen bei ihrer Festlegung nicht hinter dem tatsächlichen Status quo zurückbleiben dürfen, wenn der Frauenanteil im Vorstand unter 30 Prozent liegt. Von den insgesamt betrachteten 1.915 Unternehmen war bei 1.405 Unternehmen eine Beurteilung anhand des Verschlechterungsverbots möglich. Positiv feststellen lässt sich damit, dass 71,5 Prozent (1.369 Unternehmen) das Verschlechterungsverbot einhielten, während 1,9 Prozent (36 Unternehmen) mit den festgelegten Zielgrößen hinter dem tatsächlichen Status quo zurückblieben. Die übrigen 510 Unternehmen (26,6 Prozent) teilten keine Zielgrößen mit, sodass eine Beurteilung des Verschlechterungsverbotes valide nicht möglich ist. Für diese Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass die Mehrzahl (421 Unternehmen, also 82,5 Prozent) einen tatsächlichen Frauenanteil im Vorstand von weniger als 30 Prozent aufwies. Abbildung 29 Verschlechterungsverbot im Vorstand der betrachteten Unternehmen Von den insgesamt 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen hielten sich 59 Prozent an das Verschlechterungsverbot (62 Unternehmen). 11 Unternehmen (10,5 Prozent) haben gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen. Bei den übrigen 32 Unternehmen (30,5 Prozent) ist eine Zielgröße nicht festgelegt bzw. veröffentlicht worden. Davon hatten 29 Unternehmen (90,6 Prozent) einen tatsächlichen Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder von weniger als 30 Prozent. Abbildung 30 Verschlechterungsverbot im Vorstand der betrachteten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen Bezogen auf die übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen im Vorstand (1.810 Unternehmen) hielten sich 72,2 Prozent (1.307 Unternehmen) an das Verschlechterungsverbot. Nicht beachtet wurde es von 1,4 Prozent (25 Unternehmen). Für 478 Unternehmen (26,4 Prozent) war keine Aussage möglich. Davon war bei 82 Prozent (392 Unternehmen) die tatsächliche Besetzung des Vorstands mit Frauen geringer als 30 Prozent. Abbildung 31 Verschlechterungsverbot im Vorstand der betrachteten übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen d. Mindestbeteiligungsgebot bei Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen Eine zentrale Neuerung des FüPoG II ist ein Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände. Im Kern gilt: Hat der Vorstand mehr als drei Mitglieder in Unternehmen, die börsennotiert sind und zugleich der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, muss mindestens eine Frau Mitglied im Vorstand sein. Ausgenommen von der Verpflichtung des Mindestbeteiligungsgebotes ist die Rechtsform der KGaA. Das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände ist auf die persönlich haftenden Gesellschafter der KGaA daher nicht anwendbar und bei der hier aufgeführten Betrachtung sind Rechtsformen der KGaA ausgenommen und rausgerechnet. Das Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand gilt erst bei Bestellungen, die ab dem 1. August 2022 erfolgen. Es soll dennoch die Lage seit dem Geschäftsjahr 2015 dargestellt werden, um die Entwicklungen besser nachzeichnen zu können. Betrachtet man die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, so ist die Entwicklung der Beteiligung von mindestens einer Frau in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern in Unternehmen für die Geschäftsjahre 2015 bis 2023 folgendermaßen: Abbildung 32 Mindestbeteiligung in Vorständen der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern19 Im Zeitablauf ist die Beteiligung deutlich gewachsen. Seit dem Geschäftsjahr 2015 wuchs der Anteil von 34,5 Prozent auf 95,2 Prozent im Geschäftsjahr 2023. In den zur Mindestbeteiligung verpflichteten 92 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen20 haben im Geschäftsjahr 2023 62 Unternehmen mehr als drei Mitglieder im Vorstand und unterliegen damit dem Mindestbeteiligungsgebot. Von den 62 Unternehmen haben 59 Unternehmen mindestens eine Frau im Vorstand. Dies entspricht einem Anteil von 95,2 Prozent. 4. Erste Führungsebene unterhalb des Vorstands Für eine mittel- und längerfristig angelegte Veränderung i. S. eines unternehmerischen Kulturwandels ist auch der Blick auf die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wesentlich. Um den Frauenanteil auf der Vorstandsebene perspektivisch deutlich zu erhöhen, ist auch eine wesentliche Steigerung des Frauenanteils auf den obersten Managementebenen von großer Bedeutung. Denn aus diesen Führungsebenen werden vorrangig Mitglieder für die Unternehmensleitung berufen. Dem trägt das FüPoG Rechnung, indem es die Unternehmen verpflichtet, auch für diesen Bereich Zielgrößen festzulegen und zu veröffentlichen. 19 Aufgrund kürzerer Veröffentlichungsfristen für börsennotierte Unternehmen konnte das Geschäftsjahr 2023 für diese bereits berücksichtigt werden. 20 Im Geschäftsjahr 2023 sind 102 Unternehmen paritätisch mitbestimmt. Davon jedoch zehn Unternehmen in der Rechtsform der KGaA, die dem Mindestbeteiligungsgebot nicht unterliegen. a. Ist-Besetzung der ersten Führungsebene nach Geschlechtern Verglichen mit den übrigen untersuchten Gruppen stechen bezüglich des Anteils der weiblichen Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands die nur paritätisch mitbestimmten* Unternehmen (23,8 Prozent), die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (21,2 Prozent) sowie die nur börsennotierten Unternehmen* (19,3 Prozent) heraus. Die übrigen Referenzgruppen schwanken zwischen 17,5 Prozent und 19,0 Prozent. Abbildung 33 Anteile für die erste Führungsebene unter dem Vorstand der betrachteten Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 * in den paritätisch mitbestimmten Unternehmen bzw. den börsennotierten Unternehmen sind auch jeweils die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen als Teilmenge erfasst. Mitbestimmte und zugleich börsennotierte Unternehmen umfassen hinsichtlich der Mitbestimmung jegliche Form der Mitbestimmung Bezogen auf die Verteilung nach Köpfen ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 15 Köpfe für die erste Führungsebene unter dem Vorstand Erste Führungsebene unter dem Vorstand insgesamt* Mitglieder (absolut) Mitglieder (in %) Männer Frauen Männer Frauen Gesamtanzahl der Führungspositionen 732 600 132 82,0% 18,0% börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen 99 78 21 78,8% 21,2% übrige börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen 633 522 111 82,5% 17,5% nur mitbestimmte Unternehmen 634 521 113 82,2% 17,8% nur paritätisch mitbestimmte Unternehmen 189 144 45 76,2% 23,8% nur börsennotierte Unternehmen 228 184 44 80,7% 19,3% mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen 137 111 26 81,0% 19,0% * Die rechnerischen Differenzen betreffen Personen, für die eine Angabe des Geschlechtes nicht vorliegt. b. Zielgrößen für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen sowie bei der Gruppe der mitbestimmten und börsennotierten Unternehmen war der Umsetzungsgrad der Vorgaben des FüPoG sehr hoch. Sie erreichten mit jeweils 90,5 Prozent einen sehr hohen Grad an veröffentlichten Zielgrößen. Die nachfolgende Grafik stellt das Verhältnis der Anteile der Unternehmen dar, die für das Geschäftsjahr 2022 Zielgrößen für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlicht haben. Dabei ist erneut zu beachten, dass hier die veröffentlichten Zielgrößen auch die Veröffentlichung einer Zielgröße Null berücksichtigen. Abbildung 34 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands veröffentlichte Zielgrößen der betrachteten Unternehmen Über alle Unternehmensgruppen hinweg wurde zudem zu einem hohen Grad eine Zielgröße größer Null festgelegt. Abbildung 35 Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes veröffentlichte positive Zielgrößen der betrachteten Unternehmen Im Vergleich zu den Zielgrößen für den Vorstand und den Aufsichtsrat fällt auf, dass fast alle Unternehmen (88,8 Prozent), die Zielgrößen festgelegt haben, auch Zielgrößen über null Prozent festlegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen legten sogar 97,9 Prozent dieser Unternehmen Zielgrößen größer null Prozent fest. Bei den übrigen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen waren es 88,1 Prozent. Bei den Unternehmen, die nur paritätisch mitbestimmt oder nur börsennotiert sind, bzw. bei den mitbestimmten und zugleich börsennotierten Unternehmen war der Anteil der Unternehmen, die Zielgrößen festgelegt und veröffentlicht haben und eine Zielgröße größer als Null gewählt haben, ähnlich stark ausgeprägt. Zum Niveau der festgelegten Zielgrößen: T ab el le 1 6 N iv ea u de r ak tu el l f es tg el eg te n Z ie lv or ga be n fü r di e er st e Fü hr un gs eb en e un te rh al b de s V or st an ds N iv ea u de r a kt ue ll fe st ge le gt en Zi el vo rg ab en fü r d ie e rs te F üh ru ng seb en e un te rh al b de s Vo rs ta nd s be tr ac ht et e U nt er ne hm en bö rs en no tie rt e un d pa rit ät is ch m itb es tim m te U nte rn eh m en üb rig e bö rs en no - t ie rt e od er m itb est im m te U nt er - ne hm en nu r m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r p ar itä tis ch m itb es tim m te U nt er ne hm en nu r b ör se n- no t ie rt e U nt er ne hm en m itb es tim m te u nd bö rs en no tie rt e U nt er ne hm en * A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % A nz ah l % oh ne A ng ab en 33 1 17 ,3 % 10 9, 5% 32 1 17 ,7 % 24 4 14 ,9 % 89 14 ,5 % 96 23 ,9 % 15 9, 5% m it ab le hn en de r A ng ab e 1 7 9 9 , 3% 0 0 , 0% 1 7 9 9 , 9% 1 7 1 1 0 ,5 % 8 9 1 4 ,5 % 3 0 , 7% 0 0 , 0% m it An ga be n 1. 40 5 73 ,4 % 95 90 ,5 % 1. 31 0 72 ,4 % 1. 22 0 74 ,6 % 43 7 71 ,1 % 30 2 75 ,3 % 14 3 90 ,5 % be tr ac ht et e U nt er ne hm en 1. 91 5 10 5 1. 81 0 1. 63 5 61 5 40 1 15 8 Zi el = 0 % 15 8 11 ,2 % 2 2, 1% 15 6 11 ,9 % 12 7 10 ,4 % 30 6, 9% 38 12 ,6 % 10 7, 0% Zi el > 0 % 1. 24 7 88 ,8 % 93 97 ,9 % 1. 15 4 88 ,1 % 1. 09 3 89 ,6 % 40 7 93 ,1 % 26 4 87 ,4 % 13 3 93 ,0 % U nt er ne hm en m it Zi el gr öß en 1. 40 5 95 1. 31 0 1. 22 0 43 7 30 2 14 3 Zi el b is 1 5 % in cl . 32 8 26 ,3 % 19 20 ,4 % 30 9 26 ,8 % 30 0 27 ,4 % 96 23 ,6 % 49 18 ,6 % 26 19 ,5 % Zi el b is 2 0 % in cl . 20 9 16 ,8 % 14 15 ,1 % 19 5 16 ,9 % 17 9 16 ,4 % 60 14 ,7 % 48 18 ,2 % 24 18 ,0 % Zi el b is 2 5 % in cl . 1 8 2 1 4 ,6 % 1 9 2 0 ,4 % 1 6 3 1 4 ,1 % 1 5 6 1 4 ,3 % 7 5 1 8 ,4 % 4 7 1 7 ,8 % 2 4 1 8 ,0 % Zi el b is 3 0 % 5 4 4 , 3% 3 3 , 2% 5 1 4 , 4% 5 0 4 , 6% 1 6 3 , 9% 1 0 3 , 8% 7 5 , 3% Zi el 3 0 % o de r m eh r 47 4 38 ,0 % 38 40 ,9 % 43 6 37 ,8 % 40 8 37 ,3 % 16 0 39 ,3 % 11 0 41 ,7 % 52 39 ,1 % U nt er ne hm en m it ei ne m Z ie l > 0 % 1. 24 7 93 1. 15 4 1. 09 3 40 7 26 4 13 3 * m itb es tim m te u nd z ug le ic h bö rs en no tie rte U nt er ne hm en u m fa ss en h in si ch tli ch d er M itb es tim m un g je gl ic he F or m d er M itb es tim m un g B ed in gt d ur ch m at he m at is ch e R un du ng k ön ne n si ch s um m ar is ch A bw ei ch un ge n in d er A dd iti on d er P ro ze nt an ga be n vo n 10 0 P ro ze nt e rg eb en . Zur Erläuterung der Kategorien „ohne Angaben“ sowie „mit ablehnender Angabe“: Unternehmen der Kategorie „ohne Angaben“ haben in ihrer Erklärung zur Unternehmensführung überhaupt keine Angaben zur Festlegung von Zielgrößen nach dem FüPoG gemacht. Hingegen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung bei Unternehmen „mit ablehnender Angabe“ zwar eine Äußerung zu Zielgrößen, jedoch keine Angabe einer festgelegten Zielgröße. Vielmehr haben diese Unternehmen die Festlegung einer Zielgröße abgelehnt oder lediglich Angaben zur Ist-Besetzung gemacht. c. Status quo der Zusammensetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands Eine Verpflichtung für die Unternehmen zur Veröffentlichung des Status quo besteht nicht. Von den 1.915 erfassten Unternehmen haben vor diesem Hintergrund lediglich 55 Unternehmen (2,9 Prozent) Angaben zum Status quo der Zusammensetzung der ersten Führungse

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