Industrieverband Garten (IVG) e. V.
Text
Industrieverband Garten (IVG) e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der IVG wahrt und fördert die gemeinsamen Interessen des Industriezweiges Gartenbedarf auf wirtschaftlichem Gebiet und berät und unterstützt die Mitgliedsunternehmen in diesen Fragen. Ferner vertritt der IVG die allgemeinen und ideellen sowie marktbezogenen Interessen des Industriezweiges Gartenbedarf gegenüber behördlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Stellen und Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene. Der Verband unterbreitet Vorschläge für sein Fachgebiet an die zuständigen Stellen. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und Stellungnahmen sowie durch Fachgutachten sucht der Verband unmittelbar den Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere mit Mitgliedern der Bundesregierung.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Industriepolitik; EU-Gesetzgebung; Artenschutz/Biodiversität
Regelungsvorhaben:
- Nationale Wasserstrategie (BMUV): Die im Rahmen der nationalen Wasserstrategie betriebene Interessenvertretung zielt auf die Berücksichtigung der Belange der grünen Infrastruktur, das Erfordernis eines übergeordneten Regenwassermanagements sowie auf die Unterstreichung der Bedeutung von Aufklärungsarbeit hinsichtlich nachhaltiger Gartenbewässerung gegenüber Verbrauchern und Verbraucherinnen ab.
- Umsetzung der EmpCo-Richtlinie: Mit Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird eine Auslobung von Produkten als "biologisch", "ökologisch", etc. voraussichtlich nicht mehr möglich sein, wenn für diese Produkte keine eindeutigen Zertifizierungskriterien und Zertifizierungsstellen vorliegen. Sodann müssen für derartige Produkte Regelungen geschaffen werden, um eine entsprechende Bewerbung weiterhin zu ermöglichen.
Auch sieht die Richtlinie derzeit weder die Möglichkeit einer Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits vor Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes in Verkehr gebracht worden sind, vor, noch besteht die Möglichkeit weiterer Erläuterungen allgemeiner Umweltaussagen mittels QR-Codes.
- Abschaffung der geplanten Vorabprüfung im Rahmen der Green Claims - Richtlinie: Die derzeitige Fassung der Green Claims-Richtlinie sieht eine externe Vorabprüfung für Umweltaussagen vor, die insbesondere für KMU nicht darstellbar sein wird und zudem keine Rechtssicherheit für die werbenden Unternehmen gewährleistet.
- Regelungen im Bereich des Düngemittelrechts: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes zur nationalen Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1009 (EU-Düngeprodukteverordnung). Ziel ist die praxisgerechte Ausgestaltung der Regelungen zum Inverkehrbringen, zu Dokumentations- und Qualitätssicherungspflichten sowie zur Konformitätsbewertung für die Produktgruppen Düngemittel, Kultursubstrate und Bodenhilfsstoffe. Dazu gehört insbesondere die Berücksichtigung bestehender Qualitätssicherungssysteme, die Klarstellung des Anwendungsbereichs (u. a. für Substrate und Pilzkulturen) sowie die Einrichtung und Ausweitung einer staatlichen Konformitätsbewertungsstelle mit Zuständigkeit für alle betroffenen Produktfunktionskategorien.
Relationen
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