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Zentralverband Gartenbau e.V.

lobbyregister / register_entry 03.03.2022 · Original ↗

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Zentralverband Gartenbau e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Interessenvertretung für den deutschen Gartenbau. Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Berufliche Bildung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verkehrspolitik Regelungsvorhaben: - Novellierung der Höfeordnung - Berücksichtung der Interessen des Deutschen Gartenbaus: Berücksichtigung der Interessen der deutschen Gartenbaubetriebe bei der Neuregelung wann ein Betrieb ein Betrieb i.S.d. Höfeordnung wird und damit die Höfeordnung Anwendung findet. Des Weiteren die Überarbeitung der Regelungen zur Abfindung von weichenden Erben. - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes: Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht. - GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG: Die GLÖZ2 muss dahingehend angepasst werden, dass nach Dauerkulturen wie Spargel, Heidelbeeren und Baumschulwaren in Feucht- und Moorgebieten keine zwangsweise Umwandlung in Dauergrünland erfolgt. Eine tiefere Bodenbearbeitung als 30cm muss ebenfalls erfolgen können. - Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen: Es müssen die Energieschwellen aus dem EU-Recht 1:1 übernommen werden (EED). Zudem muss eine erleichtertes Energieaudit für KMU eingeführt werden. - Zukunftsprogramm Pflanzenschutz: Änderung der Diskussionsvorlage für das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz. Verzicht auf eine reine Mengenreduktion von Pflanzenschutzmitteln. Umsetzung der Vorschläge zum Pflanzenschutz aus dem Maßnahmenprogramm Zukunft Gartenbau. - Ausdehung der LKW Maut auf leichte Nutzfahrzeuge: Einbeziehung der Betriebe des Gartenbaus in die Handwerkerregelung des Bundesfernstraßenmautgesetzes - Jahressteuergesetz 2024: § 24 UStG- Berechnung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für LAnd- und Forstwirte - Neue genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung: Um langfristig zukunftsfähig zu sein, ist der deutsche Gartenbau auf Innovationen angewiesen – auch und gerade im Bereich der Pflanzenzüchtung. Neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas ergänzen den Werkzeugkasten in der Züchtung und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung widerstandsfähiger Pflanzen für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Die Anwendung der Methoden und so gezüchteter Pflanzen durch eine Vielzahl an Unternehmen muss durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden. - Förderung Berufswettbewerbes: Förderung Berufswettbewerbes für junge Gärtnerinnen und Gärtner - Bürokratieabbau im Steuerrecht: Zusammenfassung der Möglichkeiten Bürokratie im Steuerrecht abzuschaffen - Ablehnung der affinen Beschulung im Rahmen des Ausbildungsberufs Gärtner/in bundesweit: Neben der gemeinsamen Beschulung von angehenden Gärtner/innen und Gartenbauhelfer/innen lehnen wir auch die Zusammenlegung von Fachklassen unterschiedlicher Fachrichtungen des Gartenbaus im dritten Lehrjahr ab.Angesichts der bereits laufenden Diskussionen auf Länderebene sehen wir dringenden Handlungsbedarf auf Bundesebene. Die KMK-Richtline bedarf einer Überholung mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen durch den demografischen Wandel unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Helferinnen und Helfern. Wir bitten Sie mit diesem Schreiben, unsere Empfehlung zur nicht-affinen Beschulung im Ausbildungsberuf Gärtner/in zu berücksichtigen und in die nächste Bildungskonferenz der Länder einfließen zu lassen. - Änderung der Novellierung des TEHG: Mit der TEHG-Novelle wird das Inverkehrbringen von Brennstoffen für Land- und Forstwirtschaft im ETS 2 miterfasst werden. Auf diese Opt-In Regelung muss auf nationaler Ebene verzichtet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf erhöhte Energiekosten durch eine erweiterte CO2-Bepreisung im EU-Binnenmarkt zu sichern. - Regelung des Mindestlohnes: Schaffung von Ausnahmen beim Mindestlohn - Gesetz kurzfristige Beschäftigung: Erweiterung der 70 Tage Regelung auf 90 Tage für sozialversicherungsfreie Beschäftigung - Entwurf Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz: Klärung einer klaren Pflichtenzuweisung für Erzeuger, Vertreiber und Hersteller von Verpackungen und verpackte Produkte, Keine Einbeziehung von Transportverpackungen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen , Ablehnung der Ausweitung von Registrierungs-, Nachweis- und Zulassungspflichten sowie Organisationsvorgaben auf nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, Ablehnungen des Finanzierungsbeitrags für Präventionsmaßnahmen und Aufklärung über alle Verpackungen, Ausnahmeregelung für Einwegkunststoffverpackungen für Obst und Gemüse < 1,5 kg schaffen

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