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Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V.

lobbyregister / register_entry 15.02.2022 · Original ↗

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Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Beratung und Unterstützung der Mitgliedsfirmen sowie die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration mit allen gesellschaftlichen Gruppen in Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die Hersteller von Schönheits- und Haushaltpflegemitteln zu verbessern, informiert der IKW über Herausforderungen von Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene und macht Vorschläge für gesetzliche Regelungen. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Veranstaltungen organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Werbung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verbraucherschutz; Artenschutz/Biodiversität; EU-Binnenmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Green Claims Directive: Die Richtlinie soll unter Gewährleistung von Klarheit und Rechtssicherheit Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit fördern und nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Belastungen behindern. Im Hinblick auf ein verbindliches Verifizierungsverfahren ist zumindest die Aufnahme eines vereinfachten Verfahrens für bestimmte Arten von umweltbezogenen Werbeaussagen erforderlich. Ein ausgewogener Ansatz für Verbraucherinformationen soll Verbraucher befähigen, das Nachhaltigkeitsprofil des Unternehmens oder oder Produkts zu erfassen, aber eine Informationsüberflutung vermeiden. Zumindest während einer Übergangszeit sollen seriöse Scoring-Systeme zugelassen werden, die auf einer vollständigen Lebenszyklusanalyse basieren, auch wenn diese nicht in EU-Vorschriften geregelt sind. - EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009: Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung. - EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Erweiterte Herstellerverantwortung: Schaffung eines fairen, gerechten und transparenten Rechtsrahmens mit einer fairen Kostenverteilung - Detergenzien- und Tensidverordnung: Die Verordnung sieht einen digitalen Produktpass für Detergenzien und Tenside vor, ohne dass Kosten und Nutzen abgeschätzt worden wären. Der digitale Produktpass soll über einen „Datenträger“ (z. B. QR-Code), der auf die Verpackung aufgedruckt werden muss, allgemein zugänglich sein. Damit nicht bei geringfügigen Rezepturänderungen (z. B. bei Lieferengpässen von Rohstoffen) unbenutztes Verpackungsmaterial vernichtet werden muss, strebt der IKW einen ausgewogenen Ansatz für den Produktpass an. - Biozidprodukteverordnung: Verhinderung ungerechtfertigter Folgen einer Einstufung von Ethanol (Alkohol) als karzinogen und reproduktionstoxisch - Rebalancing Measures der EU zu US-Zöllen: Zölle USA/EU: Verhinderung der Ausweitung auf Kosmetische Mittel - CLP-Verordnung: Ziel des IKW ist es, dass die Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung sachgerecht, möglichst knapp und für Privatpersonen hilfreich und verständlich ist. Die CLP-Änderungsverordnung (EU) 2024/2865, die durch den Chemikalien-Omnibus geändert werden soll, wird ohne Änderung bei vielen Wasch- und Reinigungsmittel zur ungerechtfertigten Kennzeichnung mit dem Ätzend-Piktogramm führen, was für den Verbraucherschutz kontraproduktiv ist, da die Warnwirkung des Piktogramms auf tatsächlich ätzend wirkenden Produkten dadurch verringert wird. - Ausgestaltung des Vorteilsausgleichsmechanismus für Digitale Sequenzinformationen (DSI) aus genetischen Ressourcen: Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel, einen rechtssicheren, unbürokratischen und innovationsfreundlichen Zugang zu digitalen Sequenzinformationen (DSI) aus genetischen Ressourcen für Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Dabei soll die nationale und europäische Umsetzung der auf Ebene der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossenen Regelungen zum Vorteilsausgleich so ausgestaltet werden, dass offene wissenschaftliche Datenbanken und internationale Forschungskooperationen nicht beeinträchtigt werden. Gleichzeitig wird ein angemessener und praktikabler Beitrag zur gerechten Beteiligung der Herkunftsländer genetischer Ressourcen unterstützt.

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