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Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V.

lobbyregister / register_entry 21.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Grundlage der Verbandsarbeit ist die Vernetzung, die Zusammenarbeit und der Austausch der Mitglieder untereinander sowie zu externen Akteur:innen aus Wissenschaft, Politik und anderen Verbänden. Um die Individualpädagogik und die Erlebnispädagogik zu fördern formulieren wir Forderungspapiere und Statements und suchen den Dialog zu Politiker:innen, vorrangig auf Bundesebene. Des weiteren werden Fachveranstaltungen und Parlamentarische Abende veranstaltet und der Dialog zwischen Mitgliedern und Landes- und Kommunalpolitik unterstützt. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Schulische Bildung; Hochschulbildung; Tourismus; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Gesundheitsförderung; Kinder- und Jugendpolitik; Integration; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Breitensport; Berufliche Bildung Regelungsvorhaben: - Berücksichtigung pädagogischer Prozessarbeit im Arbeitszeitgesetz und bei der Arbeitszeiterfassung: Die Vorgaben des Arbeitsgesetzes und geplanten Vorhaben, insbesondere die Bedingungen der Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitgestaltung bringen für Arbeitsfelder der Individual- und Erlebnispädagogik große Herausforderungen mit sich. Außerschulische Bildungsangebote und individualpädagogische Projekte zeichnen sich in hohem Maße dadurch aus, dass sie eine intensive Beziehungsarbeit sowie eine kontinuierliche Betreuung aufweisen. Dies ist nur mit den flexiblen Rahmenbedingungen dieser Formate möglich. Damit die pädagogischen Angebote in ihrer Qualität sowie der Schutz von Arbeitnehmer:innen gewährleistet werden können, sollen die vorhandenen und geplanten Regelungen pädagogische Arbeitsfelder in ihren Besonderheiten berücksichtigen (mit z.B. Ausnahmeregelungen, mehr Flexibilität).

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