GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen
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GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Als Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen e.V. möchten wir den Interessen von beruflichen Schulen und Instituten für Fort- und Weiterbildung eine Stimme geben.
Gemeinnützige Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen tragen eine hohe soziale Verantwortung. Sie erbringen einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in gesellschaftlich relevanten Berufsfeldern und somit für eine Versorgung mit öffentlichen Leistungen.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Schulische Bildung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Vorschulische Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte: Ziel ist die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen zur Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen, insbesondere durch Festlegung einer Pflegeberufebeteiligungsverordnung sowie eines verbindlichen Aufgaben- und Leistungskatalogs. Dabei soll auch geregelt werden, dass die Vermittlung der hierfür erforderlichen Befähigungen und Befugnisse verbindlich in der beruflichen Pflegeausbildung verankert wird.
- Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung: Ziel ist die konkrete Ausgestaltung der bundesweit einheitlichen Regelungen zur 18‑monatigen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027, insbesondere der Vorgaben zur Struktur, Organisation und Durchführung der generalistischen und kompetenzorientierten Ausbildung sowie der näheren Bestimmungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und zur Umsetzung der Umlagefinanzierung.
Relationen
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