Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft
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Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft
Tätigkeit: Berufsverband
Der Bundeverband der deutschen Bioethanolwirtschaft vertritt branchenübergreifend die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände, deren Sprektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller Koppel-Produkte reicht. Zu den Koppelprodukten gehören DDGS, CDS, biogenes CO2, Gluten, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für Getränke oder den industriellen Bereich wird unterschiedlich klassifiziertes Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben und biogenen Abfall- und Reststoffen produziert. Die Interessenvertretung erfolgt durch die fachliche Beratung und Unterstützung gesetz- und verordnungsgebender Körperschaften sowie zuständiger Behörden, die Zusammenarbeit mit Verbänden und Unternehmen des Bereiches Biokraftstoffe zur Vertretung gemeinsamer Belange, die fachliche Unterstützung von Normungsorganisationen und von Forschung und Entwicklung im Bereicht Biokraftstoffe sowie die fachliche Information von Öffentlichkeit und Medien über Biokraftstoffe und Bioethanol und seine Einsatzmöglichkeiten.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Güterverkehr; Außenwirtschaft; Immissionsschutz; Lebensmittelsicherheit; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Straßenverkehr; EU-Binnenmarkt; Verkehrspolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Artenschutz/Biodiversität; Land- und Forstwirtschaft; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
Regelungsvorhaben:
- Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Regelungen zur Ausgestaltung der Treibhausgasminderungs-Quote, der Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe, der Obergrenze zur Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und der Berechnung der Quotenvorgaben.
Relationen
Keine Relationen.