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Verband Deutscher Laborunternehmen (VDLAB) e.V. - ehemals VUP

lobbyregister / register_entry 14.02.2022 · Original ↗

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Verband Deutscher Laborunternehmen (VDLAB) e.V. - ehemals VUP Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Grundlagen der Arbeit des Verband Deutscher Laborunternehmen (VDLAB), ehemals VUP, sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Ziel des Verbandes ist die Förderung von Qualität, Kompetenz, wirtschaftlichem Erfolg und die Stärkung der Anerkennung der privatwirtschaftlichen Laborbranche. Der VDLAB bringt die Anliegen der privatwirtschaftlichen Laborunternehmen in der Gesetzgebung, Normung und in Systemen der Kompetenzfeststellung und Qualitätssicherung ein und bedient sich dabei meist formeller Vorgehensweisen und Strukturen sowie der direkten Kontaktaufnahme und Ansprache der entsprechenden Akteure. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Arzneimittel; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Immissionsschutz; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Lebensmittelsicherheit; Artenschutz/Biodiversität Regelungsvorhaben: - Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung (TUV): Sicherstellung eindeutiger und einheitlicher Anforderungen an die Akkreditierung und Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen - 4. Bürokratieentlastungsgesetz: Beförderung einer digitalen Akkreditierung und Entlastung von Bürokratie in Zusammenhang mit der Akkreditierung von Laborunternehmen. - Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe: Einführung eines Aktualisierungs- und Gleichwertigkeitsmechanismus für Untersuchungsverfahren und -methoden für alle Zwecke der Umsetzung der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) - Mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der AkkStelleGebV: Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV). Verhinderung übergebührlicher Belastungen für KMU bzw. Konformitätsbewertungsstellen - Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkKStelleG): Modernisierung des AkkStelleG mit dem Ziel die Arbeit der Akkreditierungsstelle zu verbessern.

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