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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Raiffeisenverband e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Deutsche Raiffeisenverband e. V. (DRV) ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Mitgliedsunternehmen sind wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften. Der DRV ist Schnittstelle zwischen seinen Mitgliedsunternehmen und Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien. Der DRV handelt auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft mit fairem Wettbewerb und verlässlichen Rahmenbedingungen, die nachhaltig Zukunftsinvestitionen und breiten gesellschaftlichen Wohlstand ermöglichen. Der DRV stärkt die genossenschaftlichen Werte und das genossenschaftliche Unternehmertum in Politik und Gesellschaft. Der DRV setzt sich für praxisnahe Regelungen bei der ressourcenschonenden und nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung hochwertiger Lebensmittel, Betriebsmittel, Energieprodukte und Baustoffe ein. Dabei strebt er nach gegenseitigem Verständnis aller an diesem Prozess Beteiligten. Zum Zweck der Interessenvertretung führt der DRV unter anderem Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden sowie den Mitgliedern des Bundestages, gibt Stellungnahmen ab, führt Veranstaltungen durch, nimmt an Anhörungen teil und vieles mehr. Dabei erläutert der DRV im Sinne seiner Mitglieder Änderungsnotwendigkeiten zu gesetzlichen Regelungen und Vorhaben aus Sicht der genossenschaftlichen Unternehmen der Agrar- und Ernährungsbranche. Hierzu gehören unter anderem wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen, landwirtschafts- und umweltpolitische Themen, Logistik, Nachhaltigkeit, Bürokratieabbau und viele weitere Themen. Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Rechtspolitik; Industriepolitik; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Tierschutz; Schienenverkehr; Wettbewerbsrecht; Verkehrspolitik; Erneuerbare Energien; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Werbung; Straßenverkehr; Schifffahrt; Zivilrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Artenschutz/Biodiversität; Außenwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Land- und Forstwirtschaft; Fossile Energien; Bank- und Finanzwesen; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Lebensmittelsicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Verbraucherschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Ländlicher Raum; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Güterverkehr; Öffentliches Recht; Menschenrechte Regelungsvorhaben: - Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) - Praktisch umsetzbare Regelungen unter Berücksichtigung einer effizienten Zielerreichung: DRV unterstützt das Bestreben der EU, den Waldbestand global zu schützen und nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, welche entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Dies muss von der genossenschaftlichen Agrar- und Ernährungswirtschaft auch praktisch umsetzbar erfolgen. Die aktuellen Regelungen müssen eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung sicherstellen, damit keine schwerwiegenden Störungen in den Rohstofflieferketten folgen. - Neue genomische Züchtungstechniken (NGT): Anpassung der Gesetzgebung an den aktuellen Forschungsstand: Der DRV unterstützt die wissenschaftliche Basis des "Vorschlags zur VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625". Neue Züchtungsmethoden bieten eine Chance auf die extremen Wetterbedingungen mit toleranteren sowie standortangepassten Pflanzen schneller eingehen zu können und den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln weiter zu senken. Um den globalen Handel aufrechtzuerhalten, setzt sich der DRV für internationale Regelungen im Umgang mit NGT-Pflanzen ein. Besonders hinsichtlich der Kennzeichnung müssen praktikable Lösungen gefunden werden. - AgrarOLkV: Ablehnung der nationalen Umsetzung des Artikels 148 GMO: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) strebt die nationale Anwendung von Artikel 148 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation - GMO) an. Eine nationale Umsetzung des Artikels 148 lehnt die genossenschaftliche Milchwirtschaft ab, da diese einen Eingriff in die bäuerliche Selbstverwaltung der Molkereigenossenschaft bedeutet. - Novelle des Tierschutzgesetzes: Praktikable, praxisnahe Regelungen schaffen: Das BMEL will das TierSchG überarbeiten und damit den Tierschutz in der Nutz-, Heimtier- und Versuchstierhaltung verbessern. Der DRV unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des BMEL für mehr Tierschutz in Deutschland. Aktuell setzt der Entwurf falsche Akzente hinsichtlich Praktikabilität und Entbürokratisierung. Keine Schaffung von Anreizen, Produktionskapazitäten ins Ausland zu verlagern aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit im EU-Binnenmarkt. Weiter müssen neben dem Tierschutz auch die Arbeitssicherheit und die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und verbessert werden. Aus diesen Gründen ist es unabdingbar, dass der Entwurf grundlegend überarbeitet werden muss. - Praxisnahe Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls beim Tiertransport: Die EU-Kommission will durch eine neue Verordnung mehr Tierschutz beim Transport erreichen. Der DRV sieht im Entwurf keine positive Verbesserung für das Tier beim Transport, beim Ansatz zur Entbürokratisierung oder bei der Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit. Aus diesem Grund werden erhebliche Nachbesserungen gefordert. Im ersten Schritt ist eine konsequente Umsetzung der gültigen Vorgaben der Verordnung (EU) 1/2005 in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie nach diesem Schritt eine erneute Evaluierung ausreichend. - Keine pauschalen Pflanzenschutzmittel-Reduktionsziele. Stattdessen gezielte Förderung effizienter Methoden zur Verringerung des Einsatzes.: Der DRV fordert im Bereich Pflanzenschutz eine zielgerichtete Unterstützung zur Verbesserung der Ausbringtechnik und in der Erforschung wirksamer Schutzmechanismen (Pflanzenzüchtung, Anbaumethoden, physikalische und biologische Maßnahmen, Wirkstoffe). Der DRV hält die vom BMEL verfolgte nationale Reduktionsstrategie im „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ für nicht zielführend. Ein Festhalten an einem 50 %-Ziel ist sinnlos, wenn weder klar ist, welche Messgröße konkret reduziert werden soll, was als Basiszeitraum gilt und wie die Reduktion ausgestaltet werden kann. - Bundeseinheitliche Umsetzung des THKG, Verschiebung und Reformierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in seiner jetzigen Form ist praxisfern. Aus diesem Grund fordern wir eine Verschiebung und Überarbeitung des Gesetzes, hierbei ist insbesondere der Schulterschluss mit den bereits vorhandenen Systemen der Wirtschaft wichtig. - Wiederherstellung des bis 31.12.23 geltenden Rechtsrahmens der PflSchAnwVO für die Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln: Der DRV lehnt die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts in § 3b Absatz 4 ab. Darüber hinaus fordert der DRV, das im Rahmen der 5. Änderungsverordnung in § 3b Absatz 5 eingeführte Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten zu streichen. - Pflanzenvermehrungsmaterial: Praxisgerechte Überarbeitung des Vorschlages zur Änderung der PRM-Rechtsvorschriften: Der DRV unterstützt das Ziel, die Saatgutgesetzgebung auf EU-Ebene zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Die beiden Grundsäulen des EU-Saat- und Pflanzgutrechts (die amtliche Saatgutzulassung und Saatgutzertifizierung), ebenso wie die nationale Sortenprüfung und -registrierung, müssen erhalten bleiben. Auf die vorgesehene Vielzahl an Delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten sollte verzichtet werden, da sie zu Unsicherheit über die tatsächlichen Regelungen führt. Der DRV ist der Auffassung, dass zentrale Fragen des Saatgutrechts in der Basisverordnung geregelt sein müssen. Außerdem fordert er den Verzicht auf das Einbeziehen des Saatgutrechts in die EU-Kontrollverordnung ((EU) 2017/625, OCR), da dies zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen wird. - Wein-Kennzeichnung: DRV fordert Möglichkeit der Nutzung des "i" zur Identifikation des QR-Codes: Der DRV fordert hinsichtlich der digitalen Angabe von Nährwerten und Zutaten beim Wein, dass sich das BMEL auf europäischer Ebene für eine sprachenneutrale Lösung für die Kennzeichnung des QR-Codes (Kennzeichnung des QR-Codes mit einem "i" für Information) einsetzt. - Praktikable Richtwerte bei Neuregelung zum Vorhandensein von Mykotoxinen in Futtermitteln: Im „Entwurf einer Empfehlung der Kommission zum Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A,T2 und HT2 Toxinen und Fumonisinen in Futtermitteln“ fehlt eine Definition des Konzepts der Richtwerte. Darüber hinaus werden Begrifflichkeiten in der Empfehlung nicht einheitlich verwendet, was zu Missverständnissen führt. Auch die Änderungen in der Höhe der Richtwerte, die zum Teil gesenkt werden sollen, erachten wir als nicht praktikabel und unterstützen wir somit nicht. - Praxisnahe, bürokratiearme, nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Social Responsibility Directive): Durch die Umsetzung der CSRD wird die Anzahl an Unternehmen, die über nicht-finanzielle Aspekte berichten müssen, drastisch steigen. Dies wird mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Der DRV setzt sich für eine praxisnahe, bürokratiearme 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere müssen kleinen und mittleren Unternehmen ausreichende Entlastungen gewährt werden. - Entbürokratisierungsmaßnahmen für die Agrar- und Ernährungsbranche: Hinsichtlich konkreter Maßnahmen zur Entbürokratisierung setzt sich der DRV unter anderem für die Vermeidung von Doppelmeldungen, für die Vereinfachung des Drohneneinsatzes, Vereinfachung der Dokumentationen und Meldepflichten, Erleichterungen hinsichtlich der Genehmigung von saisonaler Mehrarbeit sowie Straffung der Berufskraftfahrerqualifikationen ein. - Unfaire Handelspraktiken (UTP): Beibehaltung bzw. Verschärfung des Schutzes für Händler in der Lebensmittellieferkette: Der DRV setzt sich für Fairness entlang der Lebensmittellieferkette ein. Dies umfasst insbesondere, dass das Schutzniveau nicht verwässert wird und Umgehungsstrategien wirksam im Rahmen der Novellierung gesetzlich verhindert werden. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass den Besonderheiten von Erzeugerzusammenschlüssen Rechnung getragen wird. Ein etwaiges Verbot vom Einkauf/Verkauf unter Produktionskosten lehnt der DRV aufgrund zu erwartender negativer Auswirkungen strikt ab. - Praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht: Der DRV setzt sich für eine nationale 1:1-Umsetzung der CSDDD ein. Im Rahmen der Umsetzung muss das LkSG auf Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Bürokratieabbau geprüft und entsprechend angepasst werden. Zudem beabsichtigt der DRV, spezifische Herausforderungen der Agrar- und Ernährungsbranche bei der Erstellung von Muster-Vertragsklauseln auf nationaler und europäischer Ebene politisch einzubringen. - Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerpauschalierung § 24 UStG praxisnah gestalten: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen. - Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung - Ablehnung "Tierwohlcent", Forderung praxisnaher Förderkriterien: Der DRV fordert eine praxisnahe und bürokratiearme Finanzierung zum Umbau der Tierhaltung. Das vom BMEL vorgelegte Papier zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung durch die Einführung einer Verbrauchsteuer am Flaschenhals der Schlacht- und Zerlegebetriebe („Tierwohlcent“) lehnt der DRV ab. Auch für die Kriterien des "Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung - laufende Mehrkosten" fordert der DRV eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung, die das aktuelle Bundesprogramm so nicht bietet. - Unionsdatenbank für Biokraftstoffe abschaffen oder Praxisnah und bürokratiearm ausgestalten: In die Unionsdatenbank müssen nach den Vorgaben der Renewable Energy Directive sämtliche Warenbewegungen entlang der Wertschöpfungskette Biokraftstoffe von den Unternehmen eingetragen werden, im Prinzip müssen die Warenwirtschaftssysteme gespiegelt werden. Die Ersterfasser müssen zudem zahlreiche Daten von Landwirten einpflegen, von denen sie Raps oder Getreide beziehen. Der DRV setzt sich dafür ein, dass die Datenbank bestenfalls abgeschafft, zumindest aber bürokratiearm und praxisnah ausgestaltet wird. - Beibehaltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr: Der DRV setzt sich für die Beibehaltung des Rechts der AGB ein, da es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Rechtsverkehr fördert. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die Initiative pro AGB-Recht widerspricht nachdrücklich Änderungen des AGB-Rechts, welche zum Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes gefordert werden. - Flächenschonender Ausbau der Solarenergie - Stärkere Förderung von Agri-PV: Durch die zunehmende Errichtung von Freiflächensolaranlagen werden in den kommenden Jahren nach Expertenschätzungen mehrere hunderttausend Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gehen. Um den Flächenverbrauch zu minimieren, setzt sich der DRV für eine stärkere Förderung einer Doppelnutzung (Agri-PV) ein. Weiterhin sollte für Solaranlagen auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht verzichtet werden, da erneuerbare Energien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. - Arbeits- und Sozialpolitik: Flexible, praxisnahe und bürokratiearme Regelungen umsetzen: Der DRV fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen sowie eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung. - Praxisorientierte Anpassung der nationalen Tiergesundheitsvorschriften an den EU-Tiergesundheitsrechtsakt Animal Health Law (Verordnung (EU) 2016/429): Die EU hat 2016 einen neuen Tiergesundheitsrechtsakt (Animal Health Law) und dazugehörige Durchführungsverordnungen in den Folgejahren in Kraft gesetzt. In Teilen ist die EU-Gesetzgebung nicht im nationalen Recht wiederzufinden. Deshalb stehen zwei Gesetze und dazugehörige Verordnungen in der Prüfung, um das geltende EU-Recht auch mit nationaler Rechtssetzung zu vereinheitlichen. Hier setzt sich der DRV für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung in nationales Recht ein. - Bei der Bewertung von Rückstandshöchstgehalten sollen praxisnahe Lösungen gefunden werden ohne Gesundheitsgefährdung: Der DRV fordert praxisnahe und wissenschaftsbasierte Lösungen zu eventuellen Anpassungen der Rückstandshöchstgehalten bei Lebensmitteln. Gesundheitsschutz genießt weiterhin bei Neuregelungen oberste Priorität, dennoch müssen Beprobung, Analyseverfahren und die Konsequenzen verhältnismäßig sein und die Verkehrsfähigkeit soll wenn möglich geschützt sein. Eine Harmonisierung der Rückstandshöchstwerte mit internationalen Standards ist anzustreben und Doppelstrukturen sind abzubauen. - Teilzahlungsanträge im Sektorprogramm Obst und Gemüse - Zwischenfinanzierungen ermöglichen: Teilzahlungen dienen den Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen unterjährig zur Finanzierung ihrer Förderprogramme. Sie sind seit Jahren ein bewährtes Mittel zur Abwicklung der Sektorförderung und waren bis zur GAP-Reform im EU-Recht verankert. Mit dem Übergang in das neue Förderregime der GAP ist die Regelung auf EU-Ebene entfallen und liegt nun in der Hand der Mitgliedstaaten. Derzeit liegt die Verantwortung zur Gewährung von Teilzahlungen auf Ebene der Bundesländer. Da die Länder nicht in der Lage sind, unterjährig Zwischenfinanzierungen zu stellen, ergeben sich für die Erzeugerorganisationen bisher nicht absehbare Veränderungen in der Planung. Der DRV fordert die Schaffung einer Zwischenfinanzierung zur Abwicklung der Teilzahlungen auf Bundes- oder EU-Ebene. - OGErzeugerOrgDV: Umsetzung einer praxisnahen und wettbewerbsfähigen Sektorförderung Obst und Gemüse in Deutschland: Der DRV fordert eine praxisnahe und wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Sektorförderung Obst und Gemüse in Deutschland. Unter Beachtung der mit der GAP-Reform übertragenen Zuständigkeiten weg von der EU hin zu den Mitgliedstaaten ergeben sich Einzelaspekte im Förderverlauf. - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Bürokratieaufbau vermeiden, praxisnahe Regelungen und Rechtssicherheit: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden. - WeinSFV: Klärungsbedarfe bei der Anpassung der nationalen Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Weinsektor: Grundsätzlich begrüßt der DRV die Anpassungen der nationalen Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein, die mit dieser Änderungsverordnung die Auszahlung der im GAP-Strategieplan veranschlagten Förderungen auf nationaler Ebene vereinheitlicht. Eine reibungslose Abwicklung sollte hierbei im Vordergrund stehen. U. a. sollte auch ein erweiterter bürokratischer Aufwand vermieden sowie bereits bestehende förderungsfähige Maßnahmen beibehalten werden. Bei zeitlichen Fristen sowie der Dauer der Unterstützung fordert der DRV mehr Flexibilität. - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Vernünftige Rahmenbedingungen für die Agrar- und Ernährungsbranche: Der DRV fordert eine praxisnahe und wettbewerbsfähige Ausgestaltung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland, die national vor allem über den GAP-Strategieplan geregelt wird. Der DRV setzt sich unter anderem für eine Sektorförderung Obst und Gemüse ein, den Ausbau der Junglandwirteförderung bei juristischen Personen und eine Reduzierung der Bürokratie. - Verbot des Einsatzes von Bisphenol A - DRV für praxisgerechte Übergangslösungen: EU plant Verbot des Einsatzes von Bisphenol A – DRV möchte praxisgerechte Übergangslösungen und Handhabung des Rückstandhöchstgehaltes sowie Bestandsschutz für bestehende technische Anlagen - Zulassung von Entalkoholisierungsverfahren bei Biowein: Derzeit ist keines der in der „Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (EU) 2018/848 für die ökologische/biologische Erzeugung aufgeführten Entalkoholisierungsverfahren (partielle Vakuumverdampfung, Membrantechniken und Destillation) in Anhang II Teil VI für die ökologische/biologische Erzeugung von entalkoholisiertem Wein zulässig. Der DRV fordert, Verfahren für die Erzeugung von entalkoholisierten und auch teilweise entalkoholisierten Bioweinen zuzulassen und die Verfahren nicht auf z. B. die Vakuumdestillation zu beschränken. - Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben: Der DRV setzt sich für die Beibehaltung bzw. Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben ein. Hierzu gehören insbesondere die Ausrichtung an Grundprinzipien, die ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, der Schutz vor Missbrauch, der Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz sowie passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete wie das Wirtschaftsrecht. - Probenahme & Analytik von Erzeugnissen pflanzl. und tierischen Ursprungs z. Untersuchung auf PSM - & Nitrosaminrückstände (PLAN/2023/636): Neuregelung für die Probenahme & Analytik von Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs zur Untersuchung auf Pestizidrückstände auf EU-Ebene (Vorhaben PLAN/2023/636): Der DRV fordert, dass Eigenkontrollen weiterhin von den Unternehmen nach individuellen Vorgaben durchgeführt werden können. Bezogen auf Nitrosame darf der Geltungsbereich des Monitorings nicht Getreide als Rohstoff, sondern lediglich Getreideprodukte umfassen. Außerdem sind die vorgeschlagenen Monitoringempfehlungen anzupassen, da sie in der vorgesehenen derzeit technisch nicht umsetzbar sind. - TA Lärm: DRV gegen die Absenkung der Lärmgrenze für dörfliche Wohngebiete: TA Lärm: Der DRV lehnt die Absenkung der Lärmgrenzwerte für dörfliche Wohngebiete ab. Ebenso eine Neuregelung beim Heranrücken von Wohngebieten. - Vorgehen bei Ausbrüchen von Tierseuchen (bspw. ASP): Der DRV setzt sich dafür ein, dass im Fall von Tierseuchen das Vorgehen der Bundesländer, Landkreise und anderen Behörden bundesweit einheitlich und abgestimmt ist. Darüber hinaus müssen bspw. bei Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest praxisnahe und realisierbare Vermarktungswege für Fleisch aus Restriktionsgebieten gefunden werden. - Maßnahmen hinsichtlich struktureller Krise im Weinsektor: Der DRV stellt seine (vorläufigen) Positionierungen die strukturelle Krise im Weinsektor betreffend dar. Diese enthalten Forderungen der deutschen Winzergenossenschaften, die hierdurch Anklang auf europäischer Ebene in entsprechenden Gremien finden sollen. - Bundesimmissionsschutzverordnung: DRV fordert Einschränkung der Übertragung von THG-Quoten für Biokraftstoffe eines Jahres auf die Folgejahre: Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen: DRV fordert Einschränkung der Übertragung von THG-Quoten für Biokraftstoffe eines Jahres auf die Folgejahre. - Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Biogasanlagen/Novellierung EEG: Das BMWK plant für Biogasanlagen höhere finanzielle Anreize für eine flexible Einspeisung zu schaffen. Diese sind in ihrer Höhe allerdings nicht ausreichend, um die mit einer flexiblen Einspeisung verbundenen höheren Kosten zu kompensieren. - Pflanzenschutzmittel-Zulassungen, Wirkstoffmindestverfügbarkeit, EU-Pflanzenschutzwirkstoff-Genehmigung: Der DRV fordert für einen wirksamen Pflanzenschutz generell eine Mindestverfügbarkeit von drei unterschiedlichen Wirkstoffen (gemeint sind drei unterschiedliche Wirkweisen) je Indikation und die Zulassung von hieraus formulierten Pflanzenschutzmitteln. Bei weniger als drei Wirkstoffen wächst das Risiko für die Entstehung von Resistenzen. In Einzelfällen setzt sich der DRV auch für die Genehmigung von einzelnen Wirkstoffen ein, insbesondere dann, wenn ein wirksamer Schutz der Pflanzen sonst nicht mehr möglich wäre und dies weitreichende Folgen auf Quantität und Qualität der geernteten Erzeugnisse und der daraus entstehenden Nahrungsmittel hätte. - Zulassung von Rodentiziden: Der DRV fordert für eine wirksame Schadnagerkontrolle, dass entsprechende Wirkstoffe verfügbar und die Fraßköder-Produkte auch von Privatpersonen angewendet werden dürfen. Vereinzelte Fehlanwendungen dürfen nicht dazu führen, dass die Produkte vom Markt genommen werden und Schadnager nicht mehr bekämpft werden können. Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung hat der Gesetzgeber einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen: Ab 2025 dürfen die meisten Biozidprodukte nur noch von Sachkundigen Verkäufern nach einschlägiger Beratung abgegeben werden. - Agrarfrostbeihilfen: DRV fordert praxis- und bedarfsgerechte Verteilung der Mittel: Im Rahmen von Regelungen zur Agrarfrostbeihilfe fordert der DRV eine praxis- und bedarfsgerechte Verteilung der Mittel und der Ausgestaltung der Beihilfen. Der DRV fordert u.a. die Antragsberechtigung für Winzergenossenschaften als Erzeugerzusammenschluss, eine Schadensbemessungsgrenze nach Betriebszweig und die Schadensermittlung anhand regionaler Referenzsysteme. - Geoschutz: Regelungen zu geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umsetzen: Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (GeoSchReformG) setzt sich der DRV dafür ein, dass die Regelungen der geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umgesetzt werden. Der DRV fordert, die konsensuale Mitbestimmung in den Schutzgemeinschaften weiterhin bestehen zu lassen und die Arbeit der Schutzgemeinschaften auf finanziell solide Füße zu stellen. - Nationaler Entwurf zum EU-Data Act-Durchführungsgesetz - Kritik an Vorhaben, die die nationale Durchsetzung betreffen.: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU)2023/2854(Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG). Die Sanktionen, insbesondere im Bereich der Informationspflichten, halten wir für unverhältnismäßig in ihrer pauschalen Regelungsdichte, die auch für Händler gilt und somit den genossenschaftlichen Handel betrifft. - Der DRV setzt sich für eine Stärkung der Agrar-Exportförderung durch die Bundesregierung und den Abbau von Handelshemmnissen ein.: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine integrierte Außenhandelsstrategie für die Agrar- und Ernährungswirtschaft zu entwickeln. Die soll konkrete Maßnahmen beinhalten, die die deutsche Exportwirtschaft stärkt. Außerdem sollen Handelshemmnisse abgebaut der Zugang zu Drittlandsmärkten verbessert werden. Handelsbeschränkungen und Strafzölle lehnt der DRV ab. - Ablehnung des Vorschlags der EU-Kommission zur Überarbeitung des geltenden Rechtsrahmens der Gemeinsamen Marktorganisation.: Keine Änderungen an der Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation ((EU) Nr. 1308/2013). Stattdessen Hinwirken auf mögliche alternative Maßnahmen: Rahmenbedingungen zur Preisabsicherung und zur Nutzung von Terminmärkten für die Landwirte verbessern; Stärkung der UTP-Richtline; Kostensenkung auf Erzeuger-und Verarbeitungsebene; Möglichkeit für steuerliche Rücklagen schaffen. - Die Late Payment VO soll die EU Late Payment RL ersetzen. Der DRV lehnt die weitreichenden Eingriffe in die Vertragsfreiheit ab.: Der DRV lehnt die Einführung einer starren 30-Tage Zahlungsfrist ab, da sie schon nicht geeignet ist, das Ziel der Reduktion von Insolvenzen zu erreichen. Die Regelungen schränken die Vertragsfreiheit erheblich ein und lassen sektorale Besonderheiten wie bspw. die saisonal geprägten Zahlungsströme in der Agrar- und Ernährungswirtschaft völlig außer Acht. Der DRV fordert, dass bewährte Geschäftspraktiken, wie das Kontokorrent erhalten bleiben. Zudem wird die Gründung einer Überwachungsbehörde als unnötig und bürokratisch kritisiert. - Wettbewerbsfähige Energiepreise für die Ernährungsindustrie schaffen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für die Lebensmittelproduktion zu sichern: Der DRV unterstützt das Bestreben der Verbändeallianz „Energieintensive Ernährungsindustrie“, die Ernährungsindustrie bei den von der Bundesregierung geplanten Entlastungen im Bereich der Energiekosten mit zu berücksichtigen. Dies ist zur Sicherung des Wirtschaftsstandort Deutschland für die Produktion von Lebensmitteln unerlässlich. Hier sind insbesondere die Entlastungen im Bereich der Strom- und Gaspreise sowie der Schutz vor Carbon Leakage zu nennen - Stärkung und Förderung von Genossenschaften und genossenschaftlich orientierten Unternehmen.: Der DRV fordert die Förderung von Genossenschaften, genossenschaftlichen Unternehmen und Kooperationen und konkrete Initiativen zur Stärkung der genossenschaftlichen Organisationsform durch gesetzliche Initiativen, u.a. die Stärkung der ländlichen Räume mit Hilfe von Genossenschaften, einen Neustart in der Wirtschaftspolitik durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast, spürbaren Bürokratieabbau und die Straffung und Streichung von Berichtspflichten sowie eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. - Das BMEL entwickelt eine Proteinstrategie. Auf Vorbehalte gegen mögliche Punkte wird hingewiesen.: Bereitstellung eines einheitlichen EU-Rahmens, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Protein-Wertschöpfungsketten ermöglicht. Schaffung von Investitionsanreizen für alle Beteiligte. Bilanz zur Verfolgung der Produktion und des Verbrauchs von pflanzlichem Protein für Nahrungsmittel und Futtermittel. Unterstützung der Aufklärung der Verbraucher über die nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktionspraktiken in der EU und die Vorteile einer ausgewogenen Ernährung, die sowohl tierisches als auch pflanzliches Protein für die Produktion von Futtermitteln enthält. Keine Festlegung auf prozentuale Mindestanteile der eiweißliefernden Pflanzen im Anbau oder in der Futterration. Schaffung wirtschaftlicher Anreize für Landwirte zur Erhöhung des Anbaus heimischer Eiweißpflanzen. - Forderungen zum Erhalt dezentraler Finanzierungsstrukturen: Bei einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa brauchen Institutssicherungssysteme strukturelle Ausnahmen. Das Vertrauen der Einleger und die Finanzierung des Mittelstands in den Regionen würden instabil, wenn die bewährten nationalen Einlagensicherungssysteme geschwächt würden, etwa durch Abschaffung von deren Vorrang in Insolvenzverfahren. Für die Stabilität des Finanzsektors und der Kreditverfügbarkeit ist zudem zentral, präventiv wirkende Maßnahmen der Institutssicherungssysteme nicht einzuschränken oder zu verkomplizieren. - Entwurf einer Verordnung über Mitteilungen zu beitragspflichtigen Ladungen nach dem HNS Gesetz.: Getreide, Öle, Ölsaaten sowie daraus abgeleitete Futtermittel sind keine Gefahrgüter im Sinne von HNS, daher ist eine Beitragspflicht nicht gerechtfertigt. Das HNS-Abkommen ist international noch nicht in Kraft. Ein nationaler Alleingang führt zu Wettbewerbsnachteilen für den Agrarsektor. Die geplanten Beiträge führen zu Kostensteigerungen entlang der gesamten Lieferkette, die die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Agrarhandels schwächen und Handelsverlagerungen in andere EU-Staaten begünstigen wird. Außerdem führt die Regelung zu weiterem Verwaltungsaufwand. - BGG Novelle und Förderung von Barrierefreiheit: rechtssicher und praktikabel ausgestalten: Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand. - Weiterentwicklung der deutschen Akkreditierungstelle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität.: 15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen. Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten, ein europäisches Level-Playing-Field im Qualitäts- und Sicherheitsmarkt zu fördern sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat zu entwickeln. - Eins-zu-Eins-Umsetzung der CSRD: Die CSRD muss 1:1 umgesetzt werden, um eine ungerechtfertigte Belastung deutscher Unternehmer zu vermeiden. - Stärkung von Biokraftstoffen im Straßenverkehr: Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote bei Kraftstoffen, Aufhebung der Doppelanrechung fortschrittlicher Biokraftstoffe, Verhinderung des Imports von illegalen Biodieselmengen - Anpassung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Phosphin beim Transport gefährlicher Güter: Für den Transport gefährlicher Güter ist eine Änderung des Grenzwertes für Phosphin dringend geboten. - Bürokratiearme Umsetzung der REDIII in den Biomassestrom- und Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO: 1:1-Umsetzung der europsrechtlichen Vorgaben der REDIII, keine weitergehenden Kontrollrechte für die Deutsche Akkredierungsstelle - Stärkung des Mittelstandes durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Arbeitsmarkt: Arbeitskräftemangel reduzieren, Arbeitszeitausweitung, Erwerbsmigration, Stärkung Selbstständigkeit und Unternehmertum. Finanzierung: Praktikable Kriterien für nachhaltige Finanzen. Energiepolitik: Nachhaltige Energieversorgung sichern, Ausbau Erneuerbarer Energien, Kostensenkungen beim Strombezug. Regulatorisches Umfeld: Verschlankungen, Mittelstandsfinanzierung fördern, Bürokratiekosten vermeiden, Eigenständigkeit von Institutionssicherungssystemen und finanzielle Funktionsfähigkeit. Steuern: Belastungen senken, Komplexität reduzieren, Harmonisierung. Infrastruktur: bedarfsgerecht modernisieren + ausbauen, langfristige Finanzierungskulisse, Ausbau ÖPNV, Fokus Ländliche Räume, Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, Behörden digitalisieren - Praxisnahe Anpassung des Verpackungsgesetzes: Die Bundesregierung plant, das Verpackungsgesetz anzupassen. Das BMUKN erarbeitet den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung). Es ist zwingend erforderlich, dass eine praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes erfolgt, ohne dass weitere bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu kommen. - Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket in nationales Recht, sodass die Biomethaneinspeisung erleichtert wird: Bessere Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biomethan in das öffentliche Gasnetz - Steuerberatergesetz: Erleichterung der Antragstellung bei Strom- und Energiesteuerrückerstattungen: Die Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden. Seit Anfang 2025 stellt der Zoll ein Online-Portal zur Verfügung, über das diese Anträge elektronisch eingereicht werden müssen. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist dieser Prozess aufgrund begrenzter personeller Ressourcen und technischer Anforderungen eine erhebliche Herausforderung. Genossenschaften im ländlichen Raum könnten bei diesem Prozess unterstützen und die Anträge stellvertretend für ihre Mitglieder einreichen. Nach aktueller Rechtslage ist dies jedoch nicht zulässig, da die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den in § 3 und § 4 StBerG genannten Personen und Vereinigungen vorbehalten ist. - Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) dauerhaft als kostenfreie Plattform für das Nachhaltigkeitsreporting sichern: Die Bundesregierung soll dauerhaft eine staatliche Finanzierung des DNK sicherstellen. - Vorschläge zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland: Der DRV spricht sich gegen eine Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaft, wie in der Entschließung des Deutschen Bundestages und der Stellungnahme des Bundesrates angedacht, aus. - Ablehnung einer übereilten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes in § 32 f GWB: Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände. - Kinder- und Jugendschutz im Bereich Genussmittel stärken: Der DRV begleitet die geplante Änderung des Paragrafen 9 Jugendschutzgesetz im Rahmen des Ersten Kinder‑ und Jugendhilfestrukturreformgesetzes sowie alle Alkoholpolitischen Entwicklungen konstruktiv. Ziel ist es die ersatzlose Streichung des sogenannten „begleiteten Konsums“ für unter 16‑Jährige zu unterstützen und damit einen wirksamen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den gesundheitlichen Risiken frühen Alkoholkonsums zu leisten. Wein soll als kulturell verankertes Genussmittel klar vom schädlichen Missbrauch abgegrenzt und verantwortungsvoller, maßvoller Konsum gefördert werden. Der DRV verfolgt das Ziel, klare, einheitliche und praxistaugliche Regelungen zu unterstützen, die Jugendschutz, Prävention und gesellschaftliche Verantwortung in Einklang bringen. - Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit und Flexibilität sicherstellen: Der DRV setzt sich dafür ein, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz technologieoffen ausgestaltet wird und eine hinreichende Flexibilität für die verschiedenen Energiekonzepte in Stadt und Land besitzt. Während in der Stadt eine überwiegend leitungsgebundene Versorgung vorherrscht, sind im ländlichen Raum vornehmlich Einzelfeuerungsanlagen zu finden. Auch muss der Einsatz von fester Biomasse wir z. B: Holz möglich sein. - Optimierung von Warentransporten durch höhere zulässige Lkw-Maße und -Gewichte.: Zur Optimierung der Logistik sollten Straßenabschnitte, die für schwerere Lkw geeignet sind, erfasst und für entsprechende Fahrzeuge zugelassen werden. Straßenverbindungen von Binnenhäfen ins Hinterland sollten vorrangig für Lkw bis 44 Tonnen zul. GG ertüchtigt werden, um die Attraktivität gebrochener Verkehre insbesondere für Schüttgüter zu erhöhen. - Zügiger Ausbau der Erneuerbaren Energien, Anreize in neue Invesitionen und Flexibilisierungen schaffen: Zügiger Ausbau der Erneuerbaren Energien, Anreize in neue Invesitionen und Flexibilisierungen schaffen und bestehenden EE-Anlagen eine Zukunftsperspektive geben - Zuckersteuer ausschließlich auf Softdrinks. Keine Ausweitung auf Milchprodukte oder ähnliche Erzeugnisse: Die Einführung einer Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke stellt einen erheblichen Markteingriff dar, dessen gesundheitspolitische Wirksamkeit nicht eindeutig belegt ist. Jegliche Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Produktkategorien beispielsweise auf Milchmischgetränke oder weinhaltige Getränke sollte nur auf Grundlage einer eigenständigen sachlichen Begründung erfolgen und nicht primär fiskalischen Erwägungen dienen. Zudem sind produktspezifische technologische Besonderheiten, Innovationsanreize sowie mögliche Auswirkungen auf Verbraucherpreise, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen zu berücksichtigen. Weitreichende regulatorische Maßnahmen sollten auf einer fundierten Folgenabschätzung beruhen und nicht im Eilverfahren umgesetzt werden. - für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz: Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden. - Kein Kauf von Emissionszertifikaten durch Dritte, Handel von Zertifikaten mittelstandsfreundlicher gestalten: Emissionszertifikate werden in zunehmendem Maße von Dritten (die nicht am Zertifkatehandel teilnehmen müssen, z. B. Investoren) gekauft. Dadurch verknappt sich das Angebot und die Verfplichteten (u. a. Raiffeisengenossenschaften) müssen höhere Preise für die Zertifikate zahlen. Daher fordert der DRV, Dritte vom Handel im eigenen Nahmen auszuschließen und den Handel insgesamt mittelstandsfreundlicher auszugestalten. - Alkoholpolitische, regulatorische und steuerliche Vorhaben im Bereich alkoholhaltiger Getränke sowie alkoholfreier Alternativprodukte: Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung alkoholpolitischer und regulatorischer Vorhaben durch die Einbringung fachlicher Expertise zu den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und verbraucherbezogenen Auswirkungen geplanter Maßnahmen. Dies umfasst insbesondere Stellungnahmen und den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern zu Fragen der Besteuerung, Kennzeichnung, Vermarktung und Regulierung alkoholhaltiger Getränke sowie alkoholfreier Alternativprodukte. Ziel ist die Förderung sachgerechter, verhältnismäßiger, wissenschaftlich fundierter und praxisnah umsetzbarer Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Unternehmen. - Einflussnahme auf die GMO-Reform zur Begrenzung staatlicher Marktinterventionen und Stärkung präemptiven Preisrisikomanagements.: Das Regelungsvorhaben betrifft die geplante Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) im Verfahren 2025/0237 (COD). Ziel der Einflussnahme ist, eine Ausweitung staatlicher Marktinterventionen und insbesondere eine Bindung der Interventionsschwellen an durchschnittliche Produktionskosten zu verhindern. Interventionen sollen auf außergewöhnliche Marktkrisen begrenzt bleiben. Stattdessen soll präventives Preis- und Margenrisikomanagement, etwa über Artikel 219 GMO, gestärkt werden. Dazu sollen der Zugang zu Absicherungsinstrumenten und Beratung verbessert, regulatorische Hemmnisse abgebaut und Sicherheiten für Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichem Grundgeschäft unterstützt werden. - Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden: Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden, hier konkret: Verwendung von 60 Mio. Euro aus einem EU-Düngemittel-Hilfspaket zur gezielten Förderung des frühzeitigen Zukaufs von Stickstoffdüngemitteln zur Ausbringung im Frühjahr 2027. - Erhöhung des Liegegeldes seit 1999 ist nachvollziehbar, die Liegezeit als Berechnungsgrundlage hat sich kaum verändert: Anpassung der Lade- und Löschzeiten an die aktuellen technischen Möglichkeiten des Be- und Entladens, sowie die Erhöhung des Liegegeldes; Anpassung der Höhe des Liegegelds an die Inflation. Einflussnahme: Gegenwärtig beträgt die Lade- und Löschzeit eine Stunde pro 45 Tonnen Rohgewicht. Wir schlagen eine Lade- und Löschzeit von einer Stunde pro 70 Tonnen Rohgewicht vor, allerdings verbunden mit einem Zeitsockel von 24 Stunden für Ladungen bis 1.100 Tonnen.

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