Verband der Landwirtschaftskammern (VLK)
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Verband der Landwirtschaftskammern (VLK)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Verband der Landwirtschaftskammern ist bundesweit die einzige neutrale Plattform für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten der Länder aus den Bereichen Bildung, Beratung, angewandte Forschung und Wissenstransfer der Landwirtschaftskammern, Länderagrarverwaltungen und berufsständisch getragenen Beratungsdiensten in Deutschland. Der VLK koordiniert und moderiert jährlich rund 40 Fachgremien aus nahezu allen Bereichen der Agrarwirtschaft. In der Gremienarbeit sind die Agrarverwaltungen und Einrichtungen der Länder und des Berufsstandes (Landesanstalten für Landwirtschaft und Gartenbau, Landwirtschaftskammern u. a.) vernetzt. Weiterhin sind Vertreter der Bundesministerien, der nachgeordneten Bundesbehörden sowie der Bundesverbände über einen Gaststatus in die Zusammenarbeit der Länderagrarverwaltungen einbezogen. Ziele sind die Zusammenarbeit und fachliche Abstimmung der landwirtschaftlichen Fachverwaltungen und -einrichtungen aller Bundesländer. Schwerpunkte dabei auf dem Informations- und Erfahrungsaustausch, der Klärung von Fragen der praktischen Anwendung von Förderungs-, den Markt- und Verwaltungsregelungen sowie der Beratungstätigkeit, der gemeinsamen Veröffentlichung von Versuchsergebnissen sowie Ergebnissen aus Projektarbeiten, der Abstimmung über Arbeitsteilung im Versuchswesen, den Fragen der Entwicklung der ländlichen Räume, der gemeinsamen Erstellung von Arbeitsmitteln sowie Beraterfortbildungen. Eine gute Zusammenarbeit mit den Akteuren aus den Bereichen Bildung, Beratung, landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugung, dem Umwelt- und Ressourcenschutz sowie der ländlichen Räume ist uns ein wichtiges Anliegen, um einen Beitrag zum Wissenstransfer zu leisten.
Zur Ausübung der Interessensvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie teilw. mit Mitgliedern des Bundestages geführt, um fachliche Änderungserfordernisse im Kontext unserer Themenfelder zu erläutern oder die Umsetzung fachrechtlicher Fragen in der Praxis zu berichten. Schwerpunkte dabei sind die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Grünen Berufen, produktionstechnische, betriebswirtschaftliche und sozioökonomische Beratung, angewandte Forschung (landw. und gärtnerisches Versuchswesen), ländliche Entwicklung, Bauen und Technik, Einkommensalternativen, Arbeitnehmerberatung sowie Umwelt- und Biodiversitätsberatung.
In diesem Zusammenhang werden Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien nicht nur in unsere Fachgremien eingeladen, sondern ggf. auch Fachveranstaltungen durchgeführt, bei denen sie und Regierungsmitglieder sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden.
Der VLK gibt zudem Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab oder übermittelt fachliche Gutachten.
Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Ländlicher Raum; Tierschutz; Fischerei/Aquakultur
Regelungsvorhaben:
- Beteiligungsprozess Hier Diskussionsgrundlage/Ideenpapier für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz des BMEL: Mit dem „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz will BMEL die Landwirtschaft unterstützen, mit deutlich reduziertem Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln weiterhin stabile Erträge und gute Qualitäten zu erzeugen.
Im Rahmen der Stellungnahme erfolgt eine sachliche und fachliche Beurteilung der in der Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des BMEL formulierten Überlegungen.
- Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des WHG Wiederverwendung komm. Abwassers für ldw. Bewässerung: Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, den landwirtschaftlichen Einsatz von geklärtem, kommunalem Abwasser zu forcieren und dazu Regelungen zu schaffen.
Der VLK verweist auf fachliche Lücken im Regelungsversuch, z. B. in der Frage des Einsatzes gereinigter kommunaler Abwässer zur Anreichung von Grundwasser und zur Versorgung feuchteabhängiger Ökosysteme. Der VLK weist zudem auf die Risiken hin, die mit dem landwirtschaftlichen Abwassereinsatz einhergehen. Ziele der Einflussnahme: Bessere verwaltungstechnische Umsetzung erreichen/Risiko-Management verbessern/weitere Ideen zur sinnvollen Abwasserverwertung einbringen.
- Bewertung u.fachl. Hinweise zur Umsetzung der EU-RL 2024/1203 im Bezug auf Praktikabilität/Regulierungsdichte/offene Umsetzungsfragen: Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu präzisieren, ob und welche Ausnahmen für ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, landwirtschaftliche Tätigkeiten nach guter fachlicher Praxis und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch normale Bewirtschaftung gelten. Weiterhin wird aufgezeigt, dass die vorgesehenen Regelungen zur Strafbarkeit den in der Prüfpraxis auftretenden Fallkonstellationen nur unzureichend gerecht werden und einen Aufwuchs von Regulationsdichte erzeugen, was wiederum dem angekündigten Bürokratieabbau entgegen steht.
- Änderung Düngegesetz Stellungname nach Einräumung der Möglichkeit durch BMLEH, Ref. 711: Vor dem Hintergrund einer vermutlich bald anstehenden grundsätzlichen Überarbeitung des Düngerechts bitten wir darum, aktuell nur zwingend erforderliche Änderungen am Düngegesetz vorzunehmen.
Begriffsdefinitionen an nur einer Stelle des Düngerechts.
Im uns vorliegenden Entwurf sollte eine Reihe von Begriffsdefinitionen korrigiert bzw. konkretisiert werden. Eine einheitliche Definition oder ein Verweis auf eine Definition für Kompost im Düngegesetz und auch der Düngeverordnung ist geboten. Wir unterbreiten einen Vorschlag für eine solche Definition, die aber noch mit weiteren Fachexperten der Bundesländer abzustimmen wäre.
- Gespräch über eine mögliche Weiterführung des Netzwerks Fokus Tierwohl: Gespräch mit Frau PSt’in Breher über das Projekt Netzwerk Fokus Tierwohl (Förderkennzeichen: 28N419TA01) und über die Möglichkeiten der Weiterführung mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Information des Ministers über die Arbeitsweise des AK Markt und Information über das aktuelle Marktgeschehen für ausgewählte agrarische Erzeugnisse.: Im Bereich Markt kommt dem VLK eine intensive Koordinations- und Moderationstätigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit AMI u. a. im Rahmen des VLK-Kammerprogramms zu. Es wird gewährleistet, dass die bundesweit notwendige Koordinierung relevanter Fachthemen in Abhängigkeit der aktuellen Marktdatengegebenheiten auf nationaler und EU-Ebene erfolgt.
- Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes Stellungnahme zum Evaluierungsbericht des BMLEH: Infragestellen der durch im BMLEH-Bericht geäußerten grundsätzlichen Ablehnung fixer Grenzwerte, da eine derartige Ablehnung aus unserer Sicht nicht folgerichtig ist.
Forderung, zu prüfen ob Grenzwerte zu fixieren sind (wie dieses bei einzelnen Spezies/Nutzungsarten augenscheinlich erfolgt ist), um weiteren Druck auf Tierhalter zu vermeiden.
Forderung, die Kennzahl 2 vom 75%- auf das 90%-Perzentil anzuheben, da dieses im Fall einer grundsätzlichen Ablehnung fixer Grenzwerte konsequenterweise erfolgen muss, da wie auch im Bericht erwähnt, schon einige Erfolge zu verzeichnen sind.
- Entwurf Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Der Gesetzgeber beabsichtigt, das Baugesetzbuch an aktuelle Bedarfe anzupassen. Vorgelegt hat der VLK eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWSB. Mit dieser Stellungnahme hat der VLK Verbesserungsvorschläge eingebracht.
- StN zu Referentenentwurf 3. Gesetz z. Änd. des TierhaltKennzG Bitte um Überarbeitung einiger Punkte: Der Referentenentwurf stellt u. E. eine wichtige Grundlage für ein weiterentwickeltes Kennzeichnungssystem dar.
Bitte, das Gesetz praxistauglich, vollzugsfähig und verlässlich im Hinblick auf betriebliche Investitionen ausgestalten.
Daher:
- Definition eines „ausländischen Lebensmittels“ eindeutig und klar festlegen
- Absicherung gegen ein systematisches dauerhaftes Downgrading höherer Haltungsformen sicherstellen
- Zusätzliche Dokumentations- und Informationspflichten entlang der gesamten Lieferkette geringstmöglich gestalten oder ganz vermeiden
- Einbezug früherer Produktionsstufen und Berücksichtigung weiterer Regelungen
- Evaluierung erforderlich
- Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bürokratierückbaugesetzes des BMLEH. Fachlich begründete Anmerkungen zu Teilen des Gesetzestextes: Die im Referentenentwurf aufgeführte Änderung des § 9 (4) PflSchG in Form einer Änderung des Weiterbildungsintervalls für sachkundige Personen im Sinne des Absatzes 1 von drei auf sechs Jahre lehnen wir ab.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist aus gutem Grund streng geregelt.
Das Geschehen im Berich der Pflanzengesundheit unterliegt ständigen Änderungen und An-passungen. Vor dem Hintergrund der Komplexität des Themas würde eine Verdopplung des zeitlichen Intervalls in die falsche Richtung führen.
Über die Anmerkungen zum aktuellen Referentenentwurf hinaus äußern wir einige aus unserer Sicht relevante weitere konkrete Potenziale zu ausgewählten Themenfeldern zum Bürokratierückbau in der Landwirtschaft.
- Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan im Rahmen der Wiederherstellungsverordnung (W-VO): bessere Beachtung der landwirtschaftlichen Belange
- Stellungnahme zu den im Papier aufgeführten 6 Punkten mit Vorschlägen für den Umbau des nat. Antibiotikaminimierungskonzeptes: Das Papier dient der Vorbereitung eines Entwurfs für ein Gesetz zur Änd. d. TAMG. BMLEH-Referat 325 bittet mit Schreiben vom 07.07.2026 um Einschätzung der aufgeführten Punkte.
Zu den im Eckpunktepapier aufgeführten Punkten als Änderungsvorschläge im TAMG geben wir unsere fachliche Einschätzung.
- NatInfG Entwurf: a) Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (NatInfG)
b) Ziel der Einflussnahme: bessere Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange im Zusammenhang mit Flächenentzügen wird angeregt
- Entwurf einer Weiterentwicklung Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (AKN 2.0): Das BMUKN hat den Entwurf einer Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN 2.0) vorgelegt.
Der VLK setzt sich in seiner Stellungnahme zum AKN 2.0 für eine bessere Beachtung landwirtschaftlicher Belange ein.
Relationen
Keine Relationen.