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Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 09.02.2022 · Original ↗

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Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Träger von katholischen Einrichtungen, Diensten und Ausbildungsstätten der Altenhilfe sowie von Sozialstationen und ambulanten Diensten für pflegebedürftige und alte Menschen haben sich innerhalb des Deutschen Caritasverbandes zu einem Fachverband zusammengeschlossen. Der Verband will in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Trägern und auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes seine Einrichtungen, Dienste und Ausbildungsstätten in ihrer Aufgabe unterstützen, älteren Menschen ein Leben in Selbstbestimmung zu ermöglichen. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Gemeinsam mit anderen Gruppen und Institutionen sieht der Verband es als seine Aufgabe, die Anliegen der älteren Generation zusammen mit älteren Menschen in Gesellschaft, Kirche und Staat zu vertreten. Dazu sprechen wir die Pflegepolitischen Sprecher/innen, die Pflegebeauftragte und die zuständigen Ministerien an. Wir organisieren einen Austausch in digitalen, hybriden oder Präsenz-Veranstaltungen. Von Fachforen über Fachtagen und Gesprächsrunden verschiedener Größen. Interessenbereiche: Pflege; Berufliche Bildung; Pflegeversicherung; Hochschulbildung; Krankenversicherung Regelungsvorhaben: - Stellungnahme zum Referentenentwurf Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG): Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege - Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz PKG: Finanzierung heilkundlicher Leistungen nach § 15a SGB V über die soziale Pflegeversicherung/ gesetzliche Verankerung des Amtes einer Pflegebevollmächtigten/ Auflösung von Sektorengrenzen/ Förderung bestehender Modell ambulanter Versorgung/ Anwendung der Möglichkeit von Gesamtversorgungsverträgen/ Scope of Practice für akademisch qualifizierte Pflegekräfte/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Zukunft der Pflege in den Ordensgemeinschaften. Rahmen-Versorgungsvertrag „kleiner Versorgungsvertrag“

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