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BKK Dachverband e.V.

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BKK Dachverband e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der BKK Dachverband e.V. wurde im Januar 2013 als politische Interessenvertretung der betrieblichen Krankenversicherungen in Deutschland gegründet. Ziel der Interessenvertretung ist die Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Betriebskrankenkassen und ihre Versicherten. Um diese Ziele zu erreichen, koordiniert der Verband den Willensbildungsprozess seiner Mitglieder und vertritt deren gemeinsame Anliegen gegenüber zentralen Akteuren des Gesundheitswesens, insbesondere gegenüber Politik, Sozialpartnern, dem GKV-Spitzenverband, weiteren Krankenkassen, Leistungserbringerverbänden, Trägern der Sozialversicherung sowie Behörden, Wissenschaft und Medien. Die Tätigkeit im Bereich der Interessenvertretung umfasst: Die Analyse und Aufbereitung gesundheitspolitischer Konzepte und Gesetzesvorhaben sowie die Formulierung von Positionen hierzu. Die aktive Begleitung von Gesetzgebungsverfahren durch Stellungnahmen, Gutachten und Vorschläge für gesetzliche Regelungen. Die Organisation und Durchführung von Symposien, Fachveranstaltungen und Podiumsdiskussionen, die den Dialog zwischen Mitgliedern, politischen Entscheidungsträgern und weiteren Stakeholdern fördern. Die Veröffentlichung von Positionspapieren und die Übermittlung dieser Dokumente an Abgeordnete, Ministerien und andere relevante Institutionen. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die spezifischen Aufgaben und Herausforderungen der Betriebskrankenkassen durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung des Austauschs zwischen Mitgliedern und externen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, beispielsweise durch die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gremien des Gesundheitswesens. Diese Tätigkeiten werden durch Mitarbeitenden aus den Bereichen Politik & Kommunikation, Versorgungsmanagement, Gesundheitsförderung, Datenmanagement und Strategisches Controlling umgesetzt. Interessenbereiche: Arbeitslosenversicherung; Pflegeversicherung; Versicherungswesen; Grundsicherung; Klimaschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Unfallversicherung; Arzneimittel; Pflege; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Krankenversicherung; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Verbesserung der pflegerischen Versorgung, Forderung nach stabiler Finanzlage der SPV: Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV. - Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG). - Einführung eines kompetenzgestuften Pflegesystems mit klaren Zuständigkeiten, Ablehnung des stambulanten Sektors zugunsten innovativer VM: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden. - Reform einer zukunftsorientierten Notfallversorgung im Interesse der Versichertengemeinschaft: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen. - Einführung und Ausgestaltung eines Primärversorgungssystems: Die Bundesregierung hat für diese Legislaturperiode eine Neuaufstellung der ambulanten Versorgung angekündigt und sich in diesem Zusammenhang für ein Primärarztsystem sowie eine Ersteinschätzung ausgesprochen. Allerdings werden weder die Festlegung eines Primärarztes als „Gatekeeper“ bei einer Hausarzt-Facharzt-Relation von 30:70 noch das Durchlaufen einer kurzen Befragung allein zu einer spürbaren Entspannung führen. Daher ist es notwendig, Primärversorgungssystem und Ersteinschätzung nicht als zusätzliche Einzelelemente, sondern in Verbindung mit einer Reform der ursächlichen Gesetzmäßigkeiten und Anreizwirkungen einzuführen. Darauf will der BKK Dachverband hinwirken und hat ein Positionspapier zur Primärversorgung geschrieben. - Einführung einer bundesweit einheitlichen digitalen Ersteinschätzung: Einführung einer bundesweiten digitalen Ersteinschätzung bei Einführung eines Primärversorgungssystem, die mit der Ersteinschätzung in der Notfallversorgung kompatibel ist. Ein Ersteinschätzungstool muss bestimmte Kriterein erfüllen, die im Positionspapier des BKK Dachverbandes erläutert werden. - Stellungnahme zum Referentenentwurf des BStabG: Stellungnahme zur Verbändeanhörung des Referentenentwurfs zum BStabG. - Eckpunkte für eine Nachhaltigkeitsstrategie im deutschen Gesundheitssystem: Ziel ist es, die Eckpunkte unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit zu einer verbindlichen Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und in den anstehenden Strukturreformen des Gesundheitswesens fest zu verankern. Ein solcher Rahmen ist die zentrale Voraus- setzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Es formuliert keinen abschließenden Maßnahmenplan, sondern benennt die wesentlichen Handlungsbedarfe, strukturellen Voraussetzungen und strategischen Leitlinien. Die Eckpunkte benennen Handlungsbedarfe in 9 zentralen Bereichen: Governance, Prävention und Versorgungsplanung, ambulante, pflegerische und stationäre Versorgung, Arzneimittel, Medizinprodukte, Abfallreduktion, Transport und Digitalisierung. - Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung und Konkretisierung des GeDIG. Angestrebt werden erweiterte Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen, eine klare Ausgestaltung der ePA als Zugang zur digitalen Versorgung, verbindliche Beteiligungsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei E-Überweisung, digitaler Bedarfseinschätzung, Terminplattformen und Praxissoftware sowie eindeutige Regelungen zu Finanzierung, Haftung und Zuständigkeiten. Zudem sollen die Befugnisse der gematik begrenzt und kontrolliert, Vorgaben zu EUDI-Wallet, eGK und Datenaustausch präzisiert, die Rechte von Betriebsärzten aufeinander abgestimmt und Krankenkassen bei Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gleichberechtigt beteiligt werden. - Nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen und Begrenzung des Anstiegs der Zusatzbeitragssätze: Ziel der Interessenvertretung ist die nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen und der Zusatzbeitragssätze. Hierzu wird auf eine einnahmeorientierte Begrenzung der Ausgabenentwicklung insbesondere in den Bereichen Krankenhausversorgung, Arzneimittel und ambulante Versorgung hingewirkt. Zugleich sollen eine Absenkung des Bundeszuschusses sowie zusätzliche finanzielle Belastungen der Versicherten und Beitragszahlenden vermieden werden. Angestrebt werden eine verlässliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, die dauerhafte Sicherung ausreichender Finanzreserven der Krankenkassen und langfristig wirksame Strukturmaßnahmen über das Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinaus.

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