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Industrieverband Straßenausstattung e.V. Fachabteilung Verkehrszeichen

lobbyregister / register_entry 09.02.2022 · Original ↗

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Industrieverband Straßenausstattung e.V. Fachabteilung Verkehrszeichen Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Fachabteilung Verkehrszeichen vertritt die besonderen fachlichen Interessen der Hersteller von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im IVSt gegenüber Dritten und berät und unterstützt die Hersteller in allen fachbezogenen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Es werden folgende Hersteller vertreten: - ADCO Schilderfabrik GmbH - Ausbau Mügeln GmbH - Avery Dennison Materials Europe B.V: - Bremicker Verkehrstechnik GmbH - Colberg & Forster GmbH - Swarco Dambach GmbH - Ibotech GmbH & Co. KG - Max Jacob Schilderfabrik GmbH - Landwehr Schilderfabrik GmbH - Fritz Lange GmbH - Müller Verkehrstechnik GmbH - oka Verkehrs- und Werbetechnik GmbH - Ortner GmbH Verkehrs- und Werbetechnik - Kurt Ries GmbH - Schilderwerk Beutha GmbH - Seitz GmbH - Signature Hiller GmbH - 3M Deutschland GmbH - Nippon Carbide Industries (Europe) GmbH - Orafol Europe GmbH Zur Zwecken der Interessensvertretung werden Informationsgespräche mit Abgeordneten und Vertretenden der Exekutive, insbesondere des BMV sowie der Länder, und parlamentarische Informationsveranstaltungen durchgeführt. Interessenbereiche: Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur Regelungsvorhaben: - Regelaustausch von Verkehrszeichen: Nach der VwV-StVO ist zweijährlich eine Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen. Aufgrund von Personalengpässen und bürokratischen Anforderungen wird dieser Pflicht in der Praxis nur unzureichend nachgekommen. IVSt e.V. empfiehlt daher den Übergang zu einem turnusmäßigen Regelaustausch von Verkehrszeichen nach festgelegten Intervallen (7–12 Jahre). - Inventarisierung von Verkehrszeichen: IVSt e.V. Fachabteilung Verkehrszeichen fordert, im Zuge der konsequenten Umsetzung der RTTI-Richtlinie (EU), die Erfassung von Verkehrszeichen nicht nur hinsichtlich der Standortdaten, sondern auch des Alters. Dies ermöglicht die Erfüllung haushaltsrechtlicher Anforderungen zur Inventarisierung, Abschreibung und Planung von Ersatzinvestitionen innerhalb eines klar definierten Erneuerungsintervalls.

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