BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V.
Text
BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der BWVL repräsentiert seit seiner Gründung im Jahr 1955 die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen aus Industrie und Handel in den Bereichen Transport und Logistik gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Die in direkter Mitgliedschaft verbundenen Unternehmen sämtlicher Größenkategorien sind in ihren Kernbereichen heterogen in einer Vielzahl Branchen tätig; auch namhafte Logistikdienstleister gehören zu den Mitgliedern. Die Interessenvertretung konzentriert sich auf die Unternehmensperspektive als Verlader und Werkverkehr Betreibende gemäß § 1 Abs. 2 GüKG mit nationaler und internationaler Ausrichtung. In diesem Sinne ist der BWVL Sprachrohr gegenüber den politischen nationalen und internationalen Entscheidungsträgern, den am Meinungsbild der Verkehrswirtschaft maßgeblich beteiligten Institutionen sowie gegenüber den Medien.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreter:innen der Bundesministerien sowie den Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt - zu geplanten Gesetzesänderungen der Regierung wie auch zu Änderungsnotwendigkeiten aus Sicht des BWVL hinsichtlich einer Vielzahl von Themen (mit Schwerpunkt Straßengüterverkehr, Eigenlogistik, Verlader). Der BWVL organisiert Fach- und Diskussionsveranstaltungen, zu denen auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreter:innen der Ministerien geladen werden.
Darüber hinaus werden Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren erarbeitet und an Vertreter:innen von Bundesministerien und an Mitglieder des Deutschen Bundestages übermittelt. Weiterhin werden Positionspapiere und Pressemeldungen zu aktuellen Themen veröffentlicht - auch diese werden wahlweise an Vertreter:innen von Bundesministerien und an Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Presse und Öffentlichkeit übermittelt.
Interessenbereiche: Verkehrspolitik; Automobilwirtschaft; Kleine und mittlere Unternehmen; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Straßenverkehr; Immissionsschutz; Fossile Energien; Ländlicher Raum; Energienetze; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verkehrsinfrastruktur; Handel und Dienstleistungen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Stadtentwicklung; Schienenverkehr; Digitalisierung; Berufliche Bildung; Güterverkehr
Regelungsvorhaben:
- Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Handwerkerregelung): EU-rechtskonforme und diskriminierungsfreie Umsetzung der Handwerkerregelung;
Forderung nach Klarstellung zum Adressatenkreis der Mautausnahme (Handwerkerregelung) ab dem 1.07.2024, weite Auslegung entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie 1999/62/EG zur Vermeidung von Kostenbelastungen und einer Verzerrung der Wettbewerbssituation in Deutschland und im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten
- Einsatz von Lang-Lkw und grenzüberschreitende Zulassung: Förderung des grenzüberschreitenden Einsatzes von Lang-Lkw durch Abschluss bilateraler Abkommen (bisher mit NL, DK); Anerkennung der Nachhaltigkeitsvorteile dieses Fahrzeugkonzeptes (weniger CO2-Ausstoss, geringerer Personaleinsatz, Verkehrsentlastung/Infrastrukturentlastung etc.), Erweiterung des Positivnetzes (13. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw 31.1.2025), Einsatz für die Fristverlängerung des Feldversuchs bzgl. Lang-Lkw Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger) in Deutschland bis Ende 2026 und Lobbying für einheitliche EU-Lösung für den internationalen Einsatz des Lang-Lkw
- Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs: Technologieoffenheit bei Antrieben/Kraftstoffen im Straßengüterverkehr; Energiesteueranpassung (HVO100/fiskalische Begünstigung für Biokraftstoffe und strombasierte Kraftsstoffe/Besteuerung nach Klimawirkung), Forderung nach zügigem Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur wie auch der Förderung des Depotladens; Reinvesition der CO2-Mauteinnahmen in die Straßeninfrastruktur (Finanzierungskreislauf Straße), Reaktivierung des KsNI-Programms zur Förderung strombasierter schwerer Nutzfahrzeuge, Schaffung von Förderprogrammen für die Anschaffung elektrisch und wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge nach Unternehmensgröße und und Markthochlauf (zeitlich degressiv ausgestaltet), marktwirtschaftliche Preisentwicklung statt planwirtschaftlicher Regelungsansätze
- Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der TA Lärm: Anapssung der TA Lärm, um stille Logistik im Innenstadtbereich zu ermöglichen
- Förderprogramme Mautharmonisierung: Interessenvertretung der Eigenlogistikunternehmen und Verlader im Hinblick auf Entlastungen (Förderprogramme) durch die bestehende Lkw-Maut - 2009 hat die Bundesregierung zur „Mautharmonisierung“ die Förderprogramme "Aus- und Weiterbildung" und „Umweltschutz und Sicherheit“ (bis 2023 „De-minimis“) aufgelegt. Das Ziel der Mautharmonisierung ist es, das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen zu entlasten. Forderung nach praxisgerechter Ausgestaltung und Fortentwicklung der Förderrichtlinien.
- Straßenverkehr-Fernlenkverordnung (StVFernLV): Regelungsvorhaben regelt die Voraussetzungen für die Zulassung ferngelenkter Fahrzeuge (Fernsteuerung erfolgt durch Personen aus einem festen Leitstand) und die Zulassung eines abgegrenzten Betriebsbereichs für den Einsatz ferngelenkter Fahrzeuge. Interessenvertretung hinsichtlich Digitalisierung und Brückentechnologien als Übergang zum autonomen Fahren.
- Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Anpassung der technischen und der Sicherheitsanforderungen bei Elektrokleinstfahrzeugen (eKV); Überführung der verhaltensrechtlichen Regelungen bei eKF in die StVO; Interessenvertretung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von eKV
- Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2023): Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in den durch das novellierte TEHG angelegten neuen europäischen Brennstoffemissionshandel.
- Antriebswende im Straßengüterverkehr: Interessenvertretung für entlastende Maßnahmen im Rahmen der Antriebswende im Nutzfahrzeugsektor (Reinvestition der CO2-Maut in Transformation des Straßengüterverkehrs, Planungssicherheit beim Strompreis, Reform der Kraftstoffbesteuerung), Forderung nach einem Nutzfahrzeuggipfel
- Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz): Gesetz sieht steuerliche Begünstigungen für CO2-neutral betreibbare Kfz und E-Fuels vor; Forderung nach einer breiteren Ausgestaltung des E-Fuels-Only-Gesetzes und Berücksichtigung des CO2-Minderungspotentials von Kraftstoffen biogenen Ursprungs, Aufnahme eines zusätzlichen Ausnahmetatbestands in das Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Forderung nach zügiger Umsetzung der geplanten Änderungen im BKrFQ-Recht in den Bereichen Aus- und Weiterbildung (E-Learning, Fremdsprachenprüfungen in der beschleunigten Grundqualifikation) sowie der zugehörigen Ukraine-Ausnahmeverordnung; Hinweis auf das drängende Problem des Berufskraftfahrermangels
- Ausgestaltung der THG-Quote im Bundes-Immissionsschutzgesetz: Forderung nach einer ambitionierten Ausgestaltung des BImSchG und der THG-Quote (Erhöhung und Anpassung an RED II Novelle), Vermeidung von Verdrängungseffekten durch automatische Quotenanpassung, Aufteilung in Unterquoten, Erweiterung der THG Quote auf Luft- und Schifffahrt
- Eckpunktepapier zur Bundestagswahl 2025: Beschluss und dringend erforderliche Umsetzung gezielter politischer Maßnahmen nach der Regierungsbildung 2025 zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands und Stärkung des Straßengüterverkehrs, Interessenvertretung für Eigenlogistik und Verlader, v.a. in den Bereichen Infrastruktur, Transformation (Antriebswende), Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer:innen und sowie zügige Umsetzung von Entbürokratisierungsmaßnahmen
- Energiesteuerbefreiung für den Wasserstoffmotor: Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, während Wasserstoff für Wasserstoffmotoren besteuert wird. Beide Technologien leisten wichtige Beiträge zum Klimaschutz und der Dekarbonisierung im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge/Arbeitsmaschinen. Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung von Wasserstoff für beide Technologiepfade - Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor.
- Entwurf Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität: Zustimmung zur Aufnahme der Verkehrsinfrastruktur als förderfähigen Investitionsbereich und Einführung einer überjährigen Finanzierung bis 2036 sowie Mittelausstattung für den KTF-Fonds für 10 Jahre; kritische Haltung hinsichtlich des Kriteriums der "Zusätzlichkeit", das an jährlichen Bundeshaushalt gekoppelt ist und die angestrebte überjhährige Planbbarkeit einschränkt; Hinweis auf ggf. hohe Belastung des regulären Bundeshaushalts durch die Zins- und Finanzierungskosten für die Kreditaufnahme des Sondervermögens
- Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr fortschreiben: Die gemeinsame Initiative von 19 Verbänden hat das Ziel, dass die Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 fortgeschrieben und aufgestockt wird. Konkret werden im Schienengüterverkehr 350 Mio. Euro für das Jahr 2025 benötigt. Ohne eine auskömmliche Förderung wird die Eisenbahn auf Dauer keine konkurrenzfähigen Verkehre am Markt platzieren oder umweltgerechte Mobilitätsangebote machen können.
- Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Forderung zur Anerkennung erneuerbarer Kraftstoffe als Brückentechnologie zur Defossilisierung der Bestandsflotten, Technologieoffenheit bei Ausgestaltung der THG-Quote, Forderung nach eigenständigen Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBO, Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-LKW und Wasserstoff-LKW
- Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften: Modernisierung der Berufskraftfahrerqualifikation, Einführung von E-Learning in der Weiterbildung der Beruftskraftfahrer, EU-Rechtskonforme Umsetzung der Richtlinie 2022/2561 Anhang 1 Abschnitt 4 in deutsches Recht
- Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften: Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge bis zum 30. Juni 2031 zur Unterstützung des Markthochlaufs emissionsfreier Antriebstechnologien im Straßengüterverkehr und zur Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen.
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG): Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Ersatzneubauverfahren im Bereich der Verkehrsinfrastruktur durch Verfahrensvereinfachungen, Digitalisierung, verbindliche Fristen, höhere Planungssicherheit sowie eine langfristig verlässliche Finanzierung von Straßen- und Brückeninfrastruktur.
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