Deutscher Asphaltverband e.V.
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Deutscher Asphaltverband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Asphaltverband ist der Zusammenschluss der Asphaltindustrie in Deutschland als Interessenvertretung der Asphaltbauweise nach innen und außen - von der Herstellung bis zur Wiederverwertung. Er tritt als Gesprächspartner für die Asphaltindustrie und ihre Partner in den Straßenbauverwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf und erstellt Informationen für die Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen, der Straßenbauverwaltungen, der kommunalen Verwaltungen, der ausschreibenden Ingenieurbüros über (neue) Möglichkeiten der Asphaltbauweise durch Broschüren, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen. Er dient der Sicherung und dem Ausbau des hohen Qualitätsniveaus auf nationaler Ebene und bei der Erarbeitung europäischer Produkt-, Prüf- und Qualitätsnormen und fördert die Wiederverwendung von Ausbauasphalt auf hohem Qualitätsniveau.
Er nimmt die Vertretung und Koordination der Interessen des Baustoffs Asphalt und seiner Industrie in nationalen und europäischen Normungsgremien, in Ausschüssen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, in Gremien des Deutschen Instituts für Bautechnik wahr.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Straßenverkehr; Klimaschutz; Verkehrsinfrastruktur; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentliches Recht; Verkehrspolitik
Regelungsvorhaben:
- Änderung/Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung: Der Entschließungsantrag des Bundesrates bezügich der Erleichterungen zum Umgang mit Sekundärbaustoffen im Asphalt bei der Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung soll unterstützt und gefordert werden.
- Nachhaltige Vergabe von Straßenbaumaßnahmen: Einführung von Nachhaltigketskriterien bei der Vergabe von Straßenbaumaßnahmen, Einführung von Umweltproduktdeklarationen bei der Herstellung von Asphalt, Auschreibungen unter Berücksichtigung eines RAL-Güteschutzes für Ausbauasphalt
- Konkretiserung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Konkretisierung der Vorsussetzungen zum Ende der Abfalleigenschaft beim Ausbauasphalt
- Überarbeitung TA Luft, insbesondere kontinuierliche Messung C-Gesamt für Asphaltmischanlagen: Ausnahmeregelung für die Asphaltherstellung bezüglich der Verpflichtung zur kontinuierlichen Messung von C-Gesamt
- Evaluation AwSV - Festlegung der nicht wassergefährdenden Stoffe: Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung ist die Überarbeitung der sog. AwSV angezeigt, da die bisherigen Bezugnahmen uf die LAGA M20 überholt sind. Ausbauasphalt ist als gesondertes Material zu betrachten und bei der Überarbeitung und Kategorisierung in die AwSV aufzunehmen.
Relationen
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