Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V.
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Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verband nimmt die allgemeinen beruflichen, wirtschaftlichen und ideellen Interessen des Kraftfahrzeuggewerbes wahr und fördert sie. Aufgabe des Verbandes ist es, Politik, Behörden und Öffentlichkeit über die Situation der Branche und über Anliegen des Kfz-Gewerbes zu informieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Dies geschieht beispielsweise durch direkten Dialog, schriftliche Eingaben und Pressearbeit.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Fossile Energien; Straßenverkehr; Immissionsschutz; Handel und Dienstleistungen; Allgemeine Energiepolitik; Verkehrspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Erneuerbare Energien; Zivilrecht; Automobilwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Energienetze; Handwerk
Regelungsvorhaben:
- Prüfstützpunkteüberprüfung durch Kfz-Innungen: Einführung eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstützpunkten
- Erleichterungen für Kfz-Händler bei der Kennzeichnungspflicht: Weniger komplexe Vorschriften, um die Abmahngefahr zu reduzieren. Auch ist dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren europäischen und nachfolgend nationalen Regelungen kommt, welche die Anforderungen an die Unternehmen im Wettbewerb – insbesondere in der Werbung - erhöhen.
- Änderung der Bestandschutzsorten: Abschaffung von E5-Kraftstoff zugunsten von E10
- Entlastung von Kfz-Betrieben in Bezug auf Bürokratie: Autohandelsunternehmen haben mittlerweile so viele – insbesondere in den letzten Jahren hin-zugekommene – gesetzliche Pflichten zu beachten, die deren eigentliche Tätigkeit massiv erschweren (z.B. Geldwäscheprävention, Sanktionsdurchsetzungsgesetz (Russland), Datenschutz, Hinweisgeberschutz, Lieferkettensorgfaltspflichten, Nachhaltigkeitsberichterstattung etc.). Die Erfüllung immer neuer verwaltungsintensiver Gesetzesvorgaben führt im zunehmenden Maße zu einem mittelstandsfeindlichen Konzentrationsprozess im Autohandel – und nicht nur dort.
- Keine Ausweitung des Gewährleistungsrechts: Keine Ausweitung des Gewährleistungsrechts des gesamten Produkts um weitere 12 Monate bei Nachbesserung.
Ausschließliche Anwendung auf Neuwaren.
- Förderung von E-Fahrzeugen: Förderung für Gebrauchtwagen
Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur muss vorangetrieben werden. Niedrigere und transparente Ladestromkosten durch Reduzierung von Netzentgelten und Stromsteuer würden den Betriebskostenvorteil der E-Mobilität erst erlebbar machen.
- Fachliche Bewertung statt Formalentscheidung: Keine rein formale oder pauschale Einstufung, ob es sich um ein Altfahrzeug handelt oder ob das Fahrzeug weiterbetrieben werden kann, allein durch eine Bewertung beispielsweise durch Prüforganisationen, da dies reparaturfähige Fahrzeuge vorschnell dem Markt entziehen würde.
Die erweiterte Herstellerverantwortung muss tatsächlich bei den Herstellern verbleiben. Kosten und organisatorische Pflichten dürfen nicht indirekt auf Handel und Werkstätten verlagert werden.
Relationen
Keine Relationen.