PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.
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PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Im PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. sind alle acht vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland zusammengeschlossen, die sämtliche öffentlichen Apotheken herstellerneutral mit allen von Patienten nachgefragten Arzneimitteln schnell, sicher und flächendeckend versorgen. Der satzungsgemäße Zweck des Bundesverbandes ist die Wahrung und Förderung der allgemeinen, ideellen und wirtschaftlichen Interessen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels in seiner Aufgabenstellung zwischen den Lieferanten apothekenpflichtiger Arzneimittel und apothekenüblicher Sortimente, insbesondere den pharmazeutischen Unternehmern und den Apotheken.
Der Bundesverband informiert und berät die Mitgliedsunternehmen in allen, den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel berührenden, Angelegenheiten. Zudem vertritt der Bundesverband die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder gegenüber Parlamenten, Regierungen, Behörden, Industrie und den Verbänden der Apothekerschaft sowie der weiteren relevanten Stakeholdern.
Der Bundesverband fördert den gesellschaftlichen und politischen Dialog über branchenrelevante Themen durch die Organisation von Niederlassungsbesuchen, Diskussions- und Informationsveranstaltungen oder weiterer Veranstaltungsformate zu denen Ministeriumsvertreter, Bundestagesabgeordnete, Bundestagsmitarbeiter sowie relevante Stakeholder der Branche eingeladen werden. Schwerpunkt der Interessenvertretung durch den PHAGRO bildet die Erarbeitung von Stellungnahmen, Positionspapieren und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben, um über mögliche Implikationen auf die Branche aufzuklären und konstruktive Lösungsalternativen anzubieten. Auf dieser Grundlage findet die politische Interessenvertretung statt.
Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Handel und Dienstleistungen; EU-Binnenmarkt; Politisches Leben, Parteien; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Arzneimittel; Verkehrsinfrastruktur; Öffentliches Recht; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Lebensmittelsicherheit; Gesundheitsversorgung; Klimaschutz; Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Cybersicherheit
Regelungsvorhaben:
- EU-Pharma Revision: Verankerung eines Belieferungsanspruches für pharmazeutische Großhändler zur Ausführung der Public Service Obligation: Zur Sicherstellung der europäischen Arzneimittelversorgung fordert der PHAGRO eine Anpassung des Artikels 56 (3) des Richtlinienentwurfes 2023/0132(COD). Pharmazeutische Unternehmer als Zulassungsinhaber sollten in der sogenannten Public Service Obligation zur Belieferung des Großhandels verpflichtet werden. Die aktuelle Formulierung lässt Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung des pharmazeutischen Großhandels ausdrücklich zu. Allein die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Apotheken bedarfsgerecht und kontinuierlich mit Arzneimitteln zu versorgen. Diesen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag können die Vollversorger nur mit einem Belieferungsanspruch erfüllen.
- EU-Gesetzgebungsvorhaben Critical Medicines Act bzw. Umsetzung durch das BMG: Beim Critical Medicines Act handelt es sich um einen Regelungsvorschlag auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der Europäischen Union. In diesem Kontext wurden Fragen der Einbindung des pharmazeutischen Großhandels in die Versorgungskette kritischer Arzneimittel aufgegriffen. Im Fokus standen Versorgungspflichten, Bevorratungsanforderungen sowie die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen bei der nationalen Umsetzung. Die Bedeutung des vollversorgenden Großhandels für eine stabile Arzneimittelversorgung wurde hervorgehoben.
- Aufhebung des Skontoverbots - Umsetzung einer Koalitionsaussage zur Apothekenvergütung: Im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung des sogenannten Skontoverbots wurden mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Großhandelsvergütung sowie die Versorgungssicherheit thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Risiken eines unbeschränkten Preiswettbewerbs auf Großhandelsebene und potenzielle Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.
- Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV: Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- KRITIS-Dachgesetz und KRITIS-Verordnung: Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes und der Kritisverordnung für praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Anforderungen an den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ein. Der Verband unterstützt die Stärkung der Resilienz kritischer Versorgungsstrukturen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Struktur des pharmazeutischen Großhandels. Hierzu gehören insbesondere sachgerechte Schwellenwerte und Erfassungskriterien, klare Anforderungen an kritische Anlagen und Schutzmaßnahmen, praktikable Vorgaben für Risikoanalysen, Prüf- und Meldepflichten sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen durch die Anerkennung bestehender Standards und Nachweise.
- Paxlovid-Bundesbestände: Klare Regelungen für den Umgang mit zentral beschafften Arzneimittelbeständen: Der PHAGRO setzt sich für eine rechtssichere Regelung des Umgangs mit verfallenen Paxlovid®-Bundesbeständen im pharmazeutischen Großhandel ein. Ziel ist eine klare Zuordnung der Verantwortung des Bundes für zentral beschaffte Arzneimittelbestände sowie verbindliche Vorgaben für deren Lagerung, Rückführung oder Entsorgung. Darüber hinaus fordert der PHAGRO eine angemessene Kompensation der durch Lagerung, Bestandsverwaltung und Handling entstandenen Aufwendungen sowie klare Regelungen für den Umgang mit staatlich beschafften Arzneimittelbeständen in zukünftigen Krisensituationen.
- Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung im Gesundheitswesen und der Arzneimittelversorgung: Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung für eine Ausgestaltung der Cybersicherheits- und Marktüberwachungsvorgaben ein, die die besonderen Anforderungen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels und der Arzneimittelversorgung berücksichtigt. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und unverhältnismäßige Auswirkungen auf kritische Lieferketten zu vermeiden.
- Wirtschaftliche Situation des vollversorgenden Pharmagroßhandels: Der PHAGRO setzt sich für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels ein. Ziel ist es, die wirtschaftliche Grundlage des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags zu stärken und die flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern. Hierzu gehören insbesondere eine auskömmliche Vergütung der Großhandelsleistungen sowie die Berücksichtigung gestiegener Personal-, Energie-, Finanzierungs- und Regulierungskosten.
Relationen
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