Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
Maßnahmen zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalsozialismus: Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen mit Bezug zu Opfern des Nationalsozialismus und deren Verfolgungsschicksal, z.B. Briefe und Tagebücher von KZ-Häftlingen, amtliche Dokumente verfolgter Personen, Kleidungsstücke und Judensterne; Nichtigkeit gleichwohl geschlossener Rechtsgeschäfte, Einführung eines Straftatbestandes, Ermöglichung des An- und Verkaufs derartiger Gegenstände für Museen, Bibliotheken und Archive sowie für Personen mit berechtigten, z.B. wissenschaftlichen Interessen
Zeitachse
- 30.04.2026 drucksache Gesetzesantrag 248/26 Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
- 08.05.2026 plenarprotokoll BR-Sitzung 1065 Protokoll der 1065. Sitzung des Bundesrates
- 29.05.2026 drucksache Empfehlungen der Ausschüsse 248/1/26 Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
- 12.06.2026 plenarprotokoll BR-Sitzung 1066 Protokoll der 1066. Sitzung des Bundesrates
- 12.06.2026 drucksache Beschlussdrucksache 248/26(B) Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
- 29.07.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/7405 Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.