Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt
Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. 6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung;<br /> Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 218/23 (GESTA 20. WP C053) in geringfügig geänderter Fassung
Zeitachse
- 11.11.2025 drucksache Gesetzesantrag 657/25 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitve
- 21.11.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1059 Protokoll der 1059. Sitzung des Bundesrates
- 21.11.2025 drucksache Beschlussdrucksache 657/25(B) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitve
- 07.01.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/3509 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitve
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.