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Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Vorgang 328183 Gesetzgebung · Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten · aktualisiert 07.01.2026 · DIP ↗

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Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. 6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung;<br /> Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 218/23 (GESTA 20. WP C053) in geringfügig geänderter Fassung

Zeitachse

  1. 11.11.2025 drucksache Gesetzesantrag 657/25 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitve
  2. 21.11.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1059 Protokoll der 1059. Sitzung des Bundesrates
  3. 21.11.2025 drucksache Beschlussdrucksache 657/25(B) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitve
  4. 07.01.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/3509 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitve

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.