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Protokoll der 1059. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 21.11.2025 · WP 21 · 1059 · Original ↗

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Protokoll der 1059. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1059 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1059. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. November 2025 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401 1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 401 Präsident Dr. Andreas Bovenschulte . . . 401 Thorsten Frei, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . . . . . 403 2. Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes (Drucksache 600/25) 411 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 3. Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag (Drucksache 601/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 4. Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – (Drucksache 630/25) . 411 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 411 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 412 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 413 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 414 Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit 415 Beschluss: Anrufung des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 5. Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (Drucksache 602/25) . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 631/25, zu Drucksache 631/25) . . . . . . . . . . . . . . . 416 Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . 465* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 7. Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen- Überleitungsgesetzes (Drucksache 603/25) . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 8. Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 632/25) . . . . 411 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 404 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 461* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462* 9. Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes (Drucksache 633/25, zu Drucksache 633/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 416 Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . 416 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 466* Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 466* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 466* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 417 10. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (Drucksache 634/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 11. Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Drucksache 604/25) . . 411 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und Satz 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462* 12. Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 635/25) . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 13. a) Gesetz zu dem Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Drucksache 605/25) b) Gesetz zu dem Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d‘Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Drucksache 606/25) c) Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA- Staaten andererseits (Drucksache 607/25) d) Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (Drucksache 608/25) . 411 Beschluss zu a) bis d): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 461* 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 652/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 420 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 15. Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen – (Drucksache 582/25) . . . . . . . . 421 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 421 16. Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen in Videospielen – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Saarland und Bremen – (Drucksache 517/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 405 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 461* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 407 17. Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg – (Drucksache 576/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 421 18. Entschließung des Bundesrates „Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 624/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein) 421 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 19. Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal“ – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 570/25) 422 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 423 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 423 Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 468* Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 468* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 424 20. Entschließung des Bundesrates „Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 599/25) . . . . . 424 Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 424 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 21. Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr – Antrag der Länder Brandenburg, Thüringen – (Drucksache 514/25) . 425 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 425 22. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 525/25) . 425 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 425 23. Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 530/25) . 425 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 425 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 426 24. Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 579/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 462* 25. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA (Drucksache 547/25) . 411 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462* 26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 548/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463* 27. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Drucksache 549/25) 429 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 28. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 550/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 409 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410 29. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 551/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463* 30. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) (Drucksache 552/25) . . . . 429 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 31. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 589/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 430 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 32. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 590/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463* 33. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Drucksache 553/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 34. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 554/25) . 431 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 431 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 432 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 433 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . 434 Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 435 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 436 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 437 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 35. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Drucksache 555/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 439 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 468* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (Drucksache 556/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462* 37. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Drucksache 557/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 440 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 38. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 558/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . 441 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 442 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 442 Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 443 Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern . . . 444 Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 469* Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . 469* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 39. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit (Drucksache 559/25) . . . . . . . . . . . . 446 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 40. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (Drucksache 560/25) . . . . . . . . . . . . 446 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 41. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (Drucksache 561/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 42. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 562/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) 470* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 471* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 43. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 563/25) . 447 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 44. Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) (Drucksache 564/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 45. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Drucksache 565/25) 411 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463* 46. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU- Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034 COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 333/25) b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 COM(2025) 571 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 334/25) c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 335/25, zu Drucksache 335/25) 447 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 447 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 448 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 449 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen . . 451 Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 452 47. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union COM(2025) 545 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 485/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 453 48. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028–2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 COM(2025) 565 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25) 453 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 454 49. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 560 final; Ratsdok. 11733/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 458/25, zu Drucksache 458/25) 454 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 471* Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 473* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 454 50. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für die Gemeinsame Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für die Meere und die Meeres- und Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für national-regionale Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 559 final; Ratsdok. 11757/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 465/25, zu Drucksache 465/25) 454 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 455 51. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, einschließlich für die Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg), und des Kohäsionsfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [...] [NRP] festgelegten Fonds und zur Festlegung von Bedingungen für die Durchführung der Unionsunterstützung für regionale Entwicklung für den Zeitraum von 2028 bis 2034 COM(2025) 552 final; Ratsdok. 11768/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 455/25, zu Drucksache 455/25) 455 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 455 52. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034 COM(2025) 558 final; Ratsdok. 11769/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 457/25, zu Drucksache 457/25) 455 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 455 53. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf das Schulprogramm der Europäischen Union für Obst, Gemüse und Milch („EU-Schulprogramm“), sektorale Interventionen, die Schaffung eines Eiweißpflanzensektors, Anforderungen an Hanf, die Möglichkeit von Vermarktungsnormen für Käse, Eiweißpflanzen und Fleisch, die Anwendung zusätzlicher Einfuhrzölle und Vorschriften für die Versorgung in Notsituationen und schweren Krisen COM(2025) 553 final; Ratsdok. 11722/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 456/25, zu Drucksache 456/25) 455 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 456 54. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP] COM(2025) 555 final; Ratsdok. 11770/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 488/25, zu Drucksache 488/25) 456 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 456 55. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum 2028–2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818 COM(2025) 550 final; Ratsdok. 11771/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 521/25, zu Drucksache 521/25) 411 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463* 56. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028–2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888 COM(2025) 549 final; Ratsdok. 11748/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 520/25, zu Drucksache 520/25) 411 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463* 57. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028–2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 COM(2025) 543 final; Ratsdok. 11765/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 477/25, zu Drucksache 477/25) b) Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028–2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764 COM(2025) 544 final; Ratsdok. 11749/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 478/25, zu Drucksache 478/25) 411 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 463* 58. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge COM(2025) 513 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 518/25, zu Drucksache 518/25) 411 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . 463* 59. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken über Fischerei und Aquakultur und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1921/2006, (EG) Nr. 762/2008, (EG) Nr. 216/2009, (EG) Nr. 217/2009 und (EG) Nr. 218/2009 COM(2025) 435 final; Ratsdok. 12050/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 454/25, zu Drucksache 454/25) 456 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 456 60. Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung (Drucksache 566/25) . . . . . . . . . . . . . 456 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 61. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026) (Drucksache 567/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463* 62. Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (Drucksache 531/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463* 63. Dritte Verordnung zur Änderung der GAP- Konditionalitäten-Verordnung (Drucksache 532/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 475* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 64. Fünfte Verordnung zur Änderung der GAP- Direktzahlungen-Verordnung (Drucksache 533/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 65. Sechste Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Drucksache 534/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 457 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458 66. Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Drucksache 592/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 458 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458 67. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (Drucksache 536/25) . . . 411 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463* 68. Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (Drucksache 537/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 465* Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 465* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463* 69. Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Drucksache 538/25) . . . . . . . . . 458 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 475* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458 70. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) (Drucksache 568/25) . . . . . . . . . 411 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463* 71. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 572/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 572/1/25 . . . . . . . . . . . . . 464* 72. Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und § 7 Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 408/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 408/1/25 . . . . . . . . . . 464* 73. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 593/25) . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 464* 74. Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (Drucksache 659/25) 417 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . . 417 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418 75. Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Drucksache 660/25) 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 76. Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (Drucksache 661/25) . . . . . . . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 77. Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts (Drucksache 662/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 78. Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Drucksache 663/25, zu Drucksache 663/25) 418 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 418 Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein) 419 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419 79. Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Drucksache 664/25) . . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 80. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 665/25, zu Drucksache 665/25) 419 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 467* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 81. Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Drucksache 666/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* 82. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt – Antrag der Länder Hamburg, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 657/25) 458 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Senatorin Anna Gallina (Hamburg) und Senatorin Karen Pein (Hamburg) zu Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 83. a) Entschließung des Bundesrates: Bodenüberwachungsrichtlinie verhindern – Handeln des Bundes – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 658/25) b) Entschließung des Bundesrates: Bodenüberwachungsrichtlinie verhindern – Handeln des Bundesrates – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 667/25) . . . . . . . . 426 Eric Beißwenger (Bayern) . . . . . . . . . 426 Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 427 84. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 669/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 408 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 85. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld vereinfachen – Familien und Behörden entlasten“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 670/25) in Verbindung mit 86. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 671/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 427 Mitteilung zu 85 und 86: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 428 87. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 672/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 672/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 464* 88. Entschließung des Bundesrates „Änderung der technischen Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 673/25) . . . . . . . . . . 428 Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 428 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 89. Entschließung des Bundesrates „Flexibilisierung der Vorschriften zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben“ – Antrag der Länder Sachsen, Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 674/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 460 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident Dr. A n d r e a s B o v e n s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsident H e n d r i k W ü s t , Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident Dr. F l o r i a n H e r r - m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Präsident N a t h a n a e l L i m i n s k i , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Eric Beißwenger (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Steffen Freiberg, Minister für Bildung, Jugend und Sport B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für Kultur und Medien H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Daniela Behrens, Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei R h e i n l a n d - P f a l z : Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration Philipp Fernis, Minister der Justiz S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Armin Schuster, Staatsminister des Innern S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Thorsten Frei, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Gunther Krichbaum, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 1059. Sitzung Berlin, den 21. November 2025 Beginn: 09.33 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1059. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir uns der heutigen Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 28 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und damit aus dem Bundesrat ist am 4. Oktober 2025 Frau Senatorin Kathrin M o o s d o r f ausgeschieden. Mit Beschluss vom 12. November hat der Senat Frau Senatorin Dr. Henrike M ü l l e r zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Aus der schleswig-holsteinischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ist mit Ablauf des 11. November Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k ausgeschieden. Mit Wirkung vom 12. November wurde Frau Ministerin Magdalena F i n k e zum Mitglied des Bundesrates bestellt. Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute. Ich komme zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 89 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 8, 16, 84 und 28 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 9 werden die Punkte 74, 78 und 80 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 23 werden der Punkt 83, die verbundenen Punkte 85 und 86 sowie der Punkt 88 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Kollegin Raab! StS’n Heike Raab (Rheinland-Pfalz): Sehr verehrter Herr Präsident, wir bitten, bei TOP 4 – Entbürokratisierung in der Pflege – die Abstimmung ans Ende der Tagesordnung zu setzen. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen Dank! Das erscheint mir sachgerecht. Dann wird die Abstimmung zu TOP 4 zurückgestellt und am Ende der Tagesordnung durchgeführt. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Ansprache des Präsidenten Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Freie Hansestadt Bremen hat am 1. November zum dritten Mal seit der Wiedervereinigung und zum sechsten Mal seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Präsidentschaft des Bundesrates übernommen. In kluger Absicht sieht das Königsteiner Abkommen von 1950 vor, dass der Vorsitz im Bundesrat jedes Jahr wechselt – weniger, um Langeweile zu vermeiden, als vielmehr, um die Vielfalt und Gleichrangigkeit der Länder zur Geltung zu bringen. Sie haben mich als Präsidenten des Bremer Senats in der letzten Sitzung zu Ihrem Präsidenten gewählt. Dafür möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken und darf Ihnen versichern: Es ist dem Land Bremen, aber auch mir persönlich eine große Ehre. Zunächst und zuvörderst gilt mein Dank allerdings meiner Vorgängerin Anke Rehlinger. – Liebe Anke, du hast als Bundesratspräsidentin und als Gastgeberin der grandiosen Einheitsfeier in Saarbrücken großartige Arbeit geleistet. Das ist für mich Ansporn und Verpflichtung zugleich. Danke, dass du die Latte so hoch gehängt hast! (Beifall) Ich freue mich sehr darauf, mit dir und mit dem Kollegen Hendrik Wüst für ein Jahr das Bundesratspräsidium zu bilden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Viele Stärken – ein Land“, das ist das Motto der Bremer Bundesratspräsidentschaft. Damit möchten wir zum einen betonen, dass die gesellschaftliche und föderale Vielfalt Deutschlands mitnichten ein Systemfehler, sondern eine echte und große Stärke ist. Sie macht uns resilient und gibt uns Kraft für die anstehenden Herausforderungen. Zum anderen bringt das Motto zum Ausdruck, dass erst die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger unser Land gemeinsam stark machen, jede und jeder mit ihren oder seinen eigenen Fähigkeiten und Talenten. „Viele Stärken – ein Land“, dazu passt perfekt die Geschichte der Bremer Stadtmusikanten. Denn auch die vier Tiere haben bekanntlich viel erreicht, weil sie nicht glaubten, dass jeder nur seines eigenen Glückes Schmied ist, sondern solidarisch zusammengehalten haben. Anders ausgedrückt: Sie waren Giganten, weil sie nicht nebeneinanderstanden, sondern aufeinander, weil sie mit geradem Rücken die anderen geschultert und getragen haben. Damit sind die Stadtmusikanten auch ein Leitbild für den deutschen Bundesstaat. Auch der ist kooperativ verfasst, beruht auf dem Grundsatz der Gleichwertigkeit seiner Glieder und bildet ein Ganzes, das mehr ist als die Summe seiner Teile. Sie sehen mir nach, dass ich die Frage, wer von uns der Esel und wer der Gockel ist, an dieser Stelle bewusst offenlasse. Meine Damen und Herren, der Föderalismus hat seine Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder unter Beweis gestellt: in der Coronapandemie, in der Ukrainekrise und auch jetzt, wo es mehr denn je gilt, unseren demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu verteidigen. Das bedeutet nicht, dass die Länder stets Horte politischer Weisheit waren und der Bundesrat das perfekte Verfassungsorgan – auch wenn wir das gegenüber der Bundesregierung natürlich immer so behaupten würden. Wer genau hinschaut, mag an der einen oder anderen Stelle auch Reformbedarf erkennen. Aber dies ändert nichts daran, dass sich das grundsätzliche Konstruktionsprinzip des kooperativen Föderalismus bewährt hat, und zwar sehr. Meine Damen und Herren, allerdings werden die ohnehin schon großen Herausforderungen für unser Gemeinwesen und damit auch für den Föderalismus in den nächsten Jahren nicht kleiner werden. Ich will einige davon an dieser Stelle kurz benennen: Erstens. Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts. Es bleibt eine der vordringlichsten Aufgaben, unser Land auf einen Kurs von nachhaltigem Wachstum und Vollbeschäftigung zurückzuführen. Viele wichtige Weichen haben wir dafür in den vergangenen Monaten gestellt, auch in diesem Hause. Wir dürfen hier in unseren Bemühungen aber nicht nachlassen, insbesondere was die Entwicklung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit betrifft. Zweitens. Wir müssen unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung aktiv gegen ihre Feinde schützen. Insbesondere auf der rechten Seite des politischen Spektrums arbeiten starke Kräfte an einem Systemwechsel hin zu einer illiberalen Volksgemeinschaft, die zwar formal vielleicht noch demokratisch verfasst wäre, die aber für das Grundrecht der Menschenwürde und für den Schutz von Minderheiten nur noch Verachtung übrighätte. Dieser Entwicklung müssen wir mit allen erforderlichen politischen und juristischen Mitteln entgegenwirken. Drittens. Wir müssen unsere technologische, aber auch unsere militärische Souveränität im europäischen Zusammenwirken zurückgewinnen – in der Raumfahrt, bei der künstlichen Intelligenz, bei der Robotik, in der Energieversorgung und in vielen Feldern mehr. Das ist essenziell für die Selbstbehauptung Deutschlands und unseres Kontinents. Denn eines haben uns die vergangenen Monate leider gelehrt: Es gibt derzeit keinen großen Bruder jenseits des Atlantiks mehr, der unser Wohlergehen wie selbstverständlich mit im Blick hat. Und schließlich möchte ich noch einen vierten Punkt ansprechen, der in der Diskussion häufig untergeht: Wir müssen die große soziale Ungleichheit in Deutschland angehen. Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem gerade erschienenen Jahresbericht festgestellt, dass Deutschland von allen Ländern des Euroraumes die zweithöchste Vermögensungleichheit aufweist. Auf die oberen 10 Prozent der Bevölkerung entfallen rund 60 Prozent aller Vermögenswerte, auf die unteren 50 Prozent der Bevölkerung nur 2 Prozent. Solche massiven Unterschiede sind nicht nur sozial ungerecht und wirtschaftlich kontraproduktiv. Sie gefährden auch die demokratische Stabilität unseres Gemeinwesens. Hier bedarf es dringend einer breiten, sachlich geführten Diskussion über mögliche Gegenstrategien. Meine Damen und Herren, wir stehen also vor sehr großen Herausforderungen. Aber wir sind auch, wie schon erwähnt, ein Land mit ganz vielen Stärken. Der Föderalismus hat sich in seiner langen Geschichte immer wieder als flexibel genug erwiesen, um neue Situationen erfolgreich zu meistern. Er leistet das Austarieren der gesamtstaatlichen Interessen mit der kulturellen und politischen Vielfalt der Länder und Regionen. Er muss dabei stets auf Konsens und Kompromiss angelegt sein, so wie sich das auch im sachlichen und ergebnisorientierten Stil dieses Hauses widerspiegelt. Natürlich wird es aufgrund unterschiedlicher Interessen auch in Zukunft Konflikte geben – zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern –, vor allem dann, wenn es um das liebe Geld geht. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass wir am Ende immer eine gute und faire Lösung finden werden. Meine Damen und Herren, ich freue mich auf ein Jahr intensiver Zusammenarbeit. Lassen Sie uns beherzt und zuversichtlich gemeinsam vorangehen! Und lassen Sie uns zeigen, dass der Bundesrat weiterhin Motor und Garant für Einigkeit und Recht und Freiheit ist! In diesem Sinne: „Viele Stärken – ein Land“! (Beifall) Herzlichen Dank! – Ich erteile das Wort jetzt Herrn Bundesminister Frei. – Lieber Kollege, Sie haben das Wort. Thorsten Frei, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Bovenschulte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir eine große Freude, anlässlich der Übergabe des Staffelstabes vom Saarland an die Freie Hansestadt Bremen erstmals hier im Bundesrat zu sprechen. Im Namen der gesamten Bundesregierung gratuliere ich Ihnen, Herr Bürgermeister Bovenschulte, ganz herzlich zur Wahl zum Präsidenten des Bundesrates. Ihrer Vorgängerin im Amt, Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, danke ich für das vergangene Bundesratsjahr. Es hat mit dem Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit im Saarland einen feierlichen Abschluss gefunden – einem Festakt, der nicht nur im geografischen Herzen Europas stattfand, sondern auch im Zeichen der deutschfranzösischen Freundschaft stand, zu dem mit Staatspräsident Emmanuel Macron zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder ein ausländischer Staatschef gesprochen hat. – Herzlichen Dank, liebe Frau Rehlinger, dafür! Lieber Herr Präsident, Bremen ist nach Fläche und Einwohnerstärke das kleinste unserer Länder, und dennoch leistet es einen großen Beitrag zu unserer föderalen Gemeinschaft. Bremen steht für hanseatische Tradition, für Weltoffenheit, für Mut und Fortschritt im Miteinander. Bremen ist – das haben Sie gesagt – das Zuhause jener vier Figuren, die in aller Welt als Symbol für diese Werte verstanden werden, der Bremer Stadtmusikanten. „Viele Stärken – ein Land“, Bund und Länder, Regierung und Opposition, die vielen lauten und leisen Stimmen, die in unserer Demokratie zusammenkommen: Wenn wir uns austauschen und gegenseitig stützen, statt uns gegeneinanderzustellen, dann kann Deutschland seine Zukunft wirklich kraftvoll gestalten. Die Bundesregierung ist entschlossen, in diesem Geist mit den Ländern weiterhin eng zusammenzuarbeiten. Wir wollen unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Wirtschaft stärken, den sozialen Zusammenhalt bewahren und unser Land für seine Enkelinnen und Enkel auf eine nachhaltige und sichere Zukunft vorbereiten – alles im Schulterschluss mit den Ländern. Mit diesem Fokus haben wir bereits intensiv zusammengearbeitet, etwa in verschiedenen Bund-Länder-Kommissionen zum Themenbereich der Veranlassungskonnexität oder der Gestaltung einer föderalen Modernisierungsagenda. Herr Präsident, Deutschland hat viele Stärken. Damit das auch in Zukunft so bleibt, dürfen wir uns natürlich nicht ausruhen. Wir müssen uns weiterhin gemeinsam anstrengen in den Bereichen, die für unser Land dringlich sind. Wir wollen bei der Wirtschaftsleistung wieder zu alter Stärke zurückfinden. Denn derzeit – und da gibt es, glaube ich, kein Drumherumreden – ist die wirtschaftliche Lage nicht so gut, wie sie sein sollte. Die Konjunktur schwächelt, das Wachstumspotenzial ist niedrig. Das hat viele Gründe. Wir müssen auch sehen, dass wir in den vergangenen Jahren einiges an Strukturreformen aufgeschoben haben und vieles nachzuholen ist. Wir haben in diesem Jahr schon einiges vorangebracht. Ich erinnere an den Investitionsbooster und die Körperschaftsteuersenkung, womit wir Investitionsanreize gesetzt und den Wirtschaftsstandort gestärkt haben. Das waren Maßnahmen, die wir gemeinsam zwischen Bund und Ländern verabredet und auch gemeinsam vorangetrieben haben. Wir arbeiten derzeit an einem umfassenden Paket zur Entlastung bei den Energiepreisen, weil wir natürlich genau wissen, dass bezahlbare und sichere Energie für die Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Wir setzen Anreize für eine Ausweitung des Arbeitsangebots, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Rentenkassen zu stärken. Deshalb haben wir die Aktivrente beschlossen, für die ich hier im Bundesrat ausdrücklich um Unterstützung werben möchte. Grundlage für unsere sozialen Sicherungssysteme sind eine starke Wirtschaft und eine breite Erwerbsbeteiligung. Wir haben in kürzester Zeit spürbare Maßnahmen dazu auf den Weg gebracht. Ich möchte in diesem Zusammenhang und im Zusammenhang mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes beispielsweise an den Stahlgipfel und an den Automobildialog erinnern, wo zwischen Bund und Ländern sehr intensiv zusammengearbeitet worden ist und wir uns in einer gemeinsamen Verantwortung für einen starken Wirtschaftsstandort und gute Beschäftigungsmöglichkeiten sehen. Ein weiteres Thema – ich hatte es bereits angesprochen – ist die Modernisierung unseres Landes. Diese kann natürlich nicht allein auf Bundesebene passieren, wenn der Schwerpunkt der Verwaltung in den Ländern liegt. Deswegen ist es so wichtig, dass nicht nur jede Ebene für sich die Potenziale hebt, sondern wir das auch gemeinsam machen. Wir sehen auch die Notwendigkeit, dass ein Schwerpunkt öffentlicher Investitionen in Ländern und Kommunen stattfindet. Deswegen stellt der Bund ja den Ländern und ihren Kommunen 100 Milliarden Euro des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität flexibel zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Und auch bei den übrigen 400 Milliarden Euro werden Länder und Kommunen durch die Investitionen massiv profitieren. Das ist richtig, weil die Menschen unser Land als eine Einheit in Vielfalt wahrnehmen. Deshalb müssen wir auch gemeinsam gute Lösungen finden. Ich will noch auf einen Punkt aufmerksam machen, der das, glaube ich, sehr anschaulich macht. Für die Bundesverkehrswege stehen bis zum Jahr 2029 169 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind Rekordinvestitionen für moderne Brücken, Straßen und Schienen. Das wird uns insgesamt helfen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, gemeinsam voranzukommen, auch mit den Investitionen, die wir bei neuen Technologien, künstlicher Intelligenz und in vielen anderen Bereichen tätigen. Wir setzen auf ein gemeinsames Entlastungsprogramm, auf Staatsmodernisierung, den Rückbau von Bürokratie, die Digitalisierung und Automatisierung, auch in den Verwaltungsprozessen. In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident: Gehen wir die großen Aufgaben und Herausforderungen gemeinsam an! Ich bin dankbar dafür, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in vielen Bereichen gemeinsam Gutes und Hervorragendes auf den Weg bringen können. Wenn wir die Frage stellen, woraus wir die Kraft für die anstehenden Herausforderungen ziehen, dann zeigt sich gerade hier im Bundesrat, was Deutschland stark macht: Das Miteinander der Vielfalt ist das, was in diesem Sinne entscheidend ist. Hier werden gemeinsam Lösungen gefunden, um Deutschland voranzubringen, und zwar nicht aus der Perspektive nur einzelner Länder, sondern indem man das Ganze im Blick hat, im mühsamen, aber fruchtbaren Ringen um den besten Weg. Am Ende ist der Bundesrat der entscheidende Ort, an dem die föderale Vielfalt mündet, im Sinne des Ganzen. Insofern, lieber Herr Bürgermeister Bovenschulte, wünsche ich Ihnen eine gelingende Amtszeit und dem ganzen Bundesrat ein erfolgreiches Jahr. – Herzlichen Dank! (Beifall) Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank für diese Worte, lieber Herr Frei! Ich komme zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 632/25) Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger aus dem Saarland vor. – Liebe Anke! Anke Rehlinger (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident, von dieser Stelle aus noch mal einen herzlichen Glückwunsch. Alles Gute und viel Erfolg in unserem gemeinsamen Sinne Ihnen, lieber Herr Bovenschulte! Wenn man so will, können Sie einen kleinen politischen Erfolg gleich schon heute feiern, wenn wir dieses Gesetz hier miteinander verabschieden. Der Bundesrat beratschlagt nicht zum ersten Mal das Thema Deutschlandticket. Ich habe allerdings ein bisschen die Hoffnung, dass wir, wenn wir das heute verabschieden, so schnell nicht noch einmal miteinander darüber reden müssen; denn es wurden ja ganz grundsätzliche und, wie ich finde, sehr tragfähige Lösungen gefunden, was die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets angeht. Damit gelingt es uns auch, zu unterstreichen, dass die in der Coronapandemie entstandene Idee für ein Deutschlandticket – das muss man, glaube ich, noch mal zur Genese sagen – durchaus kein Strohfeuer oder nur ein Kriseninstrument war, sondern weiterhin das Potenzial ausspielen kann, ein guter, ein wesentlicher Baustein zur weiteren Entwicklung des ÖPNV zu werden und damit tatsächlich ein verlässliches Angebot an Nutzerinnen und Nutzer – vor allem potenzielle Nutzerinnen und Nutzer – sein zu können. Ich glaube, mit diesem Gesetz wird man einigen Anforderungen, die man stellen darf, gerecht: Erstens. Es wird verhindert, dass sich in irgendeiner Art und Weise ein Flickenteppich entwickelt. Nichts ist schlechter und schlimmer, auch im Angebot des ÖPNV, als einen Flickenteppich zu haben. Man sieht vor allem, welche Schlagkraft ein solches Ticketangebot tatsächlich haben kann, wenn es deutschlandweit gilt und man dem Prinzip der Einfachheit des ÖPNV ein Angebot an die Seite stellen kann. Bürgerinnen und Bürger, Nutzerinnen und Nutzer sollen nicht in tiefgreifende Studien eintreten müssen, um zu wissen, wie sie von A nach B kommen, wo sie umsteigen müssen, welche Ticketzonen sie dafür durchfahren und wie sie diese optimiert durchlaufen müssen. Es wäre gut, wenn die natürliche Intelligenz ausreicht, um ein optimiertes Angebot zu erhalten, ohne dass man dafür auch noch unnütz künstliche Intelligenz zur Anwendung bringen muss. Also: kein Flickenteppich – das ist schon ein Wert an sich. Der viel größere Wert ist darüber hinausgehend die Planungssicherheit. Das ist es, was ich eben hoffe: dass wir uns nicht Jahr für Jahr damit auseinandersetzen müssen, sondern Planungssicherheit bis 2030 haben. Das ist schon mal ein großer Wert. Natürlich ist, um ehrlich zu sein, aus Ländersicht die dritte wichtige Komponente: keine übermäßige Belastung unserer Landeshaushalte. Wir sehen das als gemeinsame Kraftanstrengung und eben nicht, wenn es um die Frage der Stabilisierung von Preisen geht, als eine Anstrengung, die einseitig auf den Schultern beziehungsweise dem Rücken der Länderseite organisiert werden muss. Insofern ist das ein guter Vorschlag, der uns hier heute vorliegt. Ich will an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern danken, die nicht wenig miteinander gerungen haben, um das hinzubekommen, aber natürlich auch dem Bund. Denn es ist ein starkes Signal, das davon ausgeht: für den ÖPNV und an die Nutzerinnen und Nutzer. Ich will aber darauf hinweisen, dass es in diesem Zusammenhang noch ein paar andere Wahrheiten gibt. Zu diesen Wahrheiten gehört, dass mit den staatlichen Mitteln, die jetzt vereinbart worden sind, allein die steigenden Kosten nicht vollständig abgedeckt werden können. Vielleicht war es ein kleiner Fehler der Vergangenheit, zu suggerieren, dass man das so ohne Weiteres könnte. Insofern ist es keine populäre, aber, wie ich finde, eine ehrliche Nachricht, dass es jetzt eine moderate Preissteigerung gibt, allerdings eine, von der ich glaube, dass sie das System nicht zerschlagen, nicht gefährden und keine abschreckende Wirkung entfalten wird. Vielmehr zeichnet dies ein Stück weit das Ansteigen der Tarifstrukturen insgesamt nach und ist aus dieser Perspektive vertretbar. Daneben gibt es – wenn wir es immer wieder schaffen, den Preis moderat steigen zu lassen, ohne zu überziehen – etwas, was uns durchaus Mut machen kann, nämlich einen sehr erfreulichen Zusammenhang zwischen den Nutzerzahlen auf der einen und der Preisgarantie auf der anderen Seite. Denn tatsächlich können wir in dem Maße, in dem es uns gelingt, mehr Nutzerinnen und Nutzer zu gewinnen, in gleichem Maße die Preise für das Deutschlandticket stabilisieren. Wir sind dort in einer Gelingensgemeinschaft – so will ich es mal nennen –, in der es unser aller Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass das als attraktives Angebot erkannt wird. Je besser das gelingt, desto weniger sind wir finanziell belastet, respektive: desto mehr können die Nutzerinnen und Nutzer selbst dafür tun, dass die Preise sich stabilisieren. Insgesamt führt das zu einer langfristigen Absicherung und bildet damit das notwendige Fundament – was nicht heißt, dass wir nicht noch an der einen oder anderen Stelle einen guten Beitrag leisten können. Damit meine ich, kostenbewusst zu arbeiten, aber auch, Strukturen zu verschlanken, Effizienzen zu heben und insgesamt kundenfreundlicher zu werden. Das ist eine Daueraufgabe für uns, der wir ganz sicher nachkommen müssen. Es gibt noch einen letzten Aspekt, den ich ansprechen möchte, wenn wir schon über die Wahrheit reden: Zur Wahrheit gehört eben auch, dass sich ein attraktiver ÖPNV nicht nur über Ticketstrukturen und Ticketpreise definiert, sondern letztendlich auch über das Angebot. Was würde ein Ticket nutzen, wenn Bus und Bahn nicht fahren? Deshalb bleibt es eine wichtige Aufgabe, für die Auskömmlichkeit der Mittel zu sorgen, damit wir nicht, wie es einige Bundesländer schon an der einen oder anderen Stelle tun mussten, Verkehre abbestellen müssen. Es wäre geradezu ein Treppenwitz der Geschichte, wenn das die Konsequenz wäre. Die heutige Entscheidung ist auf jeden Fall eine wichtige. Aber die Debatte um die Ausfinanzierung des ÖPNV und darüber, wer welchen Beitrag dazu zu leisten hat, wird mit dieser Entscheidung sicherlich nicht zu einem Ende kommen. Das werden wir spätestens dann merken, wenn wir uns noch mal intensiv mit den Trassenpreisen befassen werden, die ebenfalls eine große Gefahr dafür bilden, dass das Geld am Ende nicht ausreicht. Denn noch mal abrundend gesagt: Wir hätten am Ende ein unfassbar beliebtes Ticket, aber keinen Zug mehr. Das will, glaube ich, niemand in diesem Land. Deshalb ist es gut, wenn wir heute diesen Schritt gehen. Es ist ein Baustein. An den anderen wird weiterhin zu arbeiten sein. Aber es bleibt ein guter Baustein, und deshalb sollten wir das ermöglichen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, liebe Kollegin Rehlinger! Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Behrens (Niedersachsen). Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Der Verkehrsausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen in Videospielen – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland – (Drucksache 517/25) Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, vor. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unserem neuen Bundesratspräsidenten ganz herzlich gratulieren. – Lieber Kollege Andreas Bovenschulte, viel Erfolg! Ich will mich ausdrücklich anschließen: Auch aus meiner Sicht – und ich glaube, da ist große Einigkeit hier im Hause – ist die wirtschaftliche Entwicklung des Landes das wichtigste Thema, wenn wir dafür sorgen wollen, dass es wieder aufwärtsgeht in Deutschland, um Wohlstand und vor allem Arbeitsplätze sichern zu können und auch neue zu schaffen. Und wir freuen uns natürlich auf die Einheitsfeier im nächsten Jahr in Bremen. Also: Viel Erfolg! 1 Anlage 1 Ich und wir als Bundesland wollen auf ein Thema aufmerksam machen, bei dem ich persönlich der Meinung bin, dass wir alle, die wir in Verantwortung sind, seit vielen Jahren die Dinge zu sehr laufen lassen. Wir sprechen oft über die Chancen der Digitalisierung, der künstlichen Intelligenz, und das ist auch wichtig. Es war immer auch ein Erfolgsgeheimnis, dass man zusammen die Chancen betrachtet und nicht gleich immer nur über Gefahren und Risiken spricht. Aber die Gefahren und Risiken der digitalen Welt für Kinder und Jugendliche und auch die einer Zersetzung der Demokratie müssen wir aus meiner Sicht viel stärker in den Mittelpunkt rücken. Deshalb bin ich sehr froh, dass Thüringen gemeinsam mit uns bereits einen Antrag eingebracht hat und wir in den Ausschüssen darüber sprechen, wie wir unter Einbeziehung einer Expertenkommission einen Gesetzentwurf entwickeln können, um Schutzräume für Kinder und Jugendliche in den sozialen Medien zu bieten. Mit unserer heutigen Initiative wollen wir in diesem Zusammenhang ein weiteres Thema aufrufen. 13,4 Milliarden Euro Einnahmen haben die Glücksspielanbieter in Deutschland 2023 erzielt, nach Ausschüttung der Gewinne. Die richtigen Zahlen im Lotto, Kenntnisse und ein gutes Gespür beim Wetten, Geschicklichkeit am Spielautomaten – etwa 23 Millionen Menschen in Deutschland machen mit. Viele von ihnen kommen damit nicht klar. 1,3 Millionen Menschen sind spielsüchtig. Hinter dieser Zahl stecken ganz konkrete Schicksale. Jeder weiß, dass Sucht oft auch die ganze Familie zerstört. Um diese Gefahr einzudämmen, besonders für Kinder und Jugendliche, ist Glücksspiel gesetzlich reguliert. Zum Beispiel haben Kinder und Jugendliche, Minderjährige, in Spielhallen nichts zu suchen. Wir alle kennen das: Seit Jahren beschäftigen wir uns mit der Balance, Glücksspiel zu ermöglichen, um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, und gleichzeitig Regeln zu haben, um Spielsucht vorzubeugen, insbesondere bei Minderjährigen, bei Kindern. Diesen Schritt müssen wir konsequent gehen, und zwar so, wie wir ihn in der analogen Welt haben, auch in der digitalen Welt. Das haben wir nicht getan. Deshalb unsere Initiative. Worum geht es? Bei Onlinespielen stößt man immer wieder ganz selbstverständlich auf glücksspielähnliche Elemente. Das sind die sogenannten Lootboxen. Sie sehen oft aus wie Schatztruhen und sind eine Variante sogenannter In-Game-Käufe. Jede Mutter, jeder Vater kennt es, dass ein Kind kommt und fragt: Darf ich mir das runterladen? – In vielen solcher Spiele ist man immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob man nicht etwas hinzukaufen möchte: Lebenspunkte, Werkzeuge, Waffen, worum auch immer es in diesen Spielen geht. Das führt dazu, dass Spiele, die auf den ersten Blick häufig umsonst sind, am Ende ganz schön teuer werden. Aber immerhin weiß man, was man bekommt, was man nicht bekommt und was man bezahlt. Bei Lootboxen ist das nicht so. Manchmal sind wertvolle oder nützliche Sachen drin und manchmal eben auch nicht oder gar nichts. Dadurch – um es mal salopp zu sagen: wenn eine Niete drin war – entsteht ein Mechanismus, der dazu anreizt, weiter zu kaufen. Auch für die Spielentwickler ist das eine wahre Schatztruhe. Bei einer beliebten Fußballsimulation wurde in der Variante von 2023 allein mit diesen Lootboxen 1,52 Milliarden Dollar Umsatz gemacht. Suchttherapeutinnen und Jugendschützer sind sich einig: In diesen Lootboxen steckt besonders hohes Suchtpotenzial, vor allem für Kinder und Jugendliche. 73 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren spielen mehrmals in der Woche oder sogar täglich digitale Spiele. Die meisten haben Spaß dabei, und wir wollen diesen Spaß auch nicht verderben. Aber 4 Prozent der Kinder und Jugendlichen kommen nicht unversehrt aus dieser Spielwelt heraus. Sie verlieren Kontrolle und Selbstbestimmung und tragen in Zukunft die schwere Last der Spielsucht. Deshalb haben wir den Jugendschutz. Wir haben schon zu meiner Zeit als Bundesjugendministerin darüber gesprochen, wie wir den Jugendschutz in die digitale Welt überführen. Seit 2021 werden Kaufoptionen und glücksspielähnliche Elemente bei der Altersbewertung berücksichtigt. Anbieter müssen sichere Voreinstellungen und Meldesysteme einbauen, damit beispielsweise Eltern ihre Kinder schützen können. An dieser Stelle möchte ich aber als Mutter einer neunjährigen Tochter sagen, dass die Vorstellung, dass man einen vollständigen Überblick über diese Meldesysteme hat, ein bisschen realitätsfern ist. Die genannte Fußballsimulation ist in den neuen Varianten von USK 0 auf USK 12 hochgestuft worden. Das hat der Hersteller einfach achselzuckend hingenommen. Wir wollen mit unserer Entschließung einen weiteren Schritt gehen. Wir schlagen eine verbindliche Altersüberprüfung mit einer Beschränkung ab 18 Jahren für alle Spiele vor, die dieses Instrument der sogenannten Lootboxen beinhalten. Damit schließen wir uns der Forderung der Europäischen Kommission an, die im Juli gesagt hat, dass wir Minderjährige wirksam vor Lootboxen schützen sollten. Außerdem streben wir an, Lootboxen als Glücksspiel einzustufen. Das würde uns ermöglichen, Spiele mit solchen Elementen im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes über eine Lizenzpflicht für die Anbieter zu reglementieren. Wir wollen die Anbieter verpflichten, transparent zu machen, wie groß die Gewinnchancen bei Lootboxen sind. Und wir wollen die Aufklärung stärken, zum Beispiel in der schulischen Medienbildung. Wer frühzeitig lernt, wie solche Mechanismen funktionieren, kann sich besser schützen. Zusammengefasst: Spielspaß ja, aber Glücksspiel nein, und schon gar nicht unreguliert für unsere Kinder und Jugendlichen. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! Mir liegt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz) vor. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Änderungen zu fassen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 84: TOP 84 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 669/25) Dem Antrag sind die Länder Bremen und Hamburg beigetreten. Als erste Wortmeldung liegt mir ein Beitrag von Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, vor. – Liebe Manuela! Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr haben wir 75 Jahre Grundgesetz gefeiert und in diesem Jahr 35 Jahre Deutsche Einheit. Seit 35 Jahren leben wir gemeinsam in Demokratie und Freiheit. Es ist unsere wichtigste Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren und an kommende Generationen weiterzugeben. Viele Jahre hat man das gesagt und wusste: Ja, so wird es sein. Diese Gewissheit ist in den letzten Jahren immer stärker ins Schwanken gekommen. Warum? Unsere Demokratie wird stärker angegriffen als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Antisemitismus und Rassismus nehmen zu. Hass und Hetze werden lauter, im Netz und auf der Straße. Menschen, die sich für Freiheit und Toleranz einsetzen, werden eingeschüchtert und beleidigt. Deshalb ist es aus meiner Sicht mehr denn je nötig, die Demokratie zu schützen und zu verteidigen, durch staatliche Maßnahmen ebenso wie durch zivilgesellschaftliches Engagement. 1 Anlage 2 Es ist sehr gut, dass sich viele Menschen in Deutschland in einer aktiven Zivilgesellschaft für unsere demokratischen Werte einsetzen. Überall in Deutschland engagieren sich Menschen für Demokratie und Toleranz, gegen Ausgrenzung und Hass. Das ist wichtig, denn nur so kann unsere Demokratie auf einem starken Fundament stehen. Es ist wichtig, dass wir diese Menschen, die Zivilgesellschaft vor Ort unterstützen. Denn die stärkste Rede im Bundestag oder auch im Bundesrat nützt nichts, wenn wir die Menschen, die in unseren Dörfern und Städten für diese Werte eintreten und Hass, Hetze und Extremismus entgegentreten, nicht ausreichend unterstützen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es seit 2015 das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gibt, das sehr vielfältig Vereinen, Verbänden die Möglichkeit gibt, ganz konkrete Demokratiearbeit zu machen. Wir haben hier eine vielfältige Trägerlandschaft, und von Opferberatungsstellen über Jugendinitiativen bis hin zu Hilfen beim Ausstieg aus Extremismus wird eine sehr wertvolle Arbeit gemacht. Das Programm vernetzt Schulen, Sozialarbeit, Polizei, Vereine und Verbände auf Bundesebene, in den Ländern und in den Kommunen. Und es nimmt alle Formen von Extremismus in den Blick: Rechtsextremismus ebenso wie Linksextremismus, Antisemitismus und Islamismus. Das Programm ist auch deshalb so erfolgreich, weil es den Trägern und Engagierten vor Ort durch längere Förderperioden Planungssicherheit gibt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das Programmvolumen in den Haushaltsverhandlungen um 4,5 Millionen Euro gekürzt worden, und dennoch sind es 4,5 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Ich sehe mit großer Anerkennung, dass der Bund trotz schwieriger Haushaltslage an dieser Stelle ein Zeichen gesetzt hat, und ich bin sehr froh, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sich darauf geeinigt hat. Es wäre falsch, genau an dieser Stelle zu sparen. Die Menschen und Einrichtungen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, brauchen unsere Unterstützung und Verlässlichkeit, auch weil sie in diesen Zeiten ganz gezielt angegriffen werden. Ein Bundesprogramm muss immer wieder überprüft werden, und man muss sich immer wieder fragen: Sind wir noch auf dem richtigen Weg? Wollen wir neue Akzente setzen? – Das ist in einer lebendigen Demokratie gut, wichtig und richtig. Die Programmumsetzung wird auch evaluiert. Wir im Bundesland Mecklenburg- Vorpommern haben fünf Landesdemokratiezentren von verschiedenen Trägern. Vor allem kirchliche Träger sind hier sehr engagiert. Diese Zentren werden evaluiert, und unsere Erfahrung ist, dass die Zentren das sehr konstruktiv begleiten. Deshalb will ich sagen, dass die unsachlichen Kampagnen der letzten Monate gegen das Bundesprogramm und damit auch gegen diejenigen, die das vor Ort verantworten, zum Beispiel gegen den Leiter Herrn Heppener, nicht in Ordnung sind. Sachliche Kritik: Ja. Aber keine Kampagne! Wenn die Kritik darauf zielt, dass sich ein Großteil der Förderempfänger vor allem gegen Rechtsextremismus einsetzt, dann muss man sagen: Das liegt daran, dass vom Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere Demokratie ausgeht. Der Verfassungsschutzbericht des Bundes stellt fest, dass allein von 2023 bis 2024 die Zahl der Rechtsextremen von etwa 40 000 auf 50 000 Personen gestiegen ist. Davon sind 15 000 gewaltbereit. Das Programm orientiert sich an den realen Bedrohungen für unsere Demokratie, und dabei muss es aus unserer Sicht auch bleiben. Auch das machen wir in der Entschließung deutlich. Gleichzeitig ist es wichtig und richtig, dass wir linksextremistischen, antisemitischen und islamistischen Bedrohungen weiter die Stirn bieten und diese in den Blick nehmen. Auch in diesen Bereichen werden Träger gefördert, im Bereich Antisemitismus zum Beispiel das wirklich beeindruckende Anne Frank Zentrum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wir das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 2015 entwickelt haben, konnte ich als damalige Bundesministerin meine Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern einbringen, zum Beispiel mit unseren Demokratiezentren. Ebenso haben wir Erfahrungen aus allen anderen Bundesländern aufgegriffen. Es ist wichtig, dass Bund und Länder bei der Evaluation eng zusammenarbeiten. Und wir müssen gut informiert sein. Deshalb fordern wir in unserer Entschließung, dass die Länder mit verlässlichen Informationen zur künftigen Ausrichtung des Programms versorgt werden müssen, dass wir von Anfang an einbezogen werden, weil wir Partner sind. So verstehen wir uns auch: Wir sind Partner, und das muss sich in der Programmbegleitung und -entwicklung widerspiegeln. Sehr geehrte Damen und Herren, geben wir gemeinsam als Länder ein Signal, dass wir wirklich Millionen Engagierten zur Seite stehen! Es ist so wichtig, dass wir Menschen haben, die in den kleinen Dörfern, wo sie manchmal Haus an Haus mit Nazis zusammenleben, und in Städten, wo wir wieder stärkeren Antisemitismus haben, dem Hass die Stirn bieten und diesen Mut im Alltag haben. Diese Menschen müssen doch von uns die Botschaft kriegen: Wir sehen euch, wir finden eure Arbeit wichtig, und diese soll auch in Zukunft weiter unterstützt werden. – Deshalb wäre es sehr wichtig, dass wir dieses Programm weiter absichern, es weiter auf den Weg bringen und nicht sozusagen in ideologischen Kämpfen zersplittern. Das ist uns als Land sehr wichtig. Wir bitten deshalb darum, dass wir gemeinsam im Ausschuss zu einer konstruktiven Beratung kommen und dann beim nächsten Mal eine gemeinsame Sachentscheidung treffen können. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! – Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Wulf, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute anlässlich eines wichtigen Themas erstmalig hier sprechen darf. Als ehemalige Landespolitikerin ist es mir wichtig, die Arbeit zu würdigen, die in diesem Bereich von den Ländern, aber auch von den Kommunen gemacht wird. Sie tragen einen wichtigen Teil zur Demokratiebildung und zur Extremismusprävention bei, und dafür sind wir ihnen sehr dankbar. Wir sind insbesondere dann erfolgreich, wenn wir gemeinsam, im Verbund tätig sind. Neben dem Engagement des Bundes und der Länder sind die Maßnahmen der Zivilgesellschaft, der Bürgergesellschaft hierbei hervorzuheben. Denn nur gemeinsam schaffen wir eine resiliente Demokratie, widerstandsfähig gegen Angriffe von Rechts- und von Linksextremisten, von Islamisten, von Antisemiten und allen anderen Extremisten, die mittlerweile vor allem im Netz unterwegs sind. Wirksame Demokratiebildung und Extremismusprävention brauchen eine enge und transparente Abstimmung zwischen Bund, Ländern und den Kommunen, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich dafür einige Beispiele nennen! Die Landesdemokratiezentren – sie wurden gerade schon erwähnt – stellen unter anderem ein umfassendes Angebot bereit zur mobilen Beratung, zur Opfer- und Betroffenenberatung sowie zur Ausstiegs- und Distanzierungsberatung. Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Politik, Kommunen, Schulen, Kitas, Vereine, Verbände, Unternehmen, Betroffene und viele mehr. Im Haushaltsjahr 2025 wurden für diesen Programmbereich knapp 33 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ an die Länder bewilligt. Gemeinsam mit den Ländern gestalten wir zudem fast flächendeckend über „Demokratie leben!“ die Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe. Unser Ministerium fördert darüber hinaus im Rahmen des Bundesprogramms in über 330 Kommunen sogenannte Partnerschaften für Demokratie, und die Länder übernehmen häufig die Kofinanzierung. Dafür danke ich sehr, denn es ist meine feste Überzeugung: Demokratie entsteht konkret vor Ort, und gerade dort müssen wir Demokratiebildung stärken. Wir müssen auch bereits bestehende Strukturen unterstützen. Deshalb werden wir das Programm „Demokratie leben!“ unter anderem für die Sozialpartner und deren Bildungseinrichtungen öffnen und somit auch die Arbeitswelt miteinbeziehen. Das ist mir persönlich ein Anliegen. Wir brauchen in der Demokratiebildung weitere Partner und mehr Orte der Demokratiebildung. Der massiv ansteigenden Radikalisierung in der digitalen Welt müssen wir wirksam begegnen, und deshalb wollen wir die Extremismusprävention in der digitalen Welt aufbauen. Wir wissen, dass unsere Demokratie gerade dort massiven Angriffen ausgesetzt ist. Wir haben den Titelansatz 2026 für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nicht nur gehalten. Vielmehr haben wir ihn leicht erhöhen können. Wir wissen aber, dass ab 2027 im gesamten Bundeshaushalt hohe Einsparungen vorgenommen werden müssen. Wir können Ihnen deshalb eine Finanzierung des Programms bis 2032 nicht zusichern. Das wäre schlicht und ergreifend unlauter. Was wir Ihnen zusichern können, ist: Wir werden uns mit aller Kraft für die weitere Finanzierung von „Demokratie leben!“ einsetzen und damit auch für die Landesdemokratiezentren mit ihren Beratungsstrukturen, die Maßnahmen im Strafvollzug und in den kommunalen Partnerschaften für Demokratie. Neben dem Rechts- und Linksextremismus möchten wir einen Fokus auf die Arbeit gegen Antisemitismus und Islamismus setzen. Gleichzeitig kommen wir dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach und werden „Demokratie leben!“ evaluieren und dabei deutlich stärker in die Wirkungs- und Erfolgsanalyse gehen. Denn ich glaube, da eint uns das Interesse, dass unsere Programme eben auch erfolgreich und wirkungsvoll sein sollen. Zum zweiten Punkt der Beschlussvorlage, der Einbindung der Länder in die Erarbeitung der Förderrichtlinie. Ich möchte erneut betonen, wie wichtig uns die Zusammenarbeit mit den Ländern ist. Als ehemalige Landesministerin versteht Bundesministerin Prien Ihren Wunsch nach Einbindung in die Weiterentwicklung, die wir dem Koalitionsvertrag entsprechend vornehmen werden. Wir planen Veränderungen der Förderrichtlinie. Diese sollen ab 2027 für „Demokratie leben!“ gelten. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die Länder einbeziehen, sobald wir uns im Ministerium über die konkreten Anpassungen verständigt haben. Nun zum dritten Punkt, der Bedeutung des Rechtsextremismus. Unser Standpunkt ist klar: Wir brauchen einen 360-Grad-Blick auf jede Form des Extremismus. Wir erleben ein Erstarken des Rechtspopulismus und des Rechtsextremismus, aber auch islamistischer Bestrebungen und anderer extremistischer Phänomene. Seit dem 7. Oktober 2023 erleben wir zudem eine neue Dimension von Antisemitismus in Deutschland. Wir müssen anerkennen, dass wir von einer Vielfalt von demokratiefeindlichen Phänomenen herausgefordert sind, und wir dürfen auf keinem Auge blind sein. Lassen Sie mich abschließend ganz deutlich sagen – und das gilt für das gesamte Leitungsteam im Ministerium –: Wir treten jeder Form von Hass, Bedrohung und Gewalt entschieden entgegen. Alle Menschen in unserem Land, die sich für Demokratie, für ein faires Miteinander engagieren, in kommunalen Parlamenten, in Vereinen, in Bildungsstätten, in Gewerkschaften, den Selbstorganisationen der Wirtschaft, in Kirchen, Synagogen und Moscheen, verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung. Stärken wir ihnen den Rücken! – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung wurde zurückgezogen. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28: TOP 28 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) (Drucksache 550/25) Ich erteile das Wort Herrn Ministerpräsident Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident, auch von mir eine herzliche Gratulation. Die Zusammenarbeit mit Ihnen ist immer ein Vergnügen. Das wird sie auch in der neuen Funktion sein. Auch das gehört zu den vielen Stärken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands eine elementare Bedeutung hat. Ich begrüße das sehr. Ich glaube, man darf diese Bedeutung nicht unterschätzen. Denn wenn man ehrlich ist, muss man sagen, dass die Bundespolitik den Finanzplatz Deutschland in den zurückliegenden Jahren eher stiefmütterlich behandelt hat. Gerade wir aus den Ländern haben immer deutlich einen Kurswechsel angemahnt. Es wurde jetzt allerhöchste Zeit. Der Finanzplatz Frankfurt ist eines der wichtigsten Finanzzentren der Welt, und er ist ein Wirtschaftsmotor, nicht nur für das Bundesland Hessen, sondern auch für ganz Deutschland. Darüber hinaus ist er ein Garant für Wohlstand, für Arbeitsplätze und einer unserer wichtigsten Standortfaktoren. Er wird in Zukunft noch wichtiger werden, um Deutschland und Europa souveräner und resilienter zu machen, um die Mittel aus den Investitionsprogrammen des Bundes mithilfe von privatem Kapital zu vervielfachen und um das Comeback unserer Wirtschaft zu finanzieren. Insofern ist es unsere zentrale Verantwortung und in unserem eigenen Interesse, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Wir sind an einer ganz entscheidenden Wegmarke angekommen. Wir erleben tektonische Verschiebungen der politischen und der ökonomischen Machtzentren der Welt. Eine Folge davon kann uns durchaus nutzen: Die internationalen Finanz- und Kapitalmärkte suchen in dieser Zeitenwende nach einem neuen Anker. Der Finanzplatz Frankfurt hat in einer solchen Situation schon einmal gezeigt, was er kann und dass er bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Als sich der globale Finanzmarkt nach dem Brexit neu sortiert hat, war Frankfurt am Main mit seinem Finanzplatz ideal positioniert, um die Position Deutschlands zu sichern und auszubauen. Heute ist Frankfurt das wichtigste Finanzzentrum in der EU. Aber ich will deutlich sagen: Es reicht nicht, nur davon zu profitieren, dass andere verlieren. Vielmehr muss Frankfurt ein starker Magnet sein, muss selbst ein Kraftzentrum sein. Deswegen müssen wir die historische Chance, die sich jetzt bietet – und als solche begreife ich sie –, nutzen. Frankfurt und der Euro müssen ein neuer Anker für die internationalen Finanz- und Kapitalmärkte sein. Das Gesetz, das vorliegt, ist ein Schritt in die richtige Richtung, beispielsweise mit der Reduzierung von Meldepflichten für Finanzinstitute, mit der Verbesserung von Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups und Scale-ups, mit der Beschleunigung von Genehmigungen, mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe und natürlich auch mit der standortfreundlichen Umsetzung von EU-Regeln. Das stärkt den Finanzplatz; das hilft. Aber es reicht noch nicht. Wir müssen noch dickere Bretter bohren, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. In Hessen haben wir dafür beispielsweise ein Finanzplatzkabinett ins Leben gerufen. Wir haben eine starke Finanzallianz gebildet, Politik und Finanzindustrie Hand in Hand. Erstmals in Deutschland haben wir uns geschlossen und einheitlich hinter einer Strategie versammelt, hinter der Finanzplatzstrategie. Was wir beschlossen haben, kann eine Blaupause sein für Initiativen, die wir gemeinsam starten können und die dann das Standortfördergesetz sinnvoll ergänzen können. Wir arbeiten an sechs Handlungsfeldern. Erstens. Wir verbessern die Standortbedingungen durch eine Willkommenskultur und durch Bürokratieabbau. Zweitens. Wir sprechen mit einer Stimme bei Risiko und Regulatorik, wir intensivieren die Forschung dazu. Drittens. Wir positionieren uns als Standort für Innovation, Start-ups und für Schlüsseltechnologien. Themen in diesem Zusammenhang sind KI, Blockchain, Tokenisierung. Viertens. Wir stärken das Sustainable Finance Cluster, wir legen einen Schwerpunkt auf Bildung und Wissenschaft, und wir steigern unsere Sichtbarkeit auf der globalen Bühne. Fünftens. Generell gilt: Wir brauchen ein besseres Investitionsklima in Deutschland. Allein mit öffentlichen Investitionen, so groß sie auch sein mögen, zum Beispiel aus dem 500-Milliarden-Euro-Sonderprogramm, werden wir es nicht schaffen. Nach wie vor ist Deutschland reich an privatem Vermögen und reich an privatem Kapital. Wir wollen, dass damit gearbeitet wird. Es muss damit gearbeitet werden, denn rund 90 Prozent der Investitionen in diesem Land kommen aus dem privaten Sektor. Das ist auch gut so. Deswegen brauchen wir einen verbesserten Zugang der Unternehmen bei der Finanzierung. Dabei können auch Beteiligungskapitalfonds einen wichtigen Finanzierungsbeitrag leisten. Sechstens. Bestehende Rechtsunsicherheiten beschränken derzeit aber diese Möglichkeiten; da muss man sich nichts vormachen. Deswegen gilt es, diese jetzt auszuräumen und damit die Potenziale, die vorhanden sind, zu heben. Ich will sehr deutlich sagen: Wer Wachstum will, der darf Kapital nicht ruhen lassen, sondern muss es aktivieren. Lassen Sie uns deswegen den Finanzplatz Deutschland stärken! Lassen Sie uns jetzt die Chancen wahrnehmen und nutzen! Ich bitte Sie in einem ersten Schritt um Unterstützung für das Standortfördergesetz. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Rhein! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen verschiedene Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten- Schutz-Gesetzes (Drucksache 600/25) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin Martin (Mecklenburg-Vorpommern). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über eine empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer stimmt der Entschließung in Ziffer 2 zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Dann kommen wir zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 9/20252 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 5, 7, 10 bis 13, 24 bis 26, 29, 32, 36, 45, 55 bis 58, 61, 62, 67, 68, 70 bis 73, 75 bis 77, 79, 81 und 87. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: zu Punkt 57 Frau Ministerin Martin (Mecklenburg- Vorpommern) und zu Punkt 68 Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) sowie Herr Staatsminister Schuster (Sachsen). Wir kommen zu Punkt 4: TOP 4 Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Drucksache 630/25) 1 Anlage 3 2 Anlage 4 3 Anlagen 5 bis 7 Es haben sich eine ganze Reihe von ehrenwerten Kollegen zu Wort gemeldet. Herr Minister Lucha aus Baden- Württemberg fängt an. – Bitte schön, Sie haben das Wort! Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält gute Ansätze, weil es dazu beiträgt, Versorgungslücken in der Pflege zu schließen und der Realität des Berufsalltags Rechnung zu tragen. Dennoch hat der Gesundheitsausschuss die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Aus gutem Grund: weil der Bundestag dem Gesetz das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung, GKV, hinzugefügt hat. Das müssen wir in dieser Form ablehnen. Wir wissen: Einsparungen in der GKV sind notwendig. Das beschäftigt uns seit vielen Jahren. Wir haben viele Vorschläge gemacht – dazu später. Aber Einsparungen dürfen nicht so einseitig zulasten der Krankenhäuser gehen, wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist. Das vorliegende Gesetz enthält, wie gesagt, überfällige Schritte für die Zukunft unseres Gesundheits- und Pflegewesens. Wir müssen die Kompetenzen und die Verantwortungsbereitschaft unserer Pflegefachkräfte angemessen würdigen, und wir müssen ihnen das Vertrauen entgegenbringen, das sie verdienen. Pflegefachpersonen werden künftig je nach Qualifikation wesentlich eigenverantwortlicher und eigenständiger handeln können. Ihre wertvolle Expertise wird dauerhaft unverzichtbar sein. So werden Entscheidungen im Pflegealltag effizienter und schneller getroffen werden können. Das macht auch die Versorgung in der Fläche besser. Bürokratie- und Informationspflichten im Pflegealltag müssen auf das notwendige Maß umgebaut werden, damit am Ende mehr Zeit für die Pflegebedürftigen, für die notwendige menschliche Zuwendung bleibt. Mit diesem Teil des Gesetzes sichern wir die Pflege und machen unser Gesundheitswesen moderner. Wir vergessen ja immer, dass wir den größten Berufsstand im Gesundheitswesen in einer dankenswerterweise zunehmend älter werdenden Gesellschaft dauerhaft brauchen. Die größte Herausforderung dabei ist der Fachkräftemangel im Gesundheitssystem. Unsere hochqualifizierten Pflegekräfte können zukünftig selbstbestimmt heilkundliche Tätigkeiten ausüben. Das entlastet Ärztinnen und Ärzte, und die knappe Ressource „Arztzeit“ kann effektiver genutzt werden. Das heißt aber im Gegenzug: Wir müssen die sektorenübergreifende Primärversorgung stärken. Wir haben heute ja noch eine zweite Debatte zu diesem Thema. Hier haben wir noch großen Nachholbedarf, um echte sektorenübergreifende, berufsgruppenübergreifende Primärversorgung umzusetzen. Ein Beispiel ist das konsequente Community Health Nursing, wo Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen in der Regelversorgung tätig werden. Das vorliegende Gesetz ist also bezogen auf das Pflegewesen ein Fortschritt, und wir begrüßen es. Aber als wir gelesen haben, dass jetzt im Omnibusverfahren das GKV-Sparpaket hineinredigiert wurde, das einseitig zulasten der Krankenhäuser geht, war das für uns ein schwerer Schlag, zumal wir – ich selbst als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz – mit dem damaligen Bundesminister und mit einigen Kolleginnen und Kollegen, die dankenswerterweise heute hier sind, in den letzten Jahren sehr intensiv an einer modernen, bedarfsgerechten, zukunftsfähigen Krankenhausreform gearbeitet haben, aber auch an einer Vertrauenskultur. Und an dieser Stelle muss ich noch mal sagen, dass dies einfach in der Planungshoheit der Länder stattfinden muss. Wir haben noch vor einigen Wochen hier im Haus die Sofort-Transformationskosten begrüßt, weil sie die Inflationskosten der Vergangenheit auffangen. Nun werden den Krankenhäusern an anderer Stelle Mittel in Millionenhöhe basiswirksam entzogen, und das ohne jegliche Ausdifferenzierung, sondern einfach unspezifisch und, ich würde fast sagen, mit einem Taschenspielertrick. Ja, wir müssen die Kosten der GKV senken, und wir wissen alle, wo die großen Blöcke sind. Das haben wir schon 2021 bei den Koalitionsverhandlungen angesprochen. Ich sehe hier eine Kollegin, mit der ich das verhandeln durfte. Die sachfremden Beiträge für Bürgergeldbezieher/-innen – circa 10 bis 12 Milliarden Euro – müssen aus Steuermitteln, aus dem Gesamtbudget finanziert werden, statt einseitig zulasten der GKV. Ein genauso wichtiger Beitrag wäre die Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente auf 7 Prozent, sowohl mit Blick auf die Belastung für die GKV als auch für den Pharmastandort Baden-Württemberg. Das wäre für die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch unsere starken Apotheken ein wichtiger Beitrag, eine Win-win-Situation. Dies alles fehlt. Diese positiven Ansätze werden nicht verfolgt. Jetzt wird den Krankenhäusern wichtiges Geld, notwendiges Geld – in unserem Bundesland mit den effektivsten Strukturen, der niedrigsten Bettendichte 200 Millionen Euro – genommen. Das kann niemand mehr kompensieren. Gleichzeitig wird aber die Entlastungswirkung für die GKV minimal sein. Der Schaden, den Sie anrichten, ist also deutlich höher als der Nutzen. Wir haben gestern eine Protokollerklärung des Bundes bekommen. Wir entscheiden ja am Ende der Sitzung. Der Bund muss eine Protokollerklärung vorlegen, dass er diese Kürzung komplett rausnimmt. Wenn er das nicht tut, dann ist der Vermittlungsausschuss geradezu geboten, um dieses Dilemma aufzulösen. Wir werden, denke ich, an der Anrufung des VA festhalten müssen. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Lucha! – Ich rufe auf: Frau Staatsministerin Stolz aus Hessen. Diana Stolz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das für die Pflege in Deutschland von großer Bedeutung ist. Es stärkt die Pflegeberufe, baut Bürokratie ab und setzt ein wichtiges Signal für mehr Verantwortung, mehr Kompetenz und mehr Attraktivität in der Pflege. All das ist richtig, notwendig und längst überfällig. Dieses Gesetz kann und soll ein echter Fortschritt für eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems werden, die Pflege. Auf diesen so wichtigen wie richtigen Kern des Gesetzes hinzuweisen, ist mir ein großes Anliegen. Denn die öffentliche Debatte wird längst von einem Teil des Gesetzes bestimmt, der mit der Pflege nichts zu tun hat, dem GKV-Sparpaket. Wir alle wollen verhindern, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 steigen. Niemand möchte die Menschen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zusätzlich belasten. Aber der Weg, der hier eingeschlagen wird, birgt erhebliche Risiken, gerade für diejenigen Einrichtungen, die für die Versorgungssicherheit stehen und die heute zugleich unter enormem Druck sind, unsere Krankenhäuser. Denn mit der geplanten Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel wird ein Schutzmechanismus außer Kraft gesetzt. Die Folge: Den Krankenhäusern fehlen rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2026. Der Bund hat mit 4 Milliarden Euro Sofort- Transformationskosten eine wichtige Unterstützung beschlossen. Das erkennen wir ausdrücklich an. Aber wenn wir den Krankenhäusern im gleichen Atemzug wieder 1,8 Milliarden Euro entziehen, ist faktisch wenig gewonnen. Das bedeutet weniger Spielraum, weniger Stabilität und weniger Sicherheit, und das mitten in der Phase der Krankenhausreform, die ohnehin tiefgreifenden strukturellen Wandel bedeutet. Das eigentliche Problem liegt aber in der langfristigen Wirkung. Die Absenkung 2026 würde zur neuen Basis für 2027, für 2028 und für alle Jahre danach. Aus einer Maßnahme, die auf ein einzelnes Jahr begrenzt erscheinen mag, würde de facto eine dauerhafte finanzielle Schwächung unseres Krankenhauswesens, ein schleichender Mechanismus, der sich Jahr für Jahr fortschreibt und die wirtschaftliche Grundlage vieler Kliniken erodieren lässt. Was kurzfristig zur Beitragsstabilität beitragen soll, kann langfristig dazu führen, dass Kliniken Leistungen einschränken müssen, Abteilungen unter Druck geraten oder Standorte gefährdet werden. Das kann niemand wollen, nicht die Beitragszahler, nicht die Patientinnen und Patienten und auch nicht wir Länder, die Verantwortung für eine flächendeckende und verlässliche Versorgung tragen. Dabei verpflichtet das Krankenhausfinanzierungsgesetz den Bund, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu gewährleisten und damit eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen. Genau dafür brauchen die Häuser Verlässlichkeit – finanziell, strukturell und in ihrer Planung. Aus diesem Grund bringt Hessen gemeinsam mit Bayern und Thüringen heute eine Entschließung ein, die die Sache klar auf den Punkt bringt. Wir wollen, dass der Bundesrat festhält: Ja, Beitragsstabilität ist wichtig, aber die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel gefährdet die wirtschaftliche Grundlage unserer Krankenhäuser. Deshalb muss die Bundesregierung unverzüglich einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass ab 2027 keine negativen Effekte auf die Landesbasisfallwerte entstehen. Ich wäre dankbar, wenn die Bundesregierung noch eine Protokollerklärung vorlegen und damit auf uns Länder zugehen würde. Denn eines ist klar: Es darf keine weiteren Maßnahmen geben, die die Stabilität der GKV nahezu ausschließlich auf Kosten der Kliniken erreichen wollen. Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl die Beitragszahler schützt als auch die notwendige Planungssicherheit der Krankenhäuser gewährleistet. Beides ist möglich, beides ist notwendig, und beides ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber. Nur wenn wir das verbinden, wird die Verantwortung der Patientinnen und Patienten nicht beeinträchtigt, weder in Hessen noch in irgendeinem anderen Land. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für die Entschließung und um eine klare, verantwortungsvolle Positionierung des Bundesrates. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Herzlichen Dank, liebe Frau Staatsministerin Stolz! – Ich erteile das Wort Herrn Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal, so muss man sagen, werden wir Zeugen einer unbefriedigenden Vorgehensweise, derer sich Bundesregierungen immer mal wieder bedienen. Wichtige und sehr begrüßenswerte gesetzliche Regelungen werden auf den letzten parlamentarischen Metern um unbequeme Inhalte ergänzt, die eigentlich einer gründlicheren Diskussion auf allen Ebenen bedürfen. Die Länder dürfen dann diese Kröte schlucken oder sich dem Vorwurf der Verzögerung aussetzen. Ebendieses droht mit dem vorliegenden Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, an das kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag noch die nicht gerade triviale Problematik der Krankenkassenfinanzen in Form des Zusatzbeitrages mal eben angedockt wurde. Der Bund plant in diesem Gesetz, die Krankenkassen in Höhe von 2 Milliarden Euro zu entlasten und diese Entlastung durch Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro allein bei den Krankenhäusern zu finanzieren. Diese Planungen, die auf der Streichung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel beruhen, müssen zumindest ein wenig verwundern. Sie verstärken die Sorgen in den Krankenhäusern um ein dauerhaftes wirtschaftliches Auskommen und in den Ländern um eine gesicherte gesundheitliche Versorgung, gerade in der Fläche. Erst kürzlich hat der Bund beschlossen, die Inflationslücke der Krankenhäuser der Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 4 Milliarden Euro durch einen einmaligen steuerfinanzierten Ausgleich zu schließen. Nun soll ebendiesen Krankenhäusern durch die beabsichtigte Regelung Liquidität in Höhe von 1,8 Milliarden Euro wieder entzogen werden. Man könnte diese Vorgehensweise auch dahin gehend interpretieren, dass die Krankenhäuser aus Bundesmitteln 4 Milliarden Euro erhalten, die dann in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zu den Krankenkassen umgeleitet werden sollen. Dieser Gedanke gilt aber nur für das erste Jahr. In den folgenden Jahren verschlechtert sich die finanzielle Lage der Krankenhäuser bei Beibehaltung dieser Lösung dauerhaft um je 1,8 Milliarden Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung und auch in darauffolgenden Verkündungen immer wieder betont hat, dass sie den wirtschaftlich notleidenden Krankenhäusern helfen will. Die aktuellen Bestrebungen konterkarieren dieses Ziel aber komplett. Die Bundesregierung nimmt den Krankenhäusern den dringend benötigten Inflationsausgleich aus den Jahren 2022 und 2023 fast zur Hälfte wieder weg. Dass solch ein Verhalten als eklatanter Vertrauensbruch gewertet werden muss, dürfte jedem einleuchten. Sollten diese Pläne wirklich umgesetzt werden, würde sich nicht nur die wirtschaftliche Situation für die Krankenhäuser massiv verschlechtern. Es gibt Kliniken, die bereits jetzt unter hohem Kostendruck stehen oder sogar in ihrer Existenz bedroht sind. Auch durch die Erhöhung des Landesbasisfallwertes können diese Verluste nicht einfach kompensiert werden. Es besteht also kein Zweifel daran, dass wir zu einer Beitragsstabilität kommen müssen. Ich kann die finanziellen Sorgen der Krankenkassen in diesem Zusammenhang gut nachvollziehen. Dies darf jedoch nicht allein auf dem Rücken der stationären Versorgung ausgetragen werden. Umschichtungen von einer Tasche in die andere Tasche lösen die bestehenden Probleme in keiner Weise. Dies gelingt nur über Reformen. Dies gelingt nur über eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten sowie mit einer Diskussion darüber, welche Leistungen in welchem Umfang angeboten werden können. Zur Lösung dieser Probleme darf es aber keine Qualitätseinbußen in der Gesundheitsversorgung und damit letztlich auch nicht bei den Patienten und Patientinnen geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die weiteren, deutlich geringeren Kürzungsvorschläge des Bundes müssen bei objektiver Betrachtung Bedenken auslösen. Mit einer Deckelung der sächlichen Verwaltungskosten einer Krankenkasse auf eine Steigerungsrate von 8 Prozent im Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2024 mit dem Ziel einer Einsparung von 100 Millionen Euro im Jahr besteht die Gefahr, dass effiziente Krankenkassen gegenüber Krankenkassen benachteiligt werden, die noch höhere Effizienzpotenziale haben. Außerdem könnte die Halbierung des Innovationsfonds der Versorgungsforschung im Jahr 2026 100 Millionen Euro entziehen, sodass sich die Kürzung negativ auf die Innovationskraft im Gesundheitswesen auswirken könnte. Alles in allem hätten wir uns ein deutlich ausgewogeneres Tableau an Einsparungen gewünscht, welches die notwendigen Belastungen, vor allem in der Höhe, möglichst gleichmäßig auf viele Schultern verteilt und eben nicht lediglich einen Bereich besonders belastet. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Philippi! – Ich rufe auf: Frau Ministerin Schenk aus Thüringen. – Bitte schön! Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das der Bundestag schon am 6. November beschlossen hat. Dieses Gesetz hat inzwischen wie die Bremer Stadtmusikanten eine relativ lange Reise hinter sich. Allerdings haben wir hier den Fall, dass die Tiere noch nicht sehr solidarisch aufeinanderstehen. Warum ist das so? Gestartet ist das Gesetz als Eckpunktepapier Pflegekompetenzgesetz im Dezember 2023 und hat seitdem umfassende Änderungen und einen Legislaturwechsel erfahren. Kern des Gesetzes ist es, Pflegekräften mehr Kompetenzen zu geben, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Digitalisierung zu fördern. Das sind richtige Ziele, und grundsätzlich könnte man einem solchen Gesetz nur zustimmen. Es gibt aber eben auch Kritikpunkte. Gute Gesetze brauchen Zeit. Wenn diese schon nicht gegeben ist, wie Frau Bundesministerin Warken in einem Schreiben an ihre Landesgesundheitsministerkollegen eindrücklich geschildert hat, dann braucht es definitiv keine fachfremden Regelungen, die kurzfristig, wie mein Kollege aus Baden-Württemberg sagte, im Omnibusprinzip aufgenommen werden. Wir haben hier nun einen solchen Trittbrettfahrer, der die Krankenhäuser und damit die Landesgesundheitsminister und die Patientinnen und Patienten in eine enorme Notlage bringt. Dieser Trittbrettfahrer ist die Regelung zur Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel, die erst im parlamentarischen Verfahren und damit sehr spät als Artikel 13a in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Dies ist der Grund, weshalb ich dafür werben möchte, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, ebendiesen Artikel 13a des Gesetzes zu streichen. Mit der Regelung erfolgt die einmalige Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026. Hiermit soll der maximale Anstieg des von den Vertragsparteien auf Landesebene zu vereinbarenden Landesbasisfallwertes für das Jahr 2026 auf die im Orientierungswert abgebildete Kostensteigerung im Krankenhausbereich begrenzt werden. Dies führt dazu, dass für die Krankenhäuser keine Möglichkeit besteht, nicht refinanzierte darüberliegende Kostensteigerungen der Vorjahre auszugleichen. Darüber hinaus setzt sich dieser Einschnitt fort, weil der zu geringe Landesbasisfallwert des Jahres 2026 den Vereinbarungen der darauffolgenden Jahre zugrunde gelegt wird. Ich denke, wir sind uns einig, dass diese Regelung nur wenig mit den übrigen Regelungen des Gesetzes zu tun hat und nicht das Ziel der Befugniserweiterung oder sogar Entbürokratisierung der Pflege hat. Ihr Ziel ist die nachvollziehbare finanzielle Entlastung, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bundesregierung verspricht sich Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro und damit laut den Ausführungen der Bundesgesundheitsministerin in dem bereits genannten Schreiben eine Stabilisierung der GKV-Finanzen im Jahr 2026. Ministerin Warken verweist auf die hohen Ausgaben der GKV zugunsten der Krankenhäuser und Maßnahmen wie zum Beispiel die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen oder die Rechnungszuschläge zur Refinanzierung von Sofort-Transformationskosten. Auch die Länder sehen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen unter sehr großem finanziellen Druck stehen, Kosten immer weiter steigen und Maßnahmen gebraucht werden, um hier Entlastungen zu schaffen. Es ist jedoch abzulehnen, dass diese Einsparungen zulasten der Krankenhäuser vorgenommen werden, die ja selbst unter einem erheblichen Kostendruck stehen. Eine verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser und die Beitragsstabilität der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Maßnahmen des Bundes wie die Sofort-Transformationskosten sind ja gerade das Ergebnis dieser Bemühungen. Die in Artikel 13a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossene Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im Jahr 2026 und die hieraus resultierenden Kürzungen an einer anderen Stelle im System führen die Maßnahmen regelrecht ad absurdum. Sie führen auch zu Vertrauensverlust. Es gilt, das unkontrollierte Wegbrechen von Krankenhäusern als Folge von Finanzierungslücken zu verhindern. Dies würde eine große Gefahr für die flächendeckende, bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in Deutschland, insbesondere im ländlichen Raum, bedeuten und auch den Prozess der Krankenhaustransformation, über den wir heute noch sprechen werden, erheblich stören. Transformation braucht Planbarkeit. Dies hat die Bundesregierung gesehen und gerade deswegen ja die 4 Milliarden Euro Sofort-Transformationskosten als eine Maßnahme zur Schließung der Finanzierungslücken zur Verfügung gestellt. Bleiben wir dabei! Ich fordere die Bundesregierung auf, für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gesamtstrategie zu entwickeln. Zwei notleidende Systeme gegeneinander auszuspielen kann nicht die Lösung sein. Der Vermittlungsausschuss wäre ein solcher Weg, um zu prüfen, wie die Tiere Esel, Hund, Katze und Huhn solidarisch aufeinanderstehen können, damit das Ganze am Ende nicht auseinanderbricht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin Schenk! – Um das Wort hat gebeten: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kippels, Bundesministerium für Gesundheit. – Herr Kollege, bitte! Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart haben wir mit dem vorliegenden Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege frühzeitig ein Gesetz auf den Weg gebracht, das einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen und flächendeckenden Pflege leisten wird. Vor dem Hintergrund stark begrenzter Personalressourcen sollen Pflegekräfte künftig erweiterte Aufgaben in der Versorgung übernehmen und ihre Fachkompetenzen noch gezielter einsetzen können. Das stärkt den Pflegeberuf und legt den Grundstein für eine qualitativ hochwertige Versorgung unter noch engerer Einbeziehung der Profession Pflege. Im parlamentarischen Verfahren konnte das Gesetz in intensiven und konstruktiven Abstimmungen zwischen den Koalitionspartnern an wichtigen Punkten maßgeblich weiterentwickelt werden. Auch verschiedene Prüfbitten des Bundesrates wurden aufgegriffen. Im Ergebnis liegt nun ein umfassendes Gesetz vor, das die pflegerische und gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung entscheidend verbessern wird. Konkret sieht das Gesetz drei zentrale Maßnahmen vor: Erstens. Wir erweitern die Befugnisse der Pflegefachpersonen. Künftig dürfen Pflegekräfte Aufgaben übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Mehr Eigenständigkeit wertet den Pflegeberuf auf und verbessert zudem die Versorgung. Zweitens. Wir stärken die pflegerische Versorgung vor Ort, indem wir eine Vielzahl von innovativen gemeinschaftlichen Versorgungsformen ermöglichen und regionale Pflegenetzwerke fördern. Zudem erhalten Länder und Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der ortsnahen pflegerischen Versorgung. Eine Übergangsregelung zur Versorgung in ordensinterner Pflege ist ebenfalls enthalten. Drittens. Mit umfangreichen Entbürokratisierungsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass den Pflegefachkräften wieder mehr Zeit für die eigentliche Versorgung der zu Pflegenden bleibt, indem wir Dokumentationspflichten begrenzen und Vertrauen in bewährte Strukturen stärken. Das heißt: weniger Aufwand bei den Qualitätsprüfungen, schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse bei Vergütungsverhandlungen und perspektivisch vereinfachte Anträge und Formulare für Pflegeleistungen. Daneben umfasst das Gesetz zahlreiche zeitkritische Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter anderem wird die aktuell geltende Regelung zu den Kinderkrankentagen verlängert. Diese würde ansonsten zum Jahresende auslaufen. Zentral ist aber – und mehrfach angesprochen – das im Gesetz enthaltene und dringend notwendige Maßnahmenpaket für die Stabilisierung der GKV-Beiträge. Damit schließen wir kurzfristig eine Finanzierungslücke von 2 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. So halten wir auch unser politisches Versprechen und schaffen die Grundlage zur Stabilisierung der Beitragssätze. Im Ergebnis können wir damit nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2026 auf dem heutigen Niveau stabilisieren, so wie es auch der Schätzerkreis im Oktober bereits bestätigt hat. Die Krankenkassen brauchen jetzt ein klares Signal, dass sie sich bei der Festsetzung ihrer individuellen Zusatzbeiträge auf die Maßnahmen aus unserem Paket verlassen können. Wir dürfen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Verantwortungsbewusstsein und die Handlungsfähigkeit der Politik nicht aufs Spiel setzen. Weitere Beitragsbelastungen in der GKV schaden den Versicherten, den Arbeitgebern und dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir sind gemeinsam angetreten, eine lösungsorientierte Gesundheits- und Pflegepolitik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. In diesem Sinne appelliere ich ausdrücklich an Sie alle und an Ihr Verantwortungsbewusstsein: Setzen Sie bitte dieses Vertrauen nicht aufs Spiel, indem Sie die Regelungen wieder zurück an den Verhandlungstisch verweisen! Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ginge entscheidende, wertvolle, jetzt dringend benötigte Zeit verloren, die die Krankenkassen bei der Aufstellung ihrer Haushalte nicht haben. Im Hinblick auf die vorgetragenen Bedenken möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit den Regelungen aus dem Maßnahmenpaket dafür gesorgt wird, dass der Vergütungsanstieg im Krankenhausbereich auf die tatsächliche Entwicklung der Krankenhauskosten begrenzt wird. Kostensteigerungen werden allerdings weiterhin refinanziert. Prognostiziert sind für das kommende Jahr trotz dieser Einsparungen Mehrausgaben von 8 Milliarden Euro für den Krankenhausbereich bei Gesamtausgaben von rund 120 Milliarden Euro. Entscheidend ist aber vor allen Dingen: Seit November erhalten die Kliniken allein 4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Refinanzierung ihrer Sofort- Transformationskosten. In den kommenden Jahren werden den Krankenhäusern mehr als 33 Milliarden Euro zusätzlich zufließen. Insofern haben wir die Interessen und die Belange der Krankenhäuser sehr wohl im Blick. Zurzeit, zur Stunde dieser Rede, wird weiterhin an einer Protokollerklärung gearbeitet, die die hier aufgeworfenen Stichworte und Themenpunkte zu interpretieren und damit eine Perspektive für eine Zustimmung zu diesem Gesetz zu ermöglichen versucht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich appelliere vor diesem Hintergrund in aller Deutlichkeit an Sie: Treffen Sie die notwendige Entscheidung jetzt! Verzichten Sie auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, und eröffnen Sie damit die Möglichkeit, dass zugunsten der zu Pflegenden und der pflegenden Bevölkerung zum 1. Januar 2026 eine wirksame und nützliche Entscheidung getroffen werden kann. – Vielen herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen aber noch nicht zur Abstimmung, denn es wurde vereinbart, die Abstimmung zurückzustellen. Wir rufen deshalb den Punkt am Schluss der Sitzung erneut auf und werden dann darüber abstimmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: TOP 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 631/25, zu Drucksache 631/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Empfehlung des Umweltausschusses folgen möchte, den Vermittlungsausschuss aus dem vorgeschlagenen Grund anzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes (Drucksache 633/25, zu Drucksache 633/25) Hierzu liegt eine Wortmeldung vor, nämlich von Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Rouenhoff, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. – Bitte, Herr Rouenhoff! Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Das Kohlendioxid- Speicherung-und-Transport-Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Dekarbonisierung unserer Volkswirtschaft. Der neue Rechtsrahmen wird von der Industrie sehnlich erwartet. 1 Anlage 8 Umso wichtiger ist es, dass wir den Gesetzgebungsprozess nun erfolgreich zum Abschluss bringen. Mit der Gesetzesnovelle verfolgen wir drei zentrale Ziele: Erstens: die großmaßstäbliche Speicherung von CO2, insbesondere aus den „hard to abate“-Sektoren. Das sind Sektoren, in denen die Reduzierung von Treibhausgasen durch andere Maßnahmen nicht oder kaum möglich ist. Dazu zählen unter anderem die Kalkindustrie, die Zementindustrie, die chemische Industrie. Zweitens schaffen wir einen klaren Rechtsrahmen für den Bau von CO2-Leitungen. Drittens wird die Speicherung von Kohlendioxid an Land ermöglicht, und zwar nur dort, wo die Bundesländer dies ausdrücklich erlauben. Diese Opt-in-Lösung trägt unserem föderalen System Rechnung. Sie adressiert unterschiedliche regionale Interessen und schafft damit den notwendigen politischen Handlungsspielraum für die Bundesländer. Ich möchte mich im Namen der gesamten Bundesregierung an dieser Stelle für die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Ländern bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs bedanken. Sie, die hier sitzen, haben in den letzten Monaten wichtige Anliegen eingebracht, die von der Bundesregierung unterstützt und vom Bundestag aufgegriffen wurden. Mit dem vorliegenden Gesetz senden wir auch ein klares Signal an die Wirtschaft in unserem Land: Wir gemeinsam, Bund und Länder, setzen alles daran, die industrielle Basis und damit die industrielle Wertschöpfung in unserem Land zu erhalten. Ich sage das auch als Rheinländer, als jemand, der aus Nordrhein-Westfalen kommt, aus einem Bundesland, wo die Industrie eine ganz hohe Bedeutung hat und wo die Industrie die Grundlage für eine hohe Wertschöpfung ist. Insofern ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz jetzt auf den Weg bringen. Wir wollen klimafreundliche industrielle Prozesse vorantreiben, aber gleichzeitig auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes erhalten. Meine Damen und Herren, in der heutigen Bundesratssitzung treffen Sie damit eine wichtige Entscheidung zur Zukunftsfähigkeit unseres Industriestandortes. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für CCS und CCU in Deutschland. Wir setzen ein klares Zeichen für Technologieoffenheit, und wir unterstreichen, dass wir bei diesem Thema selbst mitspielen und es nicht nur anderen Staaten in Europa überlassen wollen. Das ist auch ein klares Signal an internationale Investoren: Deutschland ist bereit, neue Wege zu gehen. Wir brauchen ambitionierten Klimaschutz, aber wir wollen auch eine weltweit führende Industrienation bleiben. Mit der Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport- Gesetzes schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit – Sicherheit, die Investitionen am Wirtschaftsstandort Deutschland auslösen wird; Investitionen, die dazu beitragen, unser Land endlich wieder wirtschaftlich auf Kurs zu bringen. Lassen Sie uns heute gemeinsam diesen Schritt gehen! Das ist ein wichtiger Beitrag, um unsere Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin Behrens (Niedersachsen), Frau Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz) und Herrn Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 74: TOP 74 Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (Drucksache 659/25) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Behrens aus Niedersachsen vor. – Bitte, Frau Kollegin! Daniela Behrens (Niedersachsen): Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Cyberangriffe gehören leider zu unserem Alltag. Sie treffen Unternehmen, sie treffen Behörden, sie treffen kritische Infrastrukturen – und sie treffen diese immer häufiger und immer gezielter. Der aktuelle Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zeigt das ganz deutlich. Täglich werden durchschnittlich 119 neue Schwachstellen in IT- Produkten bekannt, ein Anstieg um über 24 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Diejenigen Angriffe, die nicht willkürlich adressiert sind, sondern gezielte Schwachstellen ausnutzen, haben sogar um 38 Prozent zugenommen. Dazu kommen stetig neue Feststellungen von Datenlecks und Rekordforderungen bei Lösegelderpressung. Das alles zeigt: Wir dürfen die Alltäglichkeit von Cyberangriffen nicht einfach hinnehmen. Diese Attacken sind eine reale Bedrohung für unsere Wirtschaft, für die Funktionsfähigkeit des Staates und für das Vertrauen der Menschen in unsere Institutionen. Denn auch wenn die Meldungen inzwischen im Nachrichtenalltag untergehen, sind die Folgen doch spürbar und sehr schmerzhaft: Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten, massive Erpressungen und drastische Datenverluste. Besonders hart trifft es die kleinen und mittleren Unternehmen. Sie 1 Anlagen 9 bis 11 sind Ziel von rund 80 Prozent der gemeldeten Angriffe. Der daraus resultierende wirtschaftliche Schaden ist enorm, über 200 Milliarden Euro pro Jahr. Das gefährdet Arbeitsplätze, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und zeigt, wie verletzlich unsere vernetzte Gesellschaft geworden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen klare Regelungen und Strukturen. Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen. Heute liegt es nun an uns, im Bundesrat den Weg für die Umsetzung freizumachen. Deswegen appelliere ich an uns alle, dass wir dieses Gesetz und die daraus resultierenden einheitlichen Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung ebenso ernst nehmen wie für Unternehmen mit kritischen Dienstleistungen. Der Kern des Gesetzes ist ein wirksames Risikomanagement mit den zentralen Bausteinen Risikoanalyse, Festlegung von Abläufen bei Sicherheitsvorfällen, Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden. Informationssicherheit ist auf der Tagesordnung, und die Zeit drängt. Das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission aufgrund der verspäteten Umsetzung der Richtlinie in Deutschland sollte jedoch nicht unser Hauptmotivator sein. Wir müssen jetzt handeln, um die Souveränität und Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten. Und ja: Die Umsetzung bedeutet hohe Investitionen, auch in den Ländern. Aber Nichtstun wird teurer. Wenn es gelingt, mit diesem Gesetz künftig auch nur einen Teil der aktuell eintretenden Schäden zu vermeiden, reden wir über eine Entlastung in Milliardenhöhe. Hinzu kommen ein verbesserter Schutz für unsere Versorgungssysteme, für unsere Verwaltung und letztlich für unseren Staat und für unsere Demokratie. Entscheidend ist bei all dem, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen. Cybersicherheit endet nicht an Verwaltungsgrenzen. Wir brauchen abgestimmte Standards, gemeinsame Lagebilder und koordinierte Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass dem BSI durch das Gesetz eine Schlüsselrolle zugeschrieben wird. Wichtige Informationen, die beim Bund vorliegen, müssen auch bei den Ländern ankommen und zu den Ländern kommuniziert werden. Dass diese Aufgabe im BSI-Gesetz verankert bleibt, dafür hatte sich der Bundesrat frühzeitig und, wie wir heute sehen, auch erfolgreich eingesetzt. Das kann im Ernstfall sehr entscheidend sein. Umgekehrt braucht der Bund auch alle wesentlichen Informationen aus den Ländern. Unsere Vernetzung miteinander müssen wir daher dringend ausbauen. Hier dürfen wir nicht nachlassen. Daher setzen wir mit unserer Zustimmung zu diesem Gesetz auch ein klares Zeichen: Deutschland übernimmt durch das Zusammenwirken von Bund und Ländern Verantwortung für eine sichere digitale Zukunft und für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle deshalb fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 78: TOP 78 Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Drucksache 663/25, zu Drucksache 663/25) Es liegen zwei Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberg. – Bitte, Herr Kollege! Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung und auch der Länder, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Das war auch das Ziel der vorherigen Bundesregierung und eigentlich aller Bundesregierungen in den letzten Jahrzehnten. Blöd nur, dass die Entwicklung in eine andere Richtung zeigt, nämlich weniger Verkehr auf der Schiene, weniger Güterverkehr auf der Schiene, weniger Anteil am Personenverkehr. Man fragt sich: Woher kommt das? Es gibt verschiedene Gründe, zum einen natürlich die Leistungsfähigkeit der Bahnen, die Infrastrukturen, die fehlende Modernisierung. Ein wichtiges Element sind aber auch die Trassenpreise. Eine besondere Regelung in Deutschland ist, dass sich die Trassenpreise nach dem Vollkostenprinzip berechnen. Nun droht eine Trassenpreiserhöhung für den Schienengüterverkehr und für den Fernverkehr von 37 Prozent. Deswegen ist es so wichtig, dass die Bundesregierung jetzt ein Gesetz vorlegt und gewissermaßen mit einer Notmaßnahme verhindert, dass es zu dieser Steigung kommt. Insofern begrüßen wir dieses Gesetz und werden ihm auch zustimmen. Allerdings muss man schon einmal untersuchen, warum es zu solch drastischen Preissteigerungen kommt. Was ist der Hintergrund? Der Hintergrund ist, dass die Trassengebühren die Betriebskosten, die Abschreibungen und die Kapitalkosten beinhalten. Dieses Prinzip ist in Europa unüblich. Deswegen haben wir so hohe Preise. Dadurch ist die Schiene nicht wirklich konkurrenzfähig gegenüber der Straße. Auf der Straße zahlt man nicht nach dem Vollkostenprinzip. Man zahlt übrigens nur auf den Autobahnen und auf den Bundesstraßen, auf allen anderen Straßen nicht. Es gibt einfach keinen fairen Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund ist es so notwendig, dass etwas getan werden muss. In der Vergangenheit hat man immer Ad-hoc- Maßnahmen ergriffen und gewissermaßen diese Preissteigerungen heruntersubventioniert. Beim Schienenpersonennahverkehr gibt es eine Deckelung, damit das Ganze nicht noch teurer wird. Das schlägt dann umgekehrt auf den Schienengüterverkehr und den Fernverkehr durch, weil die Gesamtkosten gestiegen sind. Das ist einfach eine ungute und unsaubere Lösung. Deswegen steht das ganze Prinzip auch gerade vor dem Europäischen Gerichtshof, wegen der Unfairness und weil es nicht wettbewerbskonform ist. Die letzte Regierung hat Baukostenzuschüsse gewährt und dann, um die Schuldenbremse einzuhalten, auch wieder nicht gewährt. Sie hat eine Eigenkapitalerhöhung vollzogen, aber wiederum Zinsen von denen verlangt, die die Trassen nutzen. Also ein sehr komisches System: Auf der einen Seite gibt man, auf der anderen Seite nimmt man, dann wird es ungerecht, dann subventioniert man wieder etwas. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir von dieser Flickschusterei wegkommen und in ein neues System eintreten. Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung ist festgelegt, dass das Trassenpreissystem dringend reformiert werden muss, damit wir nicht regelmäßig dieses Problem mit den zu hohen Kosten bekommen. Auch von der Verkehrsministerkonferenz wurde dies mehrfach beschlossen. Nur mal nebenbei: Die Länder bekommen Regionalisierungsmittel, aber die Hälfte der Regionalisierungsmittel geben wir sofort an die DB InfraGO für Trassenpreise ab. Wenn Sie also im Bundestag darüber reden, wie viel Geld Sie uns geben, dann berücksichtigen Sie, dass wir die doppelte Menge brauchen, weil wir die Hälfte gleich wieder abgeben müssen! Das ist einfach ein nicht zu erduldendes und nicht weiter zu ertragendes Konstrukt. Wir schlagen deswegen in unserem Entschließungsantrag vor, dass wir Notmaßnahmen durchführen, aber dann zu einer Reform des Trassenpreissystems kommen. Das Ganze muss sich an den Grenzkosten orientieren, so wie es auch in anderen Bereichen üblich ist. Dann sind die Kosten nicht so hoch, und der Nutzer muss die Systemkosten nicht mitfinanzieren, denn daraus resultiert der hohe Preis. Wenn wir also wollen, dass mehr Güter auf die Schiene kommen, dass mehr Menschen die Nahverkehrs- und Fernverkehrszüge nutzen, dann brauchen wir günstige Trassenpreise und nicht überzogene Vollkostenpreise. Lassen Sie uns in diese Richtung gehen und, wenn wir das heute beschließen, sofort anfangen, ein neues Modell zu erarbeiten! Das ist der Auftrag an die Bundesregierung. Die Länder sind dabei. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächster hat um das Wort gebeten: Herr Minister Madsen aus Schleswig- Holstein. – Bitte, Herr Kollege! Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über das Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes. Das klingt vielleicht technisch, ist aber von erheblicher verkehrs-, wirtschafts- und finanzpolitischer Bedeutung. Schleswig- Holstein wird diesem Gesetz zustimmen, denn ohne dieses Gesetz würde der Schienenverkehr in Deutschland einen erneuten massiven, nicht mehr beherrschbaren Kostenschub erleben. Das hat der Bundestag in seiner Beschlussempfehlung sehr klar beschrieben. Die bisherigen Eigenkapitalvorgaben und die jüngsten Eigenkapitalerhöhungen führen zu drastischen Preissprüngen, die wir verhindern müssen. Daher ist es richtig und notwendig, dass der Gesetzgeber nun reagiert und den Eigenkapitalzinssatz der DB InfraGO gesetzlich fixiert. Ich möchte aber ebenso deutlich sagen: Dieses Gesetz verhindert einen aktuellen Schaden, aber es löst nicht die strukturellen Probleme; denn diese liegen tiefer. Das Schienennetz ist in einem Zustand, der weit von dem entfernt ist, was man für einen zuverlässigen Verkehrsträger benötigt. Jahrelang hat der Bund die notwendigen Investitionen nicht durchgeführt. Die letzte Verkehrsministerkonferenz hat das sehr klar benannt. Eine Infrastruktur, die so fragil ist, erzeugt nicht nur betriebliche Risiken, sondern auch strukturelle Kostensteigerungen, die ihrerseits die Trassenpreise in die Höhe treiben. Kurz zur Einordnung: Trassenpreise zahlen alle, die auf den Schienen der DB InfraGO unterwegs sind. Das ist die Deutsche Bahn selbst mit dem Fernverkehr, das sind Güterverkehrsunternehmen, und das sind zum überwiegenden Teil die Nahverkehrsunternehmen, die aktuell noch durch die Trassenpreisbremse vor großen Steigerungen geschützt werden. Eine Steigerung der Trassenpreise trifft also überproportional den Güter- und Fernverkehr, aber letztendlich auch die Länder und am Ende jeden einzelnen Fahrgast. Dass der Eigenkapitalzinssatz mit dem vorliegenden Gesetz auf 1,9 Prozent festgeschrieben wird, ist notwendig, aber keine dauerhafte Lösung des Problems. Damit verringern wir nur die Herausforderung für den Fern- und Güterverkehr. Ein weiterer Punkt ist entscheidend und wird in der öffentlichen Debatte oft übersehen: Trassenpreise entstehen nicht zufällig. Sie sind das direkte Ergebnis der Kosten der Schieneninfrastruktur, und diese verantwortet der Bund als Inhaber der DB InfraGO. Die Länder haben keinerlei Steuermöglichkeit bei den Trassenpreisen. Wir regulieren sie nicht, wir gestalten sie nicht, wir genehmigen sie nicht. Wir haben keine Möglichkeit, die Kostenstruktur der DB InfraGO zu beeinflussen. Gleichzeitig aber werden die steigenden Trassenpreise in allen Verkehrsverträgen wirksam. Das ist eine systemische Schieflage, die korrigiert werden muss. Die etablierte Trassenpreisbremse von maximal 3 Prozent im Jahr für den Nahverkehr ist ein wichtiges Instrument, um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken. Die DB InfraGO als Gesellschaft im Eigentum des Bundes hat nun gegen die Trassenpreisbremse geklagt und hält sie für europarechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof wird sich Anfang Dezember dazu äußern. Das Urteil wird eine entscheidende Bedeutung haben. Für den Fall, dass der EuGH die Trassenpreisbremse für EU- rechtswidrig erklärt, hat die DB InfraGO bei der Bundesnetzagentur massive Preissteigerungen zulasten des Nahverkehrs beantragt. Diese können von den Ländern nicht aufgefangen werden. Es drohen massive Abbestellungen, und das ist sicher von niemandem gewollt. Der Bund muss für seine Infrastruktur zahlen. So oder so brauchen wir dringend eine dauerhafte Reform der Trassenpreise. Sonst stehen wir bald wieder hier und debattieren über neue Ausnahmegesetze. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist notwendig, und es ist richtig, dass wir heute darüber entscheiden. Aber wir sollten uns nichts vormachen. Es ist nur ein erster Schritt. Eine moderne Mobilitätspolitik braucht eine Schiene, die verlässlich, bezahlbar und leistungsfähig ist. Dafür braucht es nicht nur technische, sondern vor allem finanzielle Stabilität. Die Länder können und wollen ihren Teil beitragen. Aber der Bund muss seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung gerecht werden und die strukturellen Kosten der Infrastruktur tragen, die er selbst verantwortet. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür, dem Gesetz gemäß der Ziffer 1 zuzustimmen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer dafür ist, diese zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 80: TOP 80 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 665/25, zu Drucksache 665/25) Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt. – Bitte, Herr Kollege! Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften hat schon einen recht langen und etwas spröden Titel. Der Gesetzesumfang tut ein Übriges. Der Gesetzestext greift auf Punkte zurück, die bereits im Jahr 2024 vorgelegt, aber nicht mehr verabschiedet wurden. Kurzum: Das Energiewirtschaftsgesetz, das hier vorgelegt wird, ist in einem langen Prozess. Man darf wohl sagen: Law in Progress. Die Änderungsfrequenz ist der Dynamik der Energiewende geschuldet und ist ein deutliches Signal für die Bedeutung des Themas. Lassen Sie mich kurz einige Punkte herausgreifen, die Sachsen- Anhalt besonders wichtig sind: Dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen Preissteigerungen durch spekulativ handelnde Stromlieferanten geschützt werden müssen, ist eine Binse. Es ist gut, dass das in diesem Gesetz erfolgt. Es ist zu begrüßen, dass nunmehr verbindliche Absicherungsstrategien eingefordert werden. Zudem werden europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz und zu Versorgungsunterbrechungen umgesetzt. Die Pflicht zu Festpreisverträgen bei großen Anbietern schafft Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, was angesichts schwankender Energiepreise bekanntlich besonders relevant ist. Und die neue gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses an Energiespeichern setzt ein wichtiges energiepolitisches Signal für einen weiteren Ausbau von Speichertechnologien als notwendige Flexibilisierungsoption im Energiesystem. Vor dem Hintergrund der stark fluktuierenden Einspeisung aus erneuerbaren Energien ist der zügige Ausbau von Speicherkapazitäten ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, für Netzstabilität und die erfolgreiche Dekarbonisierung des Stromsystems. Auch im Rahmen des neu eingeführten Energy Sharings können neue Geschäftsmodelle und Bürgerbeteiligung an der Energiewende ermöglicht werden, was gerade für Länder mit größeren ländlichen Regionen wie etwa Sachsen- Anhalt ein echter Gewinn ist. Die geografische Nähe als eine Voraussetzung kann zudem die regionale Wertschöpfung fördern. Die ebenfalls neu aufgenommene Privilegierung von großen Batteriespeichern in § 35 Baugesetzbuch bedarf freilich aus meiner Sicht weiterer begleitender Regelungen. Der Bund muss dringend das Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher und Großverbraucher neu regeln. Die Privilegierung im Baugesetzbuch muss sich in eine Gesamtlösung für die Allokation von Batteriespeichern und der Priorisierung von Netzanschlussfragen einfügen. Hier liegt ein veritables Problem, und wir sehen daran: Energiewirtschaftsrecht bleibt Law in Progress. Wir werden uns also alsbald wieder damit befassen müssen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Professor Dr. Willingmann! Keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) für Frau Ministerin Neubaur. Wir kommen zur Beschlussfassung. Da weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt abzustimmen über den von Nordrhein- Westfalen gestellten Entschließungsantrag, dem Niedersachsen beigetreten ist. Wer stimmt für den Zweiländerantrag? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 652/25) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Mansoori aus Hessen vor. – Bitte, Herr Kollege! Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mobilität gehört zu den Grundvoraussetzungen unseres täglichen Lebens. Ob mit der Bahn, dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad, wir alle wollen zuverlässig und effizient ans Ziel kommen. Dafür müssen Straßen und Brücken instand gehalten werden, Busse und Bahnen pünktlich fahren und attraktive Wege für Rad- und Fußverkehr vorhanden sein. Damit das gelingt, müssen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wir müssen sanieren, modernisieren, neu bauen. Wir müssen unser Verkehrssystem fit für die Zukunft machen. Gerade für ein Transitland wie Hessen, Innovationsstandort und Heimat von über 6 Millionen Menschen, ist Mobilität ein Schlüsselthema. Neben besserer Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit müssen wir Verkehrsprojekte schneller umsetzen. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern oft viel zu lange. Das frustriert Bürgerinnen und Bürger, und es bremst unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es ist mir wichtig, heute zu sprechen, denn mit unserer Initiative wollen wir Genehmigungsver- 1 Anlage 12 fahren im Straßenbau weiter vereinfachen und beschleunigen. Wir werben dafür, die Vorhabenliste im Bundesfernstraßengesetz zu aktualisieren. Für die dort aufgeführten Projekte ist ausnahmsweise das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig. Das verkürzt Klageverfahren erheblich. Im Schnitt verkürzt sich die Zeit von drei Jahren auf etwa anderthalb. Diese Beschleunigung, Kolleginnen und Kollegen, schafft schnellere Rechtsklarheit und ermöglicht, Baumaßnahmen früher zu starten. Das ist kein Selbstzweck, aber notwendig. Wo es gravierende Engpässe gibt, dürfen wir nicht mehrere Jahre verlieren. Jede marode Brücke, die wir nicht rechtzeitig ersetzen, ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass der Staat seiner Verantwortung nicht ausreichend nachkommt. Deshalb setzt sich Hessen mit Nachdruck für die Aktualisierung der Vorhabenliste ein, um bestehende Engpässe im Autobahnnetz schneller zu beseitigen. Ein Beispiel: Die A44 ist Teil einer zentralen Ost- West-Achse im europäischen und deutschen Verkehrsnetz. Diese verbindet das Rhein-Ruhr- und das Rhein- Main-Gebiet mit Mitteldeutschland und führt weiter nach Polen. Gerade bei den dringend erforderlichen Ausbaumaßnahmen, etwa an Autobahnkreuzen oder bei Brückenersatzneubauten, müssen wir Tempo machen. Gleichzeitig wollen wir Projekte, die bereits umgesetzt sind, aus der Liste streichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt: In den Ausschussberatungen werden wir weitere Potenziale zur Beschleunigung identifizieren. Das ist auch nötig, denn jeder Tag zählt. Jeder Tag, an dem eine Brücke oder eine Straße früher freigegeben werde

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