Protokoll der 1059. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1059. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1059
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1059. Sitzung
Berlin, Freitag, den 21. November 2025
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401
1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 401
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte . . . 401
Thorsten Frei, Bundesminister für
besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . . . . . 403
2. Gesetz zur Neuregelung
maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des
Paketboten-Schutz-Gesetzes (Drucksache 600/25) 411
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
3. Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den
Betrieb und die Weiterentwicklung des
Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS)
– Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c
Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag
(Drucksache 601/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
4. Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege – gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – (Drucksache 630/25) . 411
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 411
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 412
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 413
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 414
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Gesundheit 415
Beschluss: Anrufung des
Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
5. Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über den unmittelbaren Zwang bei
Ausübung öffentlicher Gewalt durch
Vollzugsbeamte des Bundes (Drucksache 602/25) . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
6. Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 631/25,
zu Drucksache 631/25) . . . . . . . . . . . . . . . 416
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . 465*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416
7. Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-
Überleitungsgesetzes (Drucksache 603/25) . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
8. Elftes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 632/25) . . . . 411
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 404
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 461*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462*
9. Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-
Speicherungsgesetzes (Drucksache 633/25,
zu Drucksache 633/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 416
Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . 416
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 466*
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 466*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 466*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 417
10. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
(Drucksache 634/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
11. Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar
2025 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur
Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur
Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung (Drucksache 604/25) . . 411
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5
und Satz 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462*
12. Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Indien über die
Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 635/25) . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
13. a) Gesetz zu dem Interims-
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016
zwischen Ghana einerseits und der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
andererseits (Drucksache 605/25)
b) Gesetz zu dem Interims-
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November
2008 zwischen Côte d‘Ivoire einerseits und
der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten andererseits (Drucksache 606/25)
c) Gesetz zu dem
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der
Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-
Staaten andererseits (Drucksache 607/25)
d) Gesetz zu dem Übergangsabkommen für
ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
vom 15. Januar 2009 zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Vertragspartei
Zentralafrika andererseits (Drucksache 608/25) . 411
Beschluss zu a) bis d): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 461*
14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 652/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 420
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
15. Entschließung des Bundesrates zur
Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes –
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Thüringen – (Drucksache 582/25) . . . . . . . . 421
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 421
16. Entschließung des Bundesrates zur
Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte
Reglementierung von Lootboxen und anderen
glücksspielähnlichen Mechanismen in
Videospielen – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Saarland und Bremen –
(Drucksache 517/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 405
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 461*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 407
17. Entschließung des Bundesrates zur
verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch
sektorenübergreifende Vernetzung an
Krankenhausstandorten – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg –
(Drucksache 576/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 421
18. Entschließung des Bundesrates „Unternehmen
von statistischen Berichtspflichten
entlasten“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 624/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein) 421
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
19. Entschließung des Bundesrates „Angriffe auf
Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches
und pflegerisches Personal“ – Antrag des
Landes Niedersachsen – (Drucksache 570/25) 422
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 423
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 423
Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 468*
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 468*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 424
20. Entschließung des Bundesrates
„Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen
Beistands im Grundgesetz“ – Antrag der
Länder Rheinland-Pfalz, Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 599/25) . . . . . 424
Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 424
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
21. Entschließung des Bundesrates zum Verbot des
Mischkonsums von Cannabis und Alkohol
im Straßenverkehr – Antrag der Länder
Brandenburg, Thüringen – (Drucksache 514/25) . 425
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 425
22. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der Höhenwindenergie – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 525/25) . 425
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 425
23. Entschließung des Bundesrates für
transparente Kraftstoffpreise – Antrag des Landes
Baden-Württemberg – (Drucksache 530/25) . 425
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 425
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 426
24. Entschließung des Bundesrates zur
Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
zur Förderung des Fernwärmeausbaus im
Mietwohnungsbestand – Antrag der Freien
und Hansestadt Hamburg –
(Drucksache 579/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 462*
25. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2024/2748 zu
Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei
Gasgeräten und PSA (Drucksache 547/25) . 411
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462*
26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Produktsicherheitsgesetzes und weiterer
produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 548/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463*
27. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Angebote der Jugendarbeit im Ganztag
während der Schulferien (Drucksache 549/25) 429
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429
28. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung
privater Investitionen und des Finanzstandorts
(Standortfördergesetz – StoFöG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 550/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 409
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410
29. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. April 2024
zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und
der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im
Hinblick auf bestimmte Aspekte der
Mindestanforderung an Eigenmittel und
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 551/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463*
30. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024
zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im
Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse,
Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie
Umwelt-, Sozial- und
Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der
Kreditinstitute von Bürokratie
(Bankenrichtlinienumsetzungs- und
Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) (Drucksache 552/25) . . . . 429
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430
31. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
Förderung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 589/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 430
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 430
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
32. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung
des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 590/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463*
33. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen
(Drucksache 553/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
34. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Krankenhausreform
(Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 554/25) . 431
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 431
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 432
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 433
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . 434
Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 435
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 436
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 437
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
35. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Medizinal-Cannabisgesetzes
(Drucksache 555/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 439
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 468*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Registerzensuserprobungsgesetzes
(Drucksache 556/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462*
37. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Bundespolizeigesetzes
(Drucksache 557/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 440
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441
38. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung
der Resilienz kritischer Anlagen – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 558/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441
Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . 441
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 442
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 442
Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 443
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister des Innern . . . 444
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 469*
Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . 469*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
39. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/541 zur
Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des
Strafrahmens bei geheimdienstlicher
Agententätigkeit (Drucksache 559/25) . . . . . . . . . . . . 446
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
40. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur
Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über
die grenzüberschreitende Sicherung und
Herausgabe elektronischer Beweismittel in
Strafverfahren innerhalb der Europäischen
Union (Drucksache 560/25) . . . . . . . . . . . . 446
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
41. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
(Drucksache 561/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
42. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur
Änderung weiterer rechtlicher
Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und
weiterer energierechtlicher Vorschriften – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 562/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) 470*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 471*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
43. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von
Straftatbeständen und Sanktionen bei
Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der
Europäischen Union – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 563/25) . 447
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
44. Entwurf eines Gesetzes zu den
Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und
LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die
Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom
7. November 1996 zum Übereinkommen über
die Verhütung der Meeresverschmutzung
durch das Einbringen von Abfällen und
anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
(Drucksache 564/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
45. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 9. Dezember 2022 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Österreich über die
Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische
Bedrohungen aus der Luft (Drucksache 565/25) 411
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 463*
46. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Ein dynamischer EU-
Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der
Mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034
COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 333/25)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Festlegung des Mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034
COM(2025) 571 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 334/25)
c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über das Eigenmittelsystem der
Europäischen Union und zur Aufhebung des
Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 335/25, zu Drucksache 335/25) 447
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 447
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 448
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 449
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen . . 451
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 452
47. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und
Leistungsrahmens für den Haushalt sowie
anderer horizontaler Vorschriften für die
Programme und Tätigkeiten der Union
COM(2025) 545 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 485/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 453
48. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalt, Landwirtschaft und den
ländlichen Raum, Fischerei und Meere,
Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum
2028–2034 sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung
(EU, Euratom) 2024/2509
COM(2025) 565 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 460/25, zu Drucksache 460/25) 453
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 454
49. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung der Bedingungen für die Durchführung
der Unterstützung der Union für die
Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis
2034
COM(2025) 560 final; Ratsdok. 11733/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 458/25, zu Drucksache 458/25) 454
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 471*
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 473*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 454
50. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung der Bedingungen für die Durchführung
der Unionsunterstützung für die Gemeinsame
Fischereipolitik, den Europäischen Pakt für
die Meere und die Meeres- und
Aquakulturpolitik der Union im Rahmen des Fonds für
national-regionale Partnerschaften gemäß der
Verordnung (EU) [NRP-Fonds] für den
Zeitraum 2028 bis 2034
COM(2025) 559 final; Ratsdok. 11757/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 465/25, zu Drucksache 465/25) 454
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 455
51. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung, einschließlich für die
Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg),
und des Kohäsionsfonds als Teil des in der
Verordnung (EU) [...] [NRP] festgelegten
Fonds und zur Festlegung von Bedingungen
für die Durchführung der
Unionsunterstützung für regionale Entwicklung für den
Zeitraum von 2028 bis 2034
COM(2025) 552 final; Ratsdok. 11768/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 455/25, zu Drucksache 455/25) 455
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 455
52. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil
des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan]
festgelegten Plans für national-regionale
Partnerschaften und mit Bedingungen für die
Bereitstellung der Unionsunterstützung für
qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen
und soziale Inklusion für den Zeitraum von
2028 bis 2034
COM(2025) 558 final; Ratsdok. 11769/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 457/25, zu Drucksache 457/25) 455
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 455
53. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in
Bezug auf das Schulprogramm der
Europäischen Union für Obst, Gemüse und Milch
(„EU-Schulprogramm“), sektorale
Interventionen, die Schaffung eines
Eiweißpflanzensektors, Anforderungen an Hanf, die
Möglichkeit von Vermarktungsnormen für Käse,
Eiweißpflanzen und Fleisch, die Anwendung
zusätzlicher Einfuhrzölle und Vorschriften für
die Versorgung in Notsituationen und
schweren Krisen
COM(2025) 553 final; Ratsdok. 11722/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 456/25, zu Drucksache 456/25) 455
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 456
54. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des
spezifischen Programms für Forschungs- und
Innovationstätigkeiten im
Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU)
2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697
und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der
Verordnungen (EU) 2021/696, (EU)
2023/588 und (EU) [EDIP]
COM(2025) 555 final; Ratsdok. 11770/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 488/25, zu Drucksache 488/25) 456
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 456
55. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den
Zeitraum 2028–2034 und zur Aufhebung der
Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU)
2021/818
COM(2025) 550 final; Ratsdok. 11771/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 521/25, zu Drucksache 521/25) 411
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463*
56. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms Erasmus+ für den
Zeitraum 2028–2034 und zur Aufhebung der
Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU)
2021/888
COM(2025) 549 final; Ratsdok. 11748/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 520/25, zu Drucksache 520/25) 411
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463*
57. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung von „Horizont Europa“, dem
Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation, für den Zeitraum 2028–2034
sowie über dessen Regeln für die Beteiligung
und die Verbreitung der Ergebnisse und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695
COM(2025) 543 final; Ratsdok. 11765/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 477/25, zu Drucksache 477/25)
b) Vorschlag für einen Beschluss des Rates
zur Einrichtung des spezifischen
Programms zur Durchführung von „Horizont
Europa“, dem Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation, für den Zeitraum
2028–2034 sowie über die Regeln für die
Beteiligung und die Verbreitung der
Ergebnisse im Rahmen des Programms und
zur Aufhebung des Beschlusses (EU)
2021/764
COM(2025) 544 final; Ratsdok. 11749/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 478/25, zu Drucksache 478/25) 411
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 463*
58. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in
Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen
der Reserve für die Anpassung an den
Brexit zugewiesenen Beträge
COM(2025) 513 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 518/25, zu Drucksache 518/25) 411
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . 463*
59. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
europäische Statistiken über Fischerei und
Aquakultur und zur Aufhebung der Verordnungen
(EG) Nr. 1921/2006, (EG) Nr. 762/2008,
(EG) Nr. 216/2009, (EG) Nr. 217/2009 und
(EG) Nr. 218/2009
COM(2025) 435 final; Ratsdok. 12050/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 454/25, zu Drucksache 454/25) 456
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 456
60. Verordnung zur Änderung der
Gefahrstoffverordnung und der
Baustellenverordnung (Drucksache 566/25) . . . . . . . . . . . . . 456
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456
61. Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2026
(Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026)
(Drucksache 567/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463*
62. Siebenundfünfzigste Verordnung zur
Änderung der Futtermittelverordnung
(Drucksache 531/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463*
63. Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-
Konditionalitäten-Verordnung
(Drucksache 532/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) . 475*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
64. Fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-
Direktzahlungen-Verordnung
(Drucksache 533/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
65. Sechste Verordnung zur Änderung der
Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
(Drucksache 534/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 457
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458
66. Achte Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
(Drucksache 592/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 458
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458
67. Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Durchführung der
Flughafenkoordinierung (Drucksache 536/25) . . . 411
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463*
68. Zweite Verordnung zur Änderung der Mess-
und Eichgebührenverordnung
(Drucksache 537/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 465*
Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 465*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463*
69. Verordnung zur Neuordnung des
Ladesäulenrechts (Drucksache 538/25) . . . . . . . . . 458
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 475*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458
70. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die
Statistik in der Rentenversicherung
(RSVwV) (Drucksache 568/25) . . . . . . . . . 411
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463*
71. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 572/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 572/1/25 . . . . . . . . . . . . . 464*
72. Bestellung von Mitgliedern des
Verwaltungsrates der Kreditanstalt für
Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und
§ 7 Absatz 2 KredAnstWiAG –
(Drucksache 408/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 408/1/25 . . . . . . . . . . 464*
73. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 593/25) . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 464*
74. Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
und zur Regelung wesentlicher Grundzüge
des Informationssicherheitsmanagements in
der Bundesverwaltung (Drucksache 659/25) 417
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . . 417
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418
75. Gesetz zur Einführung einer elektronischen
Präsenzbeurkundung (Drucksache 660/25) 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
76. Gesetz zur Änderung des
Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau
der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen
sowie zur Änderung weiterer prozessualer
Regelungen (Drucksache 661/25) . . . . . . . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
77. Gesetz zur Änderung der Vorschriften über
die Einführung der elektronischen Akte in
der Justiz und über die allgemeine
Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur
Änderung des Stiftungsregisterrechts
(Drucksache 662/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
78. Gesetz zur Abmilderung des
Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
(Drucksache 663/25, zu Drucksache 663/25) 418
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 418
Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein) 419
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 Satz 1 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419
79. Viertes Gesetz zur Änderung
mautrechtlicher Vorschriften (Drucksache 664/25) . . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
80. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des
Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung
weiterer energierechtlicher Vorschriften
(Drucksache 665/25, zu Drucksache 665/25) 419
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 467*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
81. Gesetz für einen Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
(Drucksache 666/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
82. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Mieterschutzes bei der Vermietung von
möbliertem Wohnraum und bei der
Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit
einem angespannten Wohnungsmarkt –
Antrag der Länder Hamburg, Bremen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 657/25) 458
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Senatorin Anna Gallina
(Hamburg) und Senatorin Karen Pein (Hamburg)
zu Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
83. a) Entschließung des Bundesrates:
Bodenüberwachungsrichtlinie verhindern –
Handeln des Bundes – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 658/25)
b) Entschließung des Bundesrates:
Bodenüberwachungsrichtlinie verhindern –
Handeln des Bundesrates – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 667/25) . . . . . . . . 426
Eric Beißwenger (Bayern) . . . . . . . . . 426
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 427
84. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
und Absicherung des Bundesprogrammes
„Demokratie leben!“ – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Bremen,
Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 669/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend 408
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
85. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld
vereinfachen – Familien und Behörden
entlasten“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 670/25)
in Verbindung mit
86. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld
für Pflegeeltern und Beträge an
Preisentwicklung anpassen“ – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 671/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 427
Mitteilung zu 85 und 86: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 428
87. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3
HdGStiftG – Antrag des Landes Berlin –
(Drucksache 672/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 672/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 464*
88. Entschließung des Bundesrates „Änderung
der technischen Anforderung zur Übertragung
und zum Empfang von Notrufen“ – Antrag
des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 673/25) . . . . . . . . . . 428
Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 428
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429
89. Entschließung des Bundesrates
„Flexibilisierung der Vorschriften zur
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einkaufszentren,
großflächigen Einzelhandelsbetrieben und
sonstigen großflächigen Handelsbetrieben“ –
Antrag der Länder Sachsen, Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 674/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 460
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident Dr. A n d r e a s B o v e n s c h u l t e ,
Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für
Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Vizepräsident H e n d r i k W ü s t ,
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident Dr. F l o r i a n H e r r -
m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des
Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund –
zeitweise –
Präsident N a t h a n a e l L i m i n s k i , Minister
für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Eric Beißwenger (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit,
Pflege und Prävention
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Steffen Freiberg, Minister für Bildung, Jugend und
Sport
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
Dr. Carsten Brosda, Senator, Präses der Behörde für
Kultur und Medien
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport,
Gesundheit und Pflege
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres, Sport und
Digitalisierung
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
Philipp Fernis, Minister der Justiz
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Armin Schuster, Staatsminister des Innern
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Thorsten Frei, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister des Innern
Gunther Krichbaum, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen
Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Frank Schwabe, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen
1059. Sitzung
Berlin, den 21. November 2025
Beginn: 09.33 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1059. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir uns der heutigen Tagesordnung zuwenden,
habe ich gemäß § 28 unserer Geschäftsordnung noch
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben:
Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und
damit aus dem Bundesrat ist am 4. Oktober 2025 Frau
Senatorin Kathrin M o o s d o r f ausgeschieden. Mit
Beschluss vom 12. November hat der Senat Frau
Senatorin Dr. Henrike M ü l l e r zum stellvertretenden
Mitglied des Bundesrates bestellt.
Aus der schleswig-holsteinischen Landesregierung
und damit aus dem Bundesrat ist mit Ablauf des 11.
November Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n -
W a a c k ausgeschieden. Mit Wirkung vom 12.
November wurde Frau Ministerin Magdalena F i n k e zum
Mitglied des Bundesrates bestellt.
Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren
wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen für die
Zukunft alles Gute.
Ich komme zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 89 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 8,
16, 84 und 28 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach
TOP 9 werden die Punkte 74, 78 und 80 – in dieser
Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 23 werden der Punkt 83,
die verbundenen Punkte 85 und 86 sowie der Punkt 88 –
in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Kollegin
Raab!
StS’n Heike Raab (Rheinland-Pfalz): Sehr verehrter
Herr Präsident, wir bitten, bei TOP 4 –
Entbürokratisierung in der Pflege – die Abstimmung ans Ende der
Tagesordnung zu setzen.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Vielen
Dank! Das erscheint mir sachgerecht. Dann wird die
Abstimmung zu TOP 4 zurückgestellt und am Ende der
Tagesordnung durchgeführt.
Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? –
Das ist nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Ansprache des Präsidenten
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Freie Hansestadt Bremen hat
am 1. November zum dritten Mal seit der
Wiedervereinigung und zum sechsten Mal seit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland die Präsidentschaft des Bundesrates
übernommen. In kluger Absicht sieht das Königsteiner
Abkommen von 1950 vor, dass der Vorsitz im Bundesrat
jedes Jahr wechselt – weniger, um Langeweile zu
vermeiden, als vielmehr, um die Vielfalt und
Gleichrangigkeit der Länder zur Geltung zu bringen.
Sie haben mich als Präsidenten des Bremer Senats in
der letzten Sitzung zu Ihrem Präsidenten gewählt. Dafür
möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken
und darf Ihnen versichern: Es ist dem Land Bremen, aber
auch mir persönlich eine große Ehre.
Zunächst und zuvörderst gilt mein Dank allerdings
meiner Vorgängerin Anke Rehlinger. – Liebe Anke, du
hast als Bundesratspräsidentin und als Gastgeberin der
grandiosen Einheitsfeier in Saarbrücken großartige Arbeit
geleistet. Das ist für mich Ansporn und Verpflichtung
zugleich. Danke, dass du die Latte so hoch gehängt hast!
(Beifall)
Ich freue mich sehr darauf, mit dir und mit dem
Kollegen Hendrik Wüst für ein Jahr das Bundesratspräsidium
zu bilden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, „Viele Stärken – ein Land“, das ist das Motto der
Bremer Bundesratspräsidentschaft. Damit möchten wir
zum einen betonen, dass die gesellschaftliche und
föderale Vielfalt Deutschlands mitnichten ein Systemfehler,
sondern eine echte und große Stärke ist. Sie macht uns
resilient und gibt uns Kraft für die anstehenden
Herausforderungen. Zum anderen bringt das Motto zum
Ausdruck, dass erst die vielen engagierten Bürgerinnen und
Bürger unser Land gemeinsam stark machen, jede und
jeder mit ihren oder seinen eigenen Fähigkeiten und
Talenten.
„Viele Stärken – ein Land“, dazu passt perfekt die
Geschichte der Bremer Stadtmusikanten. Denn auch die vier
Tiere haben bekanntlich viel erreicht, weil sie nicht
glaubten, dass jeder nur seines eigenen Glückes Schmied
ist, sondern solidarisch zusammengehalten haben. Anders
ausgedrückt: Sie waren Giganten, weil sie nicht
nebeneinanderstanden, sondern aufeinander, weil sie mit
geradem Rücken die anderen geschultert und getragen haben.
Damit sind die Stadtmusikanten auch ein Leitbild für den
deutschen Bundesstaat. Auch der ist kooperativ verfasst,
beruht auf dem Grundsatz der Gleichwertigkeit seiner
Glieder und bildet ein Ganzes, das mehr ist als die
Summe seiner Teile. Sie sehen mir nach, dass ich die Frage,
wer von uns der Esel und wer der Gockel ist, an dieser
Stelle bewusst offenlasse.
Meine Damen und Herren, der Föderalismus hat seine
Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten
immer wieder unter Beweis gestellt: in der
Coronapandemie, in der Ukrainekrise und auch jetzt, wo es mehr
denn je gilt, unseren demokratischen und sozialen
Rechtsstaat zu verteidigen. Das bedeutet nicht, dass die
Länder stets Horte politischer Weisheit waren und der
Bundesrat das perfekte Verfassungsorgan – auch wenn
wir das gegenüber der Bundesregierung natürlich immer
so behaupten würden. Wer genau hinschaut, mag an der
einen oder anderen Stelle auch Reformbedarf erkennen.
Aber dies ändert nichts daran, dass sich das
grundsätzliche Konstruktionsprinzip des kooperativen Föderalismus
bewährt hat, und zwar sehr. Meine Damen und Herren,
allerdings werden die ohnehin schon großen
Herausforderungen für unser Gemeinwesen und damit auch für den
Föderalismus in den nächsten Jahren nicht kleiner
werden. Ich will einige davon an dieser Stelle kurz benennen:
Erstens. Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne
Wirtschaft ist alles nichts. Es bleibt eine der vordringlichsten
Aufgaben, unser Land auf einen Kurs von nachhaltigem
Wachstum und Vollbeschäftigung zurückzuführen. Viele
wichtige Weichen haben wir dafür in den vergangenen
Monaten gestellt, auch in diesem Hause. Wir dürfen hier
in unseren Bemühungen aber nicht nachlassen,
insbesondere was die Entwicklung von Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit betrifft.
Zweitens. Wir müssen unsere freiheitlich-
demokratische Grundordnung aktiv gegen ihre Feinde schützen.
Insbesondere auf der rechten Seite des politischen
Spektrums arbeiten starke Kräfte an einem Systemwechsel hin
zu einer illiberalen Volksgemeinschaft, die zwar formal
vielleicht noch demokratisch verfasst wäre, die aber für
das Grundrecht der Menschenwürde und für den Schutz
von Minderheiten nur noch Verachtung übrighätte.
Dieser Entwicklung müssen wir mit allen erforderlichen
politischen und juristischen Mitteln entgegenwirken.
Drittens. Wir müssen unsere technologische, aber auch
unsere militärische Souveränität im europäischen
Zusammenwirken zurückgewinnen – in der Raumfahrt, bei
der künstlichen Intelligenz, bei der Robotik, in der
Energieversorgung und in vielen Feldern mehr. Das ist
essenziell für die Selbstbehauptung Deutschlands und unseres
Kontinents. Denn eines haben uns die vergangenen
Monate leider gelehrt: Es gibt derzeit keinen großen Bruder
jenseits des Atlantiks mehr, der unser Wohlergehen wie
selbstverständlich mit im Blick hat.
Und schließlich möchte ich noch einen vierten Punkt
ansprechen, der in der Diskussion häufig untergeht: Wir
müssen die große soziale Ungleichheit in Deutschland
angehen. Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem gerade
erschienenen Jahresbericht festgestellt, dass Deutschland
von allen Ländern des Euroraumes die zweithöchste
Vermögensungleichheit aufweist. Auf die oberen
10 Prozent der Bevölkerung entfallen rund 60 Prozent
aller Vermögenswerte, auf die unteren 50 Prozent der
Bevölkerung nur 2 Prozent. Solche massiven
Unterschiede sind nicht nur sozial ungerecht und wirtschaftlich
kontraproduktiv. Sie gefährden auch die demokratische
Stabilität unseres Gemeinwesens. Hier bedarf es dringend
einer breiten, sachlich geführten Diskussion über
mögliche Gegenstrategien.
Meine Damen und Herren, wir stehen also vor sehr
großen Herausforderungen. Aber wir sind auch, wie
schon erwähnt, ein Land mit ganz vielen Stärken. Der
Föderalismus hat sich in seiner langen Geschichte immer
wieder als flexibel genug erwiesen, um neue Situationen
erfolgreich zu meistern. Er leistet das Austarieren der
gesamtstaatlichen Interessen mit der kulturellen und
politischen Vielfalt der Länder und Regionen. Er muss
dabei stets auf Konsens und Kompromiss angelegt sein,
so wie sich das auch im sachlichen und
ergebnisorientierten Stil dieses Hauses widerspiegelt. Natürlich wird es
aufgrund unterschiedlicher Interessen auch in Zukunft
Konflikte geben – zwischen den Ländern und zwischen
Bund und Ländern –, vor allem dann, wenn es um das
liebe Geld geht. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass
wir am Ende immer eine gute und faire Lösung finden
werden.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf ein Jahr
intensiver Zusammenarbeit. Lassen Sie uns beherzt und
zuversichtlich gemeinsam vorangehen! Und lassen Sie
uns zeigen, dass der Bundesrat weiterhin Motor und
Garant für Einigkeit und Recht und Freiheit ist! In diesem
Sinne: „Viele Stärken – ein Land“!
(Beifall)
Herzlichen Dank! – Ich erteile das Wort jetzt Herrn
Bundesminister Frei. – Lieber Kollege, Sie haben das
Wort.
Thorsten Frei, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr geehrter
Herr Präsident, lieber Herr Bovenschulte! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Es ist mir eine große
Freude, anlässlich der Übergabe des Staffelstabes vom
Saarland an die Freie Hansestadt Bremen erstmals hier im
Bundesrat zu sprechen. Im Namen der gesamten
Bundesregierung gratuliere ich Ihnen, Herr Bürgermeister
Bovenschulte, ganz herzlich zur Wahl zum Präsidenten
des Bundesrates.
Ihrer Vorgängerin im Amt, Frau Ministerpräsidentin
Rehlinger, danke ich für das vergangene Bundesratsjahr.
Es hat mit dem Bürgerfest zum Tag der Deutschen
Einheit im Saarland einen feierlichen Abschluss gefunden –
einem Festakt, der nicht nur im geografischen Herzen
Europas stattfand, sondern auch im Zeichen der
deutschfranzösischen Freundschaft stand, zu dem mit
Staatspräsident Emmanuel Macron zum ersten Mal seit 20 Jahren
wieder ein ausländischer Staatschef gesprochen hat. –
Herzlichen Dank, liebe Frau Rehlinger, dafür!
Lieber Herr Präsident, Bremen ist nach Fläche und
Einwohnerstärke das kleinste unserer Länder, und
dennoch leistet es einen großen Beitrag zu unserer föderalen
Gemeinschaft. Bremen steht für hanseatische Tradition,
für Weltoffenheit, für Mut und Fortschritt im
Miteinander. Bremen ist – das haben Sie gesagt – das Zuhause
jener vier Figuren, die in aller Welt als Symbol für diese
Werte verstanden werden, der Bremer Stadtmusikanten.
„Viele Stärken – ein Land“, Bund und Länder,
Regierung und Opposition, die vielen lauten und leisen
Stimmen, die in unserer Demokratie zusammenkommen:
Wenn wir uns austauschen und gegenseitig stützen, statt
uns gegeneinanderzustellen, dann kann Deutschland
seine Zukunft wirklich kraftvoll gestalten. Die
Bundesregierung ist entschlossen, in diesem Geist mit den Ländern
weiterhin eng zusammenzuarbeiten. Wir wollen unsere
Wettbewerbsfähigkeit, unsere Wirtschaft stärken, den
sozialen Zusammenhalt bewahren und unser Land für
seine Enkelinnen und Enkel auf eine nachhaltige und
sichere Zukunft vorbereiten – alles im Schulterschluss
mit den Ländern. Mit diesem Fokus haben wir bereits
intensiv zusammengearbeitet, etwa in verschiedenen
Bund-Länder-Kommissionen zum Themenbereich der
Veranlassungskonnexität oder der Gestaltung einer
föderalen Modernisierungsagenda.
Herr Präsident, Deutschland hat viele Stärken. Damit
das auch in Zukunft so bleibt, dürfen wir uns natürlich
nicht ausruhen. Wir müssen uns weiterhin gemeinsam
anstrengen in den Bereichen, die für unser Land dringlich
sind. Wir wollen bei der Wirtschaftsleistung wieder zu
alter Stärke zurückfinden. Denn derzeit – und da gibt es,
glaube ich, kein Drumherumreden – ist die
wirtschaftliche Lage nicht so gut, wie sie sein sollte. Die Konjunktur
schwächelt, das Wachstumspotenzial ist niedrig. Das hat
viele Gründe. Wir müssen auch sehen, dass wir in den
vergangenen Jahren einiges an Strukturreformen
aufgeschoben haben und vieles nachzuholen ist.
Wir haben in diesem Jahr schon einiges
vorangebracht. Ich erinnere an den Investitionsbooster und die
Körperschaftsteuersenkung, womit wir
Investitionsanreize gesetzt und den Wirtschaftsstandort gestärkt haben.
Das waren Maßnahmen, die wir gemeinsam zwischen
Bund und Ländern verabredet und auch gemeinsam
vorangetrieben haben. Wir arbeiten derzeit an einem
umfassenden Paket zur Entlastung bei den Energiepreisen, weil
wir natürlich genau wissen, dass bezahlbare und sichere
Energie für die Unternehmen von entscheidender
Bedeutung ist. Wir setzen Anreize für eine Ausweitung des
Arbeitsangebots, um dem Fachkräftemangel
entgegenzuwirken und die Rentenkassen zu stärken. Deshalb
haben wir die Aktivrente beschlossen, für die ich hier im
Bundesrat ausdrücklich um Unterstützung werben
möchte.
Grundlage für unsere sozialen Sicherungssysteme sind
eine starke Wirtschaft und eine breite
Erwerbsbeteiligung. Wir haben in kürzester Zeit spürbare Maßnahmen
dazu auf den Weg gebracht. Ich möchte in diesem
Zusammenhang und im Zusammenhang mit der Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes beispielsweise
an den Stahlgipfel und an den Automobildialog erinnern,
wo zwischen Bund und Ländern sehr intensiv
zusammengearbeitet worden ist und wir uns in einer
gemeinsamen Verantwortung für einen starken Wirtschaftsstandort
und gute Beschäftigungsmöglichkeiten sehen.
Ein weiteres Thema – ich hatte es bereits
angesprochen – ist die Modernisierung unseres Landes. Diese
kann natürlich nicht allein auf Bundesebene passieren,
wenn der Schwerpunkt der Verwaltung in den Ländern
liegt. Deswegen ist es so wichtig, dass nicht nur jede
Ebene für sich die Potenziale hebt, sondern wir das auch
gemeinsam machen. Wir sehen auch die Notwendigkeit,
dass ein Schwerpunkt öffentlicher Investitionen in
Ländern und Kommunen stattfindet. Deswegen stellt der
Bund ja den Ländern und ihren Kommunen 100
Milliarden Euro des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität flexibel zur eigenen Bewirtschaftung zur
Verfügung. Und auch bei den übrigen 400 Milliarden
Euro werden Länder und Kommunen durch die
Investitionen massiv profitieren. Das ist richtig, weil die
Menschen unser Land als eine Einheit in Vielfalt
wahrnehmen. Deshalb müssen wir auch gemeinsam gute
Lösungen finden.
Ich will noch auf einen Punkt aufmerksam machen,
der das, glaube ich, sehr anschaulich macht. Für die
Bundesverkehrswege stehen bis zum Jahr 2029 169
Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind Rekordinvestitionen
für moderne Brücken, Straßen und Schienen. Das wird
uns insgesamt helfen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken, gemeinsam voranzukommen, auch mit den
Investitionen, die wir bei neuen Technologien, künstlicher
Intelligenz und in vielen anderen Bereichen tätigen. Wir
setzen auf ein gemeinsames Entlastungsprogramm, auf
Staatsmodernisierung, den Rückbau von Bürokratie, die
Digitalisierung und Automatisierung, auch in den
Verwaltungsprozessen. In diesem Sinne, meine sehr geehrten
Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident: Gehen
wir die großen Aufgaben und Herausforderungen
gemeinsam an! Ich bin dankbar dafür, dass Bundestag,
Bundesrat und Bundesregierung in vielen Bereichen
gemeinsam Gutes und Hervorragendes auf den Weg
bringen können.
Wenn wir die Frage stellen, woraus wir die Kraft für
die anstehenden Herausforderungen ziehen, dann zeigt
sich gerade hier im Bundesrat, was Deutschland stark
macht: Das Miteinander der Vielfalt ist das, was in
diesem Sinne entscheidend ist. Hier werden gemeinsam
Lösungen gefunden, um Deutschland voranzubringen,
und zwar nicht aus der Perspektive nur einzelner Länder,
sondern indem man das Ganze im Blick hat, im
mühsamen, aber fruchtbaren Ringen um den besten Weg. Am
Ende ist der Bundesrat der entscheidende Ort, an dem die
föderale Vielfalt mündet, im Sinne des Ganzen.
Insofern, lieber Herr Bürgermeister Bovenschulte,
wünsche ich Ihnen eine gelingende Amtszeit und dem
ganzen Bundesrat ein erfolgreiches Jahr. – Herzlichen
Dank!
(Beifall)
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank für diese Worte, lieber Herr Frei!
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Elftes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 632/25)
Mir liegt eine Wortmeldung von Frau
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger aus dem Saarland vor. – Liebe
Anke!
Anke Rehlinger (Saarland): Sehr geehrter Herr
Präsident, von dieser Stelle aus noch mal einen herzlichen
Glückwunsch. Alles Gute und viel Erfolg in unserem
gemeinsamen Sinne Ihnen, lieber Herr Bovenschulte!
Wenn man so will, können Sie einen kleinen politischen
Erfolg gleich schon heute feiern, wenn wir dieses Gesetz
hier miteinander verabschieden.
Der Bundesrat beratschlagt nicht zum ersten Mal das
Thema Deutschlandticket. Ich habe allerdings ein
bisschen die Hoffnung, dass wir, wenn wir das heute
verabschieden, so schnell nicht noch einmal miteinander
darüber reden müssen; denn es wurden ja ganz
grundsätzliche und, wie ich finde, sehr tragfähige Lösungen
gefunden, was die finanzielle Absicherung des
Deutschlandtickets angeht. Damit gelingt es uns auch, zu
unterstreichen, dass die in der Coronapandemie entstandene Idee
für ein Deutschlandticket – das muss man, glaube ich,
noch mal zur Genese sagen – durchaus kein Strohfeuer
oder nur ein Kriseninstrument war, sondern weiterhin das
Potenzial ausspielen kann, ein guter, ein wesentlicher
Baustein zur weiteren Entwicklung des ÖPNV zu werden
und damit tatsächlich ein verlässliches Angebot an
Nutzerinnen und Nutzer – vor allem potenzielle Nutzerinnen
und Nutzer – sein zu können. Ich glaube, mit diesem
Gesetz wird man einigen Anforderungen, die man stellen
darf, gerecht:
Erstens. Es wird verhindert, dass sich in irgendeiner
Art und Weise ein Flickenteppich entwickelt. Nichts ist
schlechter und schlimmer, auch im Angebot des ÖPNV,
als einen Flickenteppich zu haben. Man sieht vor allem,
welche Schlagkraft ein solches Ticketangebot tatsächlich
haben kann, wenn es deutschlandweit gilt und man dem
Prinzip der Einfachheit des ÖPNV ein Angebot an die
Seite stellen kann. Bürgerinnen und Bürger, Nutzerinnen
und Nutzer sollen nicht in tiefgreifende Studien eintreten
müssen, um zu wissen, wie sie von A nach B kommen,
wo sie umsteigen müssen, welche Ticketzonen sie dafür
durchfahren und wie sie diese optimiert durchlaufen
müssen. Es wäre gut, wenn die natürliche Intelligenz
ausreicht, um ein optimiertes Angebot zu erhalten, ohne
dass man dafür auch noch unnütz künstliche Intelligenz
zur Anwendung bringen muss. Also: kein Flickenteppich –
das ist schon ein Wert an sich.
Der viel größere Wert ist darüber hinausgehend die
Planungssicherheit. Das ist es, was ich eben hoffe: dass
wir uns nicht Jahr für Jahr damit auseinandersetzen
müssen, sondern Planungssicherheit bis 2030 haben. Das ist
schon mal ein großer Wert.
Natürlich ist, um ehrlich zu sein, aus Ländersicht die
dritte wichtige Komponente: keine übermäßige Belastung
unserer Landeshaushalte. Wir sehen das als gemeinsame
Kraftanstrengung und eben nicht, wenn es um die Frage
der Stabilisierung von Preisen geht, als eine Anstrengung,
die einseitig auf den Schultern beziehungsweise dem
Rücken der Länderseite organisiert werden muss.
Insofern ist das ein guter Vorschlag, der uns hier heute
vorliegt. Ich will an dieser Stelle ganz ausdrücklich den
Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern danken,
die nicht wenig miteinander gerungen haben, um das
hinzubekommen, aber natürlich auch dem Bund. Denn es
ist ein starkes Signal, das davon ausgeht: für den ÖPNV
und an die Nutzerinnen und Nutzer.
Ich will aber darauf hinweisen, dass es in diesem
Zusammenhang noch ein paar andere Wahrheiten gibt. Zu
diesen Wahrheiten gehört, dass mit den staatlichen
Mitteln, die jetzt vereinbart worden sind, allein die
steigenden Kosten nicht vollständig abgedeckt werden können.
Vielleicht war es ein kleiner Fehler der Vergangenheit, zu
suggerieren, dass man das so ohne Weiteres könnte.
Insofern ist es keine populäre, aber, wie ich finde, eine
ehrliche Nachricht, dass es jetzt eine moderate Preissteigerung
gibt, allerdings eine, von der ich glaube, dass sie das
System nicht zerschlagen, nicht gefährden und keine
abschreckende Wirkung entfalten wird. Vielmehr
zeichnet dies ein Stück weit das Ansteigen der Tarifstrukturen
insgesamt nach und ist aus dieser Perspektive vertretbar.
Daneben gibt es – wenn wir es immer wieder schaffen,
den Preis moderat steigen zu lassen, ohne zu überziehen –
etwas, was uns durchaus Mut machen kann, nämlich
einen sehr erfreulichen Zusammenhang zwischen den
Nutzerzahlen auf der einen und der Preisgarantie auf der
anderen Seite. Denn tatsächlich können wir in dem Maße,
in dem es uns gelingt, mehr Nutzerinnen und Nutzer zu
gewinnen, in gleichem Maße die Preise für das
Deutschlandticket stabilisieren. Wir sind dort in einer
Gelingensgemeinschaft – so will ich es mal nennen –, in der es
unser aller Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass das als
attraktives Angebot erkannt wird. Je besser das gelingt,
desto weniger sind wir finanziell belastet, respektive:
desto mehr können die Nutzerinnen und Nutzer selbst
dafür tun, dass die Preise sich stabilisieren.
Insgesamt führt das zu einer langfristigen Absicherung
und bildet damit das notwendige Fundament – was nicht
heißt, dass wir nicht noch an der einen oder anderen
Stelle einen guten Beitrag leisten können. Damit meine
ich, kostenbewusst zu arbeiten, aber auch, Strukturen zu
verschlanken, Effizienzen zu heben und insgesamt
kundenfreundlicher zu werden. Das ist eine Daueraufgabe für
uns, der wir ganz sicher nachkommen müssen.
Es gibt noch einen letzten Aspekt, den ich ansprechen
möchte, wenn wir schon über die Wahrheit reden: Zur
Wahrheit gehört eben auch, dass sich ein attraktiver
ÖPNV nicht nur über Ticketstrukturen und Ticketpreise
definiert, sondern letztendlich auch über das Angebot.
Was würde ein Ticket nutzen, wenn Bus und Bahn nicht
fahren? Deshalb bleibt es eine wichtige Aufgabe, für die
Auskömmlichkeit der Mittel zu sorgen, damit wir nicht,
wie es einige Bundesländer schon an der einen oder
anderen Stelle tun mussten, Verkehre abbestellen müssen. Es
wäre geradezu ein Treppenwitz der Geschichte, wenn das
die Konsequenz wäre.
Die heutige Entscheidung ist auf jeden Fall eine
wichtige. Aber die Debatte um die Ausfinanzierung des
ÖPNV und darüber, wer welchen Beitrag dazu zu leisten
hat, wird mit dieser Entscheidung sicherlich nicht zu
einem Ende kommen. Das werden wir spätestens dann
merken, wenn wir uns noch mal intensiv mit den
Trassenpreisen befassen werden, die ebenfalls eine große
Gefahr dafür bilden, dass das Geld am Ende nicht
ausreicht. Denn noch mal abrundend gesagt: Wir hätten am
Ende ein unfassbar beliebtes Ticket, aber keinen Zug
mehr. Das will, glaube ich, niemand in diesem Land.
Deshalb ist es gut, wenn wir heute diesen Schritt gehen.
Es ist ein Baustein. An den anderen wird weiterhin zu
arbeiten sein. Aber es bleibt ein guter Baustein, und
deshalb sollten wir das ermöglichen. In diesem Sinne bitte
ich um Zustimmung. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, liebe Kollegin Rehlinger!
Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Ministerin Behrens (Niedersachsen).
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der
Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der
Suchtgefahr durch verbesserte Reglementierung von
Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen
Mechanismen in Videospielen – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland –
(Drucksache 517/25)
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Mir liegt eine Wortmeldung von Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern, vor.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Zunächst möchte ich unserem neuen
Bundesratspräsidenten ganz herzlich gratulieren. – Lieber Kollege
Andreas Bovenschulte, viel Erfolg! Ich will mich
ausdrücklich anschließen: Auch aus meiner Sicht – und ich
glaube, da ist große Einigkeit hier im Hause – ist die
wirtschaftliche Entwicklung des Landes das wichtigste
Thema, wenn wir dafür sorgen wollen, dass es wieder
aufwärtsgeht in Deutschland, um Wohlstand und vor allem
Arbeitsplätze sichern zu können und auch neue zu
schaffen. Und wir freuen uns natürlich auf die Einheitsfeier im
nächsten Jahr in Bremen. Also: Viel Erfolg!
1 Anlage 1
Ich und wir als Bundesland wollen auf ein Thema
aufmerksam machen, bei dem ich persönlich der
Meinung bin, dass wir alle, die wir in Verantwortung sind,
seit vielen Jahren die Dinge zu sehr laufen lassen. Wir
sprechen oft über die Chancen der Digitalisierung, der
künstlichen Intelligenz, und das ist auch wichtig. Es war
immer auch ein Erfolgsgeheimnis, dass man zusammen
die Chancen betrachtet und nicht gleich immer nur über
Gefahren und Risiken spricht. Aber die Gefahren und
Risiken der digitalen Welt für Kinder und Jugendliche
und auch die einer Zersetzung der Demokratie müssen
wir aus meiner Sicht viel stärker in den Mittelpunkt
rücken. Deshalb bin ich sehr froh, dass Thüringen
gemeinsam mit uns bereits einen Antrag eingebracht hat und wir
in den Ausschüssen darüber sprechen, wie wir unter
Einbeziehung einer Expertenkommission einen
Gesetzentwurf entwickeln können, um Schutzräume für Kinder
und Jugendliche in den sozialen Medien zu bieten.
Mit unserer heutigen Initiative wollen wir in diesem
Zusammenhang ein weiteres Thema aufrufen. 13,4
Milliarden Euro Einnahmen haben die Glücksspielanbieter in
Deutschland 2023 erzielt, nach Ausschüttung der
Gewinne. Die richtigen Zahlen im Lotto, Kenntnisse und ein
gutes Gespür beim Wetten, Geschicklichkeit am
Spielautomaten – etwa 23 Millionen Menschen in Deutschland
machen mit. Viele von ihnen kommen damit nicht klar.
1,3 Millionen Menschen sind spielsüchtig. Hinter dieser
Zahl stecken ganz konkrete Schicksale. Jeder weiß, dass
Sucht oft auch die ganze Familie zerstört. Um diese
Gefahr einzudämmen, besonders für Kinder und
Jugendliche, ist Glücksspiel gesetzlich reguliert. Zum Beispiel
haben Kinder und Jugendliche, Minderjährige, in
Spielhallen nichts zu suchen. Wir alle kennen das: Seit Jahren
beschäftigen wir uns mit der Balance, Glücksspiel zu
ermöglichen, um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger
zu wahren, und gleichzeitig Regeln zu haben, um
Spielsucht vorzubeugen, insbesondere bei Minderjährigen, bei
Kindern. Diesen Schritt müssen wir konsequent gehen,
und zwar so, wie wir ihn in der analogen Welt haben,
auch in der digitalen Welt. Das haben wir nicht getan.
Deshalb unsere Initiative.
Worum geht es? Bei Onlinespielen stößt man immer
wieder ganz selbstverständlich auf glücksspielähnliche
Elemente. Das sind die sogenannten Lootboxen. Sie
sehen oft aus wie Schatztruhen und sind eine Variante
sogenannter In-Game-Käufe. Jede Mutter, jeder Vater
kennt es, dass ein Kind kommt und fragt: Darf ich mir
das runterladen? – In vielen solcher Spiele ist man immer
wieder mit der Frage konfrontiert, ob man nicht etwas
hinzukaufen möchte: Lebenspunkte, Werkzeuge, Waffen,
worum auch immer es in diesen Spielen geht. Das führt
dazu, dass Spiele, die auf den ersten Blick häufig
umsonst sind, am Ende ganz schön teuer werden. Aber
immerhin weiß man, was man bekommt, was man nicht
bekommt und was man bezahlt. Bei Lootboxen ist das
nicht so. Manchmal sind wertvolle oder nützliche Sachen
drin und manchmal eben auch nicht oder gar nichts.
Dadurch – um es mal salopp zu sagen: wenn eine Niete
drin war – entsteht ein Mechanismus, der dazu anreizt,
weiter zu kaufen. Auch für die Spielentwickler ist das
eine wahre Schatztruhe. Bei einer beliebten
Fußballsimulation wurde in der Variante von 2023 allein mit diesen
Lootboxen 1,52 Milliarden Dollar Umsatz gemacht.
Suchttherapeutinnen und Jugendschützer sind sich einig:
In diesen Lootboxen steckt besonders hohes
Suchtpotenzial, vor allem für Kinder und Jugendliche.
73 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 19
Jahren spielen mehrmals in der Woche oder sogar täglich
digitale Spiele. Die meisten haben Spaß dabei, und wir
wollen diesen Spaß auch nicht verderben. Aber 4 Prozent
der Kinder und Jugendlichen kommen nicht unversehrt
aus dieser Spielwelt heraus. Sie verlieren Kontrolle und
Selbstbestimmung und tragen in Zukunft die schwere
Last der Spielsucht. Deshalb haben wir den
Jugendschutz. Wir haben schon zu meiner Zeit als
Bundesjugendministerin darüber gesprochen, wie wir den
Jugendschutz in die digitale Welt überführen. Seit 2021 werden
Kaufoptionen und glücksspielähnliche Elemente bei der
Altersbewertung berücksichtigt. Anbieter müssen sichere
Voreinstellungen und Meldesysteme einbauen, damit
beispielsweise Eltern ihre Kinder schützen können. An
dieser Stelle möchte ich aber als Mutter einer
neunjährigen Tochter sagen, dass die Vorstellung, dass man einen
vollständigen Überblick über diese Meldesysteme hat, ein
bisschen realitätsfern ist.
Die genannte Fußballsimulation ist in den neuen
Varianten von USK 0 auf USK 12 hochgestuft worden. Das
hat der Hersteller einfach achselzuckend hingenommen.
Wir wollen mit unserer Entschließung einen weiteren
Schritt gehen. Wir schlagen eine verbindliche
Altersüberprüfung mit einer Beschränkung ab 18 Jahren für alle
Spiele vor, die dieses Instrument der sogenannten
Lootboxen beinhalten. Damit schließen wir uns der Forderung
der Europäischen Kommission an, die im Juli gesagt hat,
dass wir Minderjährige wirksam vor Lootboxen schützen
sollten. Außerdem streben wir an, Lootboxen als
Glücksspiel einzustufen. Das würde uns ermöglichen, Spiele mit
solchen Elementen im Sinne des Kinder- und
Jugendschutzes über eine Lizenzpflicht für die Anbieter zu
reglementieren. Wir wollen die Anbieter verpflichten,
transparent zu machen, wie groß die Gewinnchancen bei
Lootboxen sind. Und wir wollen die Aufklärung stärken,
zum Beispiel in der schulischen Medienbildung. Wer
frühzeitig lernt, wie solche Mechanismen funktionieren,
kann sich besser schützen.
Zusammengefasst: Spielspaß ja, aber Glücksspiel nein,
und schon gar nicht unreguliert für unsere Kinder und
Jugendlichen. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig!
Mir liegt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von
Frau Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz) vor.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist
dafür, die Entschließung nach Maßgabe der
vorangegangenen Änderungen zu fassen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 84:
TOP 84
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und
Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie
leben!“ – Antrag des Landes Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 669/25)
Dem Antrag sind die Länder Bremen und Hamburg
beigetreten.
Als erste Wortmeldung liegt mir ein Beitrag von Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern,
vor. – Liebe Manuela!
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Im vergangenen Jahr haben wir 75 Jahre
Grundgesetz gefeiert und in diesem Jahr 35 Jahre Deutsche
Einheit. Seit 35 Jahren leben wir gemeinsam in Demokratie
und Freiheit. Es ist unsere wichtigste Aufgabe, die
freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren und
an kommende Generationen weiterzugeben. Viele Jahre
hat man das gesagt und wusste: Ja, so wird es sein. Diese
Gewissheit ist in den letzten Jahren immer stärker ins
Schwanken gekommen. Warum? Unsere Demokratie
wird stärker angegriffen als je zuvor in der Geschichte
der Bundesrepublik Deutschland. Antisemitismus und
Rassismus nehmen zu. Hass und Hetze werden lauter, im
Netz und auf der Straße. Menschen, die sich für Freiheit
und Toleranz einsetzen, werden eingeschüchtert und
beleidigt. Deshalb ist es aus meiner Sicht mehr denn je
nötig, die Demokratie zu schützen und zu verteidigen,
durch staatliche Maßnahmen ebenso wie durch
zivilgesellschaftliches Engagement.
1 Anlage 2
Es ist sehr gut, dass sich viele Menschen in
Deutschland in einer aktiven Zivilgesellschaft für unsere
demokratischen Werte einsetzen. Überall in Deutschland
engagieren sich Menschen für Demokratie und Toleranz,
gegen Ausgrenzung und Hass. Das ist wichtig, denn nur
so kann unsere Demokratie auf einem starken Fundament
stehen. Es ist wichtig, dass wir diese Menschen, die
Zivilgesellschaft vor Ort unterstützen. Denn die stärkste
Rede im Bundestag oder auch im Bundesrat nützt nichts,
wenn wir die Menschen, die in unseren Dörfern und
Städten für diese Werte eintreten und Hass, Hetze und
Extremismus entgegentreten, nicht ausreichend
unterstützen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es seit 2015 das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gibt, das sehr
vielfältig Vereinen, Verbänden die Möglichkeit gibt, ganz
konkrete Demokratiearbeit zu machen. Wir haben hier eine
vielfältige Trägerlandschaft, und von
Opferberatungsstellen über Jugendinitiativen bis hin zu Hilfen beim
Ausstieg aus Extremismus wird eine sehr wertvolle Arbeit
gemacht. Das Programm vernetzt Schulen, Sozialarbeit,
Polizei, Vereine und Verbände auf Bundesebene, in den
Ländern und in den Kommunen. Und es nimmt alle
Formen von Extremismus in den Blick: Rechtsextremismus
ebenso wie Linksextremismus, Antisemitismus und
Islamismus.
Das Programm ist auch deshalb so erfolgreich, weil es
den Trägern und Engagierten vor Ort durch längere
Förderperioden Planungssicherheit gibt. Gegenüber dem
Regierungsentwurf ist das Programmvolumen in den
Haushaltsverhandlungen um 4,5 Millionen Euro gekürzt
worden, und dennoch sind es 4,5 Millionen Euro mehr als
im vergangenen Jahr. Ich sehe mit großer Anerkennung,
dass der Bund trotz schwieriger Haushaltslage an dieser
Stelle ein Zeichen gesetzt hat, und ich bin sehr froh, dass
der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sich
darauf geeinigt hat. Es wäre falsch, genau an dieser Stelle
zu sparen. Die Menschen und Einrichtungen, die sich für
unsere Demokratie einsetzen, brauchen unsere
Unterstützung und Verlässlichkeit, auch weil sie in diesen Zeiten
ganz gezielt angegriffen werden.
Ein Bundesprogramm muss immer wieder überprüft
werden, und man muss sich immer wieder fragen: Sind
wir noch auf dem richtigen Weg? Wollen wir neue
Akzente setzen? – Das ist in einer lebendigen Demokratie
gut, wichtig und richtig. Die Programmumsetzung wird
auch evaluiert. Wir im Bundesland Mecklenburg-
Vorpommern haben fünf Landesdemokratiezentren von
verschiedenen Trägern. Vor allem kirchliche Träger sind
hier sehr engagiert. Diese Zentren werden evaluiert, und
unsere Erfahrung ist, dass die Zentren das sehr
konstruktiv begleiten. Deshalb will ich sagen, dass die
unsachlichen Kampagnen der letzten Monate gegen das
Bundesprogramm und damit auch gegen diejenigen, die das vor
Ort verantworten, zum Beispiel gegen den Leiter Herrn
Heppener, nicht in Ordnung sind. Sachliche Kritik: Ja.
Aber keine Kampagne! Wenn die Kritik darauf zielt, dass
sich ein Großteil der Förderempfänger vor allem gegen
Rechtsextremismus einsetzt, dann muss man sagen: Das
liegt daran, dass vom Rechtsextremismus die größte
Gefahr für unsere Demokratie ausgeht. Der
Verfassungsschutzbericht des Bundes stellt fest, dass allein von 2023
bis 2024 die Zahl der Rechtsextremen von etwa 40 000
auf 50 000 Personen gestiegen ist. Davon sind 15 000
gewaltbereit.
Das Programm orientiert sich an den realen
Bedrohungen für unsere Demokratie, und dabei muss es aus
unserer Sicht auch bleiben. Auch das machen wir in der
Entschließung deutlich. Gleichzeitig ist es wichtig und
richtig, dass wir linksextremistischen, antisemitischen
und islamistischen Bedrohungen weiter die Stirn bieten
und diese in den Blick nehmen. Auch in diesen Bereichen
werden Träger gefördert, im Bereich Antisemitismus zum
Beispiel das wirklich beeindruckende Anne Frank
Zentrum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wir das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 2015 entwickelt haben,
konnte ich als damalige Bundesministerin meine
Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern einbringen, zum
Beispiel mit unseren Demokratiezentren. Ebenso haben
wir Erfahrungen aus allen anderen Bundesländern
aufgegriffen. Es ist wichtig, dass Bund und Länder bei der
Evaluation eng zusammenarbeiten. Und wir müssen gut
informiert sein. Deshalb fordern wir in unserer
Entschließung, dass die Länder mit verlässlichen Informationen
zur künftigen Ausrichtung des Programms versorgt
werden müssen, dass wir von Anfang an einbezogen werden,
weil wir Partner sind. So verstehen wir uns auch: Wir
sind Partner, und das muss sich in der
Programmbegleitung und -entwicklung widerspiegeln.
Sehr geehrte Damen und Herren, geben wir
gemeinsam als Länder ein Signal, dass wir wirklich Millionen
Engagierten zur Seite stehen! Es ist so wichtig, dass wir
Menschen haben, die in den kleinen Dörfern, wo sie
manchmal Haus an Haus mit Nazis zusammenleben, und
in Städten, wo wir wieder stärkeren Antisemitismus
haben, dem Hass die Stirn bieten und diesen Mut im Alltag
haben. Diese Menschen müssen doch von uns die
Botschaft kriegen: Wir sehen euch, wir finden eure Arbeit
wichtig, und diese soll auch in Zukunft weiter unterstützt
werden. – Deshalb wäre es sehr wichtig, dass wir dieses
Programm weiter absichern, es weiter auf den Weg
bringen und nicht sozusagen in ideologischen Kämpfen
zersplittern. Das ist uns als Land sehr wichtig. Wir bitten
deshalb darum, dass wir gemeinsam im Ausschuss zu
einer konstruktiven Beratung kommen und dann beim
nächsten Mal eine gemeinsame Sachentscheidung treffen
können. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! – Das
Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Wulf,
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute
anlässlich eines wichtigen Themas erstmalig hier sprechen
darf. Als ehemalige Landespolitikerin ist es mir wichtig,
die Arbeit zu würdigen, die in diesem Bereich von den
Ländern, aber auch von den Kommunen gemacht wird.
Sie tragen einen wichtigen Teil zur Demokratiebildung
und zur Extremismusprävention bei, und dafür sind wir
ihnen sehr dankbar.
Wir sind insbesondere dann erfolgreich, wenn wir
gemeinsam, im Verbund tätig sind. Neben dem Engagement
des Bundes und der Länder sind die Maßnahmen der
Zivilgesellschaft, der Bürgergesellschaft hierbei
hervorzuheben. Denn nur gemeinsam schaffen wir eine
resiliente Demokratie, widerstandsfähig gegen Angriffe von
Rechts- und von Linksextremisten, von Islamisten, von
Antisemiten und allen anderen Extremisten, die
mittlerweile vor allem im Netz unterwegs sind. Wirksame
Demokratiebildung und Extremismusprävention brauchen
eine enge und transparente Abstimmung zwischen Bund,
Ländern und den Kommunen, damit die Maßnahmen
auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich dafür
einige Beispiele nennen! Die Landesdemokratiezentren –
sie wurden gerade schon erwähnt – stellen unter anderem
ein umfassendes Angebot bereit zur mobilen Beratung,
zur Opfer- und Betroffenenberatung sowie zur Ausstiegs-
und Distanzierungsberatung. Das Angebot richtet sich an
Einzelpersonen, Politik, Kommunen, Schulen, Kitas,
Vereine, Verbände, Unternehmen, Betroffene und viele
mehr. Im Haushaltsjahr 2025 wurden für diesen
Programmbereich knapp 33 Millionen Euro aus dem
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ an die Länder bewilligt.
Gemeinsam mit den Ländern gestalten wir zudem fast
flächendeckend über „Demokratie leben!“ die
Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe.
Unser Ministerium fördert darüber hinaus im Rahmen des
Bundesprogramms in über 330 Kommunen sogenannte
Partnerschaften für Demokratie, und die Länder
übernehmen häufig die Kofinanzierung. Dafür danke ich sehr,
denn es ist meine feste Überzeugung: Demokratie
entsteht konkret vor Ort, und gerade dort müssen wir
Demokratiebildung stärken.
Wir müssen auch bereits bestehende Strukturen
unterstützen. Deshalb werden wir das Programm „Demokratie
leben!“ unter anderem für die Sozialpartner und deren
Bildungseinrichtungen öffnen und somit auch die
Arbeitswelt miteinbeziehen. Das ist mir persönlich ein
Anliegen. Wir brauchen in der Demokratiebildung weitere
Partner und mehr Orte der Demokratiebildung. Der
massiv ansteigenden Radikalisierung in der digitalen Welt
müssen wir wirksam begegnen, und deshalb wollen wir
die Extremismusprävention in der digitalen Welt
aufbauen. Wir wissen, dass unsere Demokratie gerade dort
massiven Angriffen ausgesetzt ist.
Wir haben den Titelansatz 2026 für das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nicht nur gehalten. Vielmehr
haben wir ihn leicht erhöhen können. Wir wissen aber,
dass ab 2027 im gesamten Bundeshaushalt hohe
Einsparungen vorgenommen werden müssen. Wir können Ihnen
deshalb eine Finanzierung des Programms bis 2032 nicht
zusichern. Das wäre schlicht und ergreifend unlauter.
Was wir Ihnen zusichern können, ist: Wir werden uns mit
aller Kraft für die weitere Finanzierung von „Demokratie
leben!“ einsetzen und damit auch für die
Landesdemokratiezentren mit ihren Beratungsstrukturen, die Maßnahmen
im Strafvollzug und in den kommunalen Partnerschaften
für Demokratie.
Neben dem Rechts- und Linksextremismus möchten
wir einen Fokus auf die Arbeit gegen Antisemitismus und
Islamismus setzen. Gleichzeitig kommen wir dem
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach und werden
„Demokratie leben!“ evaluieren und dabei deutlich stärker in die
Wirkungs- und Erfolgsanalyse gehen. Denn ich glaube,
da eint uns das Interesse, dass unsere Programme eben
auch erfolgreich und wirkungsvoll sein sollen.
Zum zweiten Punkt der Beschlussvorlage, der
Einbindung der Länder in die Erarbeitung der Förderrichtlinie.
Ich möchte erneut betonen, wie wichtig uns die
Zusammenarbeit mit den Ländern ist. Als ehemalige
Landesministerin versteht Bundesministerin Prien Ihren Wunsch
nach Einbindung in die Weiterentwicklung, die wir dem
Koalitionsvertrag entsprechend vornehmen werden. Wir
planen Veränderungen der Förderrichtlinie. Diese sollen
ab 2027 für „Demokratie leben!“ gelten. Es ist für uns
selbstverständlich, dass wir die Länder einbeziehen,
sobald wir uns im Ministerium über die konkreten
Anpassungen verständigt haben.
Nun zum dritten Punkt, der Bedeutung des
Rechtsextremismus. Unser Standpunkt ist klar: Wir brauchen einen
360-Grad-Blick auf jede Form des Extremismus. Wir
erleben ein Erstarken des Rechtspopulismus und des
Rechtsextremismus, aber auch islamistischer
Bestrebungen und anderer extremistischer Phänomene. Seit dem
7. Oktober 2023 erleben wir zudem eine neue Dimension
von Antisemitismus in Deutschland. Wir müssen
anerkennen, dass wir von einer Vielfalt von
demokratiefeindlichen Phänomenen herausgefordert sind, und wir dürfen
auf keinem Auge blind sein.
Lassen Sie mich abschließend ganz deutlich sagen –
und das gilt für das gesamte Leitungsteam im
Ministerium –: Wir treten jeder Form von Hass, Bedrohung und
Gewalt entschieden entgegen. Alle Menschen in unserem
Land, die sich für Demokratie, für ein faires Miteinander
engagieren, in kommunalen Parlamenten, in Vereinen, in
Bildungsstätten, in Gewerkschaften, den
Selbstorganisationen der Wirtschaft, in Kirchen, Synagogen und
Moscheen, verdienen unseren Respekt und unsere
Unterstützung. Stärken wir ihnen den Rücken! – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung wurde
zurückgezogen.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend –
federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen –
mitberatend.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28:
TOP 28
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater
Investitionen und des Finanzstandorts
(Standortfördergesetz – StoFöG) (Drucksache 550/25)
Ich erteile das Wort Herrn Ministerpräsident Rhein aus
Hessen.
Boris Rhein (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident,
auch von mir eine herzliche Gratulation. Die
Zusammenarbeit mit Ihnen ist immer ein Vergnügen. Das wird sie
auch in der neuen Funktion sein. Auch das gehört zu den
vielen Stärken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten
heute einen Gesetzentwurf, der für die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands eine elementare Bedeutung hat. Ich
begrüße das sehr. Ich glaube, man darf diese Bedeutung
nicht unterschätzen. Denn wenn man ehrlich ist, muss
man sagen, dass die Bundespolitik den Finanzplatz
Deutschland in den zurückliegenden Jahren eher
stiefmütterlich behandelt hat. Gerade wir aus den Ländern
haben immer deutlich einen Kurswechsel angemahnt. Es
wurde jetzt allerhöchste Zeit.
Der Finanzplatz Frankfurt ist eines der wichtigsten
Finanzzentren der Welt, und er ist ein Wirtschaftsmotor,
nicht nur für das Bundesland Hessen, sondern auch für
ganz Deutschland. Darüber hinaus ist er ein Garant für
Wohlstand, für Arbeitsplätze und einer unserer
wichtigsten Standortfaktoren. Er wird in Zukunft noch wichtiger
werden, um Deutschland und Europa souveräner und
resilienter zu machen, um die Mittel aus den
Investitionsprogrammen des Bundes mithilfe von privatem Kapital
zu vervielfachen und um das Comeback unserer
Wirtschaft zu finanzieren. Insofern ist es unsere zentrale
Verantwortung und in unserem eigenen Interesse, den
Finanzplatz Deutschland zu stärken.
Wir sind an einer ganz entscheidenden Wegmarke
angekommen. Wir erleben tektonische Verschiebungen der
politischen und der ökonomischen Machtzentren der
Welt. Eine Folge davon kann uns durchaus nutzen: Die
internationalen Finanz- und Kapitalmärkte suchen in
dieser Zeitenwende nach einem neuen Anker. Der
Finanzplatz Frankfurt hat in einer solchen Situation schon
einmal gezeigt, was er kann und dass er bereit ist,
Verantwortung zu übernehmen. Als sich der globale
Finanzmarkt nach dem Brexit neu sortiert hat, war Frankfurt am
Main mit seinem Finanzplatz ideal positioniert, um die
Position Deutschlands zu sichern und auszubauen. Heute
ist Frankfurt das wichtigste Finanzzentrum in der EU.
Aber ich will deutlich sagen: Es reicht nicht, nur davon
zu profitieren, dass andere verlieren. Vielmehr muss
Frankfurt ein starker Magnet sein, muss selbst ein
Kraftzentrum sein. Deswegen müssen wir die historische
Chance, die sich jetzt bietet – und als solche begreife ich
sie –, nutzen. Frankfurt und der Euro müssen ein neuer
Anker für die internationalen Finanz- und Kapitalmärkte
sein.
Das Gesetz, das vorliegt, ist ein Schritt in die richtige
Richtung, beispielsweise mit der Reduzierung von
Meldepflichten für Finanzinstitute, mit der Verbesserung von
Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups und Scale-ups,
mit der Beschleunigung von Genehmigungen, mit der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver
Betriebe und natürlich auch mit der standortfreundlichen
Umsetzung von EU-Regeln. Das stärkt den Finanzplatz;
das hilft. Aber es reicht noch nicht. Wir müssen noch
dickere Bretter bohren, um im internationalen
Wettbewerb mithalten zu können.
In Hessen haben wir dafür beispielsweise ein
Finanzplatzkabinett ins Leben gerufen. Wir haben eine starke
Finanzallianz gebildet, Politik und Finanzindustrie Hand
in Hand. Erstmals in Deutschland haben wir uns
geschlossen und einheitlich hinter einer Strategie
versammelt, hinter der Finanzplatzstrategie. Was wir
beschlossen haben, kann eine Blaupause sein für Initiativen, die
wir gemeinsam starten können und die dann das
Standortfördergesetz sinnvoll ergänzen können. Wir arbeiten
an sechs Handlungsfeldern.
Erstens. Wir verbessern die Standortbedingungen
durch eine Willkommenskultur und durch
Bürokratieabbau.
Zweitens. Wir sprechen mit einer Stimme bei Risiko
und Regulatorik, wir intensivieren die Forschung dazu.
Drittens. Wir positionieren uns als Standort für
Innovation, Start-ups und für Schlüsseltechnologien. Themen
in diesem Zusammenhang sind KI, Blockchain,
Tokenisierung.
Viertens. Wir stärken das Sustainable Finance Cluster,
wir legen einen Schwerpunkt auf Bildung und
Wissenschaft, und wir steigern unsere Sichtbarkeit auf der
globalen Bühne.
Fünftens. Generell gilt: Wir brauchen ein besseres
Investitionsklima in Deutschland. Allein mit öffentlichen
Investitionen, so groß sie auch sein mögen, zum Beispiel
aus dem 500-Milliarden-Euro-Sonderprogramm, werden
wir es nicht schaffen. Nach wie vor ist Deutschland reich
an privatem Vermögen und reich an privatem Kapital.
Wir wollen, dass damit gearbeitet wird. Es muss damit
gearbeitet werden, denn rund 90 Prozent der
Investitionen in diesem Land kommen aus dem privaten Sektor.
Das ist auch gut so. Deswegen brauchen wir einen
verbesserten Zugang der Unternehmen bei der Finanzierung.
Dabei können auch Beteiligungskapitalfonds einen
wichtigen Finanzierungsbeitrag leisten.
Sechstens. Bestehende Rechtsunsicherheiten
beschränken derzeit aber diese Möglichkeiten; da muss man sich
nichts vormachen. Deswegen gilt es, diese jetzt
auszuräumen und damit die Potenziale, die vorhanden sind, zu
heben.
Ich will sehr deutlich sagen: Wer Wachstum will, der
darf Kapital nicht ruhen lassen, sondern muss es
aktivieren. Lassen Sie uns deswegen den Finanzplatz
Deutschland stärken! Lassen Sie uns jetzt die Chancen
wahrnehmen und nutzen! Ich bitte Sie in einem ersten Schritt um
Unterstützung für das Standortfördergesetz. – Herzlichen
Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Ministerpräsident Rhein!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen verschiedene
Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr
Handzeichen für:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Damit sind wir am Ende dieses
Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher
Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-
Schutz-Gesetzes (Drucksache 600/25)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin
Martin (Mecklenburg-Vorpommern).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer
dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über eine empfohlene Entschließung
abzustimmen.
Wer stimmt der Entschließung in Ziffer 2 zu? –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Dann kommen wir zur Grünen Liste: Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 9/20252
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 5, 7, 10 bis 13, 24 bis 26, 29, 32, 36, 45, 55
bis 58, 61, 62, 67, 68, 70 bis 73, 75 bis 77, 79,
81 und 87.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben:
zu Punkt 57 Frau Ministerin Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) und zu Punkt 68 Herr Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) sowie Herr Staatsminister
Schuster (Sachsen).
Wir kommen zu Punkt 4:
TOP 4
Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege (Drucksache 630/25)
1 Anlage 3
2 Anlage 4
3 Anlagen 5 bis 7
Es haben sich eine ganze Reihe von ehrenwerten
Kollegen zu Wort gemeldet. Herr Minister Lucha aus Baden-
Württemberg fängt an. – Bitte schön, Sie haben das
Wort!
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das
uns vorliegende Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege enthält gute Ansätze,
weil es dazu beiträgt, Versorgungslücken in der Pflege zu
schließen und der Realität des Berufsalltags Rechnung zu
tragen. Dennoch hat der Gesundheitsausschuss die
Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Aus gutem
Grund: weil der Bundestag dem Gesetz das Sparpaket für
die gesetzliche Krankenversicherung, GKV, hinzugefügt
hat. Das müssen wir in dieser Form ablehnen. Wir
wissen: Einsparungen in der GKV sind notwendig. Das
beschäftigt uns seit vielen Jahren. Wir haben viele
Vorschläge gemacht – dazu später. Aber Einsparungen
dürfen nicht so einseitig zulasten der Krankenhäuser gehen,
wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist.
Das vorliegende Gesetz enthält, wie gesagt, überfällige
Schritte für die Zukunft unseres Gesundheits- und
Pflegewesens. Wir müssen die Kompetenzen und die
Verantwortungsbereitschaft unserer Pflegefachkräfte
angemessen würdigen, und wir müssen ihnen das Vertrauen
entgegenbringen, das sie verdienen. Pflegefachpersonen
werden künftig je nach Qualifikation wesentlich
eigenverantwortlicher und eigenständiger handeln können. Ihre
wertvolle Expertise wird dauerhaft unverzichtbar sein. So
werden Entscheidungen im Pflegealltag effizienter und
schneller getroffen werden können. Das macht auch die
Versorgung in der Fläche besser. Bürokratie- und
Informationspflichten im Pflegealltag müssen auf das
notwendige Maß umgebaut werden, damit am Ende mehr Zeit
für die Pflegebedürftigen, für die notwendige
menschliche Zuwendung bleibt.
Mit diesem Teil des Gesetzes sichern wir die Pflege
und machen unser Gesundheitswesen moderner. Wir
vergessen ja immer, dass wir den größten Berufsstand im
Gesundheitswesen in einer dankenswerterweise
zunehmend älter werdenden Gesellschaft dauerhaft brauchen.
Die größte Herausforderung dabei ist der
Fachkräftemangel im Gesundheitssystem. Unsere hochqualifizierten
Pflegekräfte können zukünftig selbstbestimmt
heilkundliche Tätigkeiten ausüben. Das entlastet Ärztinnen und
Ärzte, und die knappe Ressource „Arztzeit“ kann
effektiver genutzt werden.
Das heißt aber im Gegenzug: Wir müssen die
sektorenübergreifende Primärversorgung stärken. Wir haben
heute ja noch eine zweite Debatte zu diesem Thema. Hier
haben wir noch großen Nachholbedarf, um echte
sektorenübergreifende, berufsgruppenübergreifende
Primärversorgung umzusetzen. Ein Beispiel ist das konsequente
Community Health Nursing, wo Pflegefachpersonen mit
erweiterten Kompetenzen in der Regelversorgung tätig
werden. Das vorliegende Gesetz ist also bezogen auf das
Pflegewesen ein Fortschritt, und wir begrüßen es.
Aber als wir gelesen haben, dass jetzt im
Omnibusverfahren das GKV-Sparpaket hineinredigiert wurde, das
einseitig zulasten der Krankenhäuser geht, war das für
uns ein schwerer Schlag, zumal wir – ich selbst als
Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz – mit dem
damaligen Bundesminister und mit einigen Kolleginnen
und Kollegen, die dankenswerterweise heute hier sind, in
den letzten Jahren sehr intensiv an einer modernen,
bedarfsgerechten, zukunftsfähigen Krankenhausreform
gearbeitet haben, aber auch an einer Vertrauenskultur. Und
an dieser Stelle muss ich noch mal sagen, dass dies
einfach in der Planungshoheit der Länder stattfinden muss.
Wir haben noch vor einigen Wochen hier im Haus die
Sofort-Transformationskosten begrüßt, weil sie die
Inflationskosten der Vergangenheit auffangen. Nun werden
den Krankenhäusern an anderer Stelle Mittel in
Millionenhöhe basiswirksam entzogen, und das ohne jegliche
Ausdifferenzierung, sondern einfach unspezifisch und,
ich würde fast sagen, mit einem Taschenspielertrick.
Ja, wir müssen die Kosten der GKV senken, und wir
wissen alle, wo die großen Blöcke sind. Das haben wir
schon 2021 bei den Koalitionsverhandlungen
angesprochen. Ich sehe hier eine Kollegin, mit der ich das
verhandeln durfte. Die sachfremden Beiträge für
Bürgergeldbezieher/-innen – circa 10 bis 12 Milliarden Euro – müssen
aus Steuermitteln, aus dem Gesamtbudget finanziert
werden, statt einseitig zulasten der GKV. Ein genauso
wichtiger Beitrag wäre die Senkung der Mehrwertsteuer
auf Medikamente auf 7 Prozent, sowohl mit Blick auf die
Belastung für die GKV als auch für den Pharmastandort
Baden-Württemberg. Das wäre für die flächendeckende
Arzneimittelversorgung durch unsere starken Apotheken
ein wichtiger Beitrag, eine Win-win-Situation. Dies alles
fehlt. Diese positiven Ansätze werden nicht verfolgt. Jetzt
wird den Krankenhäusern wichtiges Geld, notwendiges
Geld – in unserem Bundesland mit den effektivsten
Strukturen, der niedrigsten Bettendichte 200 Millionen
Euro – genommen. Das kann niemand mehr
kompensieren. Gleichzeitig wird aber die Entlastungswirkung für
die GKV minimal sein. Der Schaden, den Sie anrichten,
ist also deutlich höher als der Nutzen.
Wir haben gestern eine Protokollerklärung des Bundes
bekommen. Wir entscheiden ja am Ende der Sitzung. Der
Bund muss eine Protokollerklärung vorlegen, dass er
diese Kürzung komplett rausnimmt. Wenn er das nicht
tut, dann ist der Vermittlungsausschuss geradezu
geboten, um dieses Dilemma aufzulösen. Wir werden, denke
ich, an der Anrufung des VA festhalten müssen. –
Herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Minister Lucha! – Ich rufe auf: Frau
Staatsministerin Stolz aus Hessen.
Diana Stolz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute ein
Gesetz, das für die Pflege in Deutschland von großer
Bedeutung ist. Es stärkt die Pflegeberufe, baut Bürokratie ab
und setzt ein wichtiges Signal für mehr Verantwortung,
mehr Kompetenz und mehr Attraktivität in der Pflege.
All das ist richtig, notwendig und längst überfällig.
Dieses Gesetz kann und soll ein echter Fortschritt für eine
der tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems
werden, die Pflege. Auf diesen so wichtigen wie richtigen
Kern des Gesetzes hinzuweisen, ist mir ein großes
Anliegen. Denn die öffentliche Debatte wird längst von einem
Teil des Gesetzes bestimmt, der mit der Pflege nichts zu
tun hat, dem GKV-Sparpaket.
Wir alle wollen verhindern, dass die Beiträge zur
gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2026
steigen. Niemand möchte die Menschen in wirtschaftlich
angespannten Zeiten zusätzlich belasten. Aber der Weg, der
hier eingeschlagen wird, birgt erhebliche Risiken, gerade
für diejenigen Einrichtungen, die für die
Versorgungssicherheit stehen und die heute zugleich unter enormem
Druck sind, unsere Krankenhäuser. Denn mit der
geplanten Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel wird ein
Schutzmechanismus außer Kraft gesetzt. Die Folge: Den
Krankenhäusern fehlen rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr
2026. Der Bund hat mit 4 Milliarden Euro Sofort-
Transformationskosten eine wichtige Unterstützung
beschlossen. Das erkennen wir ausdrücklich an. Aber wenn wir
den Krankenhäusern im gleichen Atemzug wieder 1,8
Milliarden Euro entziehen, ist faktisch wenig gewonnen. Das
bedeutet weniger Spielraum, weniger Stabilität und
weniger Sicherheit, und das mitten in der Phase der
Krankenhausreform, die ohnehin tiefgreifenden strukturellen
Wandel bedeutet.
Das eigentliche Problem liegt aber in der langfristigen
Wirkung. Die Absenkung 2026 würde zur neuen Basis
für 2027, für 2028 und für alle Jahre danach. Aus einer
Maßnahme, die auf ein einzelnes Jahr begrenzt
erscheinen mag, würde de facto eine dauerhafte finanzielle
Schwächung unseres Krankenhauswesens, ein
schleichender Mechanismus, der sich Jahr für Jahr fortschreibt
und die wirtschaftliche Grundlage vieler Kliniken
erodieren lässt. Was kurzfristig zur Beitragsstabilität beitragen
soll, kann langfristig dazu führen, dass Kliniken
Leistungen einschränken müssen, Abteilungen unter Druck
geraten oder Standorte gefährdet werden. Das kann niemand
wollen, nicht die Beitragszahler, nicht die Patientinnen
und Patienten und auch nicht wir Länder, die
Verantwortung für eine flächendeckende und verlässliche
Versorgung tragen. Dabei verpflichtet das
Krankenhausfinanzierungsgesetz den Bund, die wirtschaftliche Sicherung der
Krankenhäuser zu gewährleisten und damit eine
qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung zu
ermöglichen. Genau dafür brauchen die Häuser
Verlässlichkeit – finanziell, strukturell und in ihrer Planung.
Aus diesem Grund bringt Hessen gemeinsam mit
Bayern und Thüringen heute eine Entschließung ein, die die
Sache klar auf den Punkt bringt. Wir wollen, dass der
Bundesrat festhält: Ja, Beitragsstabilität ist wichtig, aber
die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel gefährdet
die wirtschaftliche Grundlage unserer Krankenhäuser.
Deshalb muss die Bundesregierung unverzüglich einen
neuen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass ab
2027 keine negativen Effekte auf die
Landesbasisfallwerte entstehen.
Ich wäre dankbar, wenn die Bundesregierung noch
eine Protokollerklärung vorlegen und damit auf uns Länder
zugehen würde. Denn eines ist klar: Es darf keine
weiteren Maßnahmen geben, die die Stabilität der GKV
nahezu ausschließlich auf Kosten der Kliniken erreichen
wollen. Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz, der
sowohl die Beitragszahler schützt als auch die notwendige
Planungssicherheit der Krankenhäuser gewährleistet.
Beides ist möglich, beides ist notwendig, und beides ist
unsere Verantwortung als Gesetzgeber. Nur wenn wir das
verbinden, wird die Verantwortung der Patientinnen und
Patienten nicht beeinträchtigt, weder in Hessen noch in
irgendeinem anderen Land. Ich bitte Sie daher um Ihre
Unterstützung für die Entschließung und um eine klare,
verantwortungsvolle Positionierung des Bundesrates. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Herzlichen Dank,
liebe Frau Staatsministerin Stolz! – Ich erteile das Wort
Herrn Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Wieder einmal, so muss man sagen, werden wir Zeugen
einer unbefriedigenden Vorgehensweise, derer sich
Bundesregierungen immer mal wieder bedienen. Wichtige
und sehr begrüßenswerte gesetzliche Regelungen werden
auf den letzten parlamentarischen Metern um unbequeme
Inhalte ergänzt, die eigentlich einer gründlicheren
Diskussion auf allen Ebenen bedürfen. Die Länder dürfen
dann diese Kröte schlucken oder sich dem Vorwurf der
Verzögerung aussetzen. Ebendieses droht mit dem
vorliegenden Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege, an das kurz vor der
Beschlussfassung im Bundestag noch die nicht gerade triviale
Problematik der Krankenkassenfinanzen in Form des
Zusatzbeitrages mal eben angedockt wurde. Der Bund
plant in diesem Gesetz, die Krankenkassen in Höhe von
2 Milliarden Euro zu entlasten und diese Entlastung
durch Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro
allein bei den Krankenhäusern zu finanzieren.
Diese Planungen, die auf der Streichung der
sogenannten Meistbegünstigtenklausel beruhen, müssen zumindest
ein wenig verwundern. Sie verstärken die Sorgen in den
Krankenhäusern um ein dauerhaftes wirtschaftliches
Auskommen und in den Ländern um eine gesicherte
gesundheitliche Versorgung, gerade in der Fläche. Erst
kürzlich hat der Bund beschlossen, die Inflationslücke
der Krankenhäuser der Jahre 2022 und 2023 in Höhe von
4 Milliarden Euro durch einen einmaligen
steuerfinanzierten Ausgleich zu schließen. Nun soll ebendiesen
Krankenhäusern durch die beabsichtigte Regelung
Liquidität in Höhe von 1,8 Milliarden Euro wieder entzogen
werden. Man könnte diese Vorgehensweise auch dahin
gehend interpretieren, dass die Krankenhäuser aus
Bundesmitteln 4 Milliarden Euro erhalten, die dann in Höhe
von 1,8 Milliarden Euro zu den Krankenkassen
umgeleitet werden sollen. Dieser Gedanke gilt aber nur für das
erste Jahr. In den folgenden Jahren verschlechtert sich die
finanzielle Lage der Krankenhäuser bei Beibehaltung
dieser Lösung dauerhaft um je 1,8 Milliarden Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vollständigkeit
halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die
Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung und auch in
darauffolgenden Verkündungen immer wieder betont hat, dass
sie den wirtschaftlich notleidenden Krankenhäusern
helfen will. Die aktuellen Bestrebungen konterkarieren
dieses Ziel aber komplett. Die Bundesregierung nimmt den
Krankenhäusern den dringend benötigten
Inflationsausgleich aus den Jahren 2022 und 2023 fast zur Hälfte
wieder weg. Dass solch ein Verhalten als eklatanter
Vertrauensbruch gewertet werden muss, dürfte jedem
einleuchten.
Sollten diese Pläne wirklich umgesetzt werden, würde
sich nicht nur die wirtschaftliche Situation für die
Krankenhäuser massiv verschlechtern. Es gibt Kliniken, die
bereits jetzt unter hohem Kostendruck stehen oder sogar
in ihrer Existenz bedroht sind. Auch durch die Erhöhung
des Landesbasisfallwertes können diese Verluste nicht
einfach kompensiert werden. Es besteht also kein Zweifel
daran, dass wir zu einer Beitragsstabilität kommen
müssen. Ich kann die finanziellen Sorgen der Krankenkassen
in diesem Zusammenhang gut nachvollziehen. Dies darf
jedoch nicht allein auf dem Rücken der stationären
Versorgung ausgetragen werden. Umschichtungen von einer
Tasche in die andere Tasche lösen die bestehenden
Probleme in keiner Weise. Dies gelingt nur über Reformen.
Dies gelingt nur über eine bessere Steuerung der
Patientinnen und Patienten sowie mit einer Diskussion darüber,
welche Leistungen in welchem Umfang angeboten
werden können. Zur Lösung dieser Probleme darf es aber
keine Qualitätseinbußen in der Gesundheitsversorgung
und damit letztlich auch nicht bei den Patienten und
Patientinnen geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die weiteren,
deutlich geringeren Kürzungsvorschläge des Bundes
müssen bei objektiver Betrachtung Bedenken auslösen.
Mit einer Deckelung der sächlichen Verwaltungskosten
einer Krankenkasse auf eine Steigerungsrate von 8
Prozent im Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2024 mit dem Ziel
einer Einsparung von 100 Millionen Euro im Jahr besteht
die Gefahr, dass effiziente Krankenkassen gegenüber
Krankenkassen benachteiligt werden, die noch höhere
Effizienzpotenziale haben. Außerdem könnte die
Halbierung des Innovationsfonds der Versorgungsforschung im
Jahr 2026 100 Millionen Euro entziehen, sodass sich die
Kürzung negativ auf die Innovationskraft im
Gesundheitswesen auswirken könnte. Alles in allem hätten wir
uns ein deutlich ausgewogeneres Tableau an
Einsparungen gewünscht, welches die notwendigen Belastungen,
vor allem in der Höhe, möglichst gleichmäßig auf viele
Schultern verteilt und eben nicht lediglich einen Bereich
besonders belastet. – Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Minister Dr. Philippi! – Ich rufe auf: Frau
Ministerin Schenk aus Thüringen. – Bitte schön!
Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir
befassen uns heute mit dem Gesetz zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das der
Bundestag schon am 6. November beschlossen hat. Dieses
Gesetz hat inzwischen wie die Bremer Stadtmusikanten
eine relativ lange Reise hinter sich. Allerdings haben wir
hier den Fall, dass die Tiere noch nicht sehr solidarisch
aufeinanderstehen. Warum ist das so?
Gestartet ist das Gesetz als Eckpunktepapier
Pflegekompetenzgesetz im Dezember 2023 und hat seitdem
umfassende Änderungen und einen Legislaturwechsel
erfahren. Kern des Gesetzes ist es, Pflegekräften mehr
Kompetenzen zu geben, den bürokratischen Aufwand zu
reduzieren und die Digitalisierung zu fördern. Das sind
richtige Ziele, und grundsätzlich könnte man einem
solchen Gesetz nur zustimmen. Es gibt aber eben auch
Kritikpunkte.
Gute Gesetze brauchen Zeit. Wenn diese schon nicht
gegeben ist, wie Frau Bundesministerin Warken in einem
Schreiben an ihre Landesgesundheitsministerkollegen
eindrücklich geschildert hat, dann braucht es definitiv
keine fachfremden Regelungen, die kurzfristig, wie mein
Kollege aus Baden-Württemberg sagte, im
Omnibusprinzip aufgenommen werden. Wir haben hier nun einen
solchen Trittbrettfahrer, der die Krankenhäuser und damit
die Landesgesundheitsminister und die Patientinnen und
Patienten in eine enorme Notlage bringt. Dieser
Trittbrettfahrer ist die Regelung zur Aussetzung der
Meistbegünstigungsklausel, die erst im parlamentarischen
Verfahren und damit sehr spät als Artikel 13a in den
Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Dies ist der Grund,
weshalb ich dafür werben möchte, zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, ebendiesen
Artikel 13a des Gesetzes zu streichen. Mit der Regelung
erfolgt die einmalige Aussetzung der
Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026. Hiermit soll der
maximale Anstieg des von den Vertragsparteien auf Landesebene
zu vereinbarenden Landesbasisfallwertes für das Jahr
2026 auf die im Orientierungswert abgebildete
Kostensteigerung im Krankenhausbereich begrenzt werden. Dies
führt dazu, dass für die Krankenhäuser keine Möglichkeit
besteht, nicht refinanzierte darüberliegende
Kostensteigerungen der Vorjahre auszugleichen. Darüber hinaus setzt
sich dieser Einschnitt fort, weil der zu geringe
Landesbasisfallwert des Jahres 2026 den Vereinbarungen der
darauffolgenden Jahre zugrunde gelegt wird.
Ich denke, wir sind uns einig, dass diese Regelung nur
wenig mit den übrigen Regelungen des Gesetzes zu tun
hat und nicht das Ziel der Befugniserweiterung oder
sogar Entbürokratisierung der Pflege hat. Ihr Ziel ist die
nachvollziehbare finanzielle Entlastung, insbesondere der
gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bundesregierung
verspricht sich Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden
Euro und damit laut den Ausführungen der
Bundesgesundheitsministerin in dem bereits genannten Schreiben
eine Stabilisierung der GKV-Finanzen im Jahr 2026.
Ministerin Warken verweist auf die hohen Ausgaben der
GKV zugunsten der Krankenhäuser und Maßnahmen wie
zum Beispiel die vollständige Refinanzierung von
Tariflohnsteigerungen oder die Rechnungszuschläge zur
Refinanzierung von Sofort-Transformationskosten.
Auch die Länder sehen, dass die gesetzlichen
Krankenversicherungen unter sehr großem finanziellen Druck
stehen, Kosten immer weiter steigen und Maßnahmen
gebraucht werden, um hier Entlastungen zu schaffen. Es
ist jedoch abzulehnen, dass diese Einsparungen zulasten
der Krankenhäuser vorgenommen werden, die ja selbst
unter einem erheblichen Kostendruck stehen. Eine
verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser und die
Beitragsstabilität der gesetzlichen Krankenkassen dürfen
nicht gegeneinander ausgespielt werden. Maßnahmen des
Bundes wie die Sofort-Transformationskosten sind ja
gerade das Ergebnis dieser Bemühungen. Die in Artikel
13a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege beschlossene Aussetzung der
Meistbegünstigungsklausel im Jahr 2026 und die hieraus
resultierenden Kürzungen an einer anderen Stelle im
System führen die Maßnahmen regelrecht ad absurdum.
Sie führen auch zu Vertrauensverlust. Es gilt, das
unkontrollierte Wegbrechen von Krankenhäusern als Folge von
Finanzierungslücken zu verhindern. Dies würde eine
große Gefahr für die flächendeckende, bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung in Deutschland, insbesondere im
ländlichen Raum, bedeuten und auch den Prozess der
Krankenhaustransformation, über den wir heute noch
sprechen werden, erheblich stören.
Transformation braucht Planbarkeit. Dies hat die
Bundesregierung gesehen und gerade deswegen ja die
4 Milliarden Euro Sofort-Transformationskosten als eine
Maßnahme zur Schließung der Finanzierungslücken zur
Verfügung gestellt. Bleiben wir dabei! Ich fordere die
Bundesregierung auf, für die Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung eine Gesamtstrategie zu
entwickeln. Zwei notleidende Systeme gegeneinander
auszuspielen kann nicht die Lösung sein. Der
Vermittlungsausschuss wäre ein solcher Weg, um zu prüfen, wie die
Tiere Esel, Hund, Katze und Huhn solidarisch
aufeinanderstehen können, damit das Ganze am Ende nicht
auseinanderbricht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin Schenk! – Um das Wort hat
gebeten: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr.
Kippels, Bundesministerium für Gesundheit. – Herr Kollege,
bitte!
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart
haben wir mit dem vorliegenden Gesetz zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
frühzeitig ein Gesetz auf den Weg gebracht, das einen
entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung einer hochwertigen
und flächendeckenden Pflege leisten wird. Vor dem
Hintergrund stark begrenzter Personalressourcen sollen
Pflegekräfte künftig erweiterte Aufgaben in der Versorgung
übernehmen und ihre Fachkompetenzen noch gezielter
einsetzen können. Das stärkt den Pflegeberuf und legt
den Grundstein für eine qualitativ hochwertige
Versorgung unter noch engerer Einbeziehung der Profession
Pflege.
Im parlamentarischen Verfahren konnte das Gesetz in
intensiven und konstruktiven Abstimmungen zwischen
den Koalitionspartnern an wichtigen Punkten maßgeblich
weiterentwickelt werden. Auch verschiedene Prüfbitten
des Bundesrates wurden aufgegriffen. Im Ergebnis liegt
nun ein umfassendes Gesetz vor, das die pflegerische und
gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung
entscheidend verbessern wird. Konkret sieht das Gesetz drei
zentrale Maßnahmen vor:
Erstens. Wir erweitern die Befugnisse der
Pflegefachpersonen. Künftig dürfen Pflegekräfte Aufgaben
übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten
waren. Mehr Eigenständigkeit wertet den Pflegeberuf auf
und verbessert zudem die Versorgung.
Zweitens. Wir stärken die pflegerische Versorgung vor
Ort, indem wir eine Vielzahl von innovativen
gemeinschaftlichen Versorgungsformen ermöglichen und
regionale Pflegenetzwerke fördern. Zudem erhalten Länder
und Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der
ortsnahen pflegerischen Versorgung. Eine
Übergangsregelung zur Versorgung in ordensinterner Pflege ist
ebenfalls enthalten.
Drittens. Mit umfangreichen
Entbürokratisierungsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass den Pflegefachkräften
wieder mehr Zeit für die eigentliche Versorgung der zu
Pflegenden bleibt, indem wir Dokumentationspflichten
begrenzen und Vertrauen in bewährte Strukturen stärken.
Das heißt: weniger Aufwand bei den Qualitätsprüfungen,
schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse bei
Vergütungsverhandlungen und perspektivisch vereinfachte
Anträge und Formulare für Pflegeleistungen.
Daneben umfasst das Gesetz zahlreiche zeitkritische
Regelungen im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung. Unter anderem wird die aktuell geltende
Regelung zu den Kinderkrankentagen verlängert. Diese würde
ansonsten zum Jahresende auslaufen. Zentral ist aber –
und mehrfach angesprochen – das im Gesetz enthaltene
und dringend notwendige Maßnahmenpaket für die
Stabilisierung der GKV-Beiträge. Damit schließen wir
kurzfristig eine Finanzierungslücke von 2 Milliarden Euro in
der gesetzlichen Krankenversicherung. So halten wir
auch unser politisches Versprechen und schaffen die
Grundlage zur Stabilisierung der Beitragssätze. Im
Ergebnis können wir damit nach dem Beschluss des
Deutschen Bundestages den durchschnittlichen Zusatzbeitrag
für das Jahr 2026 auf dem heutigen Niveau stabilisieren,
so wie es auch der Schätzerkreis im Oktober bereits
bestätigt hat. Die Krankenkassen brauchen jetzt ein klares
Signal, dass sie sich bei der Festsetzung ihrer
individuellen Zusatzbeiträge auf die Maßnahmen aus unserem
Paket verlassen können. Wir dürfen das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in das
Verantwortungsbewusstsein und die Handlungsfähigkeit der Politik nicht aufs
Spiel setzen. Weitere Beitragsbelastungen in der GKV
schaden den Versicherten, den Arbeitgebern und dem
Wirtschaftsstandort Deutschland.
Wir sind gemeinsam angetreten, eine
lösungsorientierte Gesundheits- und Pflegepolitik im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. In diesem Sinne appelliere
ich ausdrücklich an Sie alle und an Ihr
Verantwortungsbewusstsein: Setzen Sie bitte dieses Vertrauen nicht aufs
Spiel, indem Sie die Regelungen wieder zurück an den
Verhandlungstisch verweisen! Durch die Anrufung des
Vermittlungsausschusses ginge entscheidende, wertvolle,
jetzt dringend benötigte Zeit verloren, die die
Krankenkassen bei der Aufstellung ihrer Haushalte nicht haben.
Im Hinblick auf die vorgetragenen Bedenken möchte
ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit den
Regelungen aus dem Maßnahmenpaket dafür gesorgt wird,
dass der Vergütungsanstieg im Krankenhausbereich auf
die tatsächliche Entwicklung der Krankenhauskosten
begrenzt wird. Kostensteigerungen werden allerdings
weiterhin refinanziert. Prognostiziert sind für das
kommende Jahr trotz dieser Einsparungen Mehrausgaben von
8 Milliarden Euro für den Krankenhausbereich bei
Gesamtausgaben von rund 120 Milliarden Euro.
Entscheidend ist aber vor allen Dingen: Seit November erhalten
die Kliniken allein 4 Milliarden Euro aus dem
Sondervermögen zur Refinanzierung ihrer Sofort-
Transformationskosten. In den kommenden Jahren werden den
Krankenhäusern mehr als 33 Milliarden Euro zusätzlich
zufließen. Insofern haben wir die Interessen und die
Belange der Krankenhäuser sehr wohl im Blick. Zurzeit, zur
Stunde dieser Rede, wird weiterhin an einer
Protokollerklärung gearbeitet, die die hier aufgeworfenen Stichworte
und Themenpunkte zu interpretieren und damit eine
Perspektive für eine Zustimmung zu diesem Gesetz zu
ermöglichen versucht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich
appelliere vor diesem Hintergrund in aller Deutlichkeit an Sie:
Treffen Sie die notwendige Entscheidung jetzt!
Verzichten Sie auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses,
und eröffnen Sie damit die Möglichkeit, dass zugunsten
der zu Pflegenden und der pflegenden Bevölkerung zum
1. Januar 2026 eine wirksame und nützliche
Entscheidung getroffen werden kann. – Vielen herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen aber noch nicht zur Abstimmung, denn
es wurde vereinbart, die Abstimmung zurückzustellen.
Wir rufen deshalb den Punkt am Schluss der Sitzung
erneut auf und werden dann darüber abstimmen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
TOP 6
Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 631/25, zu
Drucksache 631/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Empfehlung des Umweltausschusses folgen
möchte, den Vermittlungsausschuss aus dem
vorgeschlagenen Grund anzurufen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Minderheit.
Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Schwarzelühr-Sutter (Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) gibt eine
Erklärung zu Protokoll1.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-
Speicherungsgesetzes (Drucksache 633/25, zu
Drucksache 633/25)
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor, nämlich von
Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Rouenhoff,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. – Bitte,
Herr Rouenhoff!
Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr
verehrte Damen und Herren! Das Kohlendioxid-
Speicherung-und-Transport-Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur
Dekarbonisierung unserer Volkswirtschaft. Der neue
Rechtsrahmen wird von der Industrie sehnlich erwartet.
1 Anlage 8
Umso wichtiger ist es, dass wir den
Gesetzgebungsprozess nun erfolgreich zum Abschluss bringen. Mit der
Gesetzesnovelle verfolgen wir drei zentrale Ziele:
Erstens: die großmaßstäbliche Speicherung von CO2,
insbesondere aus den „hard to abate“-Sektoren. Das sind
Sektoren, in denen die Reduzierung von Treibhausgasen
durch andere Maßnahmen nicht oder kaum möglich ist.
Dazu zählen unter anderem die Kalkindustrie, die
Zementindustrie, die chemische Industrie.
Zweitens schaffen wir einen klaren Rechtsrahmen für
den Bau von CO2-Leitungen.
Drittens wird die Speicherung von Kohlendioxid an
Land ermöglicht, und zwar nur dort, wo die
Bundesländer dies ausdrücklich erlauben. Diese Opt-in-Lösung
trägt unserem föderalen System Rechnung. Sie adressiert
unterschiedliche regionale Interessen und schafft damit
den notwendigen politischen Handlungsspielraum für die
Bundesländer.
Ich möchte mich im Namen der gesamten
Bundesregierung an dieser Stelle für die sehr konstruktive
Zusammenarbeit mit den Ländern bei der Erarbeitung des
Gesetzentwurfs bedanken. Sie, die hier sitzen, haben in
den letzten Monaten wichtige Anliegen eingebracht, die
von der Bundesregierung unterstützt und vom Bundestag
aufgegriffen wurden. Mit dem vorliegenden Gesetz
senden wir auch ein klares Signal an die Wirtschaft in
unserem Land: Wir gemeinsam, Bund und Länder, setzen
alles daran, die industrielle Basis und damit die
industrielle Wertschöpfung in unserem Land zu erhalten. Ich
sage das auch als Rheinländer, als jemand, der aus
Nordrhein-Westfalen kommt, aus einem Bundesland, wo die
Industrie eine ganz hohe Bedeutung hat und wo die
Industrie die Grundlage für eine hohe Wertschöpfung ist.
Insofern ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz jetzt auf
den Weg bringen. Wir wollen klimafreundliche
industrielle Prozesse vorantreiben, aber gleichzeitig auch die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes erhalten.
Meine Damen und Herren, in der heutigen
Bundesratssitzung treffen Sie damit eine wichtige Entscheidung zur
Zukunftsfähigkeit unseres Industriestandortes. Wir
schaffen die Rahmenbedingungen für CCS und CCU in
Deutschland. Wir setzen ein klares Zeichen für
Technologieoffenheit, und wir unterstreichen, dass wir bei
diesem Thema selbst mitspielen und es nicht nur anderen
Staaten in Europa überlassen wollen. Das ist auch ein
klares Signal an internationale Investoren: Deutschland
ist bereit, neue Wege zu gehen. Wir brauchen
ambitionierten Klimaschutz, aber wir wollen auch eine weltweit
führende Industrienation bleiben. Mit der
Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-
Gesetzes schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit –
Sicherheit, die Investitionen am Wirtschaftsstandort
Deutschland auslösen wird; Investitionen, die dazu
beitragen, unser Land endlich wieder wirtschaftlich auf Kurs
zu bringen. Lassen Sie uns heute gemeinsam diesen
Schritt gehen! Das ist ein wichtiger Beitrag, um unsere
Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln. – Herzlichen
Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau
Ministerin Behrens (Niedersachsen), Frau
Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz) und Herrn Minister
Goldschmidt (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 74:
TOP 74
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und
zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
(Drucksache 659/25)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Behrens aus Niedersachsen vor. – Bitte, Frau Kollegin!
Daniela Behrens (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Kolleginnen und Kollegen! Cyberangriffe gehören leider zu
unserem Alltag. Sie treffen Unternehmen, sie treffen
Behörden, sie treffen kritische Infrastrukturen – und sie
treffen diese immer häufiger und immer gezielter. Der
aktuelle Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in
der Informationstechnik zeigt das ganz deutlich. Täglich
werden durchschnittlich 119 neue Schwachstellen in IT-
Produkten bekannt, ein Anstieg um über 24 Prozent
gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Diejenigen Angriffe, die
nicht willkürlich adressiert sind, sondern gezielte
Schwachstellen ausnutzen, haben sogar um 38 Prozent
zugenommen. Dazu kommen stetig neue Feststellungen
von Datenlecks und Rekordforderungen bei
Lösegelderpressung.
Das alles zeigt: Wir dürfen die Alltäglichkeit von
Cyberangriffen nicht einfach hinnehmen. Diese Attacken
sind eine reale Bedrohung für unsere Wirtschaft, für die
Funktionsfähigkeit des Staates und für das Vertrauen der
Menschen in unsere Institutionen. Denn auch wenn die
Meldungen inzwischen im Nachrichtenalltag untergehen,
sind die Folgen doch spürbar und sehr schmerzhaft:
Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten, massive
Erpressungen und drastische Datenverluste. Besonders
hart trifft es die kleinen und mittleren Unternehmen. Sie
1 Anlagen 9 bis 11
sind Ziel von rund 80 Prozent der gemeldeten Angriffe.
Der daraus resultierende wirtschaftliche Schaden ist
enorm, über 200 Milliarden Euro pro Jahr. Das gefährdet
Arbeitsplätze, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und
zeigt, wie verletzlich unsere vernetzte Gesellschaft
geworden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen klare
Regelungen und Strukturen. Der Bundestag hat das
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur
Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen.
Heute liegt es nun an uns, im Bundesrat den Weg für die
Umsetzung freizumachen. Deswegen appelliere ich an
uns alle, dass wir dieses Gesetz und die daraus
resultierenden einheitlichen Sicherheitsstandards für die gesamte
Bundesverwaltung ebenso ernst nehmen wie für
Unternehmen mit kritischen Dienstleistungen.
Der Kern des Gesetzes ist ein wirksames
Risikomanagement mit den zentralen Bausteinen Risikoanalyse,
Festlegung von Abläufen bei Sicherheitsvorfällen,
Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden.
Informationssicherheit ist auf der Tagesordnung, und die Zeit
drängt. Das Vertragsverletzungsverfahren der
Europäischen Kommission aufgrund der verspäteten Umsetzung
der Richtlinie in Deutschland sollte jedoch nicht unser
Hauptmotivator sein. Wir müssen jetzt handeln, um die
Souveränität und Sicherheit unseres Landes zu
gewährleisten. Und ja: Die Umsetzung bedeutet hohe
Investitionen, auch in den Ländern. Aber Nichtstun wird teurer.
Wenn es gelingt, mit diesem Gesetz künftig auch nur
einen Teil der aktuell eintretenden Schäden zu
vermeiden, reden wir über eine Entlastung in Milliardenhöhe.
Hinzu kommen ein verbesserter Schutz für unsere
Versorgungssysteme, für unsere Verwaltung und letztlich für
unseren Staat und für unsere Demokratie.
Entscheidend ist bei all dem, dass Bund und Länder an
einem Strang ziehen. Cybersicherheit endet nicht an
Verwaltungsgrenzen. Wir brauchen abgestimmte
Standards, gemeinsame Lagebilder und koordinierte
Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle. Deswegen begrüße ich es
ausdrücklich, dass dem BSI durch das Gesetz eine
Schlüsselrolle zugeschrieben wird. Wichtige
Informationen, die beim Bund vorliegen, müssen auch bei den
Ländern ankommen und zu den Ländern kommuniziert
werden. Dass diese Aufgabe im BSI-Gesetz verankert bleibt,
dafür hatte sich der Bundesrat frühzeitig und, wie wir
heute sehen, auch erfolgreich eingesetzt. Das kann im
Ernstfall sehr entscheidend sein.
Umgekehrt braucht der Bund auch alle wesentlichen
Informationen aus den Ländern. Unsere Vernetzung
miteinander müssen wir daher dringend ausbauen. Hier
dürfen wir nicht nachlassen. Daher setzen wir mit unserer
Zustimmung zu diesem Gesetz auch ein klares Zeichen:
Deutschland übernimmt durch das Zusammenwirken von
Bund und Ländern Verantwortung für eine sichere
digitale Zukunft und für eine Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle deshalb fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 78:
TOP 78
Gesetz zur Abmilderung des
Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
(Drucksache 663/25, zu Drucksache 663/25)
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr
Minister Hermann aus Baden-Württemberg. – Bitte, Herr
Kollege!
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
ist das erklärte Ziel der Bundesregierung und auch der
Länder, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu
verlagern. Das war auch das Ziel der vorherigen
Bundesregierung und eigentlich aller Bundesregierungen in den
letzten Jahrzehnten. Blöd nur, dass die Entwicklung in
eine andere Richtung zeigt, nämlich weniger Verkehr auf
der Schiene, weniger Güterverkehr auf der Schiene,
weniger Anteil am Personenverkehr. Man fragt sich: Woher
kommt das?
Es gibt verschiedene Gründe, zum einen natürlich die
Leistungsfähigkeit der Bahnen, die Infrastrukturen, die
fehlende Modernisierung. Ein wichtiges Element sind
aber auch die Trassenpreise. Eine besondere Regelung in
Deutschland ist, dass sich die Trassenpreise nach dem
Vollkostenprinzip berechnen. Nun droht eine
Trassenpreiserhöhung für den Schienengüterverkehr und für den
Fernverkehr von 37 Prozent. Deswegen ist es so wichtig,
dass die Bundesregierung jetzt ein Gesetz vorlegt und
gewissermaßen mit einer Notmaßnahme verhindert, dass
es zu dieser Steigung kommt. Insofern begrüßen wir
dieses Gesetz und werden ihm auch zustimmen.
Allerdings muss man schon einmal untersuchen,
warum es zu solch drastischen Preissteigerungen kommt.
Was ist der Hintergrund? Der Hintergrund ist, dass die
Trassengebühren die Betriebskosten, die Abschreibungen
und die Kapitalkosten beinhalten. Dieses Prinzip ist in
Europa unüblich. Deswegen haben wir so hohe Preise.
Dadurch ist die Schiene nicht wirklich konkurrenzfähig
gegenüber der Straße. Auf der Straße zahlt man nicht
nach dem Vollkostenprinzip. Man zahlt übrigens nur auf
den Autobahnen und auf den Bundesstraßen, auf allen
anderen Straßen nicht. Es gibt einfach keinen fairen
Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund ist es so
notwendig, dass etwas getan werden muss.
In der Vergangenheit hat man immer Ad-hoc-
Maßnahmen ergriffen und gewissermaßen diese
Preissteigerungen heruntersubventioniert. Beim
Schienenpersonennahverkehr gibt es eine Deckelung, damit das Ganze nicht
noch teurer wird. Das schlägt dann umgekehrt auf den
Schienengüterverkehr und den Fernverkehr durch, weil
die Gesamtkosten gestiegen sind. Das ist einfach eine
ungute und unsaubere Lösung. Deswegen steht das ganze
Prinzip auch gerade vor dem Europäischen Gerichtshof,
wegen der Unfairness und weil es nicht
wettbewerbskonform ist. Die letzte Regierung hat Baukostenzuschüsse
gewährt und dann, um die Schuldenbremse einzuhalten,
auch wieder nicht gewährt. Sie hat eine
Eigenkapitalerhöhung vollzogen, aber wiederum Zinsen von denen
verlangt, die die Trassen nutzen. Also ein sehr komisches
System: Auf der einen Seite gibt man, auf der anderen
Seite nimmt man, dann wird es ungerecht, dann
subventioniert man wieder etwas. Ich glaube, es ist höchste Zeit,
dass wir von dieser Flickschusterei wegkommen und in
ein neues System eintreten.
Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung ist
festgelegt, dass das Trassenpreissystem dringend reformiert
werden muss, damit wir nicht regelmäßig dieses Problem
mit den zu hohen Kosten bekommen. Auch von der
Verkehrsministerkonferenz wurde dies mehrfach
beschlossen. Nur mal nebenbei: Die Länder bekommen
Regionalisierungsmittel, aber die Hälfte der
Regionalisierungsmittel geben wir sofort an die DB InfraGO für
Trassenpreise ab. Wenn Sie also im Bundestag darüber reden,
wie viel Geld Sie uns geben, dann berücksichtigen Sie,
dass wir die doppelte Menge brauchen, weil wir die
Hälfte gleich wieder abgeben müssen! Das ist einfach ein
nicht zu erduldendes und nicht weiter zu ertragendes
Konstrukt. Wir schlagen deswegen in unserem
Entschließungsantrag vor, dass wir Notmaßnahmen durchführen,
aber dann zu einer Reform des Trassenpreissystems
kommen. Das Ganze muss sich an den Grenzkosten
orientieren, so wie es auch in anderen Bereichen üblich ist.
Dann sind die Kosten nicht so hoch, und der Nutzer muss
die Systemkosten nicht mitfinanzieren, denn daraus
resultiert der hohe Preis.
Wenn wir also wollen, dass mehr Güter auf die
Schiene kommen, dass mehr Menschen die Nahverkehrs- und
Fernverkehrszüge nutzen, dann brauchen wir günstige
Trassenpreise und nicht überzogene Vollkostenpreise.
Lassen Sie uns in diese Richtung gehen und, wenn wir
das heute beschließen, sofort anfangen, ein neues Modell
zu erarbeiten! Das ist der Auftrag an die
Bundesregierung. Die Länder sind dabei. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächster hat um das
Wort gebeten: Herr Minister Madsen aus Schleswig-
Holstein. – Bitte, Herr Kollege!
Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten
heute über das Gesetz zur Abmilderung des
Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes. Das klingt
vielleicht technisch, ist aber von erheblicher verkehrs-,
wirtschafts- und finanzpolitischer Bedeutung. Schleswig-
Holstein wird diesem Gesetz zustimmen, denn ohne
dieses Gesetz würde der Schienenverkehr in Deutschland
einen erneuten massiven, nicht mehr beherrschbaren
Kostenschub erleben. Das hat der Bundestag in seiner
Beschlussempfehlung sehr klar beschrieben. Die
bisherigen Eigenkapitalvorgaben und die jüngsten
Eigenkapitalerhöhungen führen zu drastischen Preissprüngen, die wir
verhindern müssen. Daher ist es richtig und notwendig,
dass der Gesetzgeber nun reagiert und den
Eigenkapitalzinssatz der DB InfraGO gesetzlich fixiert.
Ich möchte aber ebenso deutlich sagen: Dieses Gesetz
verhindert einen aktuellen Schaden, aber es löst nicht die
strukturellen Probleme; denn diese liegen tiefer. Das
Schienennetz ist in einem Zustand, der weit von dem
entfernt ist, was man für einen zuverlässigen
Verkehrsträger benötigt. Jahrelang hat der Bund die notwendigen
Investitionen nicht durchgeführt. Die letzte
Verkehrsministerkonferenz hat das sehr klar benannt. Eine
Infrastruktur, die so fragil ist, erzeugt nicht nur betriebliche
Risiken, sondern auch strukturelle Kostensteigerungen,
die ihrerseits die Trassenpreise in die Höhe treiben. Kurz
zur Einordnung: Trassenpreise zahlen alle, die auf den
Schienen der DB InfraGO unterwegs sind. Das ist die
Deutsche Bahn selbst mit dem Fernverkehr, das sind
Güterverkehrsunternehmen, und das sind zum
überwiegenden Teil die Nahverkehrsunternehmen, die aktuell
noch durch die Trassenpreisbremse vor großen
Steigerungen geschützt werden. Eine Steigerung der
Trassenpreise trifft also überproportional den Güter- und
Fernverkehr, aber letztendlich auch die Länder und am Ende
jeden einzelnen Fahrgast. Dass der Eigenkapitalzinssatz
mit dem vorliegenden Gesetz auf 1,9 Prozent
festgeschrieben wird, ist notwendig, aber keine dauerhafte
Lösung des Problems. Damit verringern wir nur die
Herausforderung für den Fern- und Güterverkehr.
Ein weiterer Punkt ist entscheidend und wird in der
öffentlichen Debatte oft übersehen: Trassenpreise entstehen
nicht zufällig. Sie sind das direkte Ergebnis der Kosten
der Schieneninfrastruktur, und diese verantwortet der
Bund als Inhaber der DB InfraGO. Die Länder haben
keinerlei Steuermöglichkeit bei den Trassenpreisen. Wir
regulieren sie nicht, wir gestalten sie nicht, wir
genehmigen sie nicht. Wir haben keine Möglichkeit, die
Kostenstruktur der DB InfraGO zu beeinflussen. Gleichzeitig
aber werden die steigenden Trassenpreise in allen
Verkehrsverträgen wirksam. Das ist eine systemische
Schieflage, die korrigiert werden muss. Die etablierte
Trassenpreisbremse von maximal 3 Prozent im Jahr für den
Nahverkehr ist ein wichtiges Instrument, um diesem
Ungleichgewicht entgegenzuwirken.
Die DB InfraGO als Gesellschaft im Eigentum des
Bundes hat nun gegen die Trassenpreisbremse geklagt
und hält sie für europarechtswidrig. Der Europäische
Gerichtshof wird sich Anfang Dezember dazu äußern.
Das Urteil wird eine entscheidende Bedeutung haben. Für
den Fall, dass der EuGH die Trassenpreisbremse für EU-
rechtswidrig erklärt, hat die DB InfraGO bei der
Bundesnetzagentur massive Preissteigerungen zulasten des
Nahverkehrs beantragt. Diese können von den Ländern nicht
aufgefangen werden. Es drohen massive Abbestellungen,
und das ist sicher von niemandem gewollt. Der Bund
muss für seine Infrastruktur zahlen. So oder so brauchen
wir dringend eine dauerhafte Reform der Trassenpreise.
Sonst stehen wir bald wieder hier und debattieren über
neue Ausnahmegesetze.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist
notwendig, und es ist richtig, dass wir heute darüber
entscheiden. Aber wir sollten uns nichts vormachen. Es
ist nur ein erster Schritt. Eine moderne Mobilitätspolitik
braucht eine Schiene, die verlässlich, bezahlbar und
leistungsfähig ist. Dafür braucht es nicht nur technische,
sondern vor allem finanzielle Stabilität. Die Länder
können und wollen ihren Teil beitragen. Aber der Bund muss
seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung gerecht
werden und die strukturellen Kosten der Infrastruktur
tragen, die er selbst verantwortet. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Wer ist dafür, dem Gesetz gemäß der Ziffer 1
zuzustimmen? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung abzustimmen. Wer dafür ist, diese zu fassen,
den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 80:
TOP 80
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
zur Stärkung des Verbraucherschutzes im
Energiebereich sowie zur Änderung weiterer
energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 665/25, zu
Drucksache 665/25)
Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn
Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt. –
Bitte, Herr Kollege!
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im
Energiebereich sowie zur Änderung weiterer
energierechtlicher Vorschriften hat schon einen recht langen und
etwas spröden Titel. Der Gesetzesumfang tut ein Übriges.
Der Gesetzestext greift auf Punkte zurück, die bereits im
Jahr 2024 vorgelegt, aber nicht mehr verabschiedet
wurden. Kurzum: Das Energiewirtschaftsgesetz, das hier
vorgelegt wird, ist in einem langen Prozess. Man darf
wohl sagen: Law in Progress. Die Änderungsfrequenz ist
der Dynamik der Energiewende geschuldet und ist ein
deutliches Signal für die Bedeutung des Themas. Lassen
Sie mich kurz einige Punkte herausgreifen, die Sachsen-
Anhalt besonders wichtig sind:
Dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen
Preissteigerungen durch spekulativ handelnde
Stromlieferanten geschützt werden müssen, ist eine Binse. Es ist
gut, dass das in diesem Gesetz erfolgt. Es ist zu begrüßen,
dass nunmehr verbindliche Absicherungsstrategien
eingefordert werden. Zudem werden europäische Vorgaben
zum Verbraucherschutz und zu
Versorgungsunterbrechungen umgesetzt.
Die Pflicht zu Festpreisverträgen bei großen Anbietern
schafft Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und
Verbraucher, was angesichts schwankender Energiepreise
bekanntlich besonders relevant ist. Und die neue
gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen
Interesses an Energiespeichern setzt ein wichtiges
energiepolitisches Signal für einen weiteren Ausbau von
Speichertechnologien als notwendige Flexibilisierungsoption im
Energiesystem.
Vor dem Hintergrund der stark fluktuierenden
Einspeisung aus erneuerbaren Energien ist der zügige
Ausbau von Speicherkapazitäten ein zentraler Baustein für
Versorgungssicherheit, für Netzstabilität und die
erfolgreiche Dekarbonisierung des Stromsystems. Auch im
Rahmen des neu eingeführten Energy Sharings können
neue Geschäftsmodelle und Bürgerbeteiligung an der
Energiewende ermöglicht werden, was gerade für Länder
mit größeren ländlichen Regionen wie etwa Sachsen-
Anhalt ein echter Gewinn ist. Die geografische Nähe als
eine Voraussetzung kann zudem die regionale
Wertschöpfung fördern.
Die ebenfalls neu aufgenommene Privilegierung von
großen Batteriespeichern in § 35 Baugesetzbuch bedarf
freilich aus meiner Sicht weiterer begleitender
Regelungen. Der Bund muss dringend das
Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher und Großverbraucher neu regeln.
Die Privilegierung im Baugesetzbuch muss sich in eine
Gesamtlösung für die Allokation von Batteriespeichern
und der Priorisierung von Netzanschlussfragen einfügen.
Hier liegt ein veritables Problem, und wir sehen daran:
Energiewirtschaftsrecht bleibt Law in Progress. Wir
werden uns also alsbald wieder damit befassen müssen. –
Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Professor Dr. Willingmann!
Keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu
Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn Minister
Liminski (Nordrhein-Westfalen) für Frau Ministerin
Neubaur.
Wir kommen zur Beschlussfassung.
Da weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen,
stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt abzustimmen über den von Nordrhein-
Westfalen gestellten Entschließungsantrag, dem
Niedersachsen beigetreten ist.
Wer stimmt für den Zweiländerantrag? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 652/25)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn
Staatsminister Mansoori aus Hessen vor. – Bitte, Herr Kollege!
Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mobilität
gehört zu den Grundvoraussetzungen unseres täglichen
Lebens. Ob mit der Bahn, dem Auto, zu Fuß oder mit
dem Fahrrad, wir alle wollen zuverlässig und effizient
ans Ziel kommen. Dafür müssen Straßen und Brücken
instand gehalten werden, Busse und Bahnen pünktlich
fahren und attraktive Wege für Rad- und Fußverkehr
vorhanden sein. Damit das gelingt, müssen Bund und
Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wir
müssen sanieren, modernisieren, neu bauen. Wir müssen
unser Verkehrssystem fit für die Zukunft machen.
Gerade für ein Transitland wie Hessen,
Innovationsstandort und Heimat von über 6 Millionen Menschen, ist
Mobilität ein Schlüsselthema. Neben besserer
Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit müssen wir Verkehrsprojekte
schneller umsetzen. Planungs- und
Genehmigungsverfahren dauern oft viel zu lange. Das frustriert Bürgerinnen
und Bürger, und es bremst unsere wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit. Es ist mir wichtig, heute zu sprechen,
denn mit unserer Initiative wollen wir Genehmigungsver-
1 Anlage 12
fahren im Straßenbau weiter vereinfachen und
beschleunigen. Wir werben dafür, die Vorhabenliste im
Bundesfernstraßengesetz zu aktualisieren. Für die dort
aufgeführten Projekte ist ausnahmsweise das
Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig. Das verkürzt
Klageverfahren erheblich. Im Schnitt verkürzt sich die Zeit
von drei Jahren auf etwa anderthalb. Diese
Beschleunigung, Kolleginnen und Kollegen, schafft schnellere
Rechtsklarheit und ermöglicht, Baumaßnahmen früher zu
starten. Das ist kein Selbstzweck, aber notwendig. Wo es
gravierende Engpässe gibt, dürfen wir nicht mehrere
Jahre verlieren. Jede marode Brücke, die wir nicht
rechtzeitig ersetzen, ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass der
Staat seiner Verantwortung nicht ausreichend
nachkommt. Deshalb setzt sich Hessen mit Nachdruck für die
Aktualisierung der Vorhabenliste ein, um bestehende
Engpässe im Autobahnnetz schneller zu beseitigen.
Ein Beispiel: Die A44 ist Teil einer zentralen Ost-
West-Achse im europäischen und deutschen
Verkehrsnetz. Diese verbindet das Rhein-Ruhr- und das Rhein-
Main-Gebiet mit Mitteldeutschland und führt weiter nach
Polen. Gerade bei den dringend erforderlichen
Ausbaumaßnahmen, etwa an Autobahnkreuzen oder bei
Brückenersatzneubauten, müssen wir Tempo machen.
Gleichzeitig wollen wir Projekte, die bereits umgesetzt
sind, aus der Liste streichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt: In
den Ausschussberatungen werden wir weitere Potenziale
zur Beschleunigung identifizieren. Das ist auch nötig,
denn jeder Tag zählt. Jeder Tag, an dem eine Brücke oder
eine Straße früher freigegeben werde
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Ansprache des Präsidenten (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutsch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Änderung der technischen Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Bodenüberwachungsrichtlinie verhindern - Handeln des Bundes (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Bodenüberwachungsrichtlinie verhindern - Handeln des Bundesrates (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Flexibilisierung der Vorschriften zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einkaufszentren, großflächigen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für transparente Kraftstoffpreise (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Novellierung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zur Förderung des Fernwärmeausbaus im Mietwohnungsbestand (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlich (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG, der Richtlinie 19 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsc (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Union (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mi (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitg (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsach (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und d (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag z (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerich (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energier (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änder (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochl (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mi (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwal (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agente (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherun (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 20 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialaussch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Sechste Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union - des Übereinkommens der Vereinten Nationen geg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - des Übereinkommens der Vereinten Natione (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogram (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken über Fischerei und Aquakultur und zur A (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1173/2011 und (EU) Nr. 473/20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf das Schu (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 im Hinblick auf die wi (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Binnenmarkt- und Zollprogramms für den Zeitraum (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, ei (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, soziale (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Ver (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Instruments "Europa in der Welt" KOM(2025) 551 e (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 u (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 un (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "Justiz" für den Zeitraum 2028-2034 un (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von "Horizont Europa", dem Rahmenprogramm für Forsch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unionsunters (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützun (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für d (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) …/2028 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Au (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsd (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede)
- spoke_in ← Andy Grote (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Armin Schuster (Rede)
- spoke_in ← Armin Willingmann (Rede)
- spoke_in ← Bettina Martin (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Boris Rhein (Rede)
- spoke_in ← Claus Ruhe Madsen (Rede)
- spoke_in ← Daniela Behrens (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Daniela Ludwig (Rede)
- spoke_in ← Diana Stolz (Rede)
- spoke_in ← Eric Beißwenger (Rede)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Franziska Weidinger (Rede)
- spoke_in ← Georg Kippels (Rede)
- spoke_in ← Gunther Krichbaum (Rede)
- spoke_in ← Ina Czyborra (Rede)
- spoke_in ← Judith Gerlach (Rede)
- spoke_in ← Katharina Binz (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede)
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Kerstin von der Decken (Rede)
- spoke_in ← Manfred Lucha (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Mareike Lotte Wulf (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nathanael Liminski (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Peter Hauk (Rede)
- spoke_in ← Philipp Fernis (Rede)
- spoke_in ← Rita Schwarzelühr-Sutter (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Stefan Gruhner (Rede)
- spoke_in ← Stefan Rouenhoff (Rede)
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)
- spoke_in ← Thomas Strobl (Rede)
- spoke_in ← Thorsten Frei (Rede)
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Winfried Hermann (Rede)