Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften
Regelungen zur Reduzierung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen auf die Treibhausgasminderungsquote und zur Stärkung der Kontrollrechte europäischer Behörden bei importierten Biokraftstoffen: schrittweise Senkung der Obergrenze von 4,4 auf 0 Prozent bis 2030 sowie für abfallbasierte Reststoffe auf 1,7 Prozent, sofortiger Stopp der Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen, Einführung von Vor-Ort-Kontrollen in Produktionsanlagen, Erhöhung des Anrechnungsfaktors für Elektromobilität auf 4;<br /> Änderung §§ 37b und 37d sowie Einfügung § 37i Bundes-Immissionsschutzgesetz, Einfügung § 4b und Änderung §§ 5, 13 und 13a Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen, Änderung §§ 2 und 17 Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote sowie § 12 Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Zeitachse
- 07.07.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/777 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften
- 10.07.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/18 Protokoll der 18. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- 10.09.2025 drucksache Beschlussempfehlung und Bericht 21/1592 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung u
- 12.09.2025 plenarprotokoll Beratung 21/22 Protokoll der 22. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages (mitberaten)
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.