Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/777)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/777)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1592
21. Wahlperiode 10.09.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues,
Swantje Henrike Michaelsen, Karl Bär, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/777 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
und weiterer Vorschriften
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die aus ihrer Sicht
gravierenden Probleme durch Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen
adressiert, die zu Hunger, Umweltzerstörung (insbesondere
Regenwaldabholzung) und oft sogar höheren CO2-Emissionen führen. In Deutschland werden
hierfür noch immer 800 000 Hektar Anbaufläche genutzt, die stattdessen als
Nahrungsmittel dienen könnten. Als weitere zentrale Probleme werden Betrug bei
Palmölimporten, die fälschlicherweise als Altspeiseöl deklariert werden, und
strukturelle Schwächen im Kontrollsystem, die Vor-Ort-Kontrollen im Ausland
erschweren, aufgeführt. Abfallbasierte Kraftstoffe werden zudem als
Scheinlösung mit begrenzter Verfügbarkeit betrachtet.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen.
Berlin, den 10. September 2025
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Manuel Krauthausen
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Berichterstatter
Violetta Bock
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Manuel Krauthausen, Daniel
Rinkert, Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Violetta Bock
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/777 wurde in der 18. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 10. Juli 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie den Verkehrsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller schlagen mit dem Gesetzentwurf mehrere Maßnahmen vor, um die Probleme im
Zusammenhang mit Agrokraftstoffen zu beheben und eine nachhaltigere Energieversorgung im Verkehrssektor zu fördern.
Um Betrug bei importierten Biokraftstoffen zu verhindern und die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zu
stärken, wird die Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen eingeführt; erneuerbare Kraftstoffe sind nur dann
anrechenbar, wenn solche Kontrollen durch zuständige Behörden oder deren Beauftragte gestattet werden. Weiterhin
soll die Nutzung von Agrargütern für die Agrokraftstoffproduktion deutlich reduziert werden, indem die
Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 0,0 Prozent
herabgesenkt wird, beginnend mit einer Reduzierung auf 3,5 Prozent für 2026. Mengen, die diese Obergrenzen
überschreiten, werden wie fossile Kraftstoffe behandelt, um den wirtschaftlichen Anreiz zu beseitigen. Zudem
wird die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion sofort beendet, um schädliche
Landnutzungsänderungen und die Quersubventionierung nicht-nachhaltiger Palmölproduktion zu unterbinden. Auch die
Anreize für die Verwendung von abfallbasierten Reststoffen werden aufgrund ihrer begrenzten Verfügbarkeit von
1,9 Prozent auf 1,7 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig werden nachhaltige Optionen wie Elektromobilität oder
grüner Wasserstoff stärker gefördert, indem der Anrechnungsfaktor für Strom, der in Elektrofahrzeugen eingesetzt
wird, von 3 auf 4 angehoben wird, um Anreize für alternative Erfüllungsoptionen zu schaffen. Das Gesetz soll am
1. Januar 2026 in Kraft treten.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/777 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 abschließend behandelt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte zum Hintergrund des Gesetzes dar, dass es verschiedene
Themen mit hohem Handlungsbedarf gebe. In der letzten Legislaturperiode habe man häufig über die
Betrugsanfälligkeit bei Zertifikatssystemen diskutiert, was zu verehrenden Folgen für den Umweltschutz führe, aber eben auch,
was das Thema organisierte Kriminalität angehe. Es gebe ein gemeinsames Interesse daran, Betrügereien
wirksam zu bekämpfen, um dafür zu sorgen, dass Regenwald stehen bleibe und nicht für Palmöl geopfert und dass
organisierter Kriminalität das Handwerk gelegt werde. Zum anderen gehe es um das Thema Biodiversitätsschutz
und Klimaschutz. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war der Auffassung, dass gesetzlich klargestellt
werden solle, dass Lebensmittel auf den Teller gehören und nicht in den Tank. Im Bereich Immissionsschutz und
Treibhausgasquote müsse nachgebessert werden. Die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und
Futtermitteln solle bis 2030 auf null sinken. Es sei unverständlich, dass dies im Referentenentwurf der Bundesregierung
nicht vorgesehen sei. Im Hinblick auf die Knappheit von Speiseölen und tierischen Fetten plädiere man für eine
angepasste Obergrenze von 1,7 Prozent. Wichtig sei auch die Förderung der Elektromobilität, weshalb der
Anrechnungsfaktor für E-Mobilität von 3 auf 4 angehoben werden solle. Im Bereich der Betrugsprävention werde
grundsätzlich der Vorstoß der letzten Legislaturperiode aufgegriffen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf,
dass bei den Produktionsanlagen vor Ort Kontrollen stattfinden könnten, damit Betrügereien bekämpft würden.
Auch sei die Möglichkeit der rückwirkenden Aberkennung notwendig, wenn nachgewiesen werde, dass mutwillig
oder grob fahrlässig gehandelt worden sei. Es gebe zwar im Umweltministerium Sympathien für diese
Vorschläge, aber nun gelte es, sich gegen das Wirtschaftsministerium durchzusetzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN drückte schließlich ihr Bedauern aus, dass ein Abschluss in der letzten Legislatur nicht mehr möglich
gewesen sei und bat um Zustimmung.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass das BMUKN im Juni 2025 einen ersten Gesetzentwurf zur
Umsetzung der RED III im Verkehrsbereich vorgelegt habe, dessen Kernstück die THG-Quote sei, welche die
Mineralölwirtschaft zur CO2-Minderung verpflichte. Es sei erstaunlich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ausgerechnet jetzt einen Gesetzentwurf vorlege, nachdem sie lange untätig gewesen sei und die
Regierungskoalition bereits an der RED III-Umsetzung arbeite. Die Fraktion der CDU/CSU machte aufmerksam, dass es zur
Betrugsprävention konsequente Maßnahmen wie klare Regeln, Vor-Ort-Kontrollen und gemeinsame europäische
Kontrollmechanismen erfordere. Die geplante Senkung der Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe auf null
Prozent bis 2030 bezeichnete sie als gravierenden Fehler, der Wirtschaftszweige, Innovation und die Perspektiven
in Agrar- sowie Bioenergie gefährde. Biokraftstoffe leisteten einen Beitrag zum Klimaschutz, und eine Null-
Quote bremse aktiv Wachstum. Stattdessen sollten minderwertige Agrarprodukte aus der EU-Überproduktion für
Biokraftstoffe genutzt werden, was Landwirtschaft und Investitionen stütze. Nötig sei eine ambitionierte
Weiterentwicklung der THG-Quote, um Verlässlichkeit, Anreize sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.
Alle verfügbaren Instrumente müssten für wirkungsvolle Treibhausgasminderung genutzt werden, was
Klimaschutz, Versorgungssicherheit und industriepolitische Souveränität fördere. Der Gesetzentwurf der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei abzulehnen, da ihm zudem wichtige Elemente zur EU-rechtlichen RED III-
Umsetzung fehlten.
Die Fraktion der AfD kritisierte, dass der Gesetzentwurf ermögliche, neben Rapsöl auch Sojaöl als Biokraftstoff
zu nutzen. Dies stelle keinen Klimaschutz, sondern eine Naturzerstörung dar. Für Soja werde der Regenwald
abgeholzt. In Europa entstünden hierdurch giftige Monokulturen aus Raps, die Böden und Insekten vergiften
würden. Ackerfläche, die für Lebensmittelproduktion genutzt werden könne, gehe verloren. Die Abholzung der
Regenwälder, der „grünen Lunge“, werde hierdurch vorangetrieben. Am Ende werde sogar noch mehr CO2
ausgestoßen als es jeder Diesel könne. Dies stelle eine doppelte Niederlage für den Klimaschutz und den Naturschutz
dar. Im Gesetzentwurf würden auch abfallbasierte Kraftstoffe erwähnt, doch seien Abfälle knapp. Wenn die
Nachfrage steigen würde, würden Abfälle künstlich erzeugt oder falsch deklariert. Dies nenne man dann Greenwashing.
Dies sehe vermeintlich nachhaltig aus, in der Realität sei es aber Betrug, der neue und größere Schäden anrichte.
Das größte Problem sei jedoch, dass der Gesetzentwurf nur auf CO2-Quoten fokussiere. Echter Naturschutz
bedeute mehr. Es sei notwendig, Böden zu schützen, Wasser sauber zu halten, Insekten zu retten und Wälder zu
erhalten. Wenn der Fokus nur auf rechnerischen Emissionswerten liege, werde eine Politik riskiert, die grün
aussehe, aber die Natur weiter zerstöre. Für einen echten Naturschutz solle man nicht länger an diesen
Scheinlösungen festhalten.
Die Fraktion der SPD betonte die Notwendigkeit, die Debatte um den Gesetzentwurf der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zu kontextualisieren. Man sei sich zwar bei Vor-Ort-Kontrollen und Betrugsprävention
zur THG-Quote einig, doch die Umsetzung dieser Idee sei in der letzten Legislaturperiode nicht erfolgt. Zudem
habe ein rechtzeitiger Entwurf zur Umsetzung der RED III im Kraftstoffbereich vom damaligen
Umweltministerium nicht vorgelegen, weshalb die überfällige Umsetzung nun von der SPD-Hausleitung vorangetrieben werde.
Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums liege nun vor und die Verbändebeteiligung sei eingeleitet
worden. Da der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Lücken aufweise, sei dieser nicht
zustimmungsfähig. Auch müsse man die EU-Regeln berücksichtigen, was in der letzten Wahlperiode auch die
Argumentation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewesen sei, nun aber scheinbar nicht mehr ihre
Begründung für den vorliegenden Entwurf darstelle. Die Fraktion der SPD erklärte, dass sie im Oktober 2025 den
Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erwarte. Dieser sehe vor, die Vor-Ort-Kontrollen
deutlich zu verbessern, um Betrug zu unterbinden, das THG-Quotensystem zu stärken und Vertrauen in den
Klimaschutz zu fördern, im Sinne eines echten Klimaschutzes. Gleichzeitig werde man die Quote für strombasierte
Kraftstoffe (Power to liquid) abschaffen und den Einsatz von Abwässern aus Palmölmühlen im Kraftstoff
verbieten. Die Fraktion der SPD betonte, dass es nicht ausreichend wäre, lediglich einzelne Aspekte zu behandeln. Daher
signalisierte sie Ablehnung des Gesetzentwurfs und betrachtete es als notwendig, den eigenen Gesetzentwurf im
Winter dieses Jahres im Parlament zu beraten.
Die Fraktion Die Linke merkte an, dass der Gesetzentwurf wichtige Probleme der Treibhausgasquote angehe
und einigen eigenen Forderungen entspreche. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln seien umwelt- und
klimaschädlich, weshalb sie ebenfalls eine Absenkung auf null fordere. Dies sollte jedoch schon vor 2030
passieren. Außerdem befürworte sie die in dem Gesetzesentwurf enthaltene sofortige Beendigung der Anrechnung von
Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion. Der Anrechnungsfaktor für Strom in Elektrofahrzeugen werde von
3 auf 4 angehoben, was heiße, dass er viermal auf die Quote angerechnet werde. Dies unterstütze den Hochlauf
der Elektromobilität, aber aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht in ausreichender Weise. Der Anrechnungsfaktor
5 wäre möglich und geboten. Zurzeit liege der Anrechnungsfaktor bei E-Fuel auf 3, womit dieser für den
Straßenverkehr „unsinnige“ Kraftstoff unterstützt und durch den Wegfall der Erfüllungsoption der Agrokraftstoffe
noch mehr begünstigt werde. Diese könnten im Ergebnis in schwer elektrifizierbaren Sektoren wie des Flug- und
Schiffverkehrs fehlen. Einen Anreiz zur Nutzung von E-Fuel dürfe es nur in diesen Bereichen geben. Der Wegfall
der Erfüllungsoptionen der Agrokraftstoffe zwinge die Mineralölkonzerne entweder zu Strafzahlungen,
Quotenhandel oder zur Förderung alternativer Erfüllungsoptionen, was einen deutlichen Preiseffekt an der Zapfsäule
hätte. Dies wäre zwar ökologisch sinnvoll, aber unter Umständen sozial und wirtschaftlich prekär. Es bedürfe also
entweder einer Strategie zur sozialgerechten Gegenfinanzierung, die nicht im Verdacht stehe, fossile Konzerne
zu subventionieren, oder die Treibhausgasquote müsse insgesamt abgesenkt werden. Beides fehle im
Gesetzentwurf. Insgesamt sei festzuhalten, dass die Treibhausgasquote als Klimaschutzinstrument nur begrenzt hilfreich
sei. Sie stelle eine Option dar, die Vorschriften der RED III-Richtlinie im Verkehrsbereich zu erfüllen, sei aber
als Instrument in den Mitgliedstaaten nicht verpflichtend umzusetzen. Eine echte Mobilitätswende sei notwendig,
um Verkehrsemissionen zu verringern. Der ÖPNV müsse ambitioniert ausgebaut und das Verkehrsaufkommen
insgesamt verringert werden. Die Fraktion Die Linke signalisierte Ablehnung des Gesetzentwurfs, weil er aus
ihrer Sicht die Probleme nicht löse und weil er zu wenig sozialen Ausgleich biete.
In ihrer Replik nahm die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezug auf die Ausführungen der Fraktion Die
Linke, die sich als Einzige konstruktiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt habe, auch wenn deren
Schlussfolgerung nicht zu teilen sei. Bei allen anderen Fraktionen sei dies fraglich. Die aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN vehemente Reaktion der Koalitionsfraktionen zeige, dass offenbar ein wunder Punkt getroffen
worden sei. Man habe ein schlechtes Gewissen, weil ein Ergebnis der eigenen Beratungen nicht in Sicht sei. An
die Fraktion der CDU/CSU gerichtet gab sie zu bedenken, dass der Gesetzentwurf zur Ausschleusung der
Anrechnungsquote bei den Agrokraftstoffen seit Jahren vorliege. Der Gesetzentwurf zur Betrugsprävention habe
schon Monate vor Abschluss der letzten Legislaturperiode vorgelegen. Es sei mitnichten so, dass die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erst jetzt etwas zu einem Thema vorlege, wo sie bisher nicht gehandelt habe. Im
Gegenteil sei der Gesetzentwurf als Antrieb zu verstehen, endlich zu handeln. Das Verfahren sei in der letzten
Legislaturperiode auch deshalb nicht abgeschlossen worden, weil die Fraktion der CDU/CSU nicht habe
zustimmen wollen. Die Fraktion der AfD habe sich wohl eher mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
auseinandergesetzt als mit dem heute diskutierten Entwurf, denn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle
eindeutig die Anrechnung von Sojaöl beenden.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen.
Berlin, den 10. September 2025
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Manuel Krauthausen
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Berichterstatter
Violetta Bock
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- authored ← Benedikt Büdenbender (Berichterstattung)
- authored ← Daniel Rinkert (Berichterstattung)
- authored ← Jan-Niclas Gesenhues (Berichterstattung)
- authored ← Manuel Krauthausen (Berichterstattung)
- authored ← Violetta Bock (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht)