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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/777)

dip / drucksache 10.09.2025 · WP 21 · 21/1592 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/777) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1592 21. Wahlperiode 10.09.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Swantje Henrike Michaelsen, Karl Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/777 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften A. Problem Die Antragsteller haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die aus ihrer Sicht gravierenden Probleme durch Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen adressiert, die zu Hunger, Umweltzerstörung (insbesondere Regenwaldabholzung) und oft sogar höheren CO2-Emissionen führen. In Deutschland werden hierfür noch immer 800 000 Hektar Anbaufläche genutzt, die stattdessen als Nahrungsmittel dienen könnten. Als weitere zentrale Probleme werden Betrug bei Palmölimporten, die fälschlicherweise als Altspeiseöl deklariert werden, und strukturelle Schwächen im Kontrollsystem, die Vor-Ort-Kontrollen im Ausland erschweren, aufgeführt. Abfallbasierte Kraftstoffe werden zudem als Scheinlösung mit begrenzter Verfügbarkeit betrachtet. B. Lösung Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Gesetzentwurfs. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen. Berlin, den 10. September 2025 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Benedikt Büdenbender Berichterstatter Manuel Krauthausen Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Dr. Jan-Niclas Gesenhues Berichterstatter Violetta Bock Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Manuel Krauthausen, Daniel Rinkert, Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Violetta Bock I. Überweisung Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/777 wurde in der 18. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Juli 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie den Verkehrsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller schlagen mit dem Gesetzentwurf mehrere Maßnahmen vor, um die Probleme im Zusammenhang mit Agrokraftstoffen zu beheben und eine nachhaltigere Energieversorgung im Verkehrssektor zu fördern. Um Betrug bei importierten Biokraftstoffen zu verhindern und die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zu stärken, wird die Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen eingeführt; erneuerbare Kraftstoffe sind nur dann anrechenbar, wenn solche Kontrollen durch zuständige Behörden oder deren Beauftragte gestattet werden. Weiterhin soll die Nutzung von Agrargütern für die Agrokraftstoffproduktion deutlich reduziert werden, indem die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 0,0 Prozent herabgesenkt wird, beginnend mit einer Reduzierung auf 3,5 Prozent für 2026. Mengen, die diese Obergrenzen überschreiten, werden wie fossile Kraftstoffe behandelt, um den wirtschaftlichen Anreiz zu beseitigen. Zudem wird die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion sofort beendet, um schädliche Landnutzungsänderungen und die Quersubventionierung nicht-nachhaltiger Palmölproduktion zu unterbinden. Auch die Anreize für die Verwendung von abfallbasierten Reststoffen werden aufgrund ihrer begrenzten Verfügbarkeit von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig werden nachhaltige Optionen wie Elektromobilität oder grüner Wasserstoff stärker gefördert, indem der Anrechnungsfaktor für Strom, der in Elektrofahrzeugen eingesetzt wird, von 3 auf 4 angehoben wird, um Anreize für alternative Erfüllungsoptionen zu schaffen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 abschließend behandelt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte zum Hintergrund des Gesetzes dar, dass es verschiedene Themen mit hohem Handlungsbedarf gebe. In der letzten Legislaturperiode habe man häufig über die Betrugsanfälligkeit bei Zertifikatssystemen diskutiert, was zu verehrenden Folgen für den Umweltschutz führe, aber eben auch, was das Thema organisierte Kriminalität angehe. Es gebe ein gemeinsames Interesse daran, Betrügereien wirksam zu bekämpfen, um dafür zu sorgen, dass Regenwald stehen bleibe und nicht für Palmöl geopfert und dass organisierter Kriminalität das Handwerk gelegt werde. Zum anderen gehe es um das Thema Biodiversitätsschutz und Klimaschutz. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war der Auffassung, dass gesetzlich klargestellt werden solle, dass Lebensmittel auf den Teller gehören und nicht in den Tank. Im Bereich Immissionsschutz und Treibhausgasquote müsse nachgebessert werden. Die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln solle bis 2030 auf null sinken. Es sei unverständlich, dass dies im Referentenentwurf der Bundesregierung nicht vorgesehen sei. Im Hinblick auf die Knappheit von Speiseölen und tierischen Fetten plädiere man für eine angepasste Obergrenze von 1,7 Prozent. Wichtig sei auch die Förderung der Elektromobilität, weshalb der Anrechnungsfaktor für E-Mobilität von 3 auf 4 angehoben werden solle. Im Bereich der Betrugsprävention werde grundsätzlich der Vorstoß der letzten Legislaturperiode aufgegriffen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, dass bei den Produktionsanlagen vor Ort Kontrollen stattfinden könnten, damit Betrügereien bekämpft würden. Auch sei die Möglichkeit der rückwirkenden Aberkennung notwendig, wenn nachgewiesen werde, dass mutwillig oder grob fahrlässig gehandelt worden sei. Es gebe zwar im Umweltministerium Sympathien für diese Vorschläge, aber nun gelte es, sich gegen das Wirtschaftsministerium durchzusetzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drückte schließlich ihr Bedauern aus, dass ein Abschluss in der letzten Legislatur nicht mehr möglich gewesen sei und bat um Zustimmung. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass das BMUKN im Juni 2025 einen ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED III im Verkehrsbereich vorgelegt habe, dessen Kernstück die THG-Quote sei, welche die Mineralölwirtschaft zur CO2-Minderung verpflichte. Es sei erstaunlich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgerechnet jetzt einen Gesetzentwurf vorlege, nachdem sie lange untätig gewesen sei und die Regierungskoalition bereits an der RED III-Umsetzung arbeite. Die Fraktion der CDU/CSU machte aufmerksam, dass es zur Betrugsprävention konsequente Maßnahmen wie klare Regeln, Vor-Ort-Kontrollen und gemeinsame europäische Kontrollmechanismen erfordere. Die geplante Senkung der Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe auf null Prozent bis 2030 bezeichnete sie als gravierenden Fehler, der Wirtschaftszweige, Innovation und die Perspektiven in Agrar- sowie Bioenergie gefährde. Biokraftstoffe leisteten einen Beitrag zum Klimaschutz, und eine Null- Quote bremse aktiv Wachstum. Stattdessen sollten minderwertige Agrarprodukte aus der EU-Überproduktion für Biokraftstoffe genutzt werden, was Landwirtschaft und Investitionen stütze. Nötig sei eine ambitionierte Weiterentwicklung der THG-Quote, um Verlässlichkeit, Anreize sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Alle verfügbaren Instrumente müssten für wirkungsvolle Treibhausgasminderung genutzt werden, was Klimaschutz, Versorgungssicherheit und industriepolitische Souveränität fördere. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei abzulehnen, da ihm zudem wichtige Elemente zur EU-rechtlichen RED III- Umsetzung fehlten. Die Fraktion der AfD kritisierte, dass der Gesetzentwurf ermögliche, neben Rapsöl auch Sojaöl als Biokraftstoff zu nutzen. Dies stelle keinen Klimaschutz, sondern eine Naturzerstörung dar. Für Soja werde der Regenwald abgeholzt. In Europa entstünden hierdurch giftige Monokulturen aus Raps, die Böden und Insekten vergiften würden. Ackerfläche, die für Lebensmittelproduktion genutzt werden könne, gehe verloren. Die Abholzung der Regenwälder, der „grünen Lunge“, werde hierdurch vorangetrieben. Am Ende werde sogar noch mehr CO2 ausgestoßen als es jeder Diesel könne. Dies stelle eine doppelte Niederlage für den Klimaschutz und den Naturschutz dar. Im Gesetzentwurf würden auch abfallbasierte Kraftstoffe erwähnt, doch seien Abfälle knapp. Wenn die Nachfrage steigen würde, würden Abfälle künstlich erzeugt oder falsch deklariert. Dies nenne man dann Greenwashing. Dies sehe vermeintlich nachhaltig aus, in der Realität sei es aber Betrug, der neue und größere Schäden anrichte. Das größte Problem sei jedoch, dass der Gesetzentwurf nur auf CO2-Quoten fokussiere. Echter Naturschutz bedeute mehr. Es sei notwendig, Böden zu schützen, Wasser sauber zu halten, Insekten zu retten und Wälder zu erhalten. Wenn der Fokus nur auf rechnerischen Emissionswerten liege, werde eine Politik riskiert, die grün aussehe, aber die Natur weiter zerstöre. Für einen echten Naturschutz solle man nicht länger an diesen Scheinlösungen festhalten. Die Fraktion der SPD betonte die Notwendigkeit, die Debatte um den Gesetzentwurf der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN zu kontextualisieren. Man sei sich zwar bei Vor-Ort-Kontrollen und Betrugsprävention zur THG-Quote einig, doch die Umsetzung dieser Idee sei in der letzten Legislaturperiode nicht erfolgt. Zudem habe ein rechtzeitiger Entwurf zur Umsetzung der RED III im Kraftstoffbereich vom damaligen Umweltministerium nicht vorgelegen, weshalb die überfällige Umsetzung nun von der SPD-Hausleitung vorangetrieben werde. Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums liege nun vor und die Verbändebeteiligung sei eingeleitet worden. Da der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Lücken aufweise, sei dieser nicht zustimmungsfähig. Auch müsse man die EU-Regeln berücksichtigen, was in der letzten Wahlperiode auch die Argumentation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewesen sei, nun aber scheinbar nicht mehr ihre Begründung für den vorliegenden Entwurf darstelle. Die Fraktion der SPD erklärte, dass sie im Oktober 2025 den Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erwarte. Dieser sehe vor, die Vor-Ort-Kontrollen deutlich zu verbessern, um Betrug zu unterbinden, das THG-Quotensystem zu stärken und Vertrauen in den Klimaschutz zu fördern, im Sinne eines echten Klimaschutzes. Gleichzeitig werde man die Quote für strombasierte Kraftstoffe (Power to liquid) abschaffen und den Einsatz von Abwässern aus Palmölmühlen im Kraftstoff verbieten. Die Fraktion der SPD betonte, dass es nicht ausreichend wäre, lediglich einzelne Aspekte zu behandeln. Daher signalisierte sie Ablehnung des Gesetzentwurfs und betrachtete es als notwendig, den eigenen Gesetzentwurf im Winter dieses Jahres im Parlament zu beraten. Die Fraktion Die Linke merkte an, dass der Gesetzentwurf wichtige Probleme der Treibhausgasquote angehe und einigen eigenen Forderungen entspreche. Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln seien umwelt- und klimaschädlich, weshalb sie ebenfalls eine Absenkung auf null fordere. Dies sollte jedoch schon vor 2030 passieren. Außerdem befürworte sie die in dem Gesetzesentwurf enthaltene sofortige Beendigung der Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion. Der Anrechnungsfaktor für Strom in Elektrofahrzeugen werde von 3 auf 4 angehoben, was heiße, dass er viermal auf die Quote angerechnet werde. Dies unterstütze den Hochlauf der Elektromobilität, aber aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht in ausreichender Weise. Der Anrechnungsfaktor 5 wäre möglich und geboten. Zurzeit liege der Anrechnungsfaktor bei E-Fuel auf 3, womit dieser für den Straßenverkehr „unsinnige“ Kraftstoff unterstützt und durch den Wegfall der Erfüllungsoption der Agrokraftstoffe noch mehr begünstigt werde. Diese könnten im Ergebnis in schwer elektrifizierbaren Sektoren wie des Flug- und Schiffverkehrs fehlen. Einen Anreiz zur Nutzung von E-Fuel dürfe es nur in diesen Bereichen geben. Der Wegfall der Erfüllungsoptionen der Agrokraftstoffe zwinge die Mineralölkonzerne entweder zu Strafzahlungen, Quotenhandel oder zur Förderung alternativer Erfüllungsoptionen, was einen deutlichen Preiseffekt an der Zapfsäule hätte. Dies wäre zwar ökologisch sinnvoll, aber unter Umständen sozial und wirtschaftlich prekär. Es bedürfe also entweder einer Strategie zur sozialgerechten Gegenfinanzierung, die nicht im Verdacht stehe, fossile Konzerne zu subventionieren, oder die Treibhausgasquote müsse insgesamt abgesenkt werden. Beides fehle im Gesetzentwurf. Insgesamt sei festzuhalten, dass die Treibhausgasquote als Klimaschutzinstrument nur begrenzt hilfreich sei. Sie stelle eine Option dar, die Vorschriften der RED III-Richtlinie im Verkehrsbereich zu erfüllen, sei aber als Instrument in den Mitgliedstaaten nicht verpflichtend umzusetzen. Eine echte Mobilitätswende sei notwendig, um Verkehrsemissionen zu verringern. Der ÖPNV müsse ambitioniert ausgebaut und das Verkehrsaufkommen insgesamt verringert werden. Die Fraktion Die Linke signalisierte Ablehnung des Gesetzentwurfs, weil er aus ihrer Sicht die Probleme nicht löse und weil er zu wenig sozialen Ausgleich biete. In ihrer Replik nahm die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezug auf die Ausführungen der Fraktion Die Linke, die sich als Einzige konstruktiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt habe, auch wenn deren Schlussfolgerung nicht zu teilen sei. Bei allen anderen Fraktionen sei dies fraglich. Die aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vehemente Reaktion der Koalitionsfraktionen zeige, dass offenbar ein wunder Punkt getroffen worden sei. Man habe ein schlechtes Gewissen, weil ein Ergebnis der eigenen Beratungen nicht in Sicht sei. An die Fraktion der CDU/CSU gerichtet gab sie zu bedenken, dass der Gesetzentwurf zur Ausschleusung der Anrechnungsquote bei den Agrokraftstoffen seit Jahren vorliege. Der Gesetzentwurf zur Betrugsprävention habe schon Monate vor Abschluss der letzten Legislaturperiode vorgelegen. Es sei mitnichten so, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erst jetzt etwas zu einem Thema vorlege, wo sie bisher nicht gehandelt habe. Im Gegenteil sei der Gesetzentwurf als Antrieb zu verstehen, endlich zu handeln. Das Verfahren sei in der letzten Legislaturperiode auch deshalb nicht abgeschlossen worden, weil die Fraktion der CDU/CSU nicht habe zustimmen wollen. Die Fraktion der AfD habe sich wohl eher mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auseinandergesetzt als mit dem heute diskutierten Entwurf, denn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle eindeutig die Anrechnung von Sojaöl beenden. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen. Berlin, den 10. September 2025 Benedikt Büdenbender Berichterstatter Manuel Krauthausen Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Dr. Jan-Niclas Gesenhues Berichterstatter Violetta Bock Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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