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Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

dip / drucksache 19.06.2026 · WP 21 · zu377/26 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 377/26 19.06.26 U Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Der Deutsche Bundestag hat in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 – Drucksachen 21/5346, 21/6398 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/6398 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) berücksichtigt erstmals im europäischen Umweltrecht den gesamten Lebensweg von Verpackungen – vom Rohstoff über das Design bis zum Recycling. Durch die Vorgabe, dass ab 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein müssen („Design for Recycling“), wird die Transformation hin zu einer schadstofffreien Kreislaufwirtschaft beschleunigt. Das senkt den Druck auf fossile Primärrohstoffe spürbar und ist angesichts geopolitischer Krisen und fragiler internationaler Lieferketten notwendig für die strategische Unabhängigkeit Europas. Bislang scheiterte hochwertiges Kunststoffrecycling oft an der Wirtschaftlichkeit. Recycelter Kunststoff (Rezyklat) ist in der Herstellung oft teurer als Primärkunststoffe aus Rohöl. Recyclingunternehmen investieren nur zögerlich in modernste Anlagen, weil sie keine Garantie haben, dass Hersteller ihnen die teureren Rezyklate dauerhaft abnehmen. Ohne Investitionen bleibt die Qualität der Rezyklate oft zu gering für anspruchsvolle Verpackungen (z. B. im Lebensmittelbereich), was die Nachfrage weiter drückt. Die PPWR bricht diesen Kreislauf ab 2030 durch gesetzlich verordnete Mindesteinsatzquoten auf. Der Deutsche Bundestag ist überzeugt, dass es weiterer Anreize bedarf, um Recycling und Rezyklateinsatz zu fördern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, • die Rechtsverordnungen nach § 26a des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) schnellstmöglich vorzulegen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Bundesregierung stellt die angemessene Anhörung der beteiligten Kreise sicher. Die Regelungen für den Einsatz von Rezyklaten sollen im Jahr 2027 gelten; • die Verwendung von in Deutschland und in der EU hergestellten Rezyklaten zu fördern; • die EU-rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um bei der Berechnung des Rezyklateinsatzes nur solche Rezyklate zu berücksichtigen, die in der EU produziert wurden und darauf hinzuwirken, dass es weitere EU-rechtliche Vorgaben dazu gibt; • in der EU darauf hinzuwirken, dass schnellstmöglich weitere Rezyklate – insbesondere für kontaktsensible Anwendungen – zugelassen werden; • sich auf EU-Ebene im Rahmen der Arbeiten an nachgelagerten Rechtsakten der PPWR dafür einzusetzen, dass zeitnah ein bürokratiearmes, transparentes und einheitliches Nachweisverfahren für Kunststoff-Rezyklate etabliert wird; • gemeinsam mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) für mehr Transparenz bei der Einordnung zu sorgen, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Insbesondere sollen systematische Herleitungen des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nachvollzieh- und einsehbar dargestellt werden (z. B. die typisierende Analyse zur Gesamtmarktbetrachtung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung); • sich auf EU-Ebene dringend dafür einzusetzen, dass die Einhaltung der Regelungen der PPWR auch durch Unternehmen aus Drittstaaten sichergestellt wird; • Maßnahmen zu ergreifen, um den Vollzug gegen illegal auf dem Markt angebotene Verpackungen zu stärken, unter anderem, indem Importe aus Drittstaaten verstärkt kontrolliert werden. zu Drucksache 377/26 - 2 -

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