Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
Text
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 377/26
19.06.26
U
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer
Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 zu dem
von ihm verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts
und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
– Drucksachen 21/5346, 21/6398 – die beigefügte Entschließung unter
Buchstabe b auf Drucksache 21/6398 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) berücksichtigt erstmals im europäischen Umweltrecht den
gesamten Lebensweg von Verpackungen – vom Rohstoff über das Design bis zum Recycling. Durch
die Vorgabe, dass ab 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein müssen („Design for Recycling“),
wird die Transformation hin zu einer schadstofffreien Kreislaufwirtschaft beschleunigt. Das senkt
den Druck auf fossile Primärrohstoffe spürbar und ist angesichts geopolitischer Krisen und fragiler
internationaler Lieferketten notwendig für die strategische Unabhängigkeit Europas.
Bislang scheiterte hochwertiges Kunststoffrecycling oft an der Wirtschaftlichkeit. Recycelter
Kunststoff (Rezyklat) ist in der Herstellung oft teurer als Primärkunststoffe aus Rohöl.
Recyclingunternehmen investieren nur zögerlich in modernste Anlagen, weil sie keine Garantie
haben, dass Hersteller ihnen die teureren Rezyklate dauerhaft abnehmen. Ohne Investitionen bleibt
die Qualität der Rezyklate oft zu gering für anspruchsvolle Verpackungen (z. B. im
Lebensmittelbereich), was die Nachfrage weiter drückt. Die PPWR bricht diesen Kreislauf ab 2030
durch gesetzlich verordnete Mindesteinsatzquoten auf.
Der Deutsche Bundestag ist überzeugt, dass es weiterer Anreize bedarf, um Recycling und
Rezyklateinsatz zu fördern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
• die Rechtsverordnungen nach § 26a des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes
(VerpackDG) schnellstmöglich vorzulegen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und
den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Bundesregierung stellt die angemessene Anhörung
der beteiligten Kreise sicher. Die Regelungen für den Einsatz von Rezyklaten sollen im Jahr
2027 gelten;
• die Verwendung von in Deutschland und in der EU hergestellten Rezyklaten zu fördern;
• die EU-rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um bei der Berechnung des Rezyklateinsatzes
nur solche Rezyklate zu berücksichtigen, die in der EU produziert wurden und darauf
hinzuwirken, dass es weitere EU-rechtliche Vorgaben dazu gibt;
• in der EU darauf hinzuwirken, dass schnellstmöglich weitere Rezyklate – insbesondere für
kontaktsensible Anwendungen – zugelassen werden;
• sich auf EU-Ebene im Rahmen der Arbeiten an nachgelagerten Rechtsakten der PPWR dafür
einzusetzen, dass zeitnah ein bürokratiearmes, transparentes und einheitliches
Nachweisverfahren für Kunststoff-Rezyklate etabliert wird;
• gemeinsam mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) für mehr Transparenz bei der
Einordnung zu sorgen, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Insbesondere
sollen systematische Herleitungen des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
nachvollzieh- und einsehbar dargestellt werden (z. B. die typisierende Analyse zur
Gesamtmarktbetrachtung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung);
• sich auf EU-Ebene dringend dafür einzusetzen, dass die Einhaltung der Regelungen der PPWR
auch durch Unternehmen aus Drittstaaten sichergestellt wird;
• Maßnahmen zu ergreifen, um den Vollzug gegen illegal auf dem Markt angebotene
Verpackungen zu stärken, unter anderem, indem Importe aus Drittstaaten verstärkt kontrolliert
werden.
zu Drucksache 377/26 - 2 -
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)