Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
Text
Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 301/26 (Beschluss)
12.06.26
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen,
der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen
Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 beschlossen, dem vom
Deutschen Bundestag am 7. Mai 2026 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105
Absatz 2 i. V. m. Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes
zuzustimmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der st (Beschlussdrucksache)