Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 268/1/26
29.05.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - Fz - In
zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
A
1. Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf vom Ziel der
Koalitionspartner auf Bundesebene abweicht, Statistikpflichten zu reduzieren.
Gleichwohl begrüßt der Bundesrat den Gesetzentwurf, weil es nur mit diesen
zusätzlichen Statistiken gelingt, die Auswirkungen des legalisierten Cannabiskonsums
auf die Straßenverkehrssicherheit fundiert bewerten zu können. Aus Sicht des
Bundesrates unterstreicht das Beispiel dieses Gesetzentwurfs damit die
grundsätzliche Notwendigkeit, Statistikpflichten stets differenziert, in der Sache und
mit Blick auf die damit verfolgten Ziele zu beurteilen, um einerseits den
Bürokratieabbau und andererseits die Umsetzbarkeit staatlicher Ziele, darunter die
Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, in ein Gleichgewicht zu bringen.
B
2. Der Finanzausschuss und
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Absatz 2 des Grundgesetzes k e i n e Einwendungen zu erheben.
Relationen
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Empfehlungen der Ausschüsse)