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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes

dip / drucksache 29.05.2026 · WP 21 · 268/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 268/1/26 29.05.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - Fz - In zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes A 1. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf vom Ziel der Koalitionspartner auf Bundesebene abweicht, Statistikpflichten zu reduzieren. Gleichwohl begrüßt der Bundesrat den Gesetzentwurf, weil es nur mit diesen zusätzlichen Statistiken gelingt, die Auswirkungen des legalisierten Cannabiskonsums auf die Straßenverkehrssicherheit fundiert bewerten zu können. Aus Sicht des Bundesrates unterstreicht das Beispiel dieses Gesetzentwurfs damit die grundsätzliche Notwendigkeit, Statistikpflichten stets differenziert, in der Sache und mit Blick auf die damit verfolgten Ziele zu beurteilen, um einerseits den Bürokratieabbau und andererseits die Umsetzbarkeit staatlicher Ziele, darunter die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, in ein Gleichgewicht zu bringen. B 2. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes k e i n e Einwendungen zu erheben.

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