polradar

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6558)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/6991 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6558) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6991 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/6558 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes A. Problem Mit der Teillegalisierung von Cannabis und der Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwerts in § 24a des StVG ergibt sich ein erhöhter Bedarf an belastbaren Daten zur Bewertung der Auswirkungen des legalisierten Cannabiskonsums auf die Straßenverkehrssicherheit. Die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung soll in die Straßenverkehrsunfallstatistik integriert werden, womit eine fundierte Evaluierung ermöglicht werden soll. Die Autobahn GmbH des Bundes hat mit der Übernahme operativer Aufgaben von den Ländern neue Zuständigkeiten im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit erhalten. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist sie verpflichtet, Unfallkommissionen für Bundesautobahnen einzurichten und örtliche Unfalluntersuchungen durchzuführen. Zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Unfallkommissionen auf Bundesautobahnen benötigt die Autobahn GmbH des Bundes Zugang zu detaillierten Einzelunfalldaten. B. Lösung Änderungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG), um zum einen die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung in die Straßenverkehrsunfallstatistik zu integrieren und um zum anderen eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die sowohl die Übermittlung von Einzeldaten durch die Statistischen Landesämter als auch deren Nutzung durch die Autobahn GmbH des Bundes ermöglicht. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 unverändert anzunehmen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Verkehrsausschuss Tarek Al-Wazir Vorsitzender Swantje Henrike Michaelsen Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen Änderungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG), um zum einen die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung in die Straßenverkehrsunfallstatistik zu integrieren und um zum anderen eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die sowohl die Übermittlung von Einzeldaten durch die Statistischen Landesämter als auch deren Nutzung durch die Autobahn GmbH des Bundes ermöglichen soll. III. Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich am 24. Juni 2026 mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 befasst und hat festgestellt, dass eine Prüfbitte nicht erforderlich ist (Ausschussdrucksache 21(26)53-10). IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, die vorgesehene Gesetzesänderung solle die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung in die Straßenverkehrsunfallstatistik integrieren und damit in der Folge eine fundierte Evaluierung ermöglichen. Das sei zu begrüßen. Entsprechendes gelte für die vorgesehenen Regelungen in Bezug auf die Autobahn GmbH. Daher bitte sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Die Fraktion der AfD erinnerte an ihre Kritik an den gesetzlichen Regelungen zur Freigabe von Cannabis. Sie warf die Frage auf, warum das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz in Bezug auf die Erfassung der Auswirkungen des Cannabiskonsums auf das Unfallgeschehen erst jetzt geändert werde und die entsprechenden Daten deshalb in den letzten beiden Jahren nicht erfasst worden seien. Die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, es gehe hier um eine kleine Gesetzesänderung, die vernünftig sei. Ein Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Auswirkungen des Cannabiskonsums im Straßenverkehr zu erfassen. Damit werde man besser auswerten können, wie häufig Cannabis bei relevanten Verkehrsunfällen eine Rolle spiele. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte, die vorgesehene statistische Erfassung von Cannabiswirkungen beim Unfallgeschehen sowie die Schaffung einer Grundlage für die Übermittlung ausgewählter Unfalldaten an die Autobahn GmbH seien sinnvoll. Sie warf aber die Frage auf, weshalb in dem Gesetzentwurf die Aufnahme einer Kategorie „potenziell lebensgefährlich verletzt“ entgegen einer Empfehlung der EU-Kommission unterblieben sei. Zudem würden bereits seit Juli letzten Jahres Verstöße mit Cannabis im Straßenverkehr statistisch festgehalten, so dass sich die Frage stelle, warum eine Rechtsgrundlage erst so spät geschaffen werde. Die Fraktion Die Linke begrüßte die Schaffung der Voraussetzungen für eine Weitergabe bestimmter Unfalldaten an die Autobahn GmbH. Auch eine Erfassung des THC-Wertes im Blutserum sei unstrittig, zumal eine Evaluation in Bezug auf den aus ihrer Sicht zu niedrigen THC-Grenzwert sinnvoll sei. Bedauerlich sei, dass der Gesetzentwurf nicht genutzt worden sei, um weitere Schwachstellen in dem Gesetz zu beseitigen. So habe der Arbeitskreis 7 des Verkehrsgerichtstages gefordert, die Unterkategorie „potenziell lebensbedrohlich verletzt“ in die Verkehrsunfallstatistik aufzunehmen. Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/6558. Berlin, den 8. Juli 2026 Swantje Henrike Michaelsen Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen