Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6558)
Text
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6558)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6991
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/6558 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
A. Problem
Mit der Teillegalisierung von Cannabis und der Einführung eines gesetzlichen
THC-Grenzwerts in § 24a des StVG ergibt sich ein erhöhter Bedarf an belastbaren
Daten zur Bewertung der Auswirkungen des legalisierten Cannabiskonsums auf
die Straßenverkehrssicherheit. Die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung
soll in die Straßenverkehrsunfallstatistik integriert werden, womit eine fundierte
Evaluierung ermöglicht werden soll.
Die Autobahn GmbH des Bundes hat mit der Übernahme operativer Aufgaben
von den Ländern neue Zuständigkeiten im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit
erhalten. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44a der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist sie verpflichtet, Unfallkommissionen für
Bundesautobahnen einzurichten und örtliche Unfalluntersuchungen durchzuführen. Zur
Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Unfallkommissionen auf
Bundesautobahnen benötigt die Autobahn GmbH des Bundes Zugang zu detaillierten
Einzelunfalldaten.
B. Lösung
Änderungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG), um zum
einen die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung in die
Straßenverkehrsunfallstatistik zu integrieren und um zum anderen eine gesetzliche Grundlage zu
schaffen, die sowohl die Übermittlung von Einzeldaten durch die Statistischen
Landesämter als auch deren Nutzung durch die Autobahn GmbH des Bundes
ermöglicht.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Swantje Henrike Michaelsen
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026
beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für
nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen Änderungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
(StVUnfStatG), um zum einen die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung in die
Straßenverkehrsunfallstatistik zu integrieren und um zum anderen eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die sowohl die Übermittlung
von Einzeldaten durch die Statistischen Landesämter als auch deren Nutzung durch die Autobahn GmbH des
Bundes ermöglichen soll.
III. Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
und Zukunftsfragen
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich am 24. Juni 2026 mit dem
Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 befasst und hat festgestellt, dass eine Prüfbitte nicht erforderlich ist
(Ausschussdrucksache 21(26)53-10).
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026
beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, die vorgesehene Gesetzesänderung solle die Erfassung des Grades der
Cannabiseinwirkung in die Straßenverkehrsunfallstatistik integrieren und damit in der Folge eine fundierte
Evaluierung ermöglichen. Das sei zu begrüßen. Entsprechendes gelte für die vorgesehenen Regelungen in Bezug auf
die Autobahn GmbH. Daher bitte sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Die Fraktion der AfD erinnerte an ihre Kritik an den gesetzlichen Regelungen zur Freigabe von Cannabis. Sie
warf die Frage auf, warum das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz in Bezug auf die Erfassung der Auswirkungen
des Cannabiskonsums auf das Unfallgeschehen erst jetzt geändert werde und die entsprechenden Daten deshalb
in den letzten beiden Jahren nicht erfasst worden seien.
Die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, es gehe hier um eine kleine Gesetzesänderung, die vernünftig sei.
Ein Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Auswirkungen des Cannabiskonsums im Straßenverkehr zu erfassen.
Damit werde man besser auswerten können, wie häufig Cannabis bei relevanten Verkehrsunfällen eine Rolle spiele.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte, die vorgesehene statistische Erfassung von
Cannabiswirkungen beim Unfallgeschehen sowie die Schaffung einer Grundlage für die Übermittlung ausgewählter
Unfalldaten an die Autobahn GmbH seien sinnvoll. Sie warf aber die Frage auf, weshalb in dem Gesetzentwurf die
Aufnahme einer Kategorie „potenziell lebensgefährlich verletzt“ entgegen einer Empfehlung der EU-Kommission
unterblieben sei. Zudem würden bereits seit Juli letzten Jahres Verstöße mit Cannabis im Straßenverkehr
statistisch festgehalten, so dass sich die Frage stelle, warum eine Rechtsgrundlage erst so spät geschaffen werde.
Die Fraktion Die Linke begrüßte die Schaffung der Voraussetzungen für eine Weitergabe bestimmter
Unfalldaten an die Autobahn GmbH. Auch eine Erfassung des THC-Wertes im Blutserum sei unstrittig, zumal eine
Evaluation in Bezug auf den aus ihrer Sicht zu niedrigen THC-Grenzwert sinnvoll sei. Bedauerlich sei, dass der
Gesetzentwurf nicht genutzt worden sei, um weitere Schwachstellen in dem Gesetz zu beseitigen. So habe der
Arbeitskreis 7 des Verkehrsgerichtstages gefordert, die Unterkategorie „potenziell lebensbedrohlich verletzt“ in
die Verkehrsunfallstatistik aufzunehmen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD bei
Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 21/6558.
Berlin, den 8. Juli 2026
Swantje Henrike Michaelsen
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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