Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr
Text
Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr
[Bundesrat Drucksache 514/1/25
07.11.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - G - In
zu Punkt … der 1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025
Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums
von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr
- Antrag der Länder Brandenburg, Thüringen -
A
1. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:
Zu Nummer 2, Nummer 3 Satz 1 und 3, Nummer 4
a) Nummer 2 ist durch die folgende Nummer 2 zu ersetzen:
„2. Der Bundesrat nimmt den ersten Zwischenbericht zur Evaluation des
Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) zur Kenntnis. Während die
Verkehrsunfallzahlen seit Jahren rückläufig sind, wird im Bericht (Seite
130) festgestellt, dass die Zahl der erfassten Unfälle durch Cannabis
und andere berauschende Mittel (außer Alkohol) im Zeitraum 2014 bis
2023 um 6,4 Prozent gestiegen ist. Nach dem Inkrafttreten des KCanG,
das heißt in den Monaten April bis Dezember des Jahres 2024, wurde
ein weiterer deutlicher Anstieg (um 9,5 Prozent im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum) verzeichnet.“
...
b) Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:
aa) In Satz 1 ist die Angabe „ , sofern als Ergebnis der anstehenden
Evaluierung auf Bundesebene an der Teillegalisierung von Cannabis
festgehalten wird“ zu streichen.
bb) Satz 3 ist zu streichen.
c) Nummer 4 ist durch die folgende Nummer 4 zu ersetzen:
„4. Erfahrungen aus dem Bereich des Medizinalcannabis weisen darauf
hin, dass der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis eine negative
Wechselwirkung entfaltet. Der Mischkonsum von Cannabis und
Alkohol sollte daher per se als Ordnungswidrigkeit im Rahmen des § 24a
StVG normiert und in die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung
aufgenommen werden.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat eine umfangreichere Empfehlung
abgegeben als es der Entschließungsantrag benennt. So sprach sich dieser
auch dafür aus, gegenüber dem Mischkonsum von Cannabis
(einschließlich Medizinalcannabis) und Alkohol im Straßenverkehr eine
„Nulltoleranz“ zu verfolgen. Der Mischkonsum wäre danach per se als
Ordnungswidrigkeit einzustufen. Hierfür hatte sich auch der Gesamtverband der
Versicherer in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes
zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (vgl. BT-Drucksache 20/11370) ausgesprochen
und darauf hingewiesen, dass im Jahr 2022 bei jedem zweiten tödlichen
Drogenunfall der Unfallverursacher auch Alkohol im Blut gehabt habe.
Wissenschaftlich belegt ist bereits heute, dass bei der Einnahme von
Medizinalcannabis, insbesondere wenn dieses in der Schmerztherapie
verwendet wird, häufig eine negative Wechselwirkung mit Alkohol besteht.
Nach der Gelben Liste werden Wechselwirkungen mit Alkohol
beschrieben, die eine Zunahme der Nebenwirkungen, wie beispielsweise
Schläfrigkeit, belegen. Auch das Bundesärzteblatt weist bei verschiedenen
Cannabispräparaten auf eine additive Wirkung hin, wenn Alkohol konsumiert
wird.
Wenngleich der erste Zwischenbericht zur Evaluation des
Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) trotz der unter Nummer 2 genannten Daten
davon ausgeht, dass sich auf Grundlage der vorliegenden Indikatoren derzeit
ein negativer Einfluss des KCanG auf die Verkehrssicherheit nicht
beobachten lasse (Seite 134), machen die vorgenannten gesteigerten Risiken
es schon jetzt erforderlich, die vom Verkehrsgerichtstag geforderte
Nulltoleranzpolitik umzusetzen. Sollte der finale Evaluationsbericht, der 2028
erwartet wird, zu einem anderen Ergebnis gelangen, kann diesem dann
Rechnung getragen werden.
B
2. Der federführende Verkehrsausschuss und
der Gesundheitsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr (Empfehlungen der Ausschüsse)