Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
Text
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 211/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente
Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu
anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den
Nationalen Zugangspunkt
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, zu dem vom
Deutschen Bundestag am 26. März 2026 verabschiedeten Gesetz einen Antrag
gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträg (Beschlussdrucksache)