Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)
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Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 205/26
17.04.26 BRFuss
DS
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische
Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 aufgrund
der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Digitales
und Staatsmodernisierung – Drucksache 21/4994 – den von der
Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über
europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG)
– Drucksachen 21/3544, 21/3946 –
mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.05.26
Erster Durchgang: Drs. 767/25
1. In § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird nach der Angabe „Daten-Governance-Rechtsakts“ die
Angabe „, bis Bund und Länder eine neue Stelle mit dieser Aufgabe beauftragen“ eingefügt.
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe vor Nummer 1 wird nach der Angabe „Innern“ die Angabe „und nach
Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen
Bundestages“ eingefügt.
b) Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:
2. „ das Verfahren der Entgegennahme von Anfragen und Anträgen in Bezug auf die
Weiterverwendung von Daten der in Artikel 3 Absatz 1 des Daten-Governance-
Rechtsakts genannten Datenkategorien durch die zentrale Informationsstelle und
ihre Übermittlung an die öffentlichen Stellen nach Artikel 8 Absatz 2 Satz 1 des
Daten-Governance-Rechtsakts,“.
3. § 6 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kann hierzu
Rechtsverordnungen nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes erlassen.“
Drucksache 205/26 - 2 -
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