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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) (Bericht zu Drs. 21/3544, 21/3946, 21/4994)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4995 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) (Bericht zu Drs. 21/3544, 21/3946, 21/4994) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4995 21. Wahlperiode 25.03.2026 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/3544, 21/3946, 21/4994 – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) Bericht der Abgeordneten Jamila Schäfer, Franziska Hoppermann, Sergej Minich, Martin Gerster und Sascha Wagner Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governanance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt). Der Daten-Governance-Rechtsakt schafft einen Rechtsrahmen, um in Umsetzung der europäischen Datenstrategie mehr Daten zur Verfügung zu stellen. Als unmittelbar geltendes Unionsrecht wird er nicht in nationales Recht umgesetzt. Um die Verpflichtungen jedoch vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, sind gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. Mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) und dem Statistischen Bundesamt sollen die zuständigen Behörden benannt werden. Zudem enthält der Entwurf unionsrechtlich notwendige Bußgeldvorschriften. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: Nach der initialen Benennung des Statistischen Bundesamtes nach Art. 8 DGA („zentrale Informationsstelle“) ist durch den geänderten § 2 Absatz 3 Nummer 2 im weiteren Verlauf auch die Beauftragung einer anderen Stelle durch Bund und Länder gemäß § 91c des Grundgesetzes möglich. Weiter wird der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 4 angehört. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Aufgrund der Neuregelungen entstehen für die Bundesnetzagentur jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 1.131.000 Euro. Davon entfallen auf die Personaleinzelkosten zur Wahrnehmung der Fachaufgaben insgesamt 668.000 Euro. Hinzu kommen Sacheinzelkosten in Höhe von 206.000 Euro sowie Gemeinkosten in Höhe von 257.000 Euro. In den Personaleinzel- und Sacheinzelkosten sind die Kosten für sechs Planstellen (vier hD und zwei gD) zur Wahrnehmung der Fachaufgaben enthalten. Die Gemeinkosten enthalten die Personaleinzel- und Sacheinzelkosten für 1,8 Planstellen zur Wahrnehmung der erforderlichen Querschnittsaufgaben. Die Personal- und Sacheinzelkosten für den Querschnittsbereich sind im Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 29,4 Prozent auf die jährlichen Personal- und Sacheinzelkosten für die Fachaufgaben enthalten. Es entstehen zudem laufende Sachkosten in Höhe von 175.000 Euro und ein einmaliger Aufwand in Höhe von 550.000 Euro für die Erstellung und Betreuung der notwendigen nationalen Register unter dem Daten-Governance-Rechtsakt sowie für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die finanziellen Mehrbedarfe der Bundesnetzagentur sollen im Einzelplan 24 des BMDS und die stellenmäßigen Mehrbedarfe im Einzelplan 09 des BMWE ausgeglichen werden. Insgesamt entfaltet die Wahrnehmung von Aufgaben auf Basis des Daten- Governance-Rechtsakts im Statistischen Bundesamt einen Aufwand von Personalkosten in Höhe von 5.108.935 Euro jährlich für 50 Stellen/Planstellen (36,85 hD, 13,15 gD). Für das DGG wurden für das Statistische Bundesamt bereits mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 sechs Stellen/Planstellen (fünf hD, eine gD) ausgebracht. Der Mehraufwand wird sukzessive über die Jahre 2026 bis 2029 aufgebaut und verteilt sich wie folgt: im Jahr 2026 17,6 hD-Stellen, 5,65 gD-Stellen, im Jahr 2027 zusätzlich 9,25 hD-Stellen, eine gD-Stelle, im Jahr 2028 zusätzlich 2,5 hD-Stellen, vier gD-Stellen, im Jahr 2029 zusätzlich 2,5 hD-Stellen, 1,5 gD-Stellen. Für den einmaligen Umstellungsaufwand entstehen Sachkosten in Höhe von 14.605.500 Euro, davon 3.097.000 Euro im Jahr 2026, 3.719.500 Euro im Jahr 2027, 4.100.500 Euro im Jahr 2028, 3.688.500 Euro im Jahr 2029. Diese Sachkosten entstehen für die Entwicklung und den Betrieb einer sicheren IT-Verarbeitungsumgebung und umfassen die Softwareentwicklung, die Lizenzen, die Informationssicherheit und die technische Betreuung im Rahmen der Datenübermittlungen sowie den Aufbau und die Pflege einer Metadatenbank im Sinne der sogenannten Bestandsliste gemäß den Vorgaben des Daten-Governance-Rechtsakts. Ab 2030 entstehen jährlich laufende Sachkosten für den Betrieb der IT-Verarbeitungsumgebung, die Pflege der Datenbank und das Cloudmanagement in Höhe von 2.422.500 Euro. Die Mehrbedarfe des Statistischen Bundesamts an Haushaltsmitteln werden finanziell im Einzelplan 24 des BMDS ausgeglichen. Erfüllungsaufwand Durch den Regelungsbereich des Daten-Governance-Rechtsakts, für den keine nationale Regelung eingeführt wird, können neben den unten aufgezählten Belastungsänderungen weitere unmittelbar aus dieser EU-Verordnung resultieren. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Gesetzentwurf hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 7.996 Tsd. Euro. Davon sind 5.398.000 Euro Personal- und 2.598.000 Euro Sachkosten des Bundes. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt 16.555.000 Euro, die komplett auf Sachkosten des Bundes entfallen. Weitere Kosten Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die Verbraucherpreise, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 25. März 2026 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Jamila Schäfer Berichterstatterin Franziska Hoppermann Berichterstatterin Sergej Minich Berichterstatter Martin Gerster Berichterstatter Sascha Wagner Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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