Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) (Bericht zu Drs. 21/3544, 21/3946, 21/4994)
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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) (Bericht zu Drs. 21/3544, 21/3946, 21/4994)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4995
21. Wahlperiode 25.03.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3544, 21/3946, 21/4994 –
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über
europäische Daten-Governance
(Daten-Governance-Gesetz – DGG)
Bericht der Abgeordneten Jamila Schäfer, Franziska Hoppermann, Sergej
Minich, Martin Gerster und Sascha Wagner
Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über
europäische Daten-Governanance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724
(Daten-Governance-Rechtsakt). Der Daten-Governance-Rechtsakt schafft einen
Rechtsrahmen, um in Umsetzung der europäischen Datenstrategie mehr Daten zur Verfügung
zu stellen. Als unmittelbar geltendes Unionsrecht wird er nicht in nationales Recht
umgesetzt. Um die Verpflichtungen jedoch vollständig und bundeseinheitlich zu
erfüllen, sind gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. Mit der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
(Bundesnetzagentur) und dem Statistischen Bundesamt sollen die zuständigen Behörden
benannt werden. Zudem enthält der Entwurf unionsrechtlich notwendige
Bußgeldvorschriften.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung folgende
Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen:
Nach der initialen Benennung des Statistischen Bundesamtes nach Art. 8 DGA
(„zentrale Informationsstelle“) ist durch den geänderten § 2 Absatz 3 Nummer 2 im weiteren
Verlauf auch die Beauftragung einer anderen Stelle durch Bund und Länder gemäß
§ 91c des Grundgesetzes möglich. Weiter wird der Ausschuss für Digitales und
Staatsmodernisierung beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 4 angehört. Die
Änderungen haben keinen Einfluss auf die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung beschlossenen
Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Aufgrund der Neuregelungen entstehen für die Bundesnetzagentur jährliche Kosten in
Höhe von insgesamt 1.131.000 Euro. Davon entfallen auf die Personaleinzelkosten zur
Wahrnehmung der Fachaufgaben insgesamt 668.000 Euro. Hinzu kommen
Sacheinzelkosten in Höhe von 206.000 Euro sowie Gemeinkosten in Höhe von 257.000 Euro.
In den Personaleinzel- und Sacheinzelkosten sind die Kosten für sechs Planstellen (vier
hD und zwei gD) zur Wahrnehmung der Fachaufgaben enthalten. Die Gemeinkosten
enthalten die Personaleinzel- und Sacheinzelkosten für 1,8 Planstellen zur
Wahrnehmung der erforderlichen Querschnittsaufgaben. Die Personal- und Sacheinzelkosten
für den Querschnittsbereich sind im Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 29,4 Prozent
auf die jährlichen Personal- und Sacheinzelkosten für die Fachaufgaben enthalten. Es
entstehen zudem laufende Sachkosten in Höhe von 175.000 Euro und ein einmaliger
Aufwand in Höhe von 550.000 Euro für die Erstellung und Betreuung der notwendigen
nationalen Register unter dem Daten-Governance-Rechtsakt sowie für externe
Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die finanziellen Mehrbedarfe der
Bundesnetzagentur sollen im Einzelplan 24 des BMDS und die stellenmäßigen Mehrbedarfe im
Einzelplan 09 des BMWE ausgeglichen werden.
Insgesamt entfaltet die Wahrnehmung von Aufgaben auf Basis des Daten-
Governance-Rechtsakts im Statistischen Bundesamt einen Aufwand von Personalkosten in
Höhe von 5.108.935 Euro jährlich für 50 Stellen/Planstellen (36,85 hD, 13,15 gD). Für
das DGG wurden für das Statistische Bundesamt bereits mit Inkrafttreten des
Haushaltsgesetzes 2025 sechs Stellen/Planstellen (fünf hD, eine gD) ausgebracht. Der
Mehraufwand wird sukzessive über die Jahre 2026 bis 2029 aufgebaut und verteilt sich
wie folgt: im Jahr 2026 17,6 hD-Stellen, 5,65 gD-Stellen, im Jahr 2027 zusätzlich 9,25
hD-Stellen, eine gD-Stelle, im Jahr 2028 zusätzlich 2,5 hD-Stellen, vier gD-Stellen,
im Jahr 2029 zusätzlich 2,5 hD-Stellen, 1,5 gD-Stellen.
Für den einmaligen Umstellungsaufwand entstehen Sachkosten in Höhe von
14.605.500 Euro, davon 3.097.000 Euro im Jahr 2026, 3.719.500 Euro im Jahr 2027,
4.100.500 Euro im Jahr 2028, 3.688.500 Euro im Jahr 2029. Diese Sachkosten
entstehen für die Entwicklung und den Betrieb einer sicheren IT-Verarbeitungsumgebung
und umfassen die Softwareentwicklung, die Lizenzen, die Informationssicherheit und
die technische Betreuung im Rahmen der Datenübermittlungen sowie den Aufbau und
die Pflege einer Metadatenbank im Sinne der sogenannten Bestandsliste gemäß den
Vorgaben des Daten-Governance-Rechtsakts. Ab 2030 entstehen jährlich laufende
Sachkosten für den Betrieb der IT-Verarbeitungsumgebung, die Pflege der Datenbank
und das Cloudmanagement in Höhe von 2.422.500 Euro.
Die Mehrbedarfe des Statistischen Bundesamts an Haushaltsmitteln werden finanziell
im Einzelplan 24 des BMDS ausgeglichen.
Erfüllungsaufwand
Durch den Regelungsbereich des Daten-Governance-Rechtsakts, für den keine
nationale Regelung eingeführt wird, können neben den unten aufgezählten
Belastungsänderungen weitere unmittelbar aus dieser EU-Verordnung resultieren.
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der Gesetzentwurf hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die
Wirtschaft.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 7.996 Tsd.
Euro. Davon sind 5.398.000 Euro Personal- und 2.598.000 Euro Sachkosten des
Bundes. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt 16.555.000 Euro, die komplett auf
Sachkosten des Bundes entfallen.
Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die
Verbraucherpreise, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Digitales und
Staatsmodernisierung vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 25. März 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Jamila Schäfer
Berichterstatterin
Franziska Hoppermann
Berichterstatterin
Sergej Minich
Berichterstatter
Martin Gerster
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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