Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches
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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 131/1/26
13.03.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
R - Fz - In
zu Punkt ... der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Beweislastumkehr
bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4
des Strafgesetzbuches
- Antrag des Landes Berlin -
A.
1. Der federführende Rechtsausschuss,
der Finanzausschuss
und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat,
den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes
beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor,
Senatorin Dr. Felor Badenberg
(Berlin)
gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des
Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und
seinen Ausschüssen zu bestellen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches (Empfehlungen der Ausschüsse)