Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
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Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 737/25 (Beschluss)
30.01.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17.
Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die
Jahre 2021 bis 2027
COM(2025) 3500 final
Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, von
einer Stellungnahme zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG abzusehen.
Begründung:
Der vorliegende Verordnungsvorschlag ist überholt. Der Rat der Europäischen
Union hat ihn im Dezember 2025 nicht angenommen. In Folge der politischen
Einigung im Europäischen Rat im Dezember 2025 zur finanziellen
Unterstützung der Ukraine wird der neue Rechtssetzungsvorschlag der Kommission in
dieser Angelegenheit beraten. Eine inhaltliche Beschlussfassung zu der
vorliegenden Vorlage in der Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026 ist damit
überholt.]
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung d (Beschlussdrucksache)