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Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

dip / drucksache 30.01.2026 · WP 21 · 737/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 737/25 (Beschluss) 30.01.26 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2025) 3500 final Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, von einer Stellungnahme zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG abzusehen. Begründung: Der vorliegende Verordnungsvorschlag ist überholt. Der Rat der Europäischen Union hat ihn im Dezember 2025 nicht angenommen. In Folge der politischen Einigung im Europäischen Rat im Dezember 2025 zur finanziellen Unterstützung der Ukraine wird der neue Rechtssetzungsvorschlag der Kommission in dieser Angelegenheit beraten. Eine inhaltliche Beschlussfassung zu der vorliegenden Vorlage in der Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026 ist damit überholt.]

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